Hallo,
ich bin heute durch Zufall auf diese Seite gekommen und hab gleich zwei Fragen:
ich wohne in den Niederlande, habe aber in Deutschland eine 14 jaerige Tochter, welche ich nie sehe (und auch nicht sehen will, durch meine Ex, da ich nicht weiss ob es ueberhaupt meine Tochter ist!). Ich habe vor Jahren die Urkunde ueber die Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben und seit 2005 versucht jetzt der deutsche Staat ueber ein hollaendisches Institut (LBIO) sein Geld zu bekommen, da Vater Staat die Leistungen fuer den Unterhaltsvorschussgesetzt zurueck haben will. Meine Ex befandt sich aber 1 Jahr mit meiner Tochter in Frankreich. Wobei jetzt aber der deutsche Staat auch diesen Unterhalt anfraegt. (Alle offenen Betraege bis auf das Jahr in Frankreich habe ich bezahlt)
Fragen:
1. Muss ich auch fuer das Jahr zahlen, wo meine Tochter in Frankreich gewohnt hat? Kann dies der deutsche Staat einklagen?
2. Frage. Ich werde gebeten nun Euro 365,- zu zahlen. In der Urkunde zur Anerkennung stehen aber nur Euro 270,- (welche ich auch monatlich bezahle). Kann ich mich auf diese Urkunde beziehen, dass ich nicht mehr bezahle oder muss ich das so oder so bezahlen?
Danke fuer Eure Hilfe.....
Hallo Neulung - Willkommen bei vs
einfach ist es nicht Dir zu antworten weil zuviel wichtige Details fehlen.
zu 1. Mit Anerkennung der Vaterschaft und Titel bist Du unterhaltsverpflichtet. Ob da nun die Verschusskasse zahlt oder nicht spielt erstmal keine Rolle. Eine Zahlung Deinerseits kann eingefordert werden.
zu 2. Hier wird es echt schwierig. Kommt darauf an, was noch alles so im Titel steht (ausser die 270 Euro), erscheint mir aber durchaus möglich. Oft steht da noch " .. entsprechend der jeweiligen Unterhaltstabelle und Altersstufe ...% vom Regelsatz ...". Ähnliche Formulierungen tuen's auch.
Falls Du möchtest, stelle doch den gesamten Titel anonymisiert hier ein. Dann kann mal drüber geschaut werden.
... habe aber in Deutschland eine 14 jaerige Tochter, welche ich nie sehe (und auch nicht sehen will ...
Traurig, echt traurig. Aber Tochter kennt es ja nicht anders.
... durch meine Ex, da ich nicht weiss ob es ueberhaupt meine Tochter ist! ...
Eben. Tochter kann nichts dafür. Ausserdem gibt es da Mittel und Wege es ein für alle mal zu klären.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke fuer Deine Antwort. Leider steht in der Urkunde mehr nicht drin als:
Ich verpflichte mich (bei beschraenkter Geschaeftsfaehigkeit des Anerkennenden) hiermit die schriftliche Zustimmung meiner/meines gesetzlichen Vertreters zu den nachfolgenden Erklaerungen unter II bis V. dem vorgeannten Kinde
fuer die Zeit ab Geburt
den Regelunterhalt zzgl. eines Zuschlage von 35 v.H. des Regelsbedarfs
monatlich im voraus zu Haenden des jeweiligen gesetzl. Vertreters bis zum 28. eines jeden Monats zu zahlen
angerechnete Sozialleistungen gemaess Paragraf 1615G BGB Kindergeldanteil
III. Ich erkenne an, dass meine unter II uebernommene Verpflichtung ab......fuer die Zeitraeume.....
monatliche betraegt und verpflichte mich zur Zahlung des jeweiligen Betrages. Mit den Zahlungen sollen die jeweils aeltesten Unterhaltsforderungen beglichen werden.
IV. Wegen der Erfuellung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich dem gericht. Beschlussverfahren (642a, 642B 642D ZPO)
That`s it! Darum frage ich mich auch ab, ob ich nun mehr zahlen muss, oder nicht.
danke
Gruss
Neuling
Hi
Jepp, so wie ich dachte.
... den Regelunterhalt zzgl. eines Zuschlage von 35 v.H. des Regelsbedarfs
D.h.: Der Regelbedarf ist altersabhängig und wird darüber hinaus in regelmäßigen Abständen in der DT neu festgelegt. Die letzten Anpassungen waren 2005, 2007 und jetzt ab 2008. Dieser Text oben ist so herrlich unpräzise geschrieben das fast alles hinein interpretiert werden kann. Der jetzige Mindestbedarf für Deine Tochter ist 365 Euro = 100% (ohne die 35% respektiv 135% = Regelbedarf und ohne KG-Anrechnung).
Zu III aus Deinem Post: Wenn es sich um Nachforderungen aus Rückständen handelt ok, ich denke mal so ist es. Falls nicht könnte es sich genau hier um eine zeitl. detaillierte Unterhaltsforderung/-anpassung handeln.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
unter Punkt III sind die Betraege angegeben (sorry diese hatte ich nicht aufgeschrieben)
...fuer die Zeitraeume ab 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (529 DM = Euro 270,-)
das heisst auf deutsch, die Saetze koennen immer wieder angepasst werden und man kann nichts dagegen tun?
Krass.......
Ich bin im Moment arbeitslos, hat dies einen Einfluss auf diese Thematik?
Gruessle aus Holland
Hi Oldie,
sorry noch was vergessen. Dies stand noch im Schreiben von dem deutschen Institut fuer Jugendhilfe und Familienrecht an die LIBO hier in NL.
(Hintergrund) DIJUF fordert die Betraege nie direkt bei mir ein, sondern immer ueber die LIBO:
* Da der titulierte Unterhalt in diesem Fall deutlich unter dem Mindestunterhalt fuer Kinder in dem Alter liegt, sind wir vom Jugendamt gebeten worden nachzufragen, ob ich Hr....bereit ist, freiwillig einen hoeren laufenden Unterhalt zu zahlen. Wenn Herr ...nicht bereit ist, hoehere Unterhaltsbetraege zu zahlen, waere es dann moeglich, dass Ihre Behoerde einen Unterhaltstitel zumindest in Hoehe des mindestunterhalts von derzeit Euor 365,- erwirkt? Oder muss in diesem Fall ein deutscher Unterhaltstitel erwirkt werden?"
Was bedeutet es fuer mich, wenn ein unterhaltstitel erwirkt werden muss? Ist dies mit Kosten fuer mich verbunden? Oder was beinhaltet das? Kannst Du mir da weiterhelfen, oder vielleicht jemand anders weiter helfen?
Danke
Moin Neuling,
Deine aktuelle Arbeitslosigkeit existiert unterhaltstechnisch derzeit nicht; Du musst - mindestens - eine Abänderungsklage vor einem deutschen Gericht einreichen, um sie feststellen zu lassen. Dabei gilt Arbeitslosigkeit nach deutschem Recht bis zu einer Dauer von 6 Monaten als "vorübergehendes Ereignis", das sich nicht auf die Unterhaltshöhe auswirkt. Wie die Details in einem grenzüberschreitenden Fall wie Deinem aussehen, kann Dir am besten ein (deutscher) Anwalt beantworten.
Unabhängig davon schreibst Du von Zweifeln an Deiner Vaterschaft. Gibt es für diese echte Gründe - oder eher ein unbestimmtes "meiner Ex hätte ich alles zugetraut!"? Wenn es gute Gründe für Deine Zweifel gibt, solltest Du vielleicht eher einmal an der Frage Deiner Vaterschaft einhaken und diese gerichtlich feststellen (oder ausschliessen) lassen, oder?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
es gibt berechtigte Gruende und ich wurde damals nach der Geburt von meinem Vater gezwungen, die Vaterschaft anzuerkennen (ja mittlerweile weiss ich, das es schlecht war!).
Die Frage zwecks dem Vaterschaftstest kommt bei mir auch immer wieder auf den Tisch, muss mich mal erkundigen, wie ich dies am Besten anstelle....
aber die Frage, welche ich dazu habe....wenn ich die Urkunde unterschrieben habe (was ich ja getan habe) und einen Vaterschaftstest mache und es stellt sich dann raus, dass ich nicht der Vater bin, habe ich doch mit der Urkunde die unterhaltszahlungen unterschrieben? Oder werden diese dann eingestellt bzw. kann ich diese zurueckfordern?
gruss
Moin Neuling,
komische Sache das - woher nahm Dein Vater denn diese Gewissheit? Hat er regelmässig bei Euch auf der Bettkante gesessen? Oder kam er gar selbst als Vater in Frage? Immerhin warst Du damals Mitte 20; in diesem Alter hätten meine Eltern mich zu nichts mehr zwingen können...
Egal: Details zur >>>Vaterschaftsanfechtung<<< findest Du beispielsweise hier. Und nein: Deine damalige Unterschrift allein bürdet Dir nicht für alle Zeiten die Unterhaltszahlungen auf: Wenn sich durch ein Abstammungsgutachten Deine Nicht-Vaterschaft erweist, entfällt auch die "Geschäftsgrundlage" für Deine Zahlungen. Die Mutter des Kindes hat dann die Möglichkeit, den "richtigen" Vater zu benennen (bzw. mögliche Kandidaten dafür). Sollte der tatsächliche Vater festgestellt werden, hast Du unter Umständen sogar einen Rückzahlungsanspruch bisher geleisteten Unterhalts gegen diesen.
Aber von allein passiert da überhaupt nichts. Du solltest Dir in Deutschland einen tüchtigen Anwalt suchen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo neuling,
ich muß nochmal etwas nachfragen, was ganz zu Anfang stand:
Ich verpflichte mich (bei beschraenkter Geschaeftsfaehigkeit des Anerkennenden) hiermit die schriftliche Zustimmung meiner/meines gesetzlichen Vertreters zu den nachfolgenden Erklaerungen unter II bis V. dem vorgeannten Kinde
fuer die Zeit ab Geburt
den Regelunterhalt zzgl. eines Zuschlage von 35 v.H. des Regelsbedarfs
Warst du damals nciht volljährig oder warum bestand keine vollständige Geschäftsfähigkeit? Bzw. warum mußtest du unterschreiben, obwohl du nicht voll geschäftsfähig warst? Da hätte doch die person mitunterschreiben müssen ,die für den finanziellen Teil der Geschäftsfähigkeit zuständig war.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
nein ich war geschaeftsfaehig. dies war nur ein Standardsatz der in der Urkunde drin stand, den ich so ueber nommen habe 🙂
Den Standartsatz kannte ich noch nicht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen