Mir persönlich gefällt das hier am besten:
"Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
Weiteres Ziel der Reform ist es, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken.
Denn die bis heute geltende Privilegierung des geschiedenen Partners erscheint nicht mehr zeitgemäß.
So wird das Unterhaltsrecht in Zukunft ausdrücklich vorsehen, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt sorgen muss. Nur wenn sie oder er dazu außerstande ist, besteht ein Unterhaltsanspruch.
Die geschiedene Ehegattin oder der geschiedene Ehegatte muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben.
Der in der Ehe erreichte Lebensstandard soll in Zukunft nicht mehr die entscheidende Rolle spielen.
Statt dessen wird es auf die persönliche Situation des Betroffenen ankommen.
Also etwa darauf, ob ein ausreichendes Betreuungsangebot für die Kinder zur Verfügung steht.
Dies wird wiederum jenen Zweitfamilien mit Kindern zugute kommen, die heute mit hohen Unterhaltszahlungen an den Partner aus einer früheren Ehe belastet sind.
Das Gesetz solle noch in diesem Jahr verabschiedet werden und am 1. April 2007 in Kraft treten."
(Wird aber trotzdem auch rückwirkend gelten, notfalls über eine Änderungsklage!)
Hab ich das jetz eigentlich auch richtig verstanden, dass die zweitfamlilie nur in soweit auch einen vorteil von der neuregelung hat, so sie denn gemeinsame neue kinder haben? weil der Mann denen gegenüber dann auch genauso unterhaltspflichtig ist und das Geld dann erst auf die Kinder verteilt und dann vom Rest die ehefrauen bedient werden? Würde das bedeuten, dass wenn die Zweitfamilie fleissig kinder produziert die unterhaltssumme für die erstfamilie mit jedem neuen kind sinkt?
Beispiel: 2 Kinder aus der ersten Ehe, wird normal unterhalt bezahlt, den rest bekommt die ex.
in der neuen Familie kommt erst ein, dann 2 neue Kinder, dh. für die muss ja auch unterhalt geleistet werden und dann teilt sich die mögliche Unterhaltssumme auf 5 Kinder auf, 2 aus der alten 3 aus der neuen Familie. Das würde dann bedeuten mit jedem neuen kind in der zweitfamilie bleibt mehr geld in derselben. Jetzt weiss ich wie di Geburtenrate wieder gesteigerrt werden soll 😉
Oder hab ich das falsch verstanden?
HI,
nein, das hast Du nicht falsch verstanden. Aber das ist auch jetzt schon so, das alle Kinder gleichrangig Anspruch haben. Nur, das u.U. die Kinder sich ihren Anspruch gleichberechtigt mit dem alten oder neuen Ehepartner des UH-pflichtigen Teilen müssen.
Nach der neuen Regelung sollen alle Kinder vorrang haben und dann erst (wenn noch was übrig ist) kommen alte oder neue Ehepartner.
LG
Ronja
Moin
@cashcow
dann bleibt ja zu hoffen das sich diese Eigenverantwortung auch auf jeweils im anderen Haushalt lebende Kinder bezieht, habe nämlich grade die Situation das wir jeder ein Kind betreuen, ich zahle und sie nicht ! Wobei ich ganz klar der Meinung bin das sie zahlen könnte.
gruß
Harry
Greift eine Besserstellung der Zweitfamilie? Die Erstrangstellung der Kinder wurde de facto eh betrieben, auch wenn die Leitlinien es anders vorgeben.
Rechnen wir doch mal:
Mann, 2 Kinder (9 und 5) aus erster Ehe und 1 Kind (2) aus zweiter Ehe. Durchschnittliches unterhaltsrelevantes und bereinigtes Netto von 1.650 €.
Kind 1 (9 Jahre) = 282 € abzgl. 25 € KG = 247 € Zahlbetrag
Kind 2 (5 Jahre) = 233 € abzgl. 34 € KG = 199 € Zahlbetrag
Kind 3 (2 Jahre) = 233 € abzgl. 34 € KG = 199 € Zahlbetrag
1.650 € - 282 € - 233 € - 233 € = 902 € Rest
Nach Abzug Erwerbstätigenbonus bliebe kein Raum für EU. Mangelfallberechnung wurde nicht gemacht.
Die KM bekommt 247 € + 199 € + 154 € (2* halbes KG) + 59 € (restl. halbes KG) = 659 €
Dem KV bleiben 902 € + 233 € + 59 € (ant. KG) + 77 € = 1.271 €
Die neue Regelung brächte folgendes Ergebnis:
Kind 1 (9 Jahre) = 304 € abzgl. 77 € KG = 227 € Zahlbetrag
Kind 2 (5 Jahre) = 264,48 € abzgl. 77 € KG = 187,48 € Zahlbetrag
Kind 3 (2 Jahre) = 264,48 € abzgl. 77 € KG = 187,48 € Zahlbetrag
1.650 € - 304 € - 264,48 € - 264,48 € = 817,04 € Rest
Mangelfall!
Wird künftig mit Mangelfällen ebenso verfahren wie bisher sähe die Rechnung so aus:
Bedarf Kind 1 (9 Jahre) 304 €
Bedarf Kind 2 (5 Jahre) 264,48 €
Bedarf Kind 1 (2 Jahre) 264,48 €
Gesamtbedarf = 832,96
Verteilungsmasse 1.650 € - 890 SB = 760 €
Quotelung Kind 1 (9 Jahre) = 36 % = 277,37 € - 77 € KG = 200,37 € Zahlbetrag
Quotelung Kind 2 (5 Jahre) = 36 % = 241,31 € - 77 € KG = 164,31 € Zahlbetrag
Quotelung Kind 3 (2 Jahre) = 36 % = 241,31 € - 77 € KG = 164,31 € Zahlbetrag
Die KM 1 bekommt 200,37 € + 164,31 € + 154 € (2* halbes KG) = 518,69 €, also 81,31 € weniger.
Dem KV bleiben 890 € + 164,31 € + 231 € KG = 1.285,31 €, also 14,31 mehr.
Unschärfe besteht darin, als ich keinen Unterhaltsbedarf für die KMs habe einfließen lassen. Sollte jemand dazu Lust haben, immer rein damit.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Bei Pappa.com wird so gerechnet:
Ein Beispiel:
Vater verdient 1900 EUR netto, ist neu verheiratet. Drei Kinder bei der Ex (Alter: 10, 12, 14), ein Baby mit der neuen Frau. Er zahlt keinen Ehegattenunterhalt an die Ex. Kindesunterhaltsbedarf 1088 EUR Ehegattenunterhaltsbedarf 560 EUR. Verteilmasse 1010 EUR. In der Zweitfamilie verbleiben somit 465 (Unterhalt für Babymutter plus Baby) + 890 (Selbstbehalt) = 1355 EUR, zu zahlen hat der Vater 545 EUR.
Neues Unterhaltsrecht: Mutter des Babys rutscht in den 2. Rang, Verteilmasse bleibt gleich, immer noch Mangelfallrechnung. In der Zweitfamilie verbleiben somit 184 (Unterhalt Baby) + 890 EUR, zu zahlen hat der Vater 826 EUR. Die Ex kann sich über insgesamt 1057 EUR für die Kinder freuen. Ich habe noch mit den alten Sätzen gerechnet, mit den neuen Kindesunterhaltssätzen verschiebt es sich noch um ein paar unwesentliche Euro, aber das Prinzip bleibt gleich: Nur die Kinder sitzen im ersten Rang. Mit dem Ergebnis, dass die Zweitfamilie zum Sozialfall wird und das bei einem Vater mit 1900 EUR Nettoverdienst, der seiner Ex nichtmal Ehegattenunterhalt bezahlen muss."
[Editiert am 6/4/2006 von HaS]
HI HaS,
danke für das Beispiel. Wir sind genauso eine betroffene Zweitfamilie, bei der das Beispiel von Dir eintreffen würde 🙁
LG
Ronja
Rehi,
wenn ich mir mal so die neuen Zahlen anschaue, dann liegen sie unter den alten Zahlen.
alt: 199, 247 und 291 Mindestsatz
neu: 187, 227, 278 "Normalsatz"
Eigentlich müssten doch auch die geschiedenen Frauen ohne EU aufschreien, dass sie in Zukunft weniger KU für die Kinder bekommen?
Gruß
eskima
Eigentlich müssten doch auch die geschiedenen Frauen ohne EU aufschreien, dass sie in Zukunft weniger KU für die Kinder bekommen?
Erstens: Wieviel Leute haben schon verstanden was die Damen und Herren um die Frau Zypries da ausgekaspert haben?
Zweitens: Mir isses Recht! :redhead:
Es tut mir nur sehr leid für alle die es so hart trifft. :mad2:
Prinzip bleibt gleich: Nur die Kinder sitzen im ersten Rang. Mit dem Ergebnis, dass die Zweitfamilie zum Sozialfall wird und das bei einem Vater mit 1900 EUR Nettoverdienst, der seiner Ex nichtmal Ehegattenunterhalt bezahlen muss.
Hi,
dabei ist eine weitere Auswirkung dieser ach so familienfreundlichen Änderung zu bedenken, gugge hier:
http://www.das-familienrecht.de/forum/read.php?1,523
cya,
elwu
Was mir noch auffällt: Der KU richtete sich bisher nach der Einkommenshöhe des Unterhaltsverpflichteten. Die Kinder partizipierten also an dessen Lebensstellung. Gleiches galt für den Betreuungselternteil.
Nehmen wir nun mal den häufig strapazierten besserverdienenden Chefarzt. Bisher zahlte er KU nach Stufe 9, 10 oder höher. Blieb was übrig, bekam's die Ex. Künftig zahlt er "nur" KU i.H.d. Existenzminimum, der Rest geht für den EU drauf. Der EU steigt. Damit steigt die steuerliche Absetzbarkeit.
Mich beschleicht der Eindruck, die Regierung hat dieses sehr wohl gewusst und (wieder einmal) den Besserverdienenden zugespielt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Künftig zahlt er "nur" KU i.H.d. Existenzminimum, der Rest geht für den EU drauf. Der EU steigt. Damit steigt die steuerliche Absetzbarkeit.
Aha und was ist wenn er keinen EU zahlen muß, da die Kinder nichtehelich? Defacto hieße das weniger KU als bisher
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nehmen wir nun mal den häufig strapazierten besserverdienenden Chefarzt. Bisher zahlte er KU nach Stufe 9, 10 oder höher. Blieb was übrig, bekam's die Ex. Künftig zahlt er "nur" KU i.H.d. Existenzminimum, der Rest geht für den EU drauf. Der EU steigt. Damit steigt die steuerliche Absetzbarkeit.
Hi,
ich denke da hast du einiges in den falschen Hals bekommen. Eine Staffelung des KU nach dem Einkommen des Verpflichteten wird es auch weiterhin geben. Zur Absetzbarkeit des EU habe ich weiter oben den Link auf eine Beispielrechnung gepostet.
cya,
elwu
Moin,
ich hab bislang den Gesetzes[n]entwurf noch nicht lesen können (schlicht Zeitmangel), aber so einiges an Kommentaren quer durch die Foren. Rein vom Eindruck her ist damit klar:
- KU wird nicht mehr wie bisher ausgehend von einem Warenkorb berechnet, sondern aufgrund des doppelten ESTG-Kinderfreibetrag.
- Die nur teilweise Anrechnung des KU fällt, es werden wieder 77 € berechnet (hälftiges Kindergeld)
Zu den anderen Sachverhalten kann ich nichts genaues sagen, allerdings ist der Vorwurf, daß EU wegen der steuerlichen Absetzbarkeit und nicht wegen einer Einsicht der Politik in die realen Verhältnisse im Rang fällt nicht von der Hand zu weisen.
Im Prinzip habe ich nichts gegen diese Änderungen - ich kann KU absetzen und EU nicht.
Gruß, Xe
Alle mal zur 'Zeit' schauen: http://apollo.zeit.de/kommentare/index.php?km_id=414 😉
in diesem Zusammenhang empfehle ich aber auch die Lektüre von
http://www.zeit.de/2006/12/Titel_2fMtter_12
Da werden ein paar hübsche weibliche Vorurteile zementiert - Kostproben:
"Ein Vater ist ein Vater – aber nur solange es ihm Spaß macht. Wenn das Kind oder die Mutter ihm keinen Spaß mehr macht, kann er für sein Kind auch per Bankdauerauftrag sorgen. Das kann er so oft wiederholen, wie sein Konto es ihm erlaubt. Für eine Frau sind diese Wiederholungschancen sehr beschränkt, und in den seltensten Fällen gelingt es ihr, per Online-Banking für ihr Kind zu sorgen. [...] Ein Mann, der ein Kind bekommen hat, kann sich weiter verwirklichen. Er kann Biobauer in Timbuktu werden und so viele neue Leben beginnen, wie er will.
Eine Frau kann das nicht mehr. Sie muss, wenn der Vater beschließt, seine Vaterschaft an den Nagel zu hängen und nur noch als Gelegenheitsjob oder hobbymäßig auszuüben, jeden Abend, den Gott gibt, um neun noch Der Mond ist aufgegangen singen und am nächsten Morgen von halb sieben an Tierbaby-Lotto spielen, ob sie Lust dazu hat oder nicht. Da sollten die jungen Frauen sich nicht das Blaue vom Himmel herunterlügen lassen. Die Sache ist seit ein paar tausend Jahren dieselbe: Elternschaft ist weiblich. Und Familienschiffbrüche sind seit ein paar Jahrzehnten Legion. Den meisten Frauen, die ich kenne, ist es passiert. Und sehr viele Männer, die mir begegnen, haben einen Bankdauerauftrag (und die ganz Schlimmen nicht einmal das). Darüber redet man nicht. Sollte man aber."
Man möchte der Autorin schon beinahe die tägliche Lektüre von vatersein.de empfehlen...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@elwu
Klasse, danke für den Link. Nix wie hin und kommentieren.
@Brille007
die "Frau" ist keines Kommentares wert. Entweder muss Sie diese Rolle spielen oder sie ist wirklich so. Egal wie, so macht man sich zur Unperson.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Rechner,
ich muss jetzt auch mal rechnen, weil ihr habt da schon sehr kinderreiche Fälle durchgerechnet.
Ich nehme mal einen Papa, der Besserverdient, sagen wir 3500 Euronen. Er hat ein Kind mit Ex und eins mit der neuen Freundin (weil er sich nimmer traut, zu heiraten).
Alte Regelung:
3500 Euro
KU Kind 1: 347-77 Euro = 270 Euro
KU Kind 2. 270 Euro
Bleiben 2960
mit der 3/7tel Regelung gehen dann noch mal 1268 an die Ex, insgesamt also 1268+270= 1538 Euro. Damit ist der Besserverdiener Bandarbeiter und die Ex hat sicherlich keine grosse Motivation, arbeit zu suchen.
Neue Regelung:
Irgendwas um die 200 an KU (obwohl ich mich frage, wie man den Titel kaput kriegt), zwei mal.
Bleiben 3100 Euro.
Nun ab in den 2. ten Rang. Ach da sind ja zwei Mamis. mir ist nicht ganz klar, wie dann zu verteilen ist; ich denke eine 4:3:3 Regelung.
Papa: 1240
Mamis: 930
Hier bekommt die Ex also 930+200=1130 Euro. Das sind 400 Eisen weniger, bzw. 26%.
Also man kann einen netten Vorteil haben, wenn man nur genug verdient.
Jetzt meine Frage: wie komme ich an 3500 netto? Ach warte mal. Wenn ich in den Bundestag gehen würde...
Gruss,
Michael
:Also man kann einen netten Vorteil haben, wenn man nur genug verdient
Hi,
das trifft ausschließlich zu wenn Mann sich zu den bestehenden Unterhaltspflichten an die Ex neue aufhalst! Es ist andernfalls so dass Gutverdienende, die ihrer Ex das lebenslang faule Lotterleben finanzieren, künftig noch mehr zahlen dürfen - sofern sie keine neuen Kids machen. Denn künftig wird der doppelte Kinderfreibetrag (also 304€ / Monat) als Basis für die KU-Berechnung herangezogen. Die Prozentsätze der DT bleiben aber wie sie sind. In der FAZ vom letzten Sonntag war eine Tabelle. Und ein Rechenbeispiel: 2400 Netto, Kids fünf und zwölf Jahre.
Bisher: 213 + 337 KU, bleiben 1850, davon 3/7 an EU macht 793, in Summe also 1343€ zu löhnen
Künftig: 298 + 428 KU, bleiben 1674, davon 3/7 an EU macht 717, in Summe also 1443€ zu löhnen.
Zudem reduziert sich der steuerliche Vorteil aus dem Realsplitting. Dem Manne bleiben also irgendwas zwischen 100 und 130 Euro im Monat weniger als bisher. Dieses trifft auf alle Nicht-Mangelfälle zu, bei denen der Mann keine neuen Kids gezeugt hat. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Ich gehe ja davon aus dass die Interessenvertreter, etwa der dubiose ISUV, das weder durchschauen noch dagegen ankämpfen, haben die doch auch die unsägliche Differenzmethode unterstützt, welche die lebenslange Unterhaltsverpflichtung festzementierte.
So oder so: rechnet das mal durch, für eure konkreten Fälle, und schickt das samt korrekter Absenderanschrift, sauber formuliert, sachlich, nur Fakten darstellen, per Mail an
angela.merkel@bundestag.de
brigitte.zypries@bundestag.de
guido.westerwelle@bundestag.de
[...]
und natürlich an 'euren' abgeordneten
cya,
elwu
Hallo Elwu,
also erst über Geburtenrate jammern und dann sowas 😀 .
Also: Kinder in die Welt setzen, aber zackzack!!!!!!!!!!!!!
Und da soll noch mal jemand sagen, die Reform sei nicht kinderfreundlich 😉
Gruss,
Michael
P.S.: Soso, du liest also immer noch FAZ. Und dann sagen, dass kein Geld da ist..... :phantom:

