Hallo allerseits,
ich befürchte, ich könnte mehr Probleme bekommen, als ich bisher gedacht hatte... und muss mich nun wohl in Sachen Unterhaltstitel „weiterbilden“.
Meine Situation: Mangelfall für 4 minderjährige Kinder, unverheiratet gewesen.
Ich habe für alle Kinder jeweils zur Geburt durch gutes Zureden der.... netten.... JA-Mitarbeiterinnen Vaterschaftsanerkennung inklusive KU-Titel unterschrieben.
Die Berechnung hatte damals (aus meiner Sicht zumindest ) für uns nur informativen Hintergrund, an eine Trennung war nicht gedacht.
Jedenfalls wurden bei Neugeburt jedes weiteren Kindes die Titel der Zuvorgeborenen nicht neuberechnet. Es gab bis heute keine Änderung der Titel, jedoch Neuberechnungen des aktuell zu zahlenden KU durch das JA , jeweils auf Anfrage der Mutter.
Meinen Fragen nun (denn ich habe schon etliche Beiträge hier durchforstet, aber keine genauen Angaben zu einem ähnlichen Problem finden können...):
:question:
1) Hätten die Titel der frühergeborenen Kinder jeweils neuberechnet werden müssen vom JA, in dem Moment, als ein Titel für ein weiteres Kind erstellt wurde??? (Schließlich bin ich nun mit 4 Kindern ja Mangelfall, während ich beim ersten Kind ja nur dieses eine hätte „unterhalten“ müssen...)
2) Da ich als Mangelfall nach jeweils aktueller JA-Berechnung immer nur weniger KU zahlen konnte, als die Summe aller 4 Titel insgesamt ergibt : Muss ich die Differenz aus der Summe dieser 4 Titel und meinem bisher gezahlten KU irgendwann nachzahlen? Laufen diese Differenzbeträge also als Schulden für mich auf , die zum Tag X eingefordert werden könnten??? Bisher hat das JA nie davon gesprochen, aber wer weiß....
Ich hoffe, es weiß hier jemand eindeutig Bescheid zu meinen Fragen, denn ich weiß im Moment nicht, wie ich mich bei der anstehenden KU-Neuberechnung verhalten soll.... und ob ich auf 4 neue Titel drängen sollte oder nicht.
Schönen Abend!
Ave
Moin,
die Antworten sind nicht an deiner Situation aufzuhängen, sondern an der Bedeutung eines Titels.
Ein Titel ist so zu bedienen, wie er besteht. Gibt es Grund, dass ein bestehender Titel so nicht mehr haltbar ist, ist dieser zu ändern. Dies erfolgt einvernehmlich zwischen Gläubiger und Schuldner durch Zug-um-Zug Neuzeichnung eines Titels (Schuldner) und Herausgabe des alten Titels nebst Vollstreckungsverzichtserklärung (Gläubiger) oder gerichtlich über eine Abänderungsklage.
Wird ein Titel nicht bedient wie gezeichnet, so läuft tatsächlich die Differenz zwischen Bedienung und Titel als Schuld auf. Die Rechtsprechung geht hingegen davon aus, dass wenn eine Schuld eine gewisse Zeit nicht beigetrieben wurde durch den Gläubiger, sich der Schuldner darauf berufen kann gemeint zu haben, der Gläubiger brauche das Geld nicht, weswegen die Schuld für die Vergangenheit verwirkt ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
'n Abend Ave
Also irgendwie glaube ich nicht was ich da lese. Jetzt sage noch, immer die gleiche KM und immer das gleiche JA. Sehe gerade, Du bist schon seit 2005 hier registriert. Hmm.
zu 1. Nein, das muss das JA nicht. Dafür bist Du zuständig. Stimmen JA und/oder KM einer Abänderung bestehender Titel nicht zu musst Du Abänderungsklage einreichen. Ich hoffe, bei den neuausgestellten Titeln wurden die bereits vorhandenen Kinder berücksichtigt.
zu 2. Wird Unterhaltsvorschuss geleistet oder zahlst Du einfach weniger als tituliert wurde?
Es hört sich alles ein wenig chaotisch an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
