Unterhaltsschulden
 
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Unterhaltsschulden

 
(@haju79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Moin Moin an alle hier,

ich suche dringend Rat bei Leidgenossen und Experten.

Folgender Sachverhalt:

Vor knapp acht Jahren habe ich in meiner frischen Beziehung einen Ausrutscher mit meiner EX gehabt.
Als diese vom Frauenarzt kam, sagte Sie mir das Sie trotz der Pille in der 13.Schwangerschaftswoche sei. AUTSCH*
Nicht das ich für einen Abbruch gewesen wäre. Aber man hat mir ja nicht einmal die Möglichkeit gegeben, diesen Gedanken zu fassen.
So weit so schlecht. Ich bin letzten Endes bei meiner "Neuen" geblieben und mit Ihr eine Familie gegründet.
Da wir eine sehr große Distanz zu der KM hatten, fiel es mir auch nicht schwer, das Kind mit allen Pflichten die ich habe und hatte zu verdrängen.
Meine jetzige Frau bestand damals auf einen Vaterschaftstest, den ich auch machen liess. 99,98 % etc pp AUTSCH.
Zahlemann und Söhne. Urteil wurde Anfang 2003 gefällt (Geburt 07/2002).
Zu dem Zeitpunkt war ich Soldat und der Unterhalt wurde direkt vom Sold an das JA weitergeleitet. Ab Ende 2004 habe ich dann eine Umschulung gemacht, welche vom Arbeitsamt gezahlt wurde. Auch hier gingen knapp 60,- direkt an das JA. ;ehr war zu dem Zeipunkt nicht möglich, aber immerhin war ich ja zahlungswillig. Nach der Umschulung Anfang 2007 habe ich mich Selbstständig gemacht und prompt stand das JA da und wollte nun die Differenz vom eigentlichen Beitrag zu den bereits getilgten 60 Euro.
Hierzu wurde mir nur gesagt, das ich den Titel hätte ändern lassen müssen. Dann wäre alles im Lot gewesen. Stimmt das???

Naja, zahlungswillig war ich ja weiterhin, hatte aber keinen Cent über, um irgendwas zu zahlen. Dem ganzen Druck seitens JA habe ich dann bis Ende 2008 standgehalten. Dann ging es nicht mehr anders und ich musste eine EV abgegeben. Seit dem bin ich arbeitslos (war Finanzdienstleister), habe kaum Aussichten auf eine Tätigkeit in dieser Branche UND das JA lässt mich schlichtweg in Ruhe.

Nachdem sich nun familiär die Wogen geglättet haben, war nun meine Frau die treibende Kraft, die KM über ein bekanntes Sozialnetzwerk zu kontaktieren. Und siehe da. Ich habe erstmals (Tochter ist nun 7 1/2) Fotos erhalten und im Großen und Ganzen tastet man sich jetzt ein wenig voran. Wer weiß, ob nicht tatsächlich mal ein Treffen zustande kommt.

Nun schrieb mir die KM, das Sie lediglich die ersten 2 Jahre vollen Unterhalt erhalten hat, danach lediglich 130,- Euro. Seit einem Jahr erhält Sie gar nicht mehr.
Warum verlangt aber das JA (letzter Stand Ende 2008) den vollen Unterhalt von mir? Und vor allem auch zukünftig, wenn die KM gar keinen UV mehr erhält?
Stehe diesbezüglich ganz schön im Regen. Demnach bin ich nicht nur Pleite, sondern werde stets mein Leben am Existenzminimum verbringen.

Bitte um Rat. Danke im voraus...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 17:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi HaJu79 - herulich Willkommen

Hierzu wurde mir nur gesagt, das ich den Titel hätte ändern lassen müssen. Dann wäre alles im Lot gewesen. Stimmt das???

Jein. Theoretisch ist es richtig, dass der Titel hätte abgeändert werden müssen oder wenigstens ruhend gestellt werden. Allerdings spielt bei dieser Bewertung noch ein anderer Aspekt mit. Wurde Dir vom JA bzw. UHVK schriftl. bestätigt, dass Du zahlungswillig, aber leistungsunfähig bist? Geht das vor Gericht, ist der Ausgang offen. Allerdings gibt es berechtigte Hoffnung, dass ein Gericht auf die vom JA bestätigte Zahlungsunfähigkeit verweist.

Was eine EV und anschliessende Arbeitslosigkeit für einen Zusammenhang haben sollen erschliesst sich mir nicht, auch nicht, was dort drinne steht. Jedenfalls hast Du keinen Anspruch darauf, ausschliesslich in einer Deiner Tätigkeit entsprechenden Branche Deine Brötchen zu verdienen.

Warum verlangt aber das JA (letzter Stand Ende 2008) den vollen Unterhalt von mir?

Ganz einfach. Das Kind hat darauf einen Anspruch, welchen Du per Titel anerkannt hast. Das sind jetzt aufgelaufene UH-Schulden gem. Titel und hat erstmal nichts mit dem UHV - welcher Dich eigentlich auch nicht zu interessieren hat (ist nicht bös' gemeint) - zu tun. Diese Dinge werden lediglich verrechnet und die Differenz dann dem Kind zur Verfügung gestellt.

Und vor allem auch zukünftig, wenn die KM gar keinen UV mehr erhält?

Noch einfacher. Das JA hat die Beistandschaft in Unterhaltsangelegenheiten für das Kind und setzt sich für dessen Interessen ein - laufender und zukünftiger Unterhalt. Auch hier interessiert der UHV nicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2010 19:14