Unterhaltsrecht ab ...
 
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[Oben angepinnt] Unterhaltsrecht ab 01.01.2016

 
 Anonymous
(@Anonymous)

Es ist in den letzten zwei Monaten etwas, verdächtig still, als Eilsache durch BR und BT transportiert worden:

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht
und Verbraucherschutz – Drucksache 18/6380 – den von der Bundesregierung
eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des
Unterhaltsverfahrensrechts
– Drucksachen 18/5918, 18/6287 –
mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Wesentlicher Inhalt:
1. Kopplung des Mindestunterhaltes an das sächliche Existenzminimum des Kindes, das künftig nicht nach dem Steuerfreibetrag sondern alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung des BMJ bestimmt wird !!
2. Umfangreiche Änderungen betreffend das vereinfachte Unterhaltsfestsetzungsverfahren
3. diverse Änderungen zum Auslandsunterhalt

Wer sich einlesen möchte (es ist durchaus interessant, insbesondere die Begründungen, was der BR noch geändert haben wollte und wo sich wieder mal alle einig waren):

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2015/0301-0400/0358-15.html
und
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2015/0469-15.pdf

Gruss von der Insel

Zitat
Geschrieben : 30.10.2015 19:47
 ToPS
(@tops)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Inselreif,

ich bin kein Jurist und komme mit den angehängten Links nicht so ganz klar. Was bedeutet das voraussichtlich?

Ich bin Unterhaltszahler und bediene meine Kinder mit 105% lt. DDT. Ändert sich hierbei etwas maßgebliches?

Weiter ist der Sohn meiner Freundin Unterhaltsempfänger eines "Mangelfalls". Sprich statt der 100% gibt es Mindestunterhalt -> 165€ + Aufstockung auf 190€ durch das JA.

Mit was ist vorr. zu rechnen?

lg
ToPS

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2015 16:12
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

Grund für die Änderung der Berechnungsgrundlage ist:

"Da es in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen dem geltenden Mindestunterhalt und  dem steuerfrei zu stellenden Betrag nach dem Existenzminimumbericht kam, soll der Mindestunterhalt nicht länger vom Kinderfreibetrag abhängen. Vielmehr soll als Bezugsgröße unmittelbar das steuerfrei zu stellende  sächliche  Existenzminimum  maßgeblich  sein.  Erstmals  zum  1.  Januar 2016 soll der Mindestunterhalt durch Rechtsverordnung festgestellt werden."

Dieser Bericht zum Existenzminimum wird alle 2 Jahre vom Finanzministerium erstellt:
"Entsprechend dem Beschluss des Deutschen  Bundestags  vom  2. Juni  1995 legt die  Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor  (vgl. Bundestagsdrucksache  13/1558  vom  31.Mai  1995  und Plenarprotokoll 13/42 vom 2. Juni 1995). "

Der aktuelle <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/01/2015-01-28-PM05-anlage.html>Bericht" für 2016</a> ist hier zu finden.

Unter 5 befindet sich die Berechnung des Existenzminimums für Kinder:

"Entsprechend der nachfolgenden Übersicht 2 wird der durchschnittliche Regelbedarf für ein Kind auf Basis der in 2015 geltenden Regelbedarfe
für die  einzelnen Altersstufen  der Kinder ermittelt:  234 Euro,  267 Euro und  302 Euro. Diese  Werte  werden  mit  der  für  2016
prognostizierten  Veränderungsrate  von  +1,7 Prozent fortgeschrieben    (vgl.    Punkt    4.1.1)"

Auf Seite 6 des Berichts werden dann 238 Euro für Kinder unter 6 Jahren, 272 Euro für Kinder von 6 bis 14 und für Kinder über 14 bis 18, 307 Euro genannt.

Hinzu kommen pro Jahr Heizkosten von  192 Euro, Kosten der Unterkunft  von 960 Euro und  Bildung und Teilhabe in Höhe von 228 Euro, ergibt zusammen 115 Euro pro Monat. (Seite 8 des Berichts)

Wie die Zahlen konkret aussehen wird sich in der neuen DDT zeigen, da der Bericht z.B. andere Altersstufen als die DDT verwendet und soweit ich weiss, bisher auch keine REchtsverordnung erlassen wurde.

In Deinem konkreten Fall heisst das, auf die neue DDT warten. Beim Mangelfall ändert sich nichts Wesentliches. Hier ist für Dich höchstens eine Änderung des Unterhaltsvoschuss von Interesse, zum 1.1. 2016 wird der Unterhaltsvorschuss für ein Kind zwischen 6 und 11 auf 194 Euro (bisher 192 Euro) steigen (<a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html>Mitteilung" des BMFSFJ</a>).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2015 19:58
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

Übersetzt heißt das:

Seit wir 2008 den Unterhalt vom Vater davon abhängig gemacht haben, was wir selbst als Staat bereit sind für Kinder anzuerkennen, ließen sich die Unterhaltssätze nicht mehr in dem Maße steigern, wie wir es wollten, ohne dass es uns selbst etwas kostete.

Deshalb haben wir uns entschieden, diese Koppelung wieder aufzulösen, damit wir wieder, wie früher, den Unterhalt beliebig anheben können, ohne dass es unselbst etwas kostet!

Nur so können wir die Ausbeutung der Unterhaltspflichtigen weiter voran treiben, bis auch der letzte Fisch aus dem Teich gezogen ist und wirklich niemand mehr bereit und in der Lage ist den Irrsinn mitzumachen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2015 21:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin

Sie ist da: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/index.php

Hier die DT2016 als PDF, im Anhang sind die Tabellen für die Zahlbeträge, welche sonst in der Anlage A zur Tabelle zu finden waren. Als Unterhaltsrechtliche Leitlinien bleiben am OLG DD die von 2012 bestehen.

Gruss oldie

Edit und PS: Eigenartig, dass auf der Homepage des OLG DD auf die URL aus 2012 verwiesen wird, wo doch Mitte des Jahres mit Label "ab 01.08.2015" diese >>hier<< publiziert wurden. (Direkt-Link)

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2015 09:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Ich finde die Beträge einfach nur Hammer... sie haben nichts mit der Wirklichkeit zu tun, dass diese Einkommensgrößen selten erreicht werden. Damit wird man entweder zum (Zahl-)Sklaven seiner Kinder, oder des Staates ...

Es gibt im Grunde nur noch zwei Optionen ...
1) Nicht arbeiten bzw. irgendwo sich in die Transfergesellschaft hängen und nur nicht zuviel arbeiten, oder
2) keine Kinder bekommen ...

Je nach persönlicher Einstellung, kann man daraus wählen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2015 10:03
(@biggi62)
Zeigt sich öfters Registriert

Es gibt im Grunde nur noch zwei Optionen ...

Was spricht gegen
Option 3: Als Familie zusammenbleiben und/oder
Option 4: http://www.emma.de/artikel/wir-sind-echte-5050-eltern-31702 5">Wechselmodell mit 2 berufstätigen Elternteilen ab Geburt - unabhängig von Trennung oder Zusammenleben?

Schönes WE  🙂 Biggi


Anm. Mod.
Eine Direktverlinkung zu dieser Seite bitte unterlassen, von daher anonymisiert.

Gruss oldie

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 12:27
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

Was spricht gegen
Option 3: Als Familie zusammenbleiben und/oder
Option 4: Wechselmodell mit 2 berufstätigen Elternteilen ab Geburt - unabhängig von Trennung oder Zusammenleben?

Der Staat in Form von Politik und Justiz.
Option 3 bekämpft er durch Propaganda und Trennungsprämien für Alleinerziehende und Option 4 durch Verweigerung seiner gnädigen Anerkennung seiner puren Existenz.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 14:53
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo zusammen,

Optionen sind für einen Mann nur dann Optionen, wenn er sich selbst dafür entscheiden kann; wenn jemand anderes entscheidet, dann ist es keine Option, sondern Fremdbestimmung. Insofern sollte man die angeblichen Optionen Nr. 3 und Nr. 4 doch lieber kritisch unter die Lupe nehmen:

Option 3: Als Familie zusammenbleiben

Dazu gehören allerdings zwei - und welchem Geschlecht macht es die aktuelle Rechtslage auch gleich wieder vergleichsweise leicht, den Familienverbund aufzukündigen und die finanzielle Last für diesen Selbstverwirklichungs-Trip zu einem nennenswerten Teil auf den ehemaligen Partner abzuwälzen?

Option 4: Wechselmodell mit 2 berufstätigen Elternteilen ab Geburt - unabhängig von Trennung oder Zusammenleben?

Sogar wenn vorher tatsächlich ein Wechselmodell besteht: Ob ein deutsches Familiengericht im Jahre 2015 dieses Wechselmodell auch im Falle der Trennung oder Scheidung einfach so fortschreibt, oder nicht doch noch in viel zu vielen Fällen auf das juristisch bequemere Standardmodell "Mama betreut, Papa bezahlt" zurückführt - darauf möchte ich persönlich nicht einmal einen Kasten Bier verwetten, geschweige denn meine gesamte Zukunft. 

Viel wichtiger ist aber: Dieses Modell scheitert in ziemlich vielen Fällen selbstverständlich an der weiblichen Hypergamie.

Männer haben in dieser Hinsicht meist weder in die eine noch in die andere Richtung irgendwelche Berührungsängste, denn Männer sind es gewohnt, den Karren selbst zu ziehen: Wenn die Herzensdame ordentlich Geld verdient, ist's gut; wenn nicht, ist's auch nicht schlimm. Für die allermeisten Frauen ist es hingegen offenbar nach wie vor das Ziel, sich durch Heirat/Partnerschaft sozial zu verbessern, oder schlimmstenfalls auf der gleichen Ebene zu bleiben wie zuvor. Platt gesagt: Der Oberarzt ist bei entsprechender Sympathie offen für Beziehungen mit Krankenschwestern, mit Oberärztinnen und selbstverständlich auch mit der Chefärztin; für die Oberärztin muss es mindestens ebenfalls ein Oberarzt, oder lieber noch der Chefarzt sein (der Krankenpfleger kriegt in ihrem Privatleben normalerweise nicht einmal den Rang eines Fußabtreters). Ratet mal, wer in solch hypergamie-gesteuerten Beziehungen dann das Geld herbeischaffen soll ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. ich weiß, ich weiß: das macht dann mal wieder fünf Euro für die Chauvi-Kasse 😉

P.P.S @Beppo: auch wenn du mal wieder schneller bist als ich - hättest du nicht wenigsten den zitierten Link zu dieser, äh, Zeitschrift entfernen können?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 14:59
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 15:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin

Vergleicht man die prozentualen Anstiege von KU vs. SB des UH-Schulners der letzten 10 Jahre, kann leicht festgestellt werden, dass die postulierte "Sicherheit für die Schwächsten der Gesellschaft" fast ausschließlich zu Lasten der UH-Pflichtigen gehen (und nicht des Staates), das KG ist dabei maginär sprich keinesfalls entlastend. Anders gesagt, der Reallohnverlust ist überdurchschnittlich. Oder noch deutlicher ausgedrückt, dem Abstieg eines Lohnabhängigen in den Sozialbezug werden sämtliche Pforten geöffnet. Das kommt inzwischen auch bei der 'unteren bis mittleren' Mittelschicht an und wird sich m.E. so weiterentwickeln. Die Mittelschicht wird nicht nur hierdurch verschwinden, und das betrifft schon lange nicht mehr nur die spezielle "Versorgungslage" in Deutschland. Mal ein wenig Denkstoff, Diskussionen hierzu werden global längst geführt, zuvorderst in den USA.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2015 01:38
(@kruemelmonster)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

wie kann das denn sein: Der Bedarf eines Studierenden mit eigenem Hausstand steigt mal eben um fast 10%. Der (Mindest)Bedarf des Unterhaltszahlers steigt garnicht.
Für den haben sich also die Lebenshaltungskosten nicht erhöht, nur für den Studi... 

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2015 19:48
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

Naja der SB ist in den letzten Jahren auch gestiegen.
Nur nicht die Stufen der DT.

Dadurch ist mittlerweile fast jeder in Zeile 1 bereits Mangelfall.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2015 20:11
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo zusammen,

Dadurch ist mittlerweile fast jeder in Zeile 1 bereits Mangelfall.

Und da er ein Mangelfall ist, wird sein Selbstbehalt mit allen legalen und manchmal auch mit nicht ganz so legalen Mitteln nach unten gerechnet - wodurch der pro forma erhöhte Selbstbehalt irgendwie ad absurdum geführt wird ...

Wer also erst mal in diese Mühle hineingeraten ist, für den ist es anschließend nachgerade schietegal, ob er irgendwie zweihundert Euro mehr verdienen könnte - denn wenn er's täte, er dürfte das zusätzliche Geld eh' nicht behalten. Die meisten Betroffenen werden's also, verständlicherweise, lieber bleiben lassen: Wozu soll man sich selbst den Südpol aufreißen, wenn man den Lohn dafür gleich wieder anderswo abliefern darf?

Was aber auf lange Sicht mit einem Staat passiert, der die Leistungswilligkeit seiner Bürger derart schamlos mit Füßen tritt - nun, ich brauche keinen Taschenrechner, um diese Prognose zu erstellen. Womit wir dann sozusagen wieder genau hier gelandet sind:

1) Nicht arbeiten bzw. irgendwo sich in die Transfergesellschaft hängen und nur nicht zuviel arbeiten

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2015 20:48
(@united)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Was aber auf lange Sicht mit einem Staat passiert, der die Leistungswilligkeit seiner Bürger derart schamlos mit Füßen tritt - nun, ich brauche keinen Taschenrechner, um diese Prognose zu erstellen.

Weil´s so schön dazu passt, meine Meinung hierzu aus einem jüngst geposteten "Einzelfall":

Damit es nicht schlechter wird (und das ist das perfide an dieser Situation), werdet Ihr Euch mit zwei Jobcentern und wenn´s blöd läuft mit dem Familiengericht auseinandersetzen müssen ...
... für manchen wäre das ein Grund, sich lieber nicht um mehr Geld zu bemühen ... die Dankbarkeit hält sich auf Seiten der Behörden nämlich ziemlich in Grenzen.

Aktuell wird man sich auf familienpolitischer Ebene aber mehr dafür feiern, daß die Geburtenrate so massiv gestiegen ist ... ein Verdienst der geschaffenen [Ironie-on]Super-Rahmenbedingungen[Ironie-off].

Dadurch ist mittlerweile fast jeder in Zeile 1 bereits Mangelfall.

Wenn ich in fünf Jahren mit drei Studenten dabei bin, dann hat man vielleicht auch mich soweit ...

"Wir schaffen das!" ist eine Aussage, die ich bisweilen teile ... familienpolitisch und -rechtlich höre ich eher ein "Wir sind nicht zuständig!".

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2015 08:50
(@fischkopf)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

hier ist die neue Tabelle zu finden:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20151210_PM_Duesseldorfer-Tabelle/index.php

Gruß Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2015 10:51
(@kruemelmonster)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin, Moin

Was aber auf lange Sicht mit einem Staat passiert, der die Leistungswilligkeit seiner Bürger derart schamlos mit Füßen tritt - nun, ich brauche keinen Taschenrechner, um diese Prognose zu erstellen.

und nur nicht zuviel arbeiten,

Darüber denke ich gerade nach. Leistung lohnt sich nicht mehr. Jedenfalls wenn man, wie ich, in der mittleren Ebene ist. Ganz oben mag das anders sein.

Ich habe 2 studierende Kids (nicht in meinem Haushalt) und eine Tochter die bei mir lebt, eine Ausbildung macht und ein gutes Ausbildungsgehalt verdient  🙂

Die beiden Studis bekommen kein volles bafög, weil ich nicht schlecht verdiene. Seit einem halben Jahr werde ich nun auch noch zu Elternunterhalt herangezogen (Mutter im Pflegeheim)

Aktuell denke ich ernsthaft darüber nach, meine Arbeitszeit deutlich zu reduzieren.

Beispielrechnung: Wenn mich die Arbeitszeitreduzierung brutto 1000 EUR kostet sind das nach Steuern und Sozialversicherung nur noch ca. 440 EUR Nettolohnverlust. Infolge dessen steigt die Bafög Leistung für meine beiden Studis, so dass ich da weniger zahlen muss. Ausserdem sinkt der Elternunterhaltsanspruch des Sozialamts. Mein selbst zu tragender Nettoverlust aus Arbeitszeitreduzierung im Wert von 1000 EUR beträgt dann noch ca. 200 EUR. Für diese 200 EUR bekomme ich deutlich mehr Freizeit und habe weniger Stress.

Eigentlich ist es bescheuert, dass ich noch Vollzeit arbeite

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2015 11:46