Unterhaltstitel erh...
 
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Unterhaltstitel erhöhen um Gerichtsstreit zu vermeiden?

 
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Hallo,

am Freitag erfuhr ich bei der Mediation eher zufällig, dass die KM ein Verfahren bezüglich Unterhalt angeleiert hat.

Tituliert wurden nach der Geburt 220€, ich zahlte dann freiwillig 100% und nun zahle ich seit Oktober 257€ ( 105%)...Eigentlich ist es ja so, dass das JA 110% im Oktober berechnet hatte, jedoch dabei die berufsbedingten Aufwendungen nicht berücksichtigt hat, weswegen ich eine Überprüfung forderte. Seitdem hab ich nichts mehr von denen gehört. Nun zu meiner Frage. Wenn das nun schon dem Gericht vorliegt, kann ich unnötige Kosten vermeiden, wenn ich 105% titulieren lasse oder doch lieber nur 100% wegen dem zu erwartendem Nachwuchs meinerseits???

Lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2016 19:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

jetzt bitte keinen vorauseilenden Gehorsam. Warte ab, was im Antrag steht und dann reden wir weiter.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 19:39
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich kenne diese Frau sehr gut, nicht nur dass sie ir meinen Sohn entziehen möchte auch geht sie was Geld angeht über Leichen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2016 19:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

um eine Titulierung kommst Du nicht herum. Wenn Du 100% titulierst, dann wird vor Gericht nur um die Differenz gestritten, damit sinkt auch der Streitwert.
Wann wird denn das weitere Kind geboren werden?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 19:59
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Wenn Du 100% titulierst,...

100% sind ja schon tituliert.

Wenn das nun schon dem Gericht vorliegt, kann ich unnötige Kosten vermeiden, wenn ich 105% titulieren lasse...

Hallo Vater 1982,

das würde Dir jetzt nichts mehr nützen, da die Klage schon anhängig ist.

§243 (4) FamFG verweist zwar in Bezug auf die zu berücksichtigenden Punkte bei der Kostenentscheidung auf §93 ZPO (sofortiges Anerkenntnis), jedoch würde §93 ZPO nur dann greifen, wenn Du nicht durch Dein Verhalten Anlass zur Klage gegeben hättest.

Da Du aber der Aufforderung des Jugendamts, 110% zu titulieren, nicht nachgekommen bist, ist es auch kein sofortiges Anerkenntnis nach §93 ZPO mehr, wenn Du jetzt gleich die 110% akzeptierst.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 20:08
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Ergänzung, wenn Du nur 105% titulierst, dann natürlich erst recht nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 20:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Es wurden offenbar (statisch) 220,-€ tituliert.

Zumindest, wenn man obigen Worten glaubt.

@Vater1982, stelle doch mal den genauen Wortlaut hier ein und nenne uns das, was du dem JA als Einkommen gegeben hast, bzw. was du wirklich verdienst.

Auf Basis deiner Angaben kann man nicht mehr sagen, als dass du evtl. ein klein wenig an Gerichtsgebühren sparen kannst, wenn du mehr verdienst, als Zeile 2 DDT entspricht und dich ruhig verklagen lassen kannst, wenn du nicht mehr verdienst.

Mehr kann man aus deinen bisherigen Worten nicht schließen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 20:39
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich habe noch nichts vom Gericht, deswegen weiß ich nicht, ob es schon anhängig ist oder sie nur beim Anwalt war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2016 20:55
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

JA berechnete Durchschnittsverdienst von 2111€ hat aber keine berufsbedingten Aufwendungen angerechnet. Ich habe monatliche Fahrtkosten in Höhe von ca 535€, welche das JA nicht anerkannte, da ich die Entfernung geschafft habe. Ich bat um erneute Überprüfung, da ja trotz Anrechnung kein Mangelfall ist und sogar eine Erhöhung im Vergleich zum alten Titel auf 105% erzielt werden würde .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2016 21:03
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Nein. Es wurden offenbar (statisch) 220,-€ tituliert.

Falsch! Wie ich schon schrieb, wurden 100℅ tituliert.

Tituliert sind derzeit 100% also Mindestunterhalt

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 21:18




(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Falsch! Wie ich schon schrieb, wurden 100℅ tituliert.

Nein...tituliert sind 220€, jedoch habe ich dann nach Aufforderung der Mutter 240€ gezahlt, was ja 100% entspricht und seit der Berechnung vom JA bezahle ich 105% (das was meiner Berechnung nach richtig ist) auch wenn sie 110% berechnet haben, da ich nicht soviel Rückstand haben will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2016 21:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass Du vorallem etwas titulieren solltest. 100%, wenn das weitere Kind in absehbarer Zeit geboren wird und 105%, wenn dem nicht so ist.
Berufsbedingte Aufwendungen sind im Nicht-Mangelfall anzuerkennen.

Wenn sie dann trotzdem klagen will, dann soll es eben so sein. Man muss auch nicht Selbstmord aus Angst vor Tod begehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 21:57
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

seit der Berechnung vom JA bezahle ich 105%

Zahlen allein reicht nicht. 105% hätten auch tituliert werden müssen (soweit verlangt).

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 21:58
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Ich habe noch nichts vom Gericht, deswegen weiß ich nicht, ob es schon anhängig ist oder sie nur beim Anwalt war.

Ja gut, wenn Du noch nicht weißt, ob das Verfahren abhängig ist, dann kannst Du auf Dein Glück hoffen, schnellstmôglich die 105℅ titulieren und das Jugendamt und die Ex unverzüglich davon i. Kenntnis setzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 22:05
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Zahlen allein reicht nicht. 105% hätten auch tituliert werden müssen (soweit verlangt).

110% wurden verlangt ABER es wurden keine berufsbedingten Aufwendungen berechnet, deswegen zahle ich erst einmal die 105% um unnötige Rückstände zu vermeiden bis JA neuberechnet, was ich erstmal morgen in Erfahrung bringen muss, ob sie es überhaupt noch tun...es kann ja auch sein, dass die Mutter denen das entzogen hat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2016 22:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was Du wissen musst ist, ob die KM/JA zu Gericht gegangen ist oder nicht. Auch das JA entscheidet letzlich nicht darüber wie hoch der Unterhalt sein muss.
Ich denke, dass Du beim JA nichts erreichen kannst, außer Ärger.
Eine Nichtberücksichtigung der Fahrtkosten, weil Du die Entfernung geschaffen hast, ist so nicht vorgesehen. Bei einer Titulierung von 105% kommst Du als erstes der Aufforderung zur Titulierung nach und zweitens muss man sich dann die Sache mit den Fahrtkosten noch einmal überlegen.

Sollte sich ein weiteres Kind anbahnen, dann hast Du auch Zeit die Abänderung des Titels in die Wege zu leiten. Es passiert ja nicht von heute auf morgen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2016 23:31
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Hallo,

was Du wissen musst ist, ob die KM/JA zu Gericht gegangen ist oder nicht. Auch das JA entscheidet letzlich nicht darüber wie hoch der Unterhalt sein muss.
Ich denke, dass Du beim JA nichts erreichen kannst, außer Ärger.

VG Susi

Ich werde morgen beim JA anrufen und nachfragen und hoffentlich erfahren wie der Stand ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2016 23:48