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Berufliche Fortbildung und Unterhaltstpflicht???

 
(@ben-grimm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage, diesmal zum Thema Unterhalt.

Ich bin Handwerks-Geselle und möchte in nächster Zeit meinen Meister machen. Ich bin Unterhaltspflichtig für Ex-Frau und Kind.

Kann ich die Maßnahme trotzdem in Vollzeitform machen?  Während der Maßnahme würde ich von Bafög leben und natürlich nicht in der Lage sein Unterhalt zu leisten.

Bin gespannt auf die Antworten.

Gruß Ben


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 14:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ben,

Kann ich die Maßnahme trotzdem in Vollzeitform machen?

Ja, natürlich.

und natürlich nicht in der Lage sein Unterhalt zu leisten.

Sehr unwahrscheinlich, dass das geht. Du bist gesteigert erwerbsverpflichtet. Solange Du den Unterhalt zahlst, kannst Du auch noch am Wochenende Dich weiterbilden, aber eben nur solange wie Du zahlst.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 21:09
(@ben-grimm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

Danke für die Antwort, auch wenn mich das jetzt ein bischen verwirrt :bahnhof:

Das mit der erwerbspflicht ist klar, also kann ich das eben nicht in Vollzeitform machen???

Denn mit dem bischen BAFÖG kann ich mit Sicherheit keinen Unterhalt mehr zahlen und das würde mir doch sicher als Absicht ausgelegt, oder???

Was mich eben interessiert ist, gilt diese gesteigerte Erwerbspflicht auch dann, wenn man sich beruflich fortbilden möchte und damit ja zukünftig eventuell höherers Einkommen erzielt, was ja zwangsläufig auch den Unterhaltsberechtigten zugute kommt.

Gruß Ben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 22:28
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Ben,

den Ehegattenunterhalt würde die verbesserte Einkommenssituation nach Weiterbildung nicht berühren, weil nicht eheprägend. Für den Kindesunterhalt gilt: Solange der Regelbetrag mit der jetzigen Tätigkeit gedeckt werden kann, ist die Weiterbildung Privatvergnügen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn keine oder nur geringe Leistungsfähigkeit bestünde und durch die Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt (und damit verbundene Einkommensverbesserung) deutlich steigen würden.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 22:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ben,

Was mich eben interessiert ist, gilt diese gesteigerte Erwerbspflicht auch dann, wenn man sich beruflich fortbilden möchte und damit ja zukünftig eventuell höherers Einkommen erzielt, was ja zwangsläufig auch den Unterhaltsberechtigten zugute kommt.

das, was Du irgendwann in der Zukunft mal verdienst, können sich Ex-Frau und Kind heute nicht auf's Brot schmieren. Genau das ist aber der Sinn von Unterhaltszahlungen: Sie decken den LAUFENDEN (also heutigen) Lebensunterhalt ab und nicht irgendeinen zukünftigen. Wenn Ihr noch verheiratet wärt und Du Alleinverdiener wärst, könntest Du ja auch nicht sagen "Ich mach jetzt mal ein oder zwei Jahre lang meinen Meister; ist mir egal, wovon Ihr solange lebt."

Wie oldie schon schrieb, musst Du Deinen Meister dann eben berufsbegleitend machen. Das geht meines Wissens in jedem Handwerksberuf; dauert halt ein bisschen länger. Aber ein Problem ist es nicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 22:47
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Gesteigerte Erwerbsobliegenheit

ist das Stichwort - dahinter steckt, dass Du alles machen kannst, Hauptsache Du zahlst.

Weil, wenn Du nicht zahlst, wird die Unterhaltsvorschusskasse (nur für den KU) einspringen, und gleichzeitig Dich zur Zahlung auffordern, und da Deine guten Vorsätze, später dann mehr zu zahlen, zwar löblich, aber nicht sicher sind, wirst Du hinsichtlich des TU bzw. EU auch von Deiner Ex Post bekommen.

Gruß, Jochen

brille007 hat ein Fahrrad - der ist immer schneller


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 22:49
(@doppelpapi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

bin neu hier und muss mich mit dem gleichen Problem auseinandersetzten. Bin vor 7 Wochen von meiner Frau getrennt worden und habe seit längerem gesundheitliche Probleme. Mein Betrieb, mein Betriebsarzt und mein Hausarzt haben mir zu einer Fortbildung zum Techniker geraten, die ich gestern begonnen habe ( 2 Jahre Vollzeit ), die Finanzierung läuft über Meisterbafög. Nun will meine Frau mit Ihrer Anwältin das verhindern, kann mir vielleicht irgendjemand mitteilen, ob Sie da Chancen hat, ich kann den Unterhalt für meine 2 Jungs nicht bezahlen, bekomme 614 € Bafög, was allerdings kein Einkommen ist sondern ein Kredit. Wäre froh über tatsächliche Infos diesbezüglich.

Beste Grüsse


Warum nur kann über Menschen so grausam entschieden werden ? Mit welchem Recht können " verantwortungsvolle Mütter" ihren Kindern den täglichen Umgang mit Ihren Väterm wegzunehmen, nur um Ihr eigenes Ego zu befriedigen ?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 23:19