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ARGE verrechnet Kindesunterhalt mit Ansprüchen der Mütter

 
(@moselfranke)
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Liebe Gemeinde,
ich überweise pro Monat 415,- Euro an die Mutter meines 3-jährigen Sohnes. Das entspricht den Vorgaben eines dinamischenTitels abzüglich des halben Kindergeldes.  Die Kindesmutter (KM) ist in einer Fortbildungsmaßnahme des Arbeitsamtes und wird von der ARGE unterstützt. Jetzt habe ich erfahren, dass die ARGE den relativ hohen Unterhalt meines Sohnes auf die KM-Ansprüchce anrechnet und ihr enstsprechend weniger zahlt. Das heisst: Weder mein Sohn noch die KM profitieren von menem soliden Einkommen, sondern allein das Arbeitsamt.
Ich dachte zunächst ich höre nicht recht.
Die materielle Logik hinter den höheren Unterhaltszahlungen bei einkommensstärekeren Papas ist ja nachvollziehbar insofern, als das Kind vom materiellen Wohlstand des Vaters profitieren soll, selbst wenn die Eltern getrennt sind (dass die Inkassostelle KM die Kohle auch für Schuhe oder sonst was verjuchsen kann, blenden wir mal aus). Dieses Geld aber dem Kind wegzunehmen zur Alimentierung derbBedürftigen Muter (die aber gegen den Papa keine eigenen Asnsprüche mehr hat), geht aber logisch auf keine Kuhhaut. Mir ist aber durchaus klar, dass damit nicht ausgeschlossen ist, dass es zumindets formal nicht doch doch genau so ist. Da die ARGE sich aber auch bedient, wo sie nur kann (selbst, wenn sie nicht darf), wollte ich an dieser Stelle nachfragen, ob jemand weiß, ob das rechtens (im Sinne von gesetzeskonform) ist.

Vielen Dank im Voraus 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2010 21:38
 elwu
(@elwu)

Hallo,

ja, ist es.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2010 21:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

möglicherweise hast Du da etwas falsch verstanden: Wenn Dein Einkommen eine KU-Zahlung in dieser Höhe zur Folge hat, ist das eben so; egal, ob die Mutter Kohle von der ARGE kriegt oder einen Millionär geheiratet hat.

Möglicherweise schlussfolgert die ARGE, dass KU-Zahlungen in dieser Höhe den Finanzbedarf der Bedarfsgemeinschaft Mutter-Kind schon mal ordentlich entlasten - und bezahlt ihr deswegen weniger als wenn Du ein armer Schlucker wärst, der keinen KU bezahlen kann. Das bedeutet aber nicht, dass da ungerechtfertigterweise etwas "verrechnet" wird. Die Leistungen der ARGE sind aufstockend und damit variabel; es gibt kein Recht auf "grundsätzlich den Maximalbetrag". Das Arbeitsamt "profitiert" daher auch nicht von Deinen Unterhaltszahlungen; es zahlt im vorliegenden Fall nur weniger.

Wofür der KU am Ende tatsächlich ausgegeben wird, ist sowieso nicht Dein Bier; da ist Dir auch niemand Rechenschaft schuldig. Wobei sicher davon auszugehen ist, dass Du Deiner Ex beim Einkaufen nicht hinterherschleichst und nachprüfst, wofür sie jetzt gerade wieder wieviel von "Deinem" Geld ausgegeben hat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2010 22:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Moselfranke

Die materielle Logik hinter den höheren Unterhaltszahlungen bei einkommensstärekeren Papas ist ja nachvollziehbar insofern, als das Kind vom materiellen Wohlstand des Vaters profitieren soll,

Wenn es die Justiz mit den eigenen Gesetzen ernst nehmen würde, nicht mal das, denn §1610BGB besagt:

(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).

Es ist also folgerichtig, dass sich der Bedarf eines Kindes in einem HartzIV Haushalt eben nur an dem HartzIV Niveau orientiert Und nicht am Einkommen des Vaters.

Demzufolge ist die ganze Düsseldorfer Tabelle nicht nur ungesetzlich, sondern steht dem Gesetz diametral entgegen.
Du kannst es daher durchaus als Diebstahl des Staates auffassen, dass dir dein KU nicht zurück erstattet wird.
Da die einzigen, die du hier zu Hilfe rufen kannst aber der selben Diebesbande Namens "Justiz" angehören, wirst du diesen Raub kaum verhindern können.
Du lebst nun mal in einem korrupten Staat, dessen Raublust durch Verschwendungslust und Mißwirtschaft ständig anwächst.

Du bist also gut beraten, dein einziges Recht, was du dagegen hast, bei den nächsten Wahlen gegen diese Diebe anwenden.
Die Bande tritt übrigens auch unter der Abkürzung CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE auf.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2010 22:10
(@moselfranke)
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Danke, Euch allen Dreien.
Übrigens nicht nur heute - seit zwei Jahren war Euer Wissen mir große und Hilfe und Trost.

@elwu: Im Grunde wollte ich genau das wissen.
@Martin: Dass das so ist, mag ja sein, dass das aber auch ok ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die enstprechende Argumente liefert Beppo (@Beppo: danke, dass du mir auf der normativen Ebene aus der Seele spichst, auch wenn s (da hat Martin halt recht) nichts hilft.

LG
Moselfranke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2010 22:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Moselfranke

Wenn die Arge sich lediglich am hälftigen KG von 92€ abzgl. 30€, also max. 62€, bedient, ist es i.O.. Mehr allerdings nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 21:28
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Moselfranke,

zahlst Du Kindesunterhalt in genannter Höhe, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit die Rechnung der ARGE falsch und die Anrechnung des KU als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft Mutter - Kind nicht rechtens.

Wenn das Kind nämlich seinen Bedarf selbst decken kann, fällt das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft Mutter-Kind raus! Das Kindergeld wird bis zur Deckung des Bedarfes dem Einkommen des Kindes angerechnet, der Rest - sofern gegeben - zählt dann als Einkommen der KM. Keinesfalls jedoch der KU, da es eben Einkommen des Kindes ist. Dieser wird der Bedarfsgemeinscht nur zugeschlagen, wenn KU + KG den Bedarf des Kindes nicht decken.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 21:52
(@moselfranke)
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Aha. Dachte ich mir doch, dass da was im ARGEn liegt.

Der Betrag stimmt so.
Die ARGE bedient sich am hälftigen Kindergeld und kassiert - kalkulatorisch - vom Unterhalt, was über 220,- Euro hinaus geht.
Was kann ich denn ohne Sorgerecht tun? Kann ich da im eigenen Namen was machen?

Danke im Voraus
MF


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 22:54
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich habe ein Schreiben an die Arge geschickt und denen mitgeteilt, dass ich ab Leistungsbezug der Mutter nur noch 60% vom Regelsatz zahle, also 215 €. Die KM berichtete dann, dass der Typ von der Beistandschaft getobt habe. Passiert (also Zwangsvollstreckung) ist aber seit nunmehr einem halben Jahr nichts.

Wie komme ich dazu, den Bedarf der Mutter und eines weiteren Kindes von einem anderen Mann zu decken?

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 23:06
(@moselfranke)
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@Krishna:
Danke dür deinen Vorschlag. Aber ich glaube das ist heikel. Es gibt einen Titel als Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs. Ich halte nicht viel davon auf unrechtmässiges Verhalten mit Unrecht zu reagieren.
MF


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 23:13




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du selber kannst gar nichts tun. Die KM muss zur Arge gehen und dem Treiben ein Ende setzen. Wichtig hierbei ist, dass das Kind kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, sondern lediglich in Haushaltsgemeinschaft lebt. Das ist in soweit wichtig, dass das Einkommen des Kindes (Dein KU + 92€ Dein hälftiges KG + 30€ Versicherungspauschale nach § 3 Nr. 1 Alg II-V) nicht mit dem Bedarf nach SGB2 verglichen wird wie derzeit. Dem Kind hier lediglich 220€ zu belassen ist schon unverschämt.

Ausführliche Informationen zur Versicherungspauschale findest Du >>hier<<.

Allerdings wird auch in einer Haushaltsgemeinschaft ein Solidarprinzip vorausgesetzt. Wo hier die Kappungsgrenze ist, weiß ich nicht.

Gruss oldie

Edit: Eine gute Beschreibung und Veranschaulichung rund um Bedarfsgemeinschaft vs. Haushaltsgemeinschaft kannst Du >>hier<< nachlesen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2010 23:33
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

@Oldie:
Wenn der KM mehe Kohle winkt, sollte sie ausnahmsweise mal kooperieren.
Danke für den Hinweis.

LG, Moselfranke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2010 23:43
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wenn das Geld wirklich beim Kind bleiben würde, dann gut. Aber die Tatsache, dass die Arge bei mir nichts unternimmt, könnte auch daran liegen, dass sie bspw. eine Vollstreckungsgegenklage bzw. Titeländerung fürchten, mit der ein für alle mal festgeschrieben wäre, dass die Anrechnung des KU als Einkommen der BG nicht rechtens ist.
Es ist das eine, wenn man solche Unverschämtheiten überhaupt ausdenkt und umsetzt. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn man gegen bestehende Gesetze absichtlich verstößt. Und 1610 ist Gesetz.

Meine Ex fährt mit ALG2 besser als mit Job. Eigentlich wäre also die Lebensstellung meines Kindes noch schlechter als Hartz4, wenn sie arbeiten ginge. Warum sollte ich mehr als den Bedarf zahlen, wenn das nur Personen zugute kommt, denen ich keinen Unterhalt schulde?

Ich würde das mit der Arge immer wieder so machen. Die haben zwar nicht ausdrücklich auf den weitergehenden Unterhalt verzichtet. Aber der Anspruch unterliegt der Verwirkung, wenn sie sich länger nicht rühren, was bei mir bereits der Fall ist.

Gruß

Krishna 


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 11:44