Hi @ll,
was Eskima auffiel - die Grosseltern-Nummer - ist auch mir aufgestossen. Ich stelle mir Kids vor, die "keinen Bock auf Schule oder Ausbildung" haben und bislang der Meinung waren, ihr "Problem" mal eben durch ein Kind zu lösen. Oder die einfach zu leichtsinnig sind, sich um Verhütung zu kümmern. Haben die alle jetzt nicht einen feinen Grund, zu sagen: "Mir doch wurscht, ob ich (oder meine Freundin) ein Kind bekommt - denn meine/ihre Eltern müssen ja dafür löhnen?
Wobei ich anfüge: Bevor man über "den Staat" schimpft, sollte man fünf Sekunden darüber nachdenken, dass dieser Staat wir alle sind...
Nachdenkliche Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ brille
ich finde es auch deshalb extrem erschreckend, weil es ja viele Väter gibt, die kaum Einfluss auf ihre Kinder haben. Ich erlebe es selber grad, wie gering der Einfluss auf Kinder ist, die man nur alle 12 Tage mal für ein WE sieht und man einfach nur zugucken und hoffen und beten kann, dass es gut geht....
Oder bei Vätern, die überhaupt keinen Kontakt zu ihren Kindern haben, weil der Umgang konsequent boykottiert wurde, da gibt es doch bislang den Strohhalm, dass irgendwann die Geschichte ein Ende hat, man nicht mehr zahlen und sich ärgern muss und wieder sein Leben leben kann.
Mit der Großelternsache stirbt bei diesen Väter die Hoffnung auf wenigstens eine bessere Zukunft.
Gruß
eskima
Moin,
@Eskima
Die Hinzuziehung der Großeltern ist in zwei mir bekannten Urteilen behandelt worden.
>OLG Dresden<
>BGH<
@ Wolfsfrau
Der SB ggüber der Ex war bisher der eheangemessene SB, also eine fiktive/individuelle Zahl. Diese ist nun auf 1.000 € (West) festgeschrieben. Den SB für den Mangelfall hat das OLG nicht angefasst. Wozu auch? Und bei einem Bruttoeinkommen von 1.800 €, zwei Kindern und einer (natürlich) nicht arbeitenden Ex bist du immer Mangelfall.
Zur Vervollständigung: Wir hatten hier vor einiger Zeit ausgerechnet, welches Brutto erzielt werden müsste, um selbst den SB zu haben und den Mindestunterhalt für Ex und zwei Kinder zu zahlen. Ich meine, wir kamen auf etwas mehr als 4.300 €. Brutto wohlgemerkt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi eskima,
ja, so eine "Vision" hatte ich auch: Man hat beispielsweise als Vater aufgrund langjährigen Umgangsboykotts keinen oder nur sporadischen Kontakt zu seinen Kindern. Was natürlich impliziert, dass man an der Erziehung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit S.exualität kaum oder auch gar keinen Anteil hat. Ob die eigenen Kinder also ab 15 oder 16 mit allem und jedem in die Kiste steigen, was bei "drei" noch nicht auf einen Baum geklettert ist, kann man kaum beeinflussen.
Bislang konnte man sich in dieser Situation sagen: "Das Unterhalts-Thema ist für mich erledigt, sobald die Kids auf eigenen Füssen stehen - also mit 18, vielleicht auch 20, 23 oder spätestens 27 Jahren, aber eben wenigstens "irgendwann".
Mit der neuen Gesetzgebung kann es dagegen passieren, dass einem die eigenen Kinder - sogar, wenn zu ihnen nur eine rein biologische Verbindung besteht - die finanzielle Verantwortung für ihren Nachwuchs mal eben so auf's Auge drücken können. Zum Beispiel, weil die Ausbildung noch längst nicht abgeschlossen ist. Oder weil sie keinen Ausbildungsplatz oder Job finden. Oder vielleicht auch gar keinen finden wollen, wenn es eine Möglichkeit gibt, sich ihr Leben weiterhin sponsern zu lassen. Damit bekommt der Unterhaltswahnsinn eine neue Dimension.
Theoretisch erwächst daraus ein neues Geschäftsmodell: Man lässt sich schon zum 18. Geburtstag eine Vasektomie schenken, weil man aufgrund der Gesetzgebung beschlossen hat, auf eigenen Nachwuchs mit ungewissen Folgen zu verzichten und stattdessen sein Leben ausschliesslich nach egoistischen Gesichtspunkten auszurichten...
Nachdenkliche Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
Ich würde bezüglich der Grosseltern mal nicht ganz so schwarz sehen. Bei verheirateten Großeltern gibt es doch einen Gesamtfreibetrag von 2.450€.
Sofern ich das richtig verstanden habe, müssen die Großeltern des Unterhaltspflichtigen einspringen. Somit sind die Eltern mit Mädchen doch fein raus. 🙂
Jetzt mal wieder ernsthaft. Millionen von Eltern packen ihren Kindern eine Hypothek in den Rucksack, die sie nicht schleppen können. Es geht um das Thema Pflegefall. Da dürfen die Kinder schön abdrücken. Vielleicht noch für Elternteile, die sich nie um ihrer Sprößlinge gekümmert haben oder meinen, dass sie für den Fall der Fälle nicht vorsorgen müssen. Ich habe gerade beruflich mit so einen Fall zu tun. Dem bleiben von seinen 3700€ Netto mal eben 2300 übrig. Den Rest darf er ans Sozialamt abdrücken.
Platt
Moin Platt,
einer Freundin von mir geht es ähnlich: Als sie klein war, haben ihre Eltern sie zu ihren Grosseltern abgeschoben - beim Jet-Set-Leben an der Côte d'Azur war sie im Weg. Kontakt bestand nur sporadisch.
Später, als die Elter ihre Kohle verjuxt und eine fulminante Pleite hingelegt hatten und überdies krank wurden, haben sie sich daran erinnert, dass sie ja noch eine Tochter haben. Seither löhnt sie für die Eltern, die nie Zeit für sie hatten. Und hat ihre eigene Familienplanung an den Nagel gehängt - sie könnte sich keine eigenen Kinder leisten. Heute will sie auch keine mehr.
Fakt ist: Ich finde es toll, wenn in einer Familie der eine für den anderen einsteht. Auch Mehr-Generationen-Familien können eine tolle Sache sein - wenn die Beteiligten das so wollen. Allein aufgrund von Blutsverwandschaft für die Fehler anderer Familienmitglieder (fehlende Altersvorsorge, geplatzte Kondome etc.) einstehen zu müssen, finde ich allerdings vollkommen daneben.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Zur Vervollständigung: Wir hatten hier vor einiger Zeit ausgerechnet, welches Brutto erzielt werden müsste, um selbst den SB zu haben und den Mindestunterhalt für Ex und zwei Kinder zu zahlen. Ich meine, wir kamen auf etwas mehr als 4.300 €. Brutto wohlgemerkt.
DeepThought
Genau die Berechnung ließ mich doch nicht in Ruhe. Ich habe sie nach einigem Suchen gefunden. 🙂 siehe >hier<.
Uli
Bei meinen Recherchen um die Mangelfallberechnung ist mir aber eine sache aufgefallen.
Nehmen wir mal an, dass wir, die nicht unhäufige, Gegebenheit durchrechnen, dass dem Papa nach Abzug des KUs gerade mal 1000 Euro überbleiben.
Derzeit wird dann über die 1000 Euro der Mangelfall berechnet und die 110 Euro aus der Differenz zwischen billigem SB (1000) und notwendigem SB (890) geht dann gleichverteilt auf die Kinder.
Nach der Reform würden in dem Fall dann aber nur die KUs gezahlt und Mama(s) würden den Rest bis 1000 Euro bekommen. Papa hätte in dem Fall aber mehr, nämlich eben die SB-Differenz.
Nicht wahr?
Gruss,
Michael
Also so wie ichs verstehe nicht, weil der SB 1000 Euro ja nur für Scheidungsergebnisse ohne Kind ist.
Also nix mit mehr.
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hi,
Also so wie ichs verstehe nicht, weil der SB 1000 Euro ja nur für Scheidungsergebnisse ohne Kind ist.
Nach dem neuen Recht gibt es keine Mangelfallberechnung mehr. Die DT ist weitgehends ausgehebelt. Das Ding mit den 1000€ SB ist wirklich gut für Unterhaltspflichtige. Ich find das Klasse, wie es der Gesetzgeber durch die Hintertür geschafft hat, dass die meisten KM´s de Facto keinen EU mehr bekommen. :phantom:
Sollte der KV in der Lage sein, den ab 1.04.2007 gesetzlich vorgeschiebenen KU zu bezahlen, und bleiben dann nur noch 1.000€ übrig, ist nach meiner Interpretation Los Lobos für EU.
Platt
Ich gehe selbstverstständlich davon aus, dass die Mangelfallberechnung weiterhin probates Mittel der Unterhaltsverteilung bleiben wird. Von daher ist die SB-Grenze von 1.000 € völlig unerheblich, sobald Kinder im Spiel sind.
Mitnichten wird die DT ausgehebelt, geschweige denn abgeschafft. Sie wird nur nicht mehr auf der Regelbetragsverordnung aufgebaut sein sondern auf dem KFB gem. EStG.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
ich widerspreche Dir äußerst ungern.
Im Referentenentwurf steht drin, dass mit diesen Unterhaltsrecht die komplizierten Mangelfallberechnungen in der Regel entfallen.
Nur jetzt zu meiner Logik.
Angenommen ich habe 1800 netto und kann somit den Mindestunterhalt KU bezahlen. Durch die Veränderung der Rangfolge bekommen die Kinder erst einmal ihren Unterhalt. Erst wenn der KU bedient ist, schaut man sich an, wieviel Verteilungsmasse noch da ist. Eine Mangelfallberechnung findet somit nicht mehr statt.
In Deiner zitierten OLG Leitlinie steht, dass der SB gegenüber den Unterhaltsberechtigten Expartner 1000€ ist.
Da der KU voll bedient ist, würde dann der SB gegenüber den Unterhaltsberechtigten Expartner gelten.
Die DT ist de facto aufgehoben. Es wird jetzt der doppelte steuerliche Freibetrag berücksichtigt. Es gibt nur drei Altersstufen und nach dem Entwurf spielt das Einkommen nur in Extremfällen eine Rolle.
Platt
hallo,
ich verstehe nur bahnhof, weil ich nicht wiederverheiratet bin und nur 1 kind habe.
kann mir einer sagen, was sich für mich ändern würde?
bin alleinerziehend und meinem kind stehen derzeit (12J.) € 316,- KU zu. Wie sieht das nach der URR aus?
Gruß hpunkt
:rofl2: Es ist alles eine gemeine Schweinerei, was mit anständigen Vätern gemacht wird. Wenn ich noch mehr zahlen muss verliere ich meinen Arbeitsplatz und damit meine Kinder auch Ihren Vater. Ich weiss nicht mehr was ich tun soll. Die Gerichte lassen sich bei jeder Entscheidung Zeit, Zeit die ich nicht mehr habe. Und die Anwälte sind die grössten Geier. Ich habe die Nase gestrichen voll. Wenn Ihr meine Geschichte gelesen habt werdet Ihr mich verstehen.
Ich habe beim Jugendamt, wo ich wegen einer anderen Sache war, mit dem dafür zuständigen Sachbearbeiter gesprochen.
Stand der Dinge ist, dass sich die Urkundsbeamten irgendwie auch keinen Reim machen könne, wie das Unterhaltsgesetz anzuwenden sei. Er gehe davon aus, dass die Titel einfach umgerechnet würden und neue Einkommensstufen eingeführt würden. Das führe dann aber zu einem Effekt beim Kindergeldanteil. Er meinte auch, dass es kompliziert werde, weil die Zypresse von Vereinfachungen gesprochen habe. Dann komme es ganz schlimm.
Nun ja. Wollen wir uns mal überraschen lassen. Mich wundert der Zeitplan etwas, aber...
Gruss,
Michael
Abgesehen der Änderungen die das neue Unterhaltsrecht mit sich bringt, frage ich mich warum Frau Zypries so sehr nach einem positiven Echo der Medien strebt?
http://blog.brigittezypries.de/2005/09/08/kinder-erhalten-beim-unterhalt-vorrang/
Bei ihrem Feldzug gegen alle kinderlosen Ex-Ehefrauen hat es versehentlich gleich alle Ehefrauen erwischt, egal ob geschiedene, aktuelle oder kinderbetreuende Ehefrau. Aber das wird einfach unter den Tisch gekehrt. In vielen Medien wird es nur nebenbei erwähnt, und ansonsten als großer Sieg über die Ex-Ehefrauen gefeiert.
Wie wir alle wissen werden die Verlierer der Unterhaltsrechtsreform nicht nur die Ex-Ehefrauen sein.
Hat sie das im Namen des Kindeswohls wirklich nötig?
Heute im Bundestag Nr. 297
Berlin: Do, 12.10.2006 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr (297)
Rechtsausschuss
Sachverständige erörtern Reform des Unterhaltsrechts
Berlin: (hib/VOM)
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts (16/1830) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, dem 16. Oktober.
Darüber hinaus liegt den Abgeordneten ein Antrag der FDP-Fraktion vor, das Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen (16/891). Als Sachverständige hat der Ausschuss Professor Marianne Breithaupt von der Fachhochschule Landshut,
die Fachanwältin für Familienrecht Margret Diwell aus Berlin, Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, Thomas Meysen, fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht in Heidelberg, Jutta Puls, Vorsitzende der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages, Ingeborg Rakete-Dombeck, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Klaus Schnitzler, Fachanwalt für Familienrecht aus Euskirchen, Professor Dieter Schwab von der Universität Regensburg und Professor Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages in Köln, geladen. Die Anhörung beginnt um 13 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.
Über dei Teilnehmer möge sich jeder via google ein Bild machen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
nur mal so zu Jutta Puls gegooglt. Mir wird schlecht.
Das Statistische Bundesamt unterscheidet in seinen Zahlen nicht, wer für wen zahlt, wenn die Liebe vorbei ist. Experten gehen aber davon aus, dass die Zahl der Männer, die Ansprüche stellen, verschwindend gering ist. Jutta Puls, die 25 Jahre lang Familienrichterin am OLG Hamburg war und nun an der Reform des Unterhaltsrechts mitarbeitet, kann sich persönlich an „vielleicht drei Fälle“ aus ihrer Berufspraxis erinnern. Selbst wenn gerade Frauen Wert darauf legen, sich außergerichtlich zu einigen und „sich auch ganz gerne frei kaufen“, bleibt das Missverhältnis immer noch deutlich – zu Recht, findet Puls, schließlich seien Frauen häufig schlechter ausgebildet, da sie viel Zeit für die Erziehung der Kinder aufbrächten, und häufig auch schlechter bezahlt. Und genau darum geht es im Unterhaltsrecht: Wer besser verdient, muss nach einer Scheidung drei Siebtel der Einkommensdifferenz an den Partner überweisen. Dies gilt aber nur, wenn er mindestens 890 Euro nur für sich übrig hat – „und Frauen verdienen das oft nicht“. Im Gegenteil: Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums sind sie überdurchschnittlich oft vom Armutsrisiko Scheidung betroffen. Abhängige Partner, so die Studie, verlieren im Jahr nach der Scheidung ein Drittel ihres Einkommens.
würgende Grüße
Platt
ps. mehr tu ich mir nicht an. :headcut:
Ach Platt, es gibt auch genügend Frauen die 3x so viel Geld wie ihre Ex-Männer verdienen. Aber anscheinend stellen Männer nicht solche Ansprüche oder die Exen haben genügend Ausreden, damit ihr Verdienst nicht voll angerechnet wird. Ist doch schon beim KU so. Die Väter werden nackig gemacht aber die Frauen brauchen anscheinend kaum Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Was willst du daran ändern?
Anscheinend sind die, die solche Dinge beschließen nicht von Scheidung betroffen und auch Kinderlos.
Erhebe ich als Frau Klage wegen KU dauert es max. 2-3 Monate bis zum Gerichtstermin. Erhebt ein Vater die gleiche Klage dauert es über ein Jahr. (eigene Erfahrung)
Ich kann dein würgen gut verstehen!
Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Moin,
schließlich seien Frauen häufig schlechter ausgebildet, da sie viel Zeit für die Erziehung der Kinder aufbrächten, und häufig auch schlechter bezahlt
und ich Schaf dachte, Ersteres läge an den Frauen selbst und Zweiteres läge an der Politik (Niedriglohnsektor). Aber nun verstehe ich es endlich: die Väter sind schuld :aetsch: und wer Schuld hat, soll zahlen. War doch schon früher so. :ironie:
Soll nochmal jemand was von nachehelicher Verantwortung erzählen, mit diesen Argumenten kann sich jede Frau rausreden.
Gruß
eskima

