P.S.: Soso, du liest also immer noch FAZ.
Hi,
ja, und Welt und Zeit auch. Die liegen immer in den Gates der Lufthansa herum, und wo ich doch am Sonntag mal wieder für zwei Tage in ein östliches EU-Betrittsland gejettet bin... Ich Snob! 😉
cya,
elwu
[Editiert am 24/4/2006 von elwu]
@elwu
Bist du dir sicher, dass die DT bzw. BT in der (annähernd) heutigen Form bestehen bleiben? Ich hab den Referentenentwurf rauf und runter gelesen, jedoch nix gefunden.
Andere nette Sache:
In der ersten Presseerklärung waren die %-Sätze 85, 100 und 115. Diese sind auf 87, 100, 117 geändert worden. Fiel mir nur so am Rande auf.
Der Unterhaltsvorschuss heute beträgt den Regelsatz abzgl. des hälftigen KG, also:
- 127 € (bis 6 Jahre)
- 170 € (6 bis 12 Jahre)
Künftig sind es
- 87 % von 304 € abzgl 77 KG = 187,48 € (bis 6 Jahre) = 60,48 € mehr
- 100 % von 304 € abzgl. 77 KG = 227,00 € (6 bis 12 Jahre) = 57 € mehr
In der Zeit vom 01.10.2004 bis 30.09.2005 wurden 836,54 Mio. € UHV gezahlt (>hier<. Betroffen waren 500.000 Kinder. Die Zahl dürfte sich aktuell nicht verändert haben.
Nehme ich jetzt an, 250.000 Kinder sind bis 6 Jahre alt und 250.000 Kinder sind zwischen 6 und 12 Jahre alt, so würde UHV wie folgt mehr ausgezahlt werden:
- 15.120.000 für bis 6-jährige
- 14.250.000 für 6- bis 12-jährige
= 29.370.000 Mehrbelastung des Staatshaushaltes
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Bist du dir sicher, dass die DT bzw. BT in der (annähernd) heutigen Form bestehen bleiben? Ich hab den Referentenentwurf rauf und runter gelesen, jedoch nix gefunden.
Hi,
der Anwalt der diese Tabelle für die FAZ gerechnet hat geht offenbar davon aus dass die Multiplikatoren der DT weiter bestehen bleiben, und zwar unterm Strich in verschärfter Form. Und auch bisher war ja die DT in keinem Gesetz erwähnt, sondern Richterrecht, das von allen OLGs übernommen wurde.
cya,
elwu
Danke, elwu!
Letztlich hat der Herr RA die DT auf Basis des neuen Mindest-KU fortentwickelt. Für mich fraglich ist nach wie vor, ob die DT in der heutigen Formn tatsächlich fortentwickelt wird. Ich werde einfach mal den Autor fragen 😎
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin elwu,
in der Tabelle wird das Kindergeld noch anteilig abgerechnet.
Gruß, Xe
@Xe,
Kind bis 6 Jahre wäre zu berechnen 304 € * 87 % * %-Satz gem DT - 77 € KG
Kind 6 bis 12 Jahre wäre zu berechnen 304 € * 100 % * %-Satz gem DT - 77 € KG
Kind 12 bis 18 wäre zu berechnen 304 € * 177 % * %-Satz gem DT - 77 € KG
Hab's eben geprüft und die Tabelle stimmt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo ihr,
ich habe die Reform aber ander verstanden:
„§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.
Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes
1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,
2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent, und
3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags.“
Warum soll es danach noch eine DT geben?
Gruss,
Michael
„§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder [...]
Warum soll es danach noch eine DT geben?
Hi,
nicht ohne Grund steht in dem Gesetz explizit Mindestunterhalt.
cya,
elwu
:knockout:
Hallo allerseits,
Habe schon einiges zur Unterhaltsreform gelesen... meine Frage: Ab wann kommt die und was muß man tun.
Bisher erhalte ich für beide Kids Unterhalt nach DT (Kids 11+13)
Was muß ich machen und kommt dann mehr Geld ?
Freu mich über Antworten
Gruß
Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung
Moin Pegasus,
vermutlich kommt die Reform zum 01.04.2006. Übergangsvorschriften sind nicht bekannt. In diesem Zusammenhang frisch hereingekommen:
Recht/Gesetzentwurf
UNTERHALTSANSPRÜCHE VON MINDERJÄHRIGEN KINDERN SOLLEN IMMER VORRANG HABEN
Berlin: (hib/BOB)
Die Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der Schulausbildung befinden, wird Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt.
Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (16/1830), der jetzt dem Parlament vorliegt. Damit soll laut Regierung auch die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden. Ihnen nachgeordnet seien alle Kinder betreuenden Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren sowie Ehegatten, die nach langer Ehedauer, sich scheiden lassen.
Ganz am Ende der Skala stünden Personen, die nur verhältnismäßig kurze Zeit verheiratet waren, und diejenigen, die keine Kinder betreuen. Die Bundesregierung möchte gleichzeitig die Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten stärken.
Dazu werde eigens eine Norm in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Die Gerichte, so die Absicht, sollen dazu bewegt werden, Unterhaltsansprüche geschiedener Partner eher und stärker als bislang zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen.
Die Anforderungen an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung sollten verschärft werden. Auf diese Weise sollen auch "Zweitfamilien" (ein geschiedener Ehepartner heiratet erneut und aus dieser Ehe gehen (erneut) Kinder hervor) entlastet werden.
Ferner solle der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder in Anlehnung an den steuerlichen Freibetrag für das Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) gesetzlich definiert werden.
Die Regierung begründet ihren Entwurf unter anderem damit, die Realität von Ehe und Familie habe sich in den vergangenen Jahres wesentlich geändert: die Zahl der Scheidungen steige mit jedem Jahr. Größtenteils handele es sich dabei um Ehen von relativ kurzer Dauer.
Fünfzig Prozent der geschiedenen Ehe seien kinderlos. Auch die Rollenverteilung in der Ehe ändere sich zunehmend. Immer häufiger blieben beide Partner - auch mit Kindern- berufstätig oder nähmen ihre Erwerbstätigkeit nach einer erziehungsbedingten Unterbrechung wieder auf.
Neue Familienstrukturen bildeten sich heraus. Immer mehr Kinder lebten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder bei einem allein erziehenden Elternteil. Etwa ein Drittel der über zwei Millionen nicht verheiratet zusammenlebender Paare hätten Kinder.
Da immer häufiger kurze Ehen geschieden würden, komme es nach der Scheidung zur Gründung einer "Zweitfamilien" mit Kindern. Mit den gesellschaftlichen Veränderungen einher gehe ein Wertewandel: Der schon heute im Gesetz verankerte Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe stoße auf eine immer größere Akzeptanz.
Konsens bestehe auch darüber, dass die Kinder als das "schwächste Glied in der Kette" eines besonderen Schutzes bedürften, da sie anders als Erwachsene nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen könnten.
Der Bundesrat hat zwischenzeitlich darum gebeten, die Aufnahme einer klarstellenden Übergangsbestimmung zu prüfen, aus der deutlich hervorgeht, dass in der Vergangenheit von den Ehegatten vor Rechtskraft der Scheidung formfrei getroffene Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt auch für die Zukunft Geltung behalten. Nach Auffassung der Regierung ist dies nicht nötig.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, ich habe jetzt mal wieder eine Frage! zwei Kinder leben bei meiner Ex Frau, ich bin wiederverheiratet und habe noch ein Kind in neuer Ehe. Das neue Unterhaltsrecht richtet sich nach dem Kinderfreibetrag.Ich habe für die beiden großen den hälftigen Freibetrag = 1 ganzer und einen für Kind 3.
Wird nach neuer Unterhaltsreform dem Unterhaltzzahler der ganze Kinderfreibetrag gegeben sprich ich habe drei ganze oder habe ich einen Denkfehler?
Vielen Dank Ilse
Moin,
die steuerrechtliche Gewährung des KFB hat nix mit der Bemessungsgrundlage KFB für den KU zu tun.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Im vorauseilenden Gehorsam hat das OLG Frankfurt seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien angepasst (>hier<).
Wir müssen uns warm anziehen, wenn die Reform kommt. 😡
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wahnsinn. Verstehe ich das richtig?
Der Selbstbehalt von (nachrangigen) Großeltern gegenüber Enkeln (bisher Ziffer 21.3.1. der Unterhaltsgrundsätze) beträgt mindestens 1.400 € (entsprechend Ziffer 21.3.2. der Unterhaltsgrundsätze, vgl. BGH, FamRZ 2006, 26 ff., 28). Ist bei Unterhaltsansprüchen von Enkeln der Unterhaltsverpflichtete verheiratet (bisher Ziffer 22.2.), werden für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten mindestens 1.050 € angesetzt (entsprechend Ziffer 22.3.)
Großeltern werden jetzt auch generell in die Pflicht genommen, wenn Eltern keinen Mindestunterhalt zahlen können? Dann müssen sich ja alle kinderreichen Eltern besonders warm anziehen.
Bleibt die Frage, ob die Großeltern väterlicherseits oder mütterlicherseits zur Kasse gebeten werden - das wird Kampf ohne Ende geben.
Gruß
eskima
Die Frage habe ich mir gerade auch gestellt..
Da wird ja noch einiges passieren.. wenn immer mehr Leute betroffen sind wird sich doch endlich mal was ändern müssen oder?
Also wäre es für geschiedene Männer besser gar nicht mehr neu zu heiraten weil sich alles zum noch schlechteren wendet.
Sauer
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Großeltern werden jetzt auch generell in die Pflicht genommen, wenn Eltern keinen Mindestunterhalt zahlen können? Dann müssen sich ja alle kinderreichen Eltern besonders warm anziehen.
Vielleicht wird es Zunkunft so kommen, dass jeder Erwerbstätige, der noch keinen Unterhaltsberechtigten am Bein hat, jemanden zwangsweise zugewiesen bekommt. Sogenannte Unterhaltspatenschaften. :phantom:
Ich weiß langsam nicht mehr, ob ich lachen oder weinen soll. Und da machen sich die Politiker Gedanken übder den Zeugunsgstreit der Männer und suchen den "Fehler" in Hortplätzen und Erziehungszeiten. :knockout:
Uli
Hallo Deep,
der erste Blick zeigt mir:
der Selbstbehalt wurde auf 1.000,00 Euro erhöht.
Ist das nix Gutes?
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
der Selbstbehalt wurde auf 1.000,00 Euro erhöht.
Dem getrennt lebenden Ehegatten gegenüber. Sind Kids im Spiel bleibt es bei 890,- €
Uli
Im vorauseilenden Gehorsam hat das OLG Frankfurt seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien angepasst (>hier<).
Wir müssen uns warm anziehen, wenn die Reform kommt.
Hi,
was bedeutet denn '6. Eine Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1817 ff., 1822).'?
cya,
elwu,
warm angezogen, aber ohne Hoffnung dass der Unterhaltsirrsinn hierzulande ein Ende nimmt.

