Unterhaltskürzung??...
 
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Unterhaltskürzung??????

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 Sun
(@sun)
Schon was gesagt Registriert

@Deep

So ich habe es gefunden ....

Aber UVG habe ich da nicht gesehen :-)

Ich glaube aber du hast mich falsch verstanden , denn ich habe mit dem JA nix am Hut .

Mein Ex hat ja erst 1 Jahr nachdem ich ihn verlassen habe Unterhalt gezahlt , solange kam es erstmal von Sozialamt unsere Gemeinde.Nachdem er es dann mal eingesehen hat zu zahlen (kam ja auch nimmer dran vorbei ) bekam ich weiter für mich Sozihilfe und die Kids bekamen halt den Unterhalt vom Vater .

Deswegen liegt der Titel auch beim Soziamt, denn die wollen sich ja dort den KIndesunterhalt den er das erste Jahr nicht gezahlt hat wiederholen .

Gruß Anja

Ich blicks bald selber nimmer :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2003 01:33
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und noch mal Hey! ;)

Und warum, erklär es mir einfach, besteht ein Unterschied, ob nun Vater oder Mutter arbeiten, und wo die Kinder leben.
Ich meine, wenn die Mutter arbeitet und die Kinder beim Vater leben, muss eben die Mutter Unterhalt bezahlen.... wo ist das Problem?

@ DuldeFrau

jepp..es scheint ein wesentlicher Unterscheid zu bestehen..Deep äußerte sich ja dessen hinsichtlich hier schon.. siehe weiter oben...
Einer Frau wird nicht unbedingt auferlegt gleich arbeiten zu gehen u für den Kindesunterhalt mit zu sorgen, viel mehr erkennt man alle möglichen Ausreden dort einfach so an .. u wie ist es manchmal doch einfach für eine Frau zum Doc zu gehen ..u sich eben als psychisch überfordert hinzustellen..u schon sind wir raus aus dem Geschehen..da leigt der Unterschied..einem Mann wird man die Pistole auf die Brust setzen..wie man es oft in diesem Forum liest ..einer Frau wird man gleiches nicht zumuten .. egal wer dann eben für die Kids aufkomt..u an wem bleibt es dann soweiso wieder hängen? Am Mann eben .. u dem wiederum gesteht keiner eigentlich wirklich das gleiche Recht ein, eben für die Kindererziehung vorrangig da zu sein..dieser hat dann eben beides zu bewältigen..u ja auch gefälligst perfekt..Erzioehung und das Geld auch herbeischaffen .. egal wie er das dann alles regelt..das ja sein Prob..um es jetzt mal direkt u hart auszudrücken ...
Denke da gibt es schon wesentliche unterschiede ...
Von daher kann ich dann eben auch wiederum teilweise manche Männer..also Unterhaltspflichtige verstehen..die einen ziemlich "dicken" Hals haben..wegen dem Kindesunterhalt..weil ihnen eben die Pistole auf die Brust gesetzt wird..Und da wird schon mit ganz schönen Bandagen gekämpft..ist es eine Unterhaltspflichtige Frau,sieht das eben schon gleich ganz anders aus..

doch ist es landläufig so, dass Väter hinsichtlich Unterhaltszahlungen erheblich mehr leisten müssen und härter angefasst werden, als unterhaltsverpflichtete Mütter.

@ Deep ich dank dir für diese Aussage..wie auch für die folgende .. (kleiner Ausschnitt dessen)

Es gibt ausreichend Fälle, in den sich Mütter vom Hausarzt als nervliches Wrack krank schreiben lassen und damit der KU-Pflicht entfleuchen .......

danke

Einspruch euer Ehren, so nicht. Die Mangelleistung des Pflichtigen kann nicht durch das sich verpflichtet fühlen ausgeglichen werden. Es ist nicht Aufgabe des Zweitpartners, für angemessenen Unterhalt des Kindes zu sorgen, an dessen \"Entstehung\" er nicht beteiligt war. Beide partner haben mit der Zeugung eines Kindes Verantwortung übernommen und diese auch wahrzunehmen. Natürlich kommt der Zweitpartner indirekt für die Kinder auf und sei es durch den Kauf eines größeres Autos. Aber die ursächliche materielle Versorgung hat durch den Umgangselternteil zu erfolgen.

Ja..einerseits hast du ja recht ..aber andererseits..kommt er ja gewissermaßen auch doch mit dafür auf..indirekt zumindest..was denn leiblichen Vater nun nicht entbinden sollte..

Aber was ich nun nicht ganz versteh..
@ Sun..

Klar ist der Unterhalt gesichert, aber ich werde wohl auch arbeiten gehen müssen , denn man will sich ja auch was leisten wollen :-) und nicht ständig den Kids sagen nein das können wir uns nicht leisten etc

Geasht du jetzt nicht arbeiten? .. KindesUnterhalt allein zum leben dürfte wohl doch zu wenig sein..u arbeiten müssen wir doch alle irgendwie..ob nun alleinerziehend ( u da wird eher wenig gefragt ob das geht, es muß gehen) oder verheiratet..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2003 01:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ups, da fehlte doch tatsächlich das UVG. UV war da, nur das G für "Gesetz" fehlte. Sorry für die Irretation.

Wenn das JA sich den vorgestreckten KU wieder holt, braucht es den Titel zwar, nicht jedoch im Original. Bist du sicher, nicht den Titel abgetreten zu haben? Besorg dir die Originale, das sind wichtige Urkunden.

Wenn du UV bekamst, ist das ja nur ein Teil des tatsächlichen Anspruchs. Wenn dein Ex in Verzug gesetzt wurde, kannst du den Differenzbetrag einfordern.

Das Sozialamt hat, wenn es nicht zugleich auch JA ist, mit dem Titel jedenfalls rein weg gar nix zu tun, was die Zahlung von Sozialhilfe angeht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2003 01:44
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

hm..@Deep..
du überliest was..

Die Urkunden sind beim Sozi..woebi die Originalen gehören da nicht wirklich hin..

Aber man wird von dort eben den Unterhalt f die Kids vom KV zurückfordern wollen..wobei ich mich grad frage..ob dan nicht auch der Unterhalt f die Kids auch auf die Sozi..sprich als Einkommen der Mutter angerechnet werden..u ich denk das tut man,..was ansich nciht ok ist , aber eben rechtens..womit...dann eben auch die Leistungen des Sozi`s für die KM gleich mitgetilgt werden..

Und als nächstes ..wird dann eh nach der Hochzeit die Sozi eh wegfallen..wobei..das eh ne haarige Sache is ..weil anbetracht der Heirat das Sozi vermuten muß das eh eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bestand u somit zu unrecht Sozialleistungen empfangen wurden..

.... !!!!!!!!!!!!!!!!!!1

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2003 01:52
 Sun
(@sun)
Schon was gesagt Registriert

@ Jens
Klar würde ich gerne arbeiten gehen . denn ich liebe meine arbeit ......nur frage ich mich wie ???Wolltest du meine Kids hüten kommen ?????? 😀

Aber ich lebe ja nun ned vom Kinderunterhalt alleine ...mir stand ja auch was vom sozi , auch wenn ich ungern dahin gegangen bin , aber es blieb mir und den kiddis nix anderes übrig .

Nachtag : Die Sozi wurde in meine Augen nciht zu unrecht gezahlt , denn ich habe mcih jetzt ordnungsgemäß abgemeldet da, mit der begründung das ich mit meinem freund zusammen ziehe .Und selbst jetzt wo wir zusammen ziehen ist er oft nur am WE da weil er hier ncoh keine neue Arbeit hat . Und solange dieses nicht so ist wieder sich auch an unsere "we-beziehung" nix ändern.

Gruß Anja

PS. schaue mal bei dir ins yahoo

[Editiert am 26/12/2003 von Sun]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2003 01:56
 Sun
(@sun)
Schon was gesagt Registriert

@Deep
Also ich weiß das ich damals auf dem Soziamt ( bei uns ist das JA nciht da mit im haus ) auch einen Antrag auf UV gestellt habe, jedoch meine die Dame damals das dauert ewig bis das durch ist . Deswegen bekam ich ja dann erstmal den Unterhalt vom Soziamt .

Ich werde mcih im neuen Jahr erstmal kundig machen wo nun der Titel ist .Habe meine Anwältin da schon mal nachgefragt und da hieß es der ist auf dem Soziamt .

Wenn ich da was näheres weiß werde ich mcih wieder melden .

Danke an euch alle
Gruß Sun

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2003 02:03
(@Giesser)

Hi Sun,

sorry, dass ich erst nun poste, hatte nich viel Zeit dazu in den vergangenen Tagen :puzz: .

Deine (bisschen verquere) Situation wird sich schon noch aufdröseln lassen ;) - Deine RAin scheint wirklich nicht die Beste gewesen zu sein, aber das dürfte ja nun Geschichte sein.

Schön, dass Du nun wieder heiratest - :heartpump: lichen Glückwunsch!

Das Wichtigste scheint mir, dass Du den Unterhalt für Deine Kinder weiterhin bekommst (wenn auch in gekürtzter Form). Solange nichts anderes bekannt ist gilt ja nach wie vor die Titulierung. Daher Original besorgen und dem Ex Dampf machen, wenn er nicht bzw. weniger bezahlt - fertig (mit nem anderen RA).

Einen superschönen 30. Dezember!!

LG

Torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2003 10:57
 Sun
(@sun)
Schon was gesagt Registriert

Hi Torsten

Ja jetzt könnte ich mir eine neue Anwältin besorgen , werde ich auch tun .
Ich werde mir den Titel sofort am Anfang vom neuen Jahr holen , bin mal gespannt was am 1ten Januar an Unterhalt kommt 😀 .
Ich warte ja heute noch auf die Restzahlung von diesem Monat . :thumbdown:

Danke für deine Glückwünsche , und weißte was ...ich heirate einen Thorsten ;)

Gruß Anja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2003 11:33
(@Giesser)

Ich fass es net Anja,

dann kann ja nur was Gutes dabei rauskommen :thumbup: !

:)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2003 11:40
 Sun
(@sun)
Schon was gesagt Registriert

lol
die Antwort könnte auch von meinem Thorsten sein *fg*

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2003 11:42




(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

nochmal, Jens....

Einer Frau wird nicht unbedingt auferlegt gleich arbeiten zu gehen u für den Kindesunterhalt mit zu sorgen, viel mehr erkennt man alle möglichen Ausreden dort einfach so an .. u wie ist es manchmal doch einfach für eine Frau zum Doc zu gehen ..u sich eben als psychisch überfordert hinzustellen..u schon sind wir raus aus dem Geschehen..da leigt der Unterschied..einem Mann wird man die Pistole auf die Brust setzen..wie man es oft in diesem Forum liest ..einer Frau wird man gleiches nicht zumuten .. egal wer dann eben für die Kids aufkomt..u an wem bleibt es dann soweiso wieder hängen? Am Mann eben .. u dem wiederum gesteht keiner eigentlich wirklich das gleiche Recht ein, eben für die Kindererziehung vorrangig da zu sein..dieser hat dann eben beides zu bewältigen..u ja auch gefälligst perfekt..Erzioehung und das Geld auch herbeischaffen .. egal wie er das dann alles regelt..das ja sein Prob..um es jetzt mal direkt u hart auszudrücken ...
Denke da gibt es schon wesentliche unterschiede ...
Von daher kann ich dann eben auch wiederum teilweise manche Männer..also Unterhaltspflichtige verstehen..die einen ziemlich "dicken" Hals haben..wegen dem Kindesunterhalt..weil ihnen eben die Pistole auf die Brust gesetzt wird..Und da wird schon mit ganz schönen Bandagen gekämpft..ist es eine Unterhaltspflichtige Frau,sieht das eben schon gleich ganz anders aus..

Gelesen habe ich wohl, was du schreibst, aber verstehen kann ich es immer noch nicht. Klar, wenn "Frau" die Kinder versorgt mag mit anderen Maßstäben gemessen werden, als wenn "Mann" die Kinder hat. Aber wenn der Spieß einfach umgedreht ist, die Frau also "Zeit" hat, arbeiten zu gehen, welche Ausreden kann sie denn dann anbringen, außer der einen vielleicht, dass sie wegen vergangener Kindererziehungszeiten einfach keinen Job HAT und auch Mühe hat, einen zu bekommen?

Widerum drängt sich mir der Gedanke auf, dass ich wohl die falschen Anwälte hatte bisher. In der Anfangsphase der Trennung drohte der KV damit, dass er sich einen guten Arzt sucht, der ihn erwerbsunfähig schreibt. Dann hätte er Zeit für die Kinder und ich müsste nicht nur für sie, sondern auch noch für ihn bezahlen. Schliesslich hätte ich auch die bessere Ausbildung und würde ca. doppelt so viel verdienen wie er. Ja, das stimmt soweit, ist aber 10 Jahre her. 10 Jahre, in denen ich den Anschluß ans Berufsleben zunächst verloren habe.
Lapidare Aussage meines Anwaltes damals: na, machen Sie sich mal keinen Kopf, sie haben ja keinen Job und die Kinder werden meistens ohnehin der Mutter zugesprochen. Aber wenn er das durchbringt, tja, dann werden sie wohl zahlen müssen.
SEINE Anwältin hat das so lange weiter verfolgt, bis mein Ex ihr endlich sagte, dass er es sich anderes überlegt hat, er sei zu der Überzeugung gekommen, dass er mit der Erziehung von drei Kindern doch überfordert ist. So ist die Sache erst einmal eingeschlafen.

Den dicken Hals kann ich verstehen, wenn Frauen übermässige Forderungen stellen, so wie eine Freundin, die es inzwischen nicht mehr ist. Gut, es waren andere Dimensionen, aber sie verlangte von ihrem Mann für sich und die drei Kinder gut mehr als das Dreifache von dem, was ihm dann noch geblieben wäre. Sie hat es bekommen und bezahlt aber nun den Preis, dass die Kinder sich dem Vater verweigern, hübsch aufgehetzt von ihr, und sie sich aber regelmässig vom Richter anzuhören hat, dass sie dafür zu sorgen hat, dass die Kinder den Kontakt halten. Schöner Mist, nun gehen sie widerwillig zum Vater, was widerum dazu führt, dass der Vater ihr das Leben zur Hölle macht, weil seine Kinder ihn nicht mehr mögen.
Was ich allerdings nicht verstehen kann ist der Fall wie bei uns, wo er mit aller Gewalt hin arbeitet seinen Lebensstandard aufrecht erhalten zu wollen, obwohl er ja nun allein ist und nicht mehr zu fünft. Daher z.B. weiss Gott kein Haus mit sieben Zimmern braucht. Er rechnet mir halt einfach nur vor, dass wir, wenn wir noch zusammen wären viel mehr Geld hätten und da ich diejenige bin, die gegangen ist, muss nur ich (bzw. zwangsläufig die Kinder) zurückstecken, nicht aber er. Dass die Kinder darunter leiden tut ihm zwar leid, aber da ich Schuld bin, kann auch nur ich etwas daran ändern....
Wo sind hier die harten Bandagen?

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2003 21:48
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