Unterhaltshöhe
 
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Unterhaltshöhe

 
(@polarstern)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde, werde mich jetzt doch trennen! Waren nicht verheiratet. Habe 1400 netto, 420 Miete, 788 Hauskredit + Betriebskosten 200, lebe vom ersparten. Wieviel Unterhalt muss ich für meinen Jungen (11 J.) zahlen? Möchte es gütlich regeln! Mutter hat dann sicher auch 500 Miete, den Jungen und das Kindergeldund 1300 netto.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 14:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo polarstern

und Herzlich Willkommen

Für den 11-jährigen höchstwahrscheinlich 245 Euro, ab 12 Jahre dann 288 Euro.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 14:46
(@polarstern)
Schon was gesagt Registriert

Gut, laut Tabelle, aber kann ich mir bei meinem Einkommen nicht noch etwas anrechnen lassen? Rentenversicherung, Altersvorsorge (o.ä.) Der Junge wird zu großen Teilen auch bei mir sein. Und: das Gezahlte Kindergeld an die Mutter, wird das nicht auch angerechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 17:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi polarstern

Du hast eine Verteilmasse von 500 Euro bis zum SB von 900 Euro. Da ist genug Luft für die priv. Altersvorsorge von 4% vom Brutto sowie den 5% Arbeitsaufwendungen vom Netto.

Gruss oldie

Edit: KG ist bereits hälftig berücksichtigt. Eine gegenseitige Minderung bzw Aufhebung der Unterhaltszahlung geht nur beim Wechselmodell, also 50:50 Kinderbetreuung der ET'e. Die müssen dann beide damit einverstanden sein. Ebenso isr es möglich, dass Du ein oder zwei Stufen beim Gehalt höher gruppiert wirst, da Du wahrscheinlich nur einem Bedürftigen UH-verpflichtet bist - steht als kann-Bestimmung so in den URL. Das war von mir schon eine Günstigrechnung in anbetracht Deines geringen EK.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 23.06.2008 17:08
(@polarstern)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie, erst mal schönen dank für die schnelle Aufklärung, tolles Forum.  :thumbup:Habe in die Düss. Tab. geschaut, aber wie kommt man auf 245,- ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 18:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

auf der linken Seite findest Du das Hauptmenu, unter >>Urteile<< kommst Du zu einer Datenbank mit Tabellen, Vorschriften und Urteilen. Der 2. Hauptpunkt von oben (Unterhaltsrechtliche Leitlinien) behandelt das Thema. Dort ist die >>DT<< selbst und die >>Anlage A<< (Kindergeldanrechnungstabelle) verlinkt. Ebenso sind dort die URL Deines zuständigen OLG-Bezirkes zu finden. Die komplette Liste klappt sich auf, wenn Du ganz rechts den Button >>Alle Artikel ...<< anklickst, hast Du sie gefunden dann "mehr" anklicken.
Die 245 stehen in der Anlage A bei einem EK von bis zu 1500 bereinigten Netto und Kind 6...11 Jahre alt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 23.06.2008 19:02
(@polarstern)
Schon was gesagt Registriert

Ja, jetzt hab' ichs auch.  Wo finde ich denn noch den Selbstbehaltsatz für Mecklenburg Vorpommern? Bewohne dort ein noch nicht schuldenfreies Eigenheim und habe eine beruflich bedingte Wohnung in Berlin. Ist etwas davon vom Einkommen abzugsfähig?

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Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 21:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

'n Abend

Die Selbstbehaltssätze sind bundeseinheitlich gleich seit 01.01.08, geht alles aus der DT in Spalte 6 hervor - dort als Bedarfskontrollbetrag deklariert. Entsprechend den Lebensverhältnissen können sie manchmal verändert werden, z.B. neue Ehe oder Lebensgemeinschaft etc..

Bei KU ist zusätzlich so gut wie nichts berücksichtigungsfähig, Eigenheim (bzw. die Schulden dafür) und zweiter Wohnsitz sind meistens Dein privater Luxus.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 24.06.2008 00:36