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Unterhaltsvorschuss - wie verhalten?

 
(@the_force)
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Ich habe meinen Job verloren. Meine Ex hat Angst, dass ich "irgendwann in Zukunft" nicht mehr den Kindsunterhalt zahlen kann und ist daher in weiser Vorraussicht zum Jugendamt geeilt.

Heute habe ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten:

"Zur Sicherung des Unterhalts für Ihr oben genanntes Kind bewilligen wir Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz [...] weil sie Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Kind nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen".

Anmerkung: Das stimmt nicht. Ich habe immer ca. 10 Tage im Voraus den vom Jugendamt festgelegten Betrag centgenau an meine Ex überwiesen.

"Ab dem 01.01.2013 wird eine Unterhaltsleistung von monatlich xxx Euro gezahlt. Nach §7 UVG sind die Ansprücxhe des Kindes gegen Sie bis zur Höhe der von hier gewährten Unterhaltsleistungen an das Land Niedersachsen übergegangen. Damit können Sie nicht merh Zahlungen mit befreiender Wirkung an Ihr Kind leisten. Das bedeutet, selbst wenn Sie der Mutter für Sohnemann Unterhalt zahlen, können wir von Ihnen zusätzlich unsere Ausgaben zurückfordern. Bei Feststellung der Unterhaltspflicht müssen auf die Unterhaltsrückstände Verzugszinsen gemäß §288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhoben werden. Sie wurden bzw. werden vom Amt [...] aufgefordert, Unterhaltszahlungen für Ihr Kind zu leisten. BItte überweisen Sie die Unterhaltsbeträge auch in Zukunft nur an den Beistand; die Beträge werden dann mit den von hier gewährten Unterhaltsvorschussleistungen verrechnet".

Anmerkung: Ich stolpere gerade über den Halbsatz "auch in Zukunft". Bis jetzt habe ich doch direkt an meine Ex überwiesen?!?

Frage: Wie soll ich mich jetzt verhalten? Den vollen Unterhalt zukünftig ans Jugendamt überweisen? Weiter wie gehabt den vollen Unterhalt an meine Ex bezahlen? Oder xxx Euro pro Monat ans Jugendamt und die Differenz zum tatsächlichen Unterhaltsbetrag an meine Ex?

Durch diesen Verwaltungsakt entstehen Aufwände beim Amt. Wer trägt die Kosten hierfür?


Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 18:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi the_force,

was mir dazu einfällt:

Ich habe meinen Job verloren. Meine Ex hat Angst, dass ich "irgendwann in Zukunft" nicht mehr den Kindsunterhalt zahlen kann und ist daher in weiser Vorraussicht zum Jugendamt geeilt.

Ja, absolut verständlich. Würdest Du sicherlich auch so machen. Kinder kosten Geld und wenn Du die Kinder nicht über 50 Prozent der Zeit betreust, bist Du barunterhaltspflichtig. Hast Du schon Hilfen bei der Arbeitsagentur beantragt?

Ich habe immer ca. 10 Tage im Voraus den vom Jugendamt festgelegten Betrag centgenau an meine Ex überwiesen.

Konkrete Frage: Besteht ein Titel? Warum überweist man Beträge 10 Tage im Vorraus und nicht zum festegelegten Stichtag? Das kann aus meiner Sicht nur zu Problemen und Unklarheiten führen, die nicht notwendig wären. Dafür gibt es teminierte Überweisungen und klare Fristen im Titel.

Ist Deine Exe vielleicht selber hilfsbedürftig geworden?

Durch diesen Verwaltungsakt entstehen Aufwände beim Amt. Wer trägt die Kosten hierfür?

Das wird erstmal Sache der Behörde sein. Mach Dir bitte doch um sowas keinen Kopf, sondern sieh zu, dass Du so schnell wie möglich wieder eine Arbeitsstelle bekommst. Das ist Dein Auftrag und auch Deine Verpflichtung gegenüber Deinem Kind. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 18:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zahlst du denn aktuell Unterhalt? Kannst du das nachweisen? Wenn ja schick dne Nachweis an das Amt und frage diese weshalb sie darauf kommen, dass du derzeit keinen KU zahlst (oderzahlst du nicht in Höhedes Mindestunterhalts)


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 19:34
(@the_force)
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Hast Du schon Hilfen bei der Arbeitsagentur beantragt?

Nein. Ich bin auch erst ab dem 01.02.2013 offiziell arbeitslos und warte noch auf Unterlagen von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Unter Umständen bekomme ich eine 12-wöchtige Sperre, in dem Fall würde ich den Unterhalt von meinem Sparbuch bezahlen.

Es besteht ein Titel und eine Beistandschaft.

Warum überweist man Beträge 10 Tage im Vorraus

Weil mein ehemaliger Arbeitgeber ca. 12 Tage im Voraus gezahlt hat und ich den Automatismus im Online-Banking so eingestellt habe, dass die Überweisung erfolgt sobald Geld auf'm Konto ist.

Ist Deine Exe vielleicht selber hilfsbedürftig geworden?

Nein. Im Gegenteil - meine Eltern schenken Ihr auch noch mal jeden Monat Geld ("Zuschuss zum Kindergarten"). Genau genommen bin ich der Einzige, der keine Kohle hat... 🙁

Mach Dir bitte doch um sowas keinen Kopf, sondern sieh zu, dass Du so schnell wie möglich wieder eine Arbeitsstelle bekommst. Das ist Dein Auftrag und auch Deine Verpflichtung gegenüber Deinem Kind.

Das brauchst Du mir nicht sagen. Ich bin nicht gerne und schon gar nicht freiwillig arbeitslos.

Und wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich soll ja schon ab 01.01.2013 die neue Zahlungsform anwenden und den Dauerauftrag kriege ich "zwischen den Tagen" nicht "mal so eben kurzfristig geändert". Im Amt war heute niemand mehr erreichbar.


Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 19:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi the_force,

Das brauchst Du mir nicht sagen. Ich bin nicht gerne und schon gar nicht freiwillig arbeitslos.

Und wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich soll ja schon ab 01.01.2013 die neue Zahlungsform anwenden und den Dauerauftrag kriege ich "zwischen den Tagen" nicht "mal so eben kurzfristig geändert". Im Amt war heute niemand mehr erreichbar

.

Nur noch mal als Tipp: Daueraufträge können über Online-Banking zu jeder Tages- und Nachtzeit geändert werden. Oftmals gibt es auch Terminals in den SB-Stellen der Banken. Also kein Problem. Nächster Bank-Werktag dürfte der 27.12. sein,  dann ändere den Auftrag dann. Also alles lösbar.
Ansonsten halte ich es auch für sinnvoll, wenn Du Dich mit dem Sachbearbeiter der Behörde nach den Feiertagen in Verbindung setzt, wenn hier Unklarheiten bestehen. Gruß Ingo  


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 20:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber mir fehlt immer noch die Antwort nach der Rechtmäßigkeit der Forderung des JA.

Wenn bisher regelmäßig und nachweisbar KU in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt wird, ist eine Beantragung von Vorschuß ja eigentlich unzulässig. Und schon gar nicht mit der BEfürchtung der KV könnte irgendwann mal ja keinen KU mehr zahlen.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 20:32
(@the_force)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe einige Monate nach der Trennung eine neue Partnerin kennengelernt. Meine Ex ist sehr frustriert, weil sie immer noch Single ist und schiebt die Schuld für ihr Alleinsein auf unseren gemeinsamen Sohn.

Ich bin psychisch etwas angeknackst und habe panische Angst vor Behörden. "Die Sache mit dem Amt" belastet mich und die neue Beziehung. Sie hat das mitbekommen und nutzt die Verwaltungsprozesse als Druckmittel und zur Bestrafung. Von Ihr kommen Aussagen wie: "Da ist wohl wieder mal eine Runde mit Frau xxx fällig". Natürlich nur dann, wenn kein Zeuge dabei ist.

Jüngster Auslöser war, dass ich meinen Sohn nicht von der Schule zum Hort bringen konnte da ich zur gleichen Zeit ca. 60 Kilometer entfernt ein Bewerbungsgespräch hatte.

Das Jungendamt polarisiert. Der Vater hat seine Familie verlassen und ist der Böse. Also hat er zu zahlen. Die arme verlassene Mutter versteht sich halt gut aufs Jammern und aufs Lügen...


Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 21:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich gebs auf


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 21:05
(@the_force)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hoffe nicht meinetwegen 🙁


Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2012 21:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo the_force,

wir können Dir nur helfen, wenn Du auf Fragen eingehst.
Die Frage hier ist auf welcher Grundlage Unterhaltsvorschuß gezahlt wird. Aus Deinen Darlegungen ergibt sich dafür kein Grund.
Die erste Frage ist deshalb gibt es einen Unterhaltstitel den Du bedienst?

Zahlst du denn aktuell Unterhalt? Kannst du das nachweisen? Wenn ja schick dne Nachweis an das Amt und frage diese weshalb sie darauf kommen, dass du derzeit keinen KU zahlst (oderzahlst du nicht in Höhedes Mindestunterhalts)

Ist dem nun so oder nicht?
Die im Schreiben des Amtes genannten Auslagen sind der Unterhaltsvorschuß und Du mußt gemäß dem Schreiben an das Amt zahlen und nicht an Deine Ex.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2012 22:24




(@the_force)
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Die Frage hier ist auf welcher Grundlage Unterhaltsvorschuß gezahlt wird.

Meine Ex ist zum Jugendamt gegangen und hat die Befürchtung geäußert, dass ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit irgendwann demnächst keinen Unterhalt mehr zahle.

Aufgrund dieser Aussage hat das Jugendamt das o.g. Schreiben verfasst.

Die erste Frage ist deshalb gibt es einen Unterhaltstitel den Du bedienst?

Ja. Es gibt einen Titel, den ich bediene. Seit Beginn der Unterhaltspflicht vor über 4 Jahren zahle ich super-sauber-pünktlich und mustergültigst. Wie gesagt 10 Tage im Voraus per Dauerauftrag direkt auf das Girokonto der Kindsmutter. Kontoauszüge liegen vor.

und Du mußt gemäß dem Schreiben an das Amt zahlen und nicht an Deine Ex

Danke! 🙂

Eine Frage noch: Wie kann ich verhindern, dass das Jugendamt immer wieder auf meine Ex hereinfällt und sich für derartig überflüssige Racheaktionen instrumentalisieren lässt? Mich beschweren?


Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2012 00:03
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

huhu, weise das Jugendamt darauf hin mit Belegen auf deine pünktlichen Zahlungen
besser noch "einfach mal die Sachbearbeiterin anrufen"
weil es wird immer die gleiche zuständig sein, wenn die KM nicht umzieht und wenn diese sieht in den akten das es keinen Grund für Unterhaltsvorschuss gibt (jetzt die zahlungen vorrausgesetzt) kann sie auch dementsprechend handeln.
Gruß Zwergnases Mama

und zum wie wohin sonst zahlen können dir andere sicher mehr sagen


AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2012 00:12
(@the_force)
Zeigt sich öfters Registriert

huhu, weise das Jugendamt darauf hin mit Belegen auf deine pünktlichen Zahlungen besser noch "einfach mal die Sachbearbeiterin anrufen"

Das habe ich getan. Es ist tatsächlich so, dass die Unterhaltsvorschussregelung alleine aufgrund der Behauptung aktiviert wurde, ich würde zukünftig nicht zahle (was absoluter Blödsinn ist). Eine Überprüfung fand nicht statt.

Ganz so deutlich haben Sie es nicht formuliert, aber "Recht" hat offenbar grundsätzlich der, der das Kind bei sich hat. "Zum Kindes Wohl" nennen die das. Für mein Wohlwollen kann ich mir letztendlich nichts kaufen - das Jugendamt wird trotz Kenntnis des Konfliktes auch zukünftig keine Aussagen meiner ehemaligen Partnerin hinterfragen (...und somit weiterhin für persönliche Bestrafungen herhalten - bin mal gespannt, was meiner Ex noch so alles einfällt).

weil es wird immer die gleiche zuständig sein,

Nein, da gibt es Mehrere. Meine Ex hat das wohl "mit der vom Jugendamt" abgesprochen ohne die Modalitäten festzulegen, Die Zahlstelle wusste jedoch nichts davon und es gab noch nicht einmal ein Kassenzeichen oder irgendwelche Informationen, ab wann ich an wen wie viel zahlen soll.

Das Ganze wurde dann nach meinem Anruf seitens der Ämter innerhalb eines Nachmittages koordiniert und mir wurde das Ergebnis telefonisch mitgeteilt. Ich zahle alles ans Jugendamt, die überweisen das dann an meine Verflossene. Den Aufwand trägt letztendlich der Steuerzahler.

wenn die KM nicht umzieht und wenn diese sieht in den akten das es keinen Grund für Unterhaltsvorschuss gibt (jetzt die zahlungen vorrausgesetzt) kann sie auch dementsprechend handeln.

Ja, wie gesagt - sie kann entsprechend handeln. Sie tut es aber nicht. Einen verbindliche Anweisung, die Aussagen und Anschuldigungen meiner ehemaligen Partnerin zu prüfen und diese zu hinterfragen, gibt es nicht.

Irgendwie verlassen sich alle darauf, dass ich den Auseinandersetzungen mit dem Ämtern zwecks Erhaltung meiner Gesundheit so weit wie möglich aus dem Weg gehen muss. Ich zahle pünktlich, kümmere mich um meinen Sohn, bin Ihm ein Top-Vater und trotzdem kriege ich ständig einen mit Hilfe des Amtes reingewürgt. Die Welt ist einfach nur ungerecht 😡


Oft faellt das Denken schwer; indes - das Schreiben geht auch ohne es! (Wilhelm Busch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2013 17:24