Unterhaltsberechung...
 
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Unterhaltsberechung, Abzug Kindergeld

 
(@tom1982)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe folgende kurze Frage. Nach Bereinigung des Nettoeinkommens kann ich der Düsseldorfer Tabelle entnehmen, wie hoch der Unterhalt ist denn ich zu leisten haben. Hiervon wird anschließend aber noch das Kindergeld abgezogen.
Wenn ich über 135% des Regelbetrags liege, ist es die Hälfte. Darunter wird es weniger, oder!??

Das JA sagt mir, dass ich bei der Berechnung des Unterhalts, wenn ich eine Stufe tiefer fallen würden, gleich viel Unterhalt bezhalen müsste, wie in der höheren? Das könnte ja nur am Abzug vom Kindergeld liegen. Kann das sein?

Wie berechnet sich der Abzug des Kindergeldes exakt???

Viele Grüße

Tom


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 19:07
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ja, das ist richtig, siehe Anlagen zur DüTab.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 19:14
(@tom1982)
Schon was gesagt Registriert

also sind, gemäß der thüringer tabelle, 175 euro der niedrigste Unterhaltssatz (1Kind, unter 5 Jahr) insofern ich kein mangelfall bin???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 19:43
 sky
(@sky)
Registriert

Ja, das ist der Zahlbetrag bis 135%.


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 00:05