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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei www.stern.de gibt es hier http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/566770.html?eid=566660&s=1 einen Unterhaltsrechner .

Auch der dazugehörige Artikel "Vermögenskiller Scheidung" ist gut.

Gehört nur eben eher unter "Beratung zur Eheschließung".


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 08:25
(@uwe67)
Schon was gesagt Registriert

hab mir den mal angesehen, leider verstehe ich das alles nicht  :question:


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 20:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Uwe,

was genau ist denn "alles"?

Weißt du nicht was ein "Pflichtiger" oder ein "Berechtigter" ist?
Kennst du dein Jahresbrutto nicht?
Oder vielleicht die Anzahl deiner Kinder nicht ?

Bitte konkretisiere das noch etwas.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 20:18
(@uwe67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

" Einkommen eingeben " ist klar

" Kinder " sind klar

Bei " Kindesunterhalt und Einkommenkorrektur " unter "  Abzüge vom Nettoeinkommen, wie eheprägende Schulden " was kann ich da alles angeben ?
" Abzüge vom Nettoeinkommen, wie eheprägende Schulden " was ist das?

Wenn ich alles mit meine zahlen füttere kommt unten das raus: " = Verbleibendes Monatsnettoeinkommen -202 € " was bedeutet da - 202€ ??

besten dank
uwe


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 21:11
(@uwe67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

und was ist " Nicht eheprägendes Nettoeinkommen " ?

danke
uwe


AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 21:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bevor das in Nachhilfestunden zum Unterhaltsrecht ausartet, lies dir bitte die DT nebst Anlage A zur DT und die für dich maßgebliche unterhaltsrechtliche Leitlinie durch (>hier<).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 21:46
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
ich habe den Fall Durchgerechnet: Berechtigter 40k und 20km, Berechtigte 14k und 3km, 3 Kinder. Ergebnis: Papa behält 732€ und Mama hat 2k€ netto.

Von notwendigem SB scheinen die nicht sehr viel gehört zu haben. KM werden auch nicht gutgeschrieben.

Flickwerk also.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2008 02:30