Hallo zusammen,
meine 18 jährige Tochter hat jetzt eine Ausbildung begonnen und lebt i.M. noch bei meiner Exfrau. Jetzt steht also ein Unterhaltsänderung ins Haus. Ich habe das aktuelle Nettoeinkommen meiner Ex schon eingefordert, aber noch keine Antwort bekommen.
Meine Frage ist, ob ich noch berechtigt bin diese Auskunft einzufordern, oder ob sich meine Tochter darum kümmern muss ?
Wenn ich bis Dienstag keine Antwort bekomme, weiß ich garnicht, wieviel Unterhalt ich jetzt überweisen muss. Kann ich den Unterhalt so lange zurück halten bis ich Bescheid weiss ?
Ich weiss, dass ich den Unterhalt jetzt direkt meiner Tochter, zu der ich ein gutes Verhältnis habe, überweisen muss, möchte ihr aber diese Unterhaltsgeschichte gern abnehmen.
Gruß
Hallo spider,
wichtigste Frage: Existiert eine Titel?
Wenn ja muß dieser herausgegeben werden, ein Vollstreckungsverzicht von Seiten deiner Tochter erklärt werden oder eben auf Heruasgabe und Abänderung geklagt werden.
Ansprechpartner ist nun immer deine Tochter. Weder du noch die KM können ihr das abnehmen.
Ob und wieviel du noch an KU zahlen mußt ist abhängig vom Einkommen der Tochter und von ihrem Bedarf.
Ihr Bedarf errechnet sich aus dem Gesamteinkommen der Eltern - KG - (eigenen Einkommen - 90 € Pauschalabzug).
Sprich mit ihr und schau erstmal was ihr noch zustehen würde, wenn nur du zahlen könntest. Wenn ihr ei ngutes Verhältnis habt wäre es ja auch denkbar ,das gar kein Bedarf mehr besteht, du aber freiwillig ihr noch ein wenig unter die Arme greifst.
Ansonsten wäre die Vorgehensweise die ,das die Tochter beide Elternteile zur Auskunft auffordert und dem jeweils anderen Elternteil die eigenen Einkünfte und die des anderen Elternteils zur BErechnung überlässt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke für deine Antwort. Ja, es existiert ein Titel. Der ist auch nicht altersmäßig begrenzt. Meine Tochter zieht im Dezember zu mir. Wird der Titel dann automatisch ungültig, oder muss meine Tochter eine Verzichtserklärung aufgeben ?
Es geht also i.M. um den Unterhalt bis Dezember. Nach meinem Schätzwert müsste ich ca. 80 - 90 € weniger bezahlen und was ganz wichtig ist, meine Exfrau muss evtl. ab Dezember dann einen geringen Unterhaltsbetrag an meine Tochter zahlen. Ich brauche dazu aber unbedingt den jetzigen Nettolohn meiner Exfrau.
Gruß
Spider
Das Einkommen der KM bekommst du nur über den "Umweg" eurer Tochter. Diese muß die KM auffordern.
Und es sit deryeit völig egaļ wo sie lebt. sie ist voljähri und damit sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtiġ
Den Titel mū die KM der Tochter übergeben. Sie hat da keine Ansorüche mehr. Dan kan deine Tochter den Titel entweder dir aushändigeņ und/oder dir schriftlich gebeņ das sie aus diesem Titel nicht vollstrecken ĺst.
Allerdings finde ich deine 80-90 € weniger etwas niedrig gegriffen. Aber ohne zu wissen was du bisher zahlst und wie hoch das Einkommen deiner Tochter ist, ja auch schwer zu sagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Meine Tochter hat letztes Jahr ein "FSJ" gemacht und hatte schon ein geringes Einkommen, was angerechnet wurde. Aber durch ihre Volljährigkeit und die daraus resultierende Barunterhaltspflicht beider Eltern reduziert sich der Unterhalt nochmal.
Was heißt Titel aushändigen ? Die Urkunde übergeben ? Muss die Verzichtserklärung notariell beglaubigt werden, oder reicht eine formlose unterschriebene Erklärung ?
Schönen Tag
Gruß
Ja sie gibt dir die vollstreckbare Ausfertigung, des Titels (Urkunde) die sie im besitz hat.
Es reicht, wenn sie das handschriftlich macht und unterschreibt. Es sollte auf jeden Fall die Urkundenummer und der Betrag drisntehen.
Käme dann z.B. die KM auf die Idee einen GV zu beschäftigen, kannst du ihm diesen Verzicht unter die Nase halten und er wird sich brav umdrehen und wieder gehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke.
Die Urkunde befindet sich auch in meinem Besitz. Also nehme ich an, dass es zwei Ausführungen gibt. Ein fester Betrag steht nicht drin, nur was vor 2 Jahren aktuell war.
Gruß
Hi Spider,
Die Urkunde befindet sich auch in meinem Besitz. Also nehme ich an, dass es zwei Ausführungen gibt.
Es gibt eine Urkunde und bis zu fünf Ausfertigungen.
Die Urkunde selbst bleibt beim erstellenden Jugendamt. Die KM bekommt zwei oder drei Ausfertigungen, eine vollstreckbare für den GV, eine einfache Abschrift für ihre Akten und (falls abweichend) eine einfache Abschrift für das örtlich zuständige Jugendamt. Und Du selbst bekommst noch eine beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung.
Der Zweck der Ausfertigung steht jeweils oben am Rand der Urkunde.
Gruss von der Insel
Das Jugendamt hatte damit nichts zu tun. Das wurde von einem Notar erstellt.
Hi Spider,
was ändert das? Dann bleibt eben die Urkunde beim erstellenden Notar. Die Ausfertigungen werden wie beim Jugendamt erteilt.
Gruss von der Insel
Okay, danke :thumbup:
Hallo,
neue Info:
Meine Ex schrieb mir heute, dass sie meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen zur Errechnung des Unterhalts haben möchte.
Mal abgesehen, dass ich darauf nicht eingehe, ist es doch so, dass der aktuelle Nettoverdienst maßgeblich ist, oder ?
Gruß
Moin Spider,
wenn Du auch Deiner Ex gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist, dann darf sie Dich alle zwei Jahre zur Auskunft aufrufen.
Geht es hierbei um KU für Deine Tochter, dann gilt:
Ansonsten wäre die Vorgehensweise die ,das die Tochter beide Elternteile zur Auskunft auffordert und dem jeweils anderen Elternteil die eigenen Einkünfte und die des anderen Elternteils zur BErechnung überlässt.
... und ja: dafür sind die letzten 12 Gehaltsabrechnungen zu Grunde zu legen (aber eben von beiden).
Besten Gruß
United
Aha, danke, dass wusste ich nicht . Und dann wird der Durchschnitt genommen, oder wie rechnet man den Betrag aus, der zugrunde gelegt wird :question:
Hi
Von beiden Elternteilen werden die Jahresdurchschnittseinnahmen berechnet, dazu gehören auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte, geldwerte Vorteile. Das jeweilige Durchschnittsnetto wird anschliessend bereinigt, beide Netto addierte und dann in der 4. Altersstufe der DDT nachgeschaut, was das Kind für einen Bedarfsanspruch hat. Entsprechend der Einkommensverteilung wird zum Schluss die Verteilung der jeweiligen Zahlbeträge ausgerechnet (Haftungsquote). Das Kindergeld ist im vollen Umfang vom Bedarf des Kindes zuvor abzuziehen, aber es ist dem Kind auszuzahlen. So ergibt sich auch eine anteilige Berücksichtigung des KG.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Auskunft 🙂
Hallo,
ich habe da noch eine Frage. Wenn die letzten 12 Monate für den Unterhalt der Tochter herangezogen werden, in welchen Abständen wird denn dann eine neue Berechnung gemacht ? Ich weiß z.b., dass meine Ex seit Januar eine Zweitjob hat, der natürlich in diese Berechnung nicht zu 100% reingerechnet wird, der aber weiterhin ausgeführt wird. Also wird diese Berechnung doch verfälscht, oder ?
Gruß
Hi
Regelmässig darf alle 2 Jahre Auskunft verlangt werden. Eine Ausnahme gibt es wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sich Einkünfte um mehr als 10% geändert haben. Dann wird mit den aktuellen Einkünften gerechnet. Das würde bedeuten, dass bei der KM mit dem EK seit Aufnahme des Zweit-Jobs gerechnet wird. Bei einem Mann jedenfalls würde so verfahren werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke, mal sehen, ob das auch so gehandhabt wird 😉
