Unterhaltsfragen (A...
 
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Unterhaltsfragen (Androhung von Strafanzeige, haftende Ehefrau usw...)

 
(@bmwbasti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Community,

ich bin neu hier und durch Google auf Euch gestossen.
Da mich gerade eine Frage quält, stelle ich ich sie einfach mal.
Ich hoffe, dass sie beantwortet werden kann, weil die Sache (anscheinend) doch recht kompliziert ist 🙁

Folgender Sachverhalt:

Ich habe mit meiner Ex-Freundin zusammen einen Sohn, der letztes Jahr im November 7 Jahre alt geworden ist.
Meine Ex ist in der Zwischenzeit verheiratet und hat ein weiteres Kind von Ihrem Ehemann.
Regelmäßig erreichten mich Briefe von der zusteändigen Unterhaltsstelle, die mich dazu aufforderten, mein Einkommen offenzulegen.
Dies habe ich auch immer brav gemacht. Unterhaltspflichtig bin ich, das ist klar, aber bisher, und auch jetzt, habe ich nur so wenig Einkommen, dass es nie für Unterhaltszahlungen gerreicht hätte. Ich war 2 Jahre arbeitslos, danach knapp 3 Jahre nur auf 400€ Basis beschäftigt und jetzt seit 9 Monaten bei der Post tätig.
Dies ist ein Teilzeitjob, 48 Stunden im Monat, der mir ~500€ im Monat einbringt.

So, jetzt kommt der kompliziertere Teil des Sachverhaltes:
Ich selbst bin auch seit Mai 2005 verheiratet, und auch ich habe mit meiner ehefrau zusammen einen Sohn, der im September 2 Jahre alt geworden ist.
Dadurch, dass meine Frau mittlerweile seit 8 Jahren fest bei Ihrem Arbeitgeber angestellt ist, und ich, aufgrund der Arbeitssituation und meiner Qualifikation, nur Neben/Teilzeitjobs gefunden habe, haben wir beschlossen, dass ich die Elternzeit übernehme und meine Frau weiter arbeiten geht. Die andere Möglichkeit wäre gewesen, dass meine Frau die Elternzeit übernimmt, aber wir im Gegenzug Hartz IV beantragen hätten müssen. Meine Frau verdient ~1550€ netto, wir haben also mit Kindergeld zusammen ~2200€ im Monat. Meine Frau hat alleine schon knapp 1000€ Festkosten im Monat (430€ Miete und knapp 600€ monatlich, die an die Bank für einen Kredit abbezahlt werden müssen), dazu kommen noch Festkosten wie Strom, Gas etc.
Heute erreichte mich ein Schreiben des Landratsamtes meiner Exfreundin (dort ist das LRA für Unterhaltssachen zuständig), das mir mit Stranfanzeige wegen nicht geleisteter Unterhaltszahlungen androhte, weil ich angeblich im Oktober 2007 ein Schreiben zur Darlegung meines Einkommens erhalten hätte und bis dato noch keinerlei Antwort geschrieben hätte.
Dieses Schreiben hat mich nie erreicht, daher habe ich mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Dieser war anfangs ganz nett und hat mir angeboten, mir einen weiteren Einkommensbogen zuzuschicken, den ich schnellstmöglich zurückschicken soll. Sollte alles kein Problem darstellen, da ich dies bisher ja auch immer getan habe, zumindest wenn mich ein deratiges Schreiben erreicht hat .
Nur meinte diesesmal der Sachbearbeiter, dass meine Frau wohl dazu verpflichtet wäre, mir soviel "Taschengeld", wie er es nannte, zu bezahlen, dass ich meine Unterhaltspflicht erfüllen konnte. Dabei wäre Ihr Einkommen egal, auch die Höhe der festen und nicht änderbaren Kosten, wenn sie Einkommen hat, dann sei das Ihre Pflicht .
Irgendwie war und bin ich schockiert, mir ist klar, dass ich unterhaltspflichtig bin, auch wenn ich es nicht verstehe. Aber was hat meine Frau mit dem Unterhalt des Kindes zu tun, mit dem sie nicht im Entferntesten etwas zu tun, das sie nicht mal kennt und für das sie keinerlei Verpflichtungen hat ?
Es kann doch nicht sein, dass sie für meine "Untaten" aufkommen muss, obwohl sie ja selber ein (eheliches) Kind hat, für das sollte sie doch in erster Linie verantwortlich sein ?

Nochmal kurz die Fakten zusammengefasst:

  • - Ich hab ein uneheliches Kind mit meiner Ex-Freundin (7 Jahre alt)
    [*]- Meine Ex-Freundin ist verheiratet und hat mit Ihrem Mann ein eheliches Kind
    [*]- Ich selber bin auch verheiratet
    [*]- Meine Frau und ich haben zusammen ein eheliches Kind (2,5 Jahre alt)
    [*]- Mir ist es, aufgrund meines Einkommes, unmöglich Unterhalt für mein uneheliches Kind zu bezahlen
    [*]- Ich kann zu meinem jetzigen Job keinen weiteren Nebenjob mehr annehmen, da ich nachts arbeiten gehe und am Tage für meinen sohn verantwortlich bin, weil meine Frau ja Vollzeit arbeiten geht und daher idR von 8 - 20 Uhr nicht zuhause ist. Kindergartenplätze gibt es bei uns erst für Kinder ab 3 Jahren und dann auch nur Plötze, die von 7 - 13 Uhr begrenzt sind. Daher könnte ich, frühestens, ab September, wenn unser Sohn 3 wird, noch einen Arbeit nebenbei aufnehmen.

Ich möchte nochmal betonen, dass ich mir darüber bewusst bin, dass ich unterhaltspflichtig bin. Gäbe es die Möglichkeit, so würde ich alles dafür tun diese Pflicht zu erfüllen, auch wenn ich keinerlei Kontakt zu meinem unehelichem Kind habe. Durch mein eheliches Kind, und die Vollzeitarbeit meiner Frau, ist dies aber nicht möglich und ich möchte keinesfalls, dass meine Frau für mich bluten muss, was momentan mit unserer finanziellen Situation sowieso unmöglich ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir da irgendwie weiterhelfen bzw. Auskunft geben.

Gruß Basti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2008 23:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo BMW-Baschti,
bevor Du dir in die Hosen pinkelst.

Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft und Strafanzeigen sind auch nur dann schlimm, wenn sie gefährlich werden können.

Also. Du hast einen SB von 900€. Selbst unter widrigsten Umständen dürfte der durch deine Ehe nur gekürzt werden - um 200-300€, denke ich.

Da hast Du aber noch genug Abstand.

Allerdings bist Du verpflichtet, 40h/Woche zu arbeiten oder dies zu versuchen. Du arbeitest weniger also musst Du durch etwa 30 Bewerbungen pro Monat deine Bemühungen nachweisen, entsprechende Arbeit zu erhalten. Das kriegste doch hin, oder?

Unter diesen Vorraussetzungen kannst Du die Briefe öffnen, um sie abzuheften.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 23:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Ängste sind begründet, vor allem wegen >dieses< Urteiles.

Demnach hast du keinen SB und dein Taschengeldanspruch ist voll dem KU zur Verfügung zu stellen. Sprich: Deine Frau geht für den KU des Kindes aus erster Ehe arbeiten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 23:31
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Deep,
würde ich nicht so sehen.

Der Vater hatte das Problem, dass er nicht entsprechende Arbeit gesucht/angenommen hat und dies mit Kinderbetreuung begründete. Fataler Fehler in der Argumentation.
Hätte er Bewerbungsbemühungen vorlegen können und die Kinder aus der Diskussion gelassen, wäre er nicht angreifbar gewesen.
Wäre er nicht Männlich und würde auf bekloppt machen, hätte wahrscheinlich auch das gereicht (->Uli's Ex)

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 23:39
(@PhoeniX)

Moin Michael

Es geht hier um Geld welches der Staat zaheln müßte, wenn bmwbasti nicht mehr zahlt und das will der Staat schon mal gar nicht.

Deswegen kann hier die Frau in die Verpflichtung genommen werden und das werden die auch tun.

So auch bei Uli: Uli kann zahlen. Sonst muß der Staat zahlen. Also zahlt Uli.

Desweiteren sind Richter nicht blöd und werden die Argumentation auseinanderpflücken bis nichts mehr übrig ist.

In meinem Bekanntenkreis gibt es die selbe Konstellation. Auch dort zahlt die Next für die Kinder ihres Mannes aus erster Ehe. Wurde 2004 schon >hier< anfänglich behandelt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 00:42
(@bmwbasti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und erstmal danke für Eure Antworten.

Ich frage mich mittlerweile wirklich, was für Ansichten unser Staat hat.
Im Endeffekt wird das Einkommen meiner Frau herangezogen, und es ist dabei ja auch anscheinend völlig egal, ob sie, durch die Verpflichtung mir den Teil Ihres Einkommens zur Verfügung zu stellen, um meine Unterhaltspflicht zu erbringen, selber unter Ihren Selbstbehalt fällt und dadurch auch Ihr Leben, und das Leben Ihres leiblichen Kindes, soweit beschnitten wird, dass selbst kelinste Kleinigkeiten (neue Kleidung für Ihr Kind etc.) nicht mehr zu tragen sind und sie dadurch auch nichtmal mehr Ihre festen, nicht zu ändernden, Unkosten tragen kann. Armes Deutschland ;(
Wenn es wirklich so kommt, so wird meine Frau wohl Ihre Arbeit verlieren, weil dann kein Geld mehr vorhanden ist, um die Kosten zu decken, sie hat, um täglich auf die Arbeit zu kommen.
Im Gegenzug lacht sich meine Exfreundin kaputt, weil meine Frau jetzt bluten darf, ihr Mann hingegen nichts mit dem Kind zu tun hat, obwohl sie verheiratet sind und das Kind seinen Namen trägt. Dass die beiden dabei auch noch rund 1200€ netto mehr im Monat haben, spielt anscheinend auch keine Rolle. Ebenso spielt es anscheinend auch keine Rolle, dass mir der Zugang zu meinem Kind seit mittlerweile 3,5 Jahre konsequent verwährt wird bzw. nur unter haarsträubendsten Umständen, und unter Zuhilfenahme des Gerichts, ermöglicht werden würde.
Die Rechte und Pflichten eines Vaters in Deutschland beschränken sich wirklich einzig und allein auf das pünktliche Bezahlen des Unterhalts.

Versteht mich nicht falsch, ich weiss, dass ich aus meiner Unterhaltspflicht nicht rauskomme, und das ich zahlen muss. Wenn nicht jetzt, dann halt später, der Staat holt sich das Geld schon wieder.
Es geht mir lediglich darum, dass die Existenz der Familie meiner Frau dann schlicht und ergreifend nicht mehr gesichert ist.
Im August, wenn unser Sohnemann in den Kindergarten kommt, suche ich mir soweiso wieder eine feste Arbeit in der Nachtschicht und ab dann hätte ich auch absolut kein Problem damit den Unterhalt zu entrichten.
Im Moment kann ich nicht mehr arbeiten, als die Teilzeitstelle, die ich jetzt habe, weil ich sonst unser Kind nicht mehr betreuen kann, schliesslich geht meine Frau Vollzeit arbeiten und ist daher den ganzen Tag nicht zuhause.

Gruß Basti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2008 14:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Basti,

zunächst würde ich den Umgang vom Unterhalt thematisch abkoppeln. Um den Umgang würde ich mich gesondert kümmern und auch gerichtlich durchzusetzen versuchen, dass Du Dein älteres Kind auch regelmäßig siehst.

Was den Unterhalt angeht, kann ich Deinen Unmut zum Teil verstehen, andererseits sehe ich auch einfach Deine Verpflichtung, für Dein Kind aufzukommen. Dass Du die Elternzeit gewählt hast, weil das in eurer Familienkonstellation die günstigere Variante ist, kann prinzipiell nicht das Problem Deines älteren Kindes sein. Es hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr, weil Deine Ex neu verheiratet ist. Das heißt, der neue Mann Deiner Ex leistet durchaus auch finanziell einen Beitrag dazu, dass Dein Kind versorgt wird. Und ich muss ehrlich sagen, dass die "Ansichten des Staats" da für mich nicht an erster Stelle zu kritisieren sind. Dir hätte klar sein müssen, dass auch Dein erstes Kind Ansprüche hat, als ihr eure Familienplanung gemacht habt. Du hättest an dieser Stelle bedenken müssen, dass da "noch einer" ist, der Brot und Schuhe braucht und Strom und Warmwasser verbraucht. Du arbeitest in Teilzeit. Sieh doch diese Arbeit als "Dienst" an Deinem Sohn, das heißt, Deine Frau sorgt für eure kleine Familie (halt Rollentausch), Du leistest Deinen Beitrag für Dein erstes Kind durch den Teilzeitjob.

Ich finde, dass es irgendwie auch eine Frage der Ehre ist, ob Du auch jetzt Verantwortung für Dein 1. Kind trägst und wenigstens den minimalen KU lt. Tabelle bezahlst.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 15:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ bmwbasti,

kann es sein, dass Du auf recht hohem Niveau klagst? Die Gesetze sind, wie sie sind; die User hier haben sie nicht gemacht, aber müssen sich - genau wie Du - jeden Tag damit herumschlagen. Wenn Dir das alles zuviel ist, hättest Du nicht erneut heiraten und weiteren Nachwuchs in die Welt setzen dürfen. Ich habe im übrigen auch wenig Verständnis für die Leute, die sich darüber beklagen, dass die Raten für den Drittwagen so drücken. Wenn Du Dich als bereits Unterhaltspflichtiger für Elternzeit entscheidest, musst Du Dir das eben finanziell schlicht leisten können.

Zu denken geben mir allerdings Sätze wie

Ebenso spielt es anscheinend auch keine Rolle, dass mir der Zugang zu meinem Kind seit mittlerweile 3,5 Jahre konsequent verwährt wird bzw. nur unter haarsträubendsten Umständen, und unter Zuhilfenahme des Gerichts, ermöglicht werden würde.
Die Rechte und Pflichten eines Vaters in Deutschland beschränken sich wirklich einzig und allein auf das pünktliche Bezahlen des Unterhalts.

Du machst es Dir da offensichtlich sehr einfach; Deine Pflicht als Vater wäre es hier seit Jahren, den Weg über ein ordentliches Gericht zu gehen, um den Umgang zu Deinem Kind herzustellen. Das haben Tausende User dieses Forums und zehntausende Väter allein in Deutschland hinter sich, ohne daran gestorben zu sein. Mit einem gebrochenen Bein würdest Du vermutlich auch einen Arzt aufsuchen - und nicht darüber räsonieren, warum man Dir vor einer Heilung die "haarsträubende" Prozedur eines Arztbesuches abverlangt.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 15:37
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Auch wenn es LBM schon gesagt hat, möchte ich hier noch einmal deutlich machen, daß diese Annahme:

Es geht hier um Geld welches der Staat zaheln müßte, wenn bmwbasti nicht mehr zahlt und das will der Staat schon mal gar nicht.

im vorliegenden Fall nicht zutreffen dürfte. Zwar tritt hier das JA an den KV in Sachen KU heran, aber wohl ausschließlich im Rahmen einer Beistandschaft. Unterhaltsvorschuß dürfte die KM für das Kind nämlich nicht mehr bekommen, weil sie wieder verheiratet ist.

LG Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 16:29
(@bmwbasti)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht, da unnötig. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 15)!*

Hallo und Danke für Eure Antworten.
Zum ersten Teil: Ich war nie vorher verheiratet, das erste Kind stammt aus einer Beziehung ohne Ehe.
Und ich wir haben nicht "freiwillig" entschieden, dass ich die Elternzeit übernehme, es gab einfach keine andere Wahl.
Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, dass meine Frau zuhause bleibt und ich im Gegenzug Hartz IV beantragen hätte müssen, es gab also keine Wahl, wenn man nicht freiwillig zum Sozialfall hätte werden wollen. Leider leben wir nicht im "goldenen Osten der Kinderbetreuung" und es gibt hier im ganzen Umkreis keine KiTa/Kingergarten, der Kinder unter 3 Jahren aufnimmt, geschweige denn Ganztagsplätze für Kinder ab 3 Jahren frei hätte.  Wir haben unseren Kleinen vor 1,5 Jahren im Kindergarten hier angemeldet und selbst jetzt haben wir noch keine Chance, dass der Kleine dann ab August Ganztags bleiben kann.
Das wiederum hat zur Folge, dass auch ab August entweder nur eine Vollzeitstelle in der Nachtschicht oder eine Teilzeitstelle vormittags angetreten werden kann, schliesslich kann keiner sein Kind 8 Stunden mit auf die Arbeit nehmen und das ist auch der Grund, warum einer von uns beiden zuhause bleiben musste.

Zum zweiten Teil: Glaub mir, ich bin mir meiner Pflicht auch bewusst, es ist ja nicht so, als ob ich nicht versucht hätte den gerichtlichen Weg zu gehen. Der Versuch einer friedlichen Einigung mit meiner Ex war nicht erfolgreich, was vorher schon abzusehen war, weil ihr Ehemann strikt dagegen ist, dass ich das Kind sehen darf.
Nachdem der Versuch gescheitert war hielt ich mehrmals Rücksprache mit dem JA und dem zuständigen Familienrichter. In beiden Fällen kan herraus, dass das JA den Vorschlag machen würde, dass ich meinen Sohn 6 Monate lang, einmal im Monat für 2-3 Stunden unter Aufsicht sehen könnte. Nach den 6 Monaten könnte dann über ein normale Umgangszeiten geredet werden. Der Richter meinte, dass er in solchen Fällen sehr sehr selten anders entscheiden könnte/würde, da ich das Kind ja schon so lange nicht mehr gesehen habe (zum damaligen Zeitpunkt habe ich das Kind 2,5 Monate nicht mehr gesehen).
Das wäre alles kein Problem gewesen, und ich hätte die 1200km hin und zurück dafür sehr gerne auf mich genommen, hätte es nicht die Möglichkeit gegeben, dass meine Ex mir unseren Sohn mit jeder ach so kleinen ausrede hätte verweigern können.
Selbst ein "xxx ist krank, geht nicht" hätte dazu ausgereicht, ich hätte den Weg umsonst auf mich genommen und wäre wieder enttäuscht nach Hause gefahren. Und das diese Worte ausgereicht hätten, mir mein Kind zu verweigern, haben mir sowohl das JA, als auch der Familienrichter bestätig. Bei beiden war die Aussage fast gleich : "Ihre Exfreundin hat das Sorgerecht und ist daher auch für Ihren Sohn verantwortlich und muss wissen, ob er gesundheitlich für ein Treffen bereit ist."
Auf gut deutsch: Dieser Weg wäre genauso zum Scheitern verurteilt gewesen, wie der Versuch einer friedlichen, aussergerichtlichen, Einigung.
Im Übrigen habe ich, genau wegen diesem Thema,  letztes Jahr im Oktober Rücksprache mit dem hier ansässigen JA gehalten. Ergebnis war genau das Selbe. Mehr als ein beaufsichtigter Besuch, 6 Mante lang, einmal im Monat à 2-3 Stunden, geht nicht.

Nachdem ich das ganze Prozedere mittlerweile dreimal hinter mich gebracht habe, ist diese Möglichkeit durch und es steht, mehr oder weniger, schwarz auf weiß fest, dass mein einziges Recht, und meine einzige Pflicht, das Bezahlen des Unterhaltes ist.

Gruß Basti


Keine Realnamen im Forum. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2!)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2008 20:18




(@PhoeniX)

Moin Basti

Ich bin zwar nur ein Jahr älter wie du, aber ich glaube der grundlegende Unterschied zwischen un ist, das ich nicht jeden Sche... glaube den man mir erzählt. Deswegen hatte ich nicht nur Umgang mit meinem Kind, sondern bin mitlerweile alleinerziehend. Wäre es nach meiner EX und den anfänglichen Aussagen des JA auch nicht gegangen.

Aber ich möchte hier keine Standpauken halten, sondern frag lieber mal nach, ob du überhaupt an der Situation mit deinem ersten Kind was ändern möchtest, oder nicht.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2008 20:51
(@bmwbasti)
Schon was gesagt Registriert

*Vollquoting gelöscht, da unnötig. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 15)!*

Hallo Martin,

natürlich möchte ich an der Situation etwas ändern. Auch wenn ich meinen Grossen jetzt schon 3 Jahre lang nicht mehr gesehen habe, ich hätte nichts lieber, als meinen Sohn wenigstens ab und an sehen zu können. Das gäbe halt wieder tierisch böses Blut mit meiner Ex und Ihrem Mann, aber das soll mich nicht kümmern. Mittlerweile ist er ja in der Schule, mir würde es ja schon reichen, wenn ich ihn wenigstens in den Ferien mal haben könnte. Das grosse Problem dabei ist halt einfach die Distanz, 600km sind halt ein verdammt weiter Weg.
Wenn ich dann aber die Gewissheit häte, ihn sehen zu können, wäre auch das irgendwie zu bewältigen.

Es ist ja nicht so, dass ich jeden Schei** glaube, denn Aussagen von einem Mitarbeiter des JA, einen Familienrichters und eines Bekannten meiner Mutter (Fachanwalt für Familienrecht) sehe ich halt nicht als Schei** an.
Ich hab nur mittlerweile einfach keine Kraft, keine Nerven und nicht das Geld, um einen ellenlangen Gerichtsprozess einzugehen, das hatte ich in der Vergenagenheit schon so oft. Wer meine komplette Situation kennen würde, der würde das sicherlich verstehen.
Somit muss ich mich auf die Informationen und Bilder stützen, die mir der Bruder meiner Ex regelmäßig schickt.
Ist nicht viel, aber besser als Nichts.

Gruß Basti


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2008 21:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo BMWbasti,
auch für dich gibt es eine PKH und auch dein BMW wird 600km hinter sich legen können.

Wenn man einen Weg finden möchte, dann findet man den. Die Erklärung mit der eigenen schlechten Situation mag Dir die Untätigkeit schmackhafter machen; sie macht die Sache aber nicht schlüssiger. Glaube mir, dass ich weiß, in wovon ich rede. Es ist und bleibt eine Frage der Priorität.

Mich k0tzt so eine Armut an!

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2008 20:26