Hallo liebe Forumsgemeinde,
hab mal ne Frage und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Frau ist zur Zahlung von KU gerichtlich verpflichtet worden, unsere Scheidung läuft.
Vor dieser Verpflichtung hat sie sich immer auf "nicht leistungsfähig" bezogen.
Der Richter hat nun angeregt, im Rahmen der Auszahlung Ihres Anteils vom Haus eine Aufrechung vorzunehmen.
Mein Vorschlag war, diese Aufrechnung bis 2007 bzw. bis 18 Jahre der Kinder vorzunehmen. Sie lehnt es ab und will jetzt Geld sehen und laufend jeden Monat den MindestKU zahlen.
Soweit o.k., nur wie kann ich vermeiden, daß das von mir ausgezahlte Geld an Sie plötzlich futsch ist (verschenkt, verloren, verspielt ), und somit wieder "keine Leistungsfähigkeit" zum tragen kommt.
Dies muß ich Ihr einfach unterstellen.
Es muß doch eine Möglichkeit geben, im Sinne der Kinder eine Sicherung vornehmen zu können... meine Anwältin hüllt sich hier in Schweigen und eiert um den Brei rum.
Ab 18 müssen ja eh die Kinder selber ihren Unterhalt einfordern, oder ???Möchte halt nur vermeiden, daß ich jetzt zahle, Sie das Geld "verheizt" und die Kinder in die Röhre kucken.
Wer kann mir weiterhelfen ??
Danke im Voraus
Andreas
Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung
moin, andreas,
ich hab' gerade dieselbe chose hinter mir (vor ca. 3 monaten), mit demselben ergebnis, das dir evtl. bevorsteht:
meine RA wollte genauso einen passus in den übertragungsvertrag mit aufnehmen, gegenseite sagt 'no', aufrechnung nur für in der vergangenheit geschuldeten KU (bzw. in meinem fall, einbehaltung der rückzuzahlenden U-vorschüsse). folge wenn ich drauf bestanden hätte, wäre der aufteilungs-/übertragungsvertrag garnicht zustande gekommen, danach: entweder hätte ich weiterhin nutzungsentschädigung zahlen müssen (die du dann theoretisch auch wieder gegen KU rechnen könntest, wenn ex denn mitspielt!! glaub' ich aber nicht....) oder teilungsversteigerung.
was letzteres betrifft, dazu brauch' ich dir sicher nichts zu sagen. und wenn du selber mitsteigerst und 'billig gewinnst', kanns passieren, dass du doch noch einen entspr. ausgleich zahlen musst, wenn der erlös unter marktwert liegt (und ex clever ist).
und du hast trotzdem immer noch keinen KU!!!
sorry, aber ich sehe tatsächlich nur die möglichkeit, wenn ex nicht mitspielt: hausübertragung so machen (ohne KU-absicherung), und hoffen... (so hab' ich's gemacht, zum leidwesen meiner RA, die aber auch keine andere lösung parat hatte ausser der versteigerung) - und im falle des falles für den 'kleinen' wieder UV beantragen....
der vorschlag des (fam-?) richters war sicherlich gut gemeint, aber wenn ex nicht will. und ob ein gericht eine aufteilung ausser durch teilungsversteigerung festlegen kann, glaub' ich eher nicht (ist das nicht sogar zivilrecht und kein fam-recht mehr?). das allerdings wäre für euch beide evtl. ein herber verlust (evtl. ist ja das ein argument??).
gruss an den rhein und alles gute!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hi,
Mein Vorschlag war, diese Aufrechnung bis 2007 bzw. bis 18 Jahre der Kinder vorzunehmen. Sie lehnt es ab und will jetzt Geld sehen und laufend jeden Monat den MindestKU zahlen.
Soweit o.k., nur wie kann ich vermeiden, daß das von mir ausgezahlte Geld an Sie plötzlich futsch ist (verschenkt, verloren, verspielt ), und somit wieder "keine Leistungsfähigkeit" zum tragen kommt.
hmm, vielleicht lässt sich die KM überreden, das Geld auf ein Anderkonto beim Rechtsanwalt, oder auf ein sogenanntes Mündelkonto beim Jugendamt einzuzahlen?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse