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Unterhaltsrechtsreform

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(@paulina)
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Nimmt es mir irgendjemand übel, wenn ich dazu selbst als Frau einfach nur =>
:exclam: :againstwall: :grr: :gunman:

schreibe, alles andere fiele der automatischen Zensur zum Opfer?

Leider gibt es keinen Brechsmilie ....

Habe in den Nachrichten bei den Privaten meinen Kaffee vorhin verschluckt.
Hat die  AE da tatsächlich gesagt, daß sie keinen Vollzeitjob machen kann, weil
sie dann ihrem Kind nicht mehr gerecht (spielen) wird ?  :puzz:

Ist jetzt irgendwie ein Schlag ins Gesicht für alle Vollzeitarbeitenden, die trotzdem
noch Zeit finden mit ihren Kindern etwas zu machen.

Aber dieser kurze Ausschnitt hat mir gereicht, ich vermute wirklich, daß da plötzlich sehr viele
aus Faulheit sich hinsetzen und nun Unterhalt fordern.
Mal gucken wieviele "Hans Müller" sich bald erklären müßen, weil irgendeine Exgeliebte
was von gemeinsamen Kinderwunsch faselt.

Ich weiß, es gibt auch Ausnahmen (die sich ja nicht angesprochen fühlen dürften), das sind aber leider
nur ganz wenige.

Wir gehen einen großen Schritt zurück, macht ja nix  :knockout:


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 21:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Faß ist damit natürlich noch lange nicht voll.

Es ergeben sich auch schöne Selbsverstärkungseffekte mit Zins und Zinseszins:

Durch das nun geringere versicherungspflichtige Einkommen, entstehen der armen Mutter natürlich noch nichtehebedingte Nachteile bei der Altersvorsorge!

Hoffentlich wird diese Versorgungslücke möglichst bald ebenfalls alleine vom Schadensersatzpflichtigen geschlossen.
Kann ja nicht sein, dass irgendwelche Ansprüche nicht befriedigt werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 21:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mich k*tzt daran am meisten an, dass das ein Schlag ins Gesicht einer jeden Frau ist, die versucht, nach einer Trennung wieder aus eigener Krauft auf die Beine zu kommen. Und die sich überall auch noch blöde anmachen lassen muss, was für ne Rabenmutter sie ist, wenn das Kind Vollzeit fremdbetreut wird oder nach der Schule in den Hort muss bzw Schlüsselkind ist.

Ich hab einen AE-Vater in der Kita, allerdings in einer anderen Gruppe, der ist genau deshalb, weil er das Kind hat und arbeitet natürlich der Held. Wie der das alles schafft, der Gute... Komisch, wie ein Rabenvater wird der nie beguckt.

Männer und Frauen werden nie "gleich/berechtigt" sein. Weder so rum noch anders rum...

Grummelgruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 21:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute morgen hat die Tusse  im TV gesagt, dass sie ja
"nur noch einen Job als Sekretärin finden würde, bei dem sie ja lediglich 1.500,- €  verdienen würde!"

Das ist natürlich nicht zumutbar.

Ich finde die, die für so wenig Geld auch noch arbeiten gehen auch total blöd!

Irgendwo stand auch wie alt die Kinder sind. Ich glaube der jüngste war 8.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 21:18
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Heute morgen hat die Tusse  im TV gesagt, dass sie ja
"nur noch einen Job als Sekretärin finden würde, bei dem sie ja lediglich 1.500,- €  verdienen würde!"

Da schließe ich mich LBM an.  :exclam: Ich verdiene weniger, bin aber stolz das irgendwie geschafft zu haben ohne
vom KV abhängig zu sein.
Vielleicht bin ich auch zu doof, wenn ich theoretisch nun auch zum Anwalt flitzen könnte.
Mein Jüngster ist 2, ich bräuchte nicht...ist auch nicht viel Geld, fühlt sich aber gut an.


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 21:24
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Also wenn ich das alles so lese könnt ich brechen und bekomme ich bammel vor meiner Verhandlung.
Ich verstehe auch nicht warum fraun nach wie vor EU kassieren dürfen wo die Kinder in die Schule gehen ect.
Ich habe auch so eine Ex Gattin die sehr viel Schwarz Arbeiten geht EU kassiert Geld genug hat aber vor Gericht und JA  rum heult ich würde nicht genug zahlen und sie würde am Hungerstuch nagen.

Meine Frau und ich gehen beide Arbeiten ich Vollzeit und sie Teilzeit, weil meine Ex mein halbes Gehalt bekommt und wir nicht über die Runden kamen tja und jetzt behauptet meine Ex vor Gericht daß meine Tochter die 7 Jahre alt ist noch eine Vollzeit Betreuung braucht und sie daher nicht mal Teilzeit Arbeiten gehen könnte Haha und meien Frau schafft es mit einer 5 Jährigen Tochter und einem 2 Jährigen Sohn und sie bekam weder füch sich BU noch für die Tochter KU.
Meien Frau bekommt dank Lohnsteuerklasse 5 gerade mal 498 euro Netto wenn sie genug Überstunden macht schafft sie es auch auf 600 euro, aber sie sagt auch immer ,daß es ihr Geld ist was sie selber verdient,daß fühlt sich gut an und ist mächtig stolz auf ihr Geld was sie für ihre Kinder verdient.
Da frage ich mich doch echt wie man als Mann jemals wieder Boden unter den Füssen bekommen soll.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 22:03
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur kurz, weil das meine Laune nach dieser Meldung erneut steigert.  :exclam:

An anderer Stelle fangen die AE-Frauen bereits an zu schreiben, daß man in Vollzeit
keine Zeit für seine Kinder hat. (egal ob Familie oder AE)
Da habe ich wohl schon das erste Nest gefunden, was vermutlich schon das Anwaltsschreiben
fertig hat  :knockout: :gunman:

edit: kommt noch besser=>
1.Einen Mann, der keinen Unterhalt zahlt, obwohl er genug Geld hätte, indem er das Geld seiner neuen Frau zukommen lässt oder andere Sachen macht, um das Geld nicht zahlen zu müssen und die Ex-Frau, die das Geld dringend bräuchte leidet dabei.

2.Einen Mann, der am Existenzminimum lebt, weil er z.B. keinen Job hat, und auch die Ex-Frau ihm keinen Unterhalt zahlt.

Und schon sucht ein bekannter Privatsender in Foren nach Leuten  :exclam:


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2008 22:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn sich eine KM jetzt also wie ein bezahltes Kindermädchen aufführt und als Ausgleich für die stressigen Abendstunden den freien Shopping-Nachmittag finanziert haben möchte, wie möchte sie dann ihre Unterhaltspflicht ihrem Kind gegenüber erfüllen?

Jungs, ich hab' nochmal nachgerechnet.

Angenommen KM A verdient vollzeit 2000€ (Steuerklasse I) und KV B 3000€ (Steuerklasse I). Der Barunterhaltsbedarf ihres Wunschkindes betrage 335€. A stellt fest, dass sie wegen der stressigen Abende freie Shopping-Nachmittage braucht und verdient daher nurnoch 1250€ (Steuerklasse II). Der Betreuungsunterhalt wird damit bezifferbar = 750€. Der gesamte Unterhalt aus Bar- und Betreuungsunterhalt kostet also 750+335 = 1085€. Jetzt nochmal §1606 BGB:

"Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.

Also 40% für A und 60% für B. 60% von 1085€ sind 651€, abzüglich halbes KG also 651-77=574€. Gegenüber dem alten Recht sind das 316€ mehr. Etwas anderes hat der BGH nicht gesagt, zumindest nicht, solange nicht die Differenzmethode gilt.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 00:04
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

dieses Urteil ist nix anderes wie die "extreme" Umsetzung, von dem was das B.-Verf.-Gericht wollte.
Gleichsetzung der verheirateten AE und nichtverheirateten AE, natürlich "nach oben"  :gunman:

Bei den Berichterstattungen in den Medien meine ich gerade, die wissen nicht was sie tun/schreiben.  😡
Es klingt ja alles sooo gerecht.
Hoffentlich bekommt das nun jeder Mann mit, der vor der Entscheidung steht, Kind oder nicht.
Ergebnis dürfte sein....kein Kind.
Ich werde auf jeden Fall jeden Bekannten raten, sich vasektomieren zu lassen.

Es ist irgenwie alles wie eine Farce ... naja das wußten wir ja eigentlich schon lange ....  :knockout:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 09:53
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich hätte da noch eine Frage.

Wenn ich das richtig verstanden habe, können Expartner nun u.U. einen
Unterhaltsanspruch durchsetzen..so wie früher.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber hat man da ganz frech und heimlich
versucht den Anspruch des Zweitpartners zu kicken?
Immerhin hatten Zweitpartner endlich einen Anspruch, seit der Neufestsetzung nicht mehr
bzw. nach den Kindern, zusammen mit Expartnern.
Nun lese ich aber nur noch etwas von Expartnern. Wenn also Geld übrig bleibt (oder kommt nun
doch wieder eine Verteilermaße und Ex sitzt mit Kind auf einer Stufe??), dann darf sich nur
Ex am Kuchen bedienen?

paulina


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 16:24




(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Paulina,

an der neuen Rangfolge hat sich nichts geändert.

LG

nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 17:09
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich bin sicher nicht dafür bekannt, dass ich ein Frauenversteher bin. Auch gibt es Situationen im Unterhaltsrecht die ich mehr als ungerecht empfinde. Ich habe die ganze Härte des Unterhaltsrechts erlebt und knabbere noch heute daran.

Ich finde es auch wichtig, dass einmal richtig Dampf abgelassen werden kann. Nur sollte dieser „Dampf“ nicht alles vernebeln.

Der BGH versucht eine Grundsatzentscheidung zu finden. Als Basis wird ein Vorgang genommen der nicht die Regel sondern die Ausnahme ist. Da werden 1.300,00€ BU gefordert, sofern ich dieses richtig verstanden habe. Natürlich KU auch noch.

Ein Blick in das statistische Jahrbuch, Rubrik Einkommen, zeigt mir, dass die absolute Mehrheit der Unterhaltsverpflichteten gerade den KU bezahlen können und dann war es das. Ich denke, dass die neue Rangfolge den meisten bekannt ist. Über KU wollen wir doch nicht ernsthaft diskutieren. Wenn dann wirklich noch „ein“ Euro für BU bleiben sollte, dann wird dieses Geld auch nicht ausreichen um zu Hause zu bleiben.
Egal ob man verheiratet war oder nur zusammen gelebt hat, entweder geht die KM arbeiten oder sie bekommt Sozialleistungen. Im Fall der Sozialleistungen gelten dann aber die Altersgrenzen der Kinder nicht. Da wird jedes Jobcenter versuchen die KM in Lohn und Brot zu bringen.

Genau dieser Aspekt regt mich auf. Alle Spielregeln gelten anscheinend nur für die „Bürger“ aber anscheinend nicht für den Staat.

Ein weiteres Problem ist auch dieses Forum. Hier sind Mütter und Väter versammelt, die zum Kindeswohl alles unternehmen und sich bezüglich der Schwächsten (Kinder) sehr stark engagieren. Ich habe hier Geschichten gelesen, die ich einfach für schier unmöglich gehalten habe. Ich konnte diese „Geschichten“ nur deswegen lesen, weil hier Mütter und Väter sind, denen es nicht egal ist was aus ihren Kindern wird. Menschen die auch noch eine Verantwortung für ihren ehemaligen Partner übernehmen. Aber einmal ganz ehrlich, es sind nur fast 8.000 von alleine schon 200.000 geschiedenen im letzten Jahr.

Im Gegensatz dazu gibt es leider aber eine große Anzahl von Vätern und Müttern die nicht das Kindeswohl im Auge haben. Genauso gibt es Väter, denen es schlichtweg egal ist, wie eine nicht verheiratete Mutter mit dem gemeinsamen Kind klar kommt.

Auch die ironische Frage, was glaubt der 50 jährige, unförmige und haarlose Chefarzt warum die knackige 25 jährige Frau mit ihm in die Kiste geht, sollte hier erlaubt sein. Ist klar sie hat sich in ihn verliebt oder hat einen Vaterkomplex. Ganz ehrlich, in solchen Fällen hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Nach meiner Auffassung ist diese Entscheidung zwar nicht wirklich prickelnd, aber hat m.E. keinerlei Auswirkung auf einen Großteil der Menschen.

Ich bleibe auch bei meiner Auffassung, dass die Unterhaltsreform viele Chancen bietet. Ich persönlich finde es gerecht, wenn Mütter, egal ob verheiratet oder nicht, bezüglich des Unterhaltes gleich behandelt werden.

Klar gibt es „Damen“ die sich ein Kind machen lassen damit sie versorgt sind. Nur glaube ich nicht, dass dieses wirklich erstrebenswert ist. Kinderbetreuung ist schon eine große Aufgabe, das wird aber irgendwie von diesen Müttern verdrängt.

Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass es auch Frauen gibt die wirklich ungewollt schwanger geworden sind und plötzlich ganz alleine da stehen.

LG

nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 17:12
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Paulina,

an der neuen Rangfolge hat sich nichts geändert.

LG

nichtplatt

Als dürfen jetzt Ex und Zweitpartner die Ansprüche stellen, wenn das Kind älter als 3 ist?
Sprich, wenn Ex plötzlich mit dem neuen Urteil rumwedelt, dann darf Zweitpartner auch gleich
wedeln, oder steht der Betreuungsunterhalt dann nur dem Expartner zu?

Und Bitte, falls sich hier ein Vater mit betreuenden Kindern findet und für sich den Anspruch durchsetzen kann,
meldet er sich Bitte hier? Ich bräuchte mal etwas Positives, was ich mir dann als die Kühlschranktür
pappen kann.

:puzz: :knockout:


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 17:20
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi paulina,

erst einmal kommen die Kinder. Rang 1.

Wenn dann noch etwas übrig bleiben sollte, dann werden und so habe ich das verstanden, Ex und Zweitpartner gleich behandelt. Nur ein Problem gibt es dann. Die meisten Zweitpartner mussten in der Vergangenheit für ihren Unterhalt selbst aufkommen. Wenn Du also arbeitest hast Du keinen Anspruch auf BU. Dann nur noch die Ex.

LG

nichtplatt


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 17:28
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

aufgrund der Fragen von paulina kommt mir bezüglich der BGH – Entscheidung noch eine ganz andere Idee.

Für gewisse Personenkreise kann diese Entscheidung dann sogar Vorteile bringen.

Wenn das für unverheiratete Mütter generell so gilt, dann müsste dieses auch für Mütter gelten, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kam zuerst die geschiedene Frau und dann erst der Zweitpartner.

Dieses hatte zur Konsequenz, dass dem Zweitpartner trotz Kinder zugemutet wurde für ihren Unterhalt selbst aufzukommen. Mit der Entscheidung des BGH`s müssten die Zweitpartner die gleichen Rechte haben, wie eine allein stehende Mutter.

Nur so ein Gedanke.

Gruß

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 18:05
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

aufgrund der Fragen von paulina kommt mir bezüglich der BGH – Entscheidung noch eine ganz andere Idee.

Für gewisse Personenkreise kann diese Entscheidung dann sogar Vorteile bringen.

Wenn das für unverheiratete Mütter generell so gilt, dann müsste dieses auch für Mütter gelten, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben. Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes kam zuerst die geschiedene Frau und dann erst der Zweitpartner.

Dieses hatte zur Konsequenz, dass dem Zweitpartner trotz Kinder zugemutet wurde für ihren Unterhalt selbst aufzukommen. Mit der Entscheidung des BGH`s müssten die Zweitpartner die gleichen Rechte haben, wie eine allein stehende Mutter.

Nur so ein Gedanke.

Gruß

Platt

Hust... wie andere Idee?

Das war mein Anliegen!  :rofl2:


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 18:17
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Das war mein Anliegen!  :rofl2:

dann klage doch mal den BU bei deinem Freund ein  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 18:18
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Ich muss K***en.. Heißt das ich muss damit rechnen dass ich BU an die KM zahlen muss, mit der ich ein one-night-stand hatte. Welche vorher von ALGII gelebt hat und meint ein Kind zu bekommen, wo sich nicht einmal sicher ist wer der Vater ist. Ich böser Mann bin ihr Schadensersatzpflichtig... Was ist mit dem Schaden was Sie mir angerichtet hat, ich werde mein ganzen Leben daran zu knacken haben. Für das Kind ist es natürlich auch sehr schön, ohne Vater aufzuwachsen, was wird Sie dem kleinen erzählen wenn er groß ist?? Wahrscheinlich nicht, das Sie mehrere Partner in der Empfängniszeit hatte und ich ihr unterstelle, das es Absicht war bzw. darauf angelegt hat ein Kind zu bekommen.

Das ist keine Gerechtigkeit!! Da will der deutsche Staat einfach nur Geld sparen!! verkehrte Welt, wenn sich die KM dazu entscheidet ohne Wissen des möglichen KV ein Kind zu bekommen, dann soll sie bitte auch die Verantwortung für ihren eigenen Unterhalt übernehmen.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 18:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin meus,

es hilft nichts, sich über geltende Gesetze zu beklagen; so wenig wie über schlechtes Wetter.

Aktuell bist Du wohl Vater geworden, (auch) weil Du nicht verhütet hast. Falls Du Zweifel an Deiner Vaterschaft hast: Die kann man heute leicht feststellen - oder widerlegen. Falls die Mutter des Kindes mitspielt, ist die Frage für 200 Ücken zu beantworten; falls nicht, wird's teuer für den, der im Unrecht ist.

Zur Beruhigung für Dich: BU für diese Dame bezahlst Du auch nach dem neuen BGH-Urteil nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, da keine Lebensgemeinschaft und kein gemeinsamer Kinderwunsch bestand; danach "nur noch" Kindesunterhalt, bis selbiges seine erste Ausbildung abgeschlossen hat.

Die Absichten oder Versäumnisse Deiner Kurzzeit-Bettpartnerin spielen keine Rolle - wer sollte die auch prüfen? Es ist jedenfalls ganz sicher NICHT die Aufgabe der Allgemeinheit/des Staates, Dich mit Unterhaltszahlungen aus Steuermitteln von Deinen Unterhaltspflichten freizustellen, nur weil Du nicht in der Lage warst, ein Verhüterli zu benutzen.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 19:14
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Moin brille007,

Sie hat mir versichert, dass sie verhütet  :thumbdown: Lt. DNA Test bin ich der KV -> Volltreffer sozuagen  ;(

ich hoffe das wirklich das nach 3 Jahren Schluss ist.. Sonst Laufe ich Amok.  :gunman:

Grüße

meus67


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2008 19:50




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