*gelöscht* passt hier thematisch nicht.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
noch eine aktuelle interessante Info:
Elternzeit nützt Kindern nichts
Kinder sind später im Leben nicht erfolgreicher, wenn ihre Eltern nach der Geburt länger zu Hause bleiben, statt gleich wieder zu arbeiten. Das hat eine breit angelegte Studie nach Informationen des SPIEGEL nun erstmals nachgewiesen. Die Studie zeigt, dass es für die spätere berufliche Entwicklung der Kinder keine Rolle spielt, ob die Eltern nach der Geburt zwei, zehn oder 36 Monate zu Hause bleiben.
Quelle und Volltext: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,566806,00.html
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Interessanter ist eigentlich der angehängte Thread....
Ich habe hier auch irgendwo mal gelesen, dass sich Vollzeitbetreuuer effektiv nicht länger mit Kindern beschäftigen als Außer-Haus-Betreuuer. Dummerweise scheint der Artikel einer Säuberungsaktion zum Opfer gefallen zu sein. Ich habe mich schon doofgegoogelt nach dem Dingen.
Das BGH-Urteil geht davon aus, dass es für das Kindeswohl förderlicher ist, dass Mami den ganzten Tag für Torben-Hendrik Zeit haben könnte. Und die beiden Studien zeigen dann genau das Gegenteil. Erstens kümmern sich vollzeitarbeitende Eltern zeitlich mehr und 2. haben die unbetüddelen Kinder dann genau so wenig Probleme mit sich und ihrer Umwelt, so daß sie beruflich gleich erfolgreich sind.
Aber eigentlich ist es auch egal. Faktenbasiert ist weder das Urteil noch die prinzipielle Richtung des Unterhaltsrechts. Es lebt vom Mythos des Chefarztes, der seine gealterte Frau und seine hilflosen und hungernden Kinder für die zuckersüße 20-jährige in seinem neuen Porsche sitzen lässt.
Der Porsche ist in dem Bild übrigens meist ein, im Sonnenlicht glitzerndes, rotes Cabriolet und das Mäusken blond und in hellen Sachen. Papi schließt dann immer das Vorstadt-Vorgarten-Gartentörchen und geht zum Auto. Dort angekommen wirft seine, über die Schultern geworfene Anzugjacke auf den Rücksitz, steigtein und braust los.
Gruß,
Michael
Zypries : "Und ich habe keine Zweifel daran, dass spätestens nach einigen Urteilen des Bundesgerichtshofs die Grundanliegen unseres Gesetzes vollständig zur Geltung kommen."
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f119325.html#frage119325
Immerhin gibt sie zu, dass diese Grundanliegen bisher nicht zur Geltung gekommen sind.
Hallo Pappasorglos,
Immerhin gibt sie zu, dass diese Grundanliegen bisher nicht zur Geltung gekommen sind.
Und? fühlst Du dich jetzt besser?
Auch in den Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm finden sich dafür keine Anhaltspunkte. Vielmehr sehen sie - im Einklang mit dem Gesetz - ausdrücklich vor, dass sich der Umfang der zu erwartenden Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls richtet.
Unter "Einzelfall" ist dabei zu verstehen:
Ferner hat der Bundesgerichtshof auf einen weiteren Gesichtspunkt hingewiesen, der ebenfalls für einen verlängerten Anspruch spricht und im Gegensatz zu den zuvor genannten Umständen möglicherweise nach dem Alter des Kindes generalisiert werden kann. Selbst wenn ein Kind im Kindergarten volltags betreut wird, führt dies nämlich noch nicht notwendig zu einer vollschichtigen Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils. Denn zusätzlich zur Betreuung insbesondere in den Abendstunden könnte eine vollschichtige Erwerbspflicht überobligatorisch sein.
Also greift die 3-Jahre-Regelung immer dann nicht, wenn Mami Kinder betreuuen muss. Egal, ob die Kinder besonderer Fürsorge bedürfen (Die Kids im Urteil waren 7 und 11 und weder krank noch "schwierig") und auch egal, ob sie arbeitet oder nicht.
Pappasorglos. Jetzt mal ganz im Ernst. Wir wurden über den Tisch gezogen. Da kann mir die Zypresse auch kein X für ein U vormachen.
Gruß,
Michael
Die Fragestellerin hat ja durchaus die richtige Frage gestellt, nur dummerweise hat sie Hamm mit Frankfurt verwechselt:
Bis zur Beendigung der Grundschulzeit kann eine Vollzeiterwerbstätigkeit in der Regel nicht erwartet werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mensch Beppo,
also Du schaust mal auf das Datum der Frage, der Antwort und des Urteils. Und dann schaust Du noch mal, was du geschrieben hast.
Zwinker,
Michael
Michael, kannst du mir das nochmal etwa langsamer erklären?
Die Frage ist vom 5.7.08, die Antwort vom 22.7.08. das Urteil vom 16.7.08.
Unnu?
Die Leidlinien sind alle, mehr oder weniger von Anfang 2008.
Die von FFM enthalten so etwas, wie eine Altersstaffel, die von Hamm nicht.
Also konnte die werte Zypresse gut erwidern, dass in Hamm so etwas nicht steht.
Was habe ich da jetzt falsch verstanden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wenn die Fragende sich auf die Gurkentruppe bezöge, dann müsste sie Hellseherin sein. Sie fragte 11 Tage vor dem Urteil und bezog sich doch auf die Leidlinien.
Besser so?
Gruß,
Michael
Nein!
Ihre Frage ist immer noch gut, ja hellseherisch!
Hamm war aber schon vor dem 16.7. das falsche Beispiel für Altersstufen.
Das war sogar schon vor dem 5.7. Frankfurt.
Sture Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
Hamm als falsches Negativ-Beisiel? :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Die Hammer sagen:
1. Unter 3 Jahren ist der Bedarf unfraglich
2. Danach kommt eine vollschichtige Erwerbstätigkeit häufig nicht in Betracht, allerdings eine Teilzeitbeschäftigung, wenn
a) Kinderbetreuung gesichtert ist und
b) das Kind fremdbetreuungsfähig ist und
c) das Kind einen entsprechenden physischen und psychischen Gesundheitszustand hat und
d) die Rollenverteilung auch vor der Trennung vorsah, dass Mami arbeitet und
e) die Ehe nicht zu lange dauerte
Da bleiben bestimmt noch gaaaaanz viele Fälle übrig, in denen eine Teilzeitbeschäftigung zu fordern ist und nicht mit einem leidvollen Blick der Ex vom Tisch gefegt werden können. :rofl2:
Dagegen sind die Hessen doch superpräzise:
1. Unter 3 Jahren ist der Bedarf unfraglich
2. Ab Beginn der dritten Grundschulklasse bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des jüngsten Kindes besteht in der Regel eine Obliegenheit zur teilweisen,
3. danach zur vollen Erwerbstätigkeit.
Es sei denn, sie arbeitet nicht gerne (nur aus der Not während der Ehe) oder hat mehrere Kinder.
Die Frankfurter sagen also ganz offen: "Will se nich, kannste se nicht zwingen." Die Westfalen behaupten: "Ja, sie muss an die Schüppe." Und danach flüstern sie dir zu:"Psst, aber eigentlich doch nicht."
Was nun dabei besser ist, magst Du mir mal erklären. Ich würde gerne mal mit der Zypresse über den Unterschied zwischen den Anhängen zur Gesetzesänderung und dem Leidlininen incl. BGH Urteil reden. Vielleicht habe ich auch einfach nur die Absätze, in denen es um die Eigenverantwortung ging, falsch verstanden.
Gruß,
Michael
Mein lieber Lieblingsweisnich,
ich habe doch garnicht gesagt, dass die Hammer rücksichtsvoller mit dem egoistischen väterlichen Anspruch umgehen, auch noch etwas Essen zu wollen, als die Frankfurter.
Einzig die Frankfurter haben aber quasi das Einzige in ihr Pamphlet aufgenommen, was formal als tabu gilt, nämlich eine relativ starre Altersstaffelung. Damit haben sie es in besonderem Maße geschafft, nicht nur am Gesetzt vorbei, sondern gegen das Gesetz zu formulieren.
So hat die Fragestellerin der Zypresse die Fluchttür geöffnet, zu sagen, "Alles in Ordnung, in Hamm gibt es keine Altersstaffellung"
Wollen wir noch länger Spitzfindigkeiten austauschen?
Dein Beppo 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
'n Abend
mich beschäftigt die Frage, wenn schon beim letzten BGH-Urteil (vom 16.07.08) zum BU gesagt wurde, dass selbst bei einer Ganztagsbetreuung des Kindes höchstens eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist, wie sieht das im Zusammenhang mit >>diesem<< BGH-Urteil zum Mehrbedarf bei Unterbringung im Ganztagskindergarten aus?
Soll das heissen, erst zahlt man mehr KU, damit das Kind dorthin gehen kann und dann ist darüber hinaus weiterhin BU fällig?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Natürlich!
Da ja die Verhältnisse von ehelichen und nichtehelichen angeglichen werden sollen, wird auch bei geschiedenen Frauen Mutterschaft als Schaden angesehen, der voll vom Vater zu ersetzen ist.
Dazu gehört, neben der alleinigen Pflicht zum Barunterhalt, auch die Vergütung der, dann nicht mehr selbst geleisteten Betreuungsarbeit.
Beide Urteile sind in sich schon so vollkommen unlogisch, so dass sich die Absurdität durch Kombination der beiden nicht mehr steigern lässt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also ich fasse es mal für mich zusammen, wenn ich das hier alles lese.
Unser Staat hat eine neue Einnahmequelle gefunden. Durch die Unterhaltsreform dürfen jetzt auch die Väter die nicht verheiratet waren länger Betreunugsunterhalt bezahlen. Somit liegen die Frauen mit wenig oder gar keinem Einkommen dem Staat nicht mehr auf die Tasche. Clever gelöst!!! Ich frage mich nur, warum dann noch so viele Kindergartenplätze und Ganztagsbetreuung geschaffen wird. Da könnte man doch noch mal sparen. So bräuchte der bereunde Elternteil ja nicht mal Halbtags arbeiten (und es würde nichts mehr angerechnet) und die Kigaplätze müssten dann auch nicht mehr bezahlt werden. :knockout:
Gruß
Sven
Hi
@ Beppo
ich finde es (obwohl nun gar nicht ( zumindest derzeit)) absolut nicht lustig, Deinen leider wohl wahren Sarkasmus zu ertragen. Sei's drum. 😉
@svgund
Deine Ausführungen treffen wohl den Kern der Unterhalts-Rechtsreform - sowohl so letztendlich geplant als auch alsbald umgesetzt. Die Hintertüren (oder sind es gar die Eingangstüren) werden freimütig ausgelegt, an den Haaren herbeigezogen (was ist anderes bei der Auslegung des BGB zu erwarten) und der höchstpersönlich-richterlichen Interpretation eingesetzter Rechtssprechungs-Wahrer ausgeliefert, ganz zu schweigen vom BVG und seiner Verpflichtung ggü. dem GG, welches selbst immer mehr 'angepasst' wird. Ich stelle mir jetzt hier nicht die Frage - wWzu das alles?
Kindergartenplätze? Solange der Vater die bezahlt ist das doch eine erstklassige Darstellung von kinderfreundlicher Regierungspolitik - kostenneutral und medienwirksam. Wer weiss schon um die Hintergründe? Und wenn mal jemand echt benachteilgt wird - alles Einzelfälle.
Vielmehr wird es darauf ankommen, inwieweit das gemeine Volk es sich gefallen lässt, höchstrichterlicher Rechtssprechung zu widersprechen. Das hier schon lange nichts in die Richtung läuft, die Gesetze den zeitgemässen Grundlagen anzupassen sondern vielmehr die Staatskassen zu entlassen, sollte wohl unstrittig sein (siehe die eigentlich unkomplizierte Problemlösung zum GSR bei unehelichen Eltern mir all ihren Folgen). Trotzdem - sind wir so abendländlich, oder besser gesagt abendchristlich deformiert (mit Anspielung auf die C-Parteien und ihren Mitspielern) , dass eine so allseits bejubelte Eigendständichkeit eines jeden Arbeitnehmers, hier mal speziell auf 'Mütter' gemünzt (sorry für die Ungerechtigkeit), bei angemessenem Alter der Kinder ad Absurdum geführt wird? Ich weiss ehrlich nicht, ab wann einem Kind lt. dt. Rechtssprechung zugemutet werden kann, im Dunkeln alleine mal aufs Klo zu gehen.
(Hier müsste jetzt der K.o.t.z.-Smilie kommen in vielfacher Wiederholung)
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ihr Lieben,
nicht mal im Hinblick auf die Schonung des Staatshaushalt ergibt dieses Urteil irgendeinen Sinn.
Was nützt es dem Staat, wenn er die Hälfte seine Bevölkerung konsequent, von der Erwerbstätigkeit fern hält und damit statt zum Steuerzahler, zum Empfänger von endlosen Transferleistungen macht.
Auch wenn es der Plan ist, dass diese Transferleistungen ausschließlich von Vätern zu erbringen sind, so kann diese 5er-Bande sogar in Bunte und Frau Aktuell nachlesen, dass diese dieser Pflicht immer seltener nachkommen (können) und der Staat in beklagenswerter Weise einspringen muss.
Das heißt, selbst wenn das Denken dieser Leute von der Sorge um den Staatshaushalt erfüllt sein sollte, haben sie auch dieses Ziel total verfehlt.
Ich vermag darin nichts anderes als Dummheit zu erkennen.
Wenn Kinder und Beruf aus Sicht dieser Leute so völlig unvereinbar sind, sollten sie eigentlich alle Frauen sofort von jeglicher Berufsausbildung ausschließen, denn schließlich braucht das Land Kinder. Da kann der Staat sich die teure Ausbildung doch sparen.
@oldie, ich hoffe, ich habe deine Sarkasmustoleranz jetzt nicht völlig überstrapaziert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Uli,
das stimmt natürlich!
Da war ich etwas unpräzise. 😉
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
