Hallo zusammen...
ich habe aktuell folgendes Verständnisproblem... Grund ist ein Gespräch mit meiner Anwältin, welches ich vor einigen Tagen hatte.
Wie hier Einige wissen, bin ich in einer Unterhaltssache "verwickelt" (Titelabänderung), die nunmehr schon 1 Jahr und 3 Monate andauert (seit 01/2018)
Zu Beginn war das Einkommen aus 2017 (letzte 12 Monate) zur Berechnung herangezogen worden.
Meine RA. meinte nun, dass es bei der nächsten Gerichtsverhandlung (-> Mai 2019) durchaus sein kann, dass die aktuelle Einkommenssituation hinterfragt und zur Berechnung herangezogen werden könnte.
Die eventuell dabei ermittelten Quoten wären dann - so meine RA.-in - auch rückwirkend (also ab 01/ 2018) zu zahlen.
Ist (wäre) das so korrekt?
Mein eigenes Verständnisproblem beginnt damit, dass es im Spätherbst 2018 eine (doch recht maßgebliche) Tarif- und Einkommenserhöhung gab, die es zu Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung nicht gab.
Ich müßte dann - gemäß meiner RA.-in - auch für die davorliegendenden Monate (also die vor der Einkommensanhebung Liegenden) die ggf. höhere Quote zahlen...
Es fällt mir schwer, dass zu glauben und hinnehmen zu müssen.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
... hier mal noch einen kleinen - aber wichtigen - Nachtrag:
Ein höheres monatl. Tarifeinkommen (incl. höhere pers. Komponente) bedeutet im Jahresblick nicht automatisch, dasss ich da mehr Jahreseinkommen generiere.
Ich arbeite in einem starren vollkontinuirlichen Schichtsystem mit festem Rhytmus: Tagschicht/ Nachtschicht/ Frei/ Frei (12h-Schichten).
Dies sowohl an Sonntagen als auch an Feiertagen. Sonntage und insbes. Feiertage sind besonder Einkommensbildend.
Gerade im Hinblick auf die Feiertage ist es aber so, dass diese nicht jedes Jahr gleichermaßen anfallen - in einem Jahr kann es sein dass es zB. 7 Feiertage sind, die Schichtrhytmusbedingt gearbeitet werden im darauffolgenden u.U. "nur" 3... In dem hier genannten (realitätsnahen) Beispiel gibt es dann Einkommensunterschiede von ca. 1700,- € (im Jahr) - und dass Brutto wie Netto weil die Zuschläge in Höhe von 150% steuer und sozialabgabenfrei zusätzlich zum Tarifeinkommen gezahlt werden.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
letzlich kann das schon passieren. Einfach weil es so lange dauert und Du damit schon so lange in Verzug gesetzt bist.
Der verglichene/ausgeurteilte Unterhalt ist dann ab in Verzugsetzung zu zahlen.
Dem kannst Du nur entgegensetzen, dass der Unterhalt vor und nach der Gehaltserhöhung anders ausfallen sollte.
Ob das Gericht darauf eingeht ist eine andere Frage.
Aus meiner Sicht solltest Du einfach versuchen auf die Unterschiede durch die Verteilung der Feiertage hinzuweisen und dann eben den Durchschnitt der letzten 3 Jahre zu Grunde zu legen. Das würde zwar vermutlich auch zu einem höheren Einkommen führen und damit ggf. auch zu einem höheren Unterhalt, aber nicht so stark durch die Spitzen beeinflusst sein.
VG Susi
