Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Abänderung eines Unterhaltstitels und noch ein paar Fragen bezüglich Unterhalt.
Folgende Situation:
Mein Mann hat einen 14-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung (war nicht verheiratet). Seit rund einem Jahr besteht gemeinsames Sorgerecht.
Der Sohn wohn seit 2 Jahren bei uns.
Aus der Vergangenheit besteht ein Unterhaltstitel, mein Mann hat auch immer den Unterhalt bezahlt.
Nun wohnt ja der Sohn seit 2 Jahren bei uns, nun dürfte es doch kein Problem sein, diesen Titel abzuändern, bzw löschen zu lassen oder nicht ?
Wie würde das denn am unkompliziertesten gehen ?
Des Weiteren zahlt leider die Ex keinen Cent Unterhalt. Gut, sie hat noch 3 weitere Kinder von unterschiedlichen Partnern, aber alle Kinder sind über 3 Jahre, somit
wäre sie ja verpflichtet arbeiten zu gehen.
Wäre es denn möglich den Unterhalt nachträglich zu fordern (also für die gesamte Zeit die Sohnemann schon bei uns wohnt ?)
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß Anin
Hi,
nun dürfte es doch kein Problem sein, diesen Titel abzuändern, bzw löschen zu lassen oder nicht ?
Dein Mann fordert die KM zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung, alternativ den Vollstreckungsverzicht zu bestätigen auf und wenn das nichts hilft, kann er die Herausgabe einklagen.
Gut, sie hat noch 3 weitere Kinder von unterschiedlichen Partnern, aber alle Kinder sind über 3 Jahre, somit wäre sie ja verpflichtet arbeiten zu gehen.
Na ja, nur soweit alle diese Kinder fremdbetreut werden können. Das kann bei drei Kindern schwierig werden, zumindest was Vollzeitarbeit angeht.
Wäre es denn möglich den Unterhalt nachträglich zu fordern (also für die gesamte Zeit die Sohnemann schon bei uns wohnt ?)
Nein. Erst ab dem Monat, in dem Dein Mann die KM auffordert, Unterhalt zu zahlen.
Gruss von der Insel
Ok, was ist wenn die KM die vollstreckbare Ausfertigung nicht mehr hat !? Das ist schließlich über 12 Jahre her und die
Dame ist mittlerweile bestimmt 10 mal umgezogen.
Gibt es für die Aufforderung eine bestimmte Form oder würde das theoretisch mündlich reichen ?
Vielen Dank
Gruß Anin
Moin Anin,
Ok, was ist wenn die KM die vollstreckbare Ausfertigung nicht mehr hat !? Das ist schließlich über 12 Jahre her und die
Dame ist mittlerweile bestimmt 10 mal umgezogen.
wenn man es ganz genau haben will, kann man sie einen Vollstreckungsverzicht unterschreiben lassen. Besteht denn die konkrete Gefahr, dass sie den KU bei Deinem Mann pfänden lässt, obwohl das Kind gar nicht mehr in ihrem Haushalt lebt?
Ansonsten kann man das Ganze nämlich auch einfach auf sich beruhen lassen und gar nichts tun. Zumal: Wenn die Dame den Titel nicht mehr wiederfindet, kann sie auch keinen Unfug damit anstellen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja, das mit dem einfach auf sich beruhen lassen geht mir auch durch den Kopf. Wird wahrscheinlich das Beste sein.
Aber dieser Frau ist einfach alles zuzutrauen. Möchte jetzt natürlich auch keine schlafenden Hunde wecken....
Danke
Gruß Anin
Moin Anin,
Aber dieser Frau ist einfach alles zuzutrauen.
Du bist sicher nicht die Einzige, die ihrer Vorgängerin alles Schlechte zutraut....
Sieh es sachlich: Eine mutwillige Pfändung kann man genau einmal versuchen - und sitzt dann auf den Kosten. Das ärgert den anderen viel weniger als einen selbst.
Im übrigen wäre es sowieso die Aufgabe Deines Mannes, hier eine Herausgabe oder einen Vollstreckungsverzicht zu veranlassen; Du hast in diesem Spiel aus Aussenstehende keine Aktien.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.