Moin,
ich habe eine Frage zum Unterhaltsrecht, die allerdings einiger Vorworte bedarf.
Mein Schwiegervater hat neben meiner Frau noch einen Sohn (20 Jahre alt). Der Junge Mann hat nichts gelernt, keine lust auf Ausbildung und hat, wie wir nun erfahren haben, meinen Schwiegervater seit langer Zeit unter Druck gesetzt, mit den Worten entweder Du gibst mir Geld, oder ich gehe dealen.
Leider hat mein Schwiegervater sich darauf eingelassen.
gestern haben wir nun erfahren, das mittlerweile der Bruder meiner Frau insgesamt 170.000 € verballert hat. Ich würde sagen er ist kaufsüchtig, aber naja....
Nun will mein Schwiegervater Ihn nicht rausschmeißen, da er Angst hat, es kämen erhebliche Unterhaltzahlungen auf Ihn zu. Ich meine aber, es gäbe eine Paragraphen, der sagt,wenn man jemanden bestohlen hat (hat er), oder gelogen hat um an das Geld zu kommen, würde der Unterhaltsanspruch erliechen?
Kann mir jemand mehr erklären?
Danke,
Benjamin
Hallo Benjamin!
Viel einfacher noch: Wenn Junior sich weigert eine Ausbildung zu machen und der Meinung ist, er macht sich lieber nen Lenz, dann muss Papi auch nicht zahlen. Der ist nämlich kein Kreditinstitut ohne Zinssatz, sondern nur verpflichtet zu zahlen, wenn der Junior auch ernsthaft eine Ausbildung macht, um auf eigenen Füßen zu stehen.
Mal sehen, was die Anderen noch sagen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin nochmal,
danke für die Antwort - das wusste ich nicht. Also, ist (ich neene ihn jetzt mal A, blödes Tippen :P) A verpflichtet eine Ausbildung zu machen? Und wenn Nicht, ist Papa nicht verpflichtet Ihn zu beherbergen?
Wie steht es, wenn Mein Schwieger... Ihn nun rausschmeißt? Und wie, wenn A nicht "ausbildungsfähig" ist?
Danke für die antworten, bin hier echt am grübeln....
Hallo,
was heißt denn "nicht ausbildungsfähig"? Ist er schwerstbehindert oder so? Wenn er einfach keine Lust hat, dann muss Dein SV ihm keinen Unterhalt zahlen. Vermutlich wendet sich Dein Schwager dann an die ARGE und die widerum gucken natürlich auch, ob Dein SV zahlen kann, allerdings müßte dafür Dein Schwager auch aus dem Knick kommen. Und auch die ARGE wird wissen wollen, warum Papi nicht zahlt.
Ich würde meinen Sohn, wenn er mich erpreßt, bedroht (?) und nur ausnimmt rausschmeißen. Wenn dann er oder die ARGE kommt und ihn zur Zahlung verdonnern würde, würde ich mir einen guten Rechtsanwalt nehmen. Denn mit Hotel Mama/Papa muss mal irgendwann Schluss sein. Selbstverständlich stünde ihm Tür und auch Portemonnaie weiterhin offen, wenn er sich ernsthaft bemühen würde, eine Ausbildung zu absolvieren. Kein Thema. Aber so ohne was zu tun... NEIN.
LG LBM
PS: Ich kenne mich mit Hartz4 und so nicht so gut aus. Ich glaube, es gibt das so eine Regelung, bei Menschen unter 25.... ich hoffe, da kann Dir irgendwer Genaueres zu sagen. So ganz einfach wird Dein SV da nicht raus kommen, aber wehren muss er sich.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Morgen benboe
Schau Dir mal §1611 Abs.1 BGB an. Diebstahl ist eine schwere Verfehlung, ebenso Erpressung. Nur es muss nachgewiesen werden können.
Wenn A schon mehrere Jahre nichts getan hat, einer Ausbildung nachzugehen kann event. der Unterhalt herabgesetzt bzw. eingestellt werden, das geht auch nur übers Gericht.
Und Ausbildungsfähigkeit hängt nicht von Lust und Laune des Betroffenen ab, das müsste dann schon nachgewiesen werden.
Letztendlich stellt sich doch die Frage, wann Schwiegervater gedenkt, endlich etwas zu unternehmen und A eindeutig in die Schranken zu weisen. Ich sehe da eher ein zwischenmenschliches Problem.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Problem ist, der Kerl ist 20. Unter 25jährige dürfen, so sie dem Sozialsystem zur Last fallen, nicht einfach ausziehen. Ich meine, dein Schwiegervater hat ein ganz anderes Problem, wenn der Knabe schon 170.000 e verballern konnte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hm deep,
war da aber nicht was mit Ausnahmen, wenn eine weiteres Zusammenwohnen für eine der beiden Parteien unzumutbar ist?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jep, Tina, die Ausnahmen gibt es. Allerdings bewegen wir uns damit im Sozialrecht. Dieses ist mind. ebenso mit "kann"-Regelungen durchzogen wie das Familienunrecht vond er Laune der Unrechtsprecher abhängt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Abend nochmal,
Danke für die Antworten. Immerhin sehe ich jetzt etwas klarer....
Mein Schwager ist, so würde ich es jedenfalls nennen, sicherlich nicht einmal ansatzweise ausbildungsfähig - von willig mal ganz zu schweigen. Er hat einen Sonderschulabschluß, diverse Zwangserkrankungen (Waschzwang etc), .... Hinzu kommt halt eine generelle "Nullbockstimmung". Kennt man ja leider heute so.
Meine Frau und ich sind aber leider halt auch betroffen - direkt und indirekt. Zum einen ist es Ihr Vater der sich - wohl offenen Auges - in eine üble Situation gebracht hat zum anderen über die Tatsache das es sich halt um den Bruder meiner Frau handelt.
Ich persönlich würde sagen schmeiß den Jungen raus, lass ihn sehen wo er bleibt. Leider scheint mein Schwiegervater aus anderem Holz zu sein. Hoffen wir, das ich Ihn zur Vernuft bringen kann ...
Auf jeden Fall haben mir die Antworten hier schonmal sehr geholfen. Vielen Dank dafür,
MfG,
Benjamin
