Hallo zusammen,
ich habe schon recht intensiv recherchiert, ebenfalls in diesem Forum, kann aber auf meine Fragen keine eindeutige Antworten (mit Hinweis auf gesetzlichen Grundlagen) finden. Vielleicht hat jemand hier schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann seine Erfahrungen mit mir teilen?
Folgender Sachverhalt
- mein Sohn kam 2007 in der Ehe zur Welt
- 2008 gab es eine Trennung, 2009 Scheidung (Umgangsregelung für den gemeinsamen Sohn wurde nicht behandelt, sondern einvernehmlich mit der Mutter abgestimmt)
- eine schriftliche Umgangsregelung für unseren Sohn wurde zwischen den Eltern nie gemacht. Mit Hauptwohnsitz war unser Sohn immer bei Mutter gemeldet.
- seit der Trennung im März 2008 wurde unser Sohn wechselseitig, gleichwertig betreut. Seit der Einschulung vor 4 Jahren hat sich folgender Rhythmus gefestigt: 2 Tage in der Arbeitswoche von der Mutter (Mo + Do) und 2 Tage vom Vater (Di + Mi) betreut. An Wochenenden (Freitag bis Montag) wird die Betreuung im Zweiwochen-Rhythmus übernommen.
- das Kindergeld wurde immer an die Mutter ausgezahlt. Davon waren ca. 60 EUR für Kitabetreuung (seit der Einschulung für Gitarrenunterricht unseres Sohnes) verwendet, der Rest (ca. 100 EUR) wurde der Mutter zur freien Verfügung überlassen.
- Alle Aufwendungen innerhalb des eigenen Haushaltes (Kinderzimmer / Spielzeug / Urlaubsreisen / Versicherungen / Sparkonten) erfolgten immer unter Ausschluss jeglicher Ausgleichsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil. Anschaffung von saisonaler Kleidung (Winterjacken / Winterschuhen / Sandalen / etc.) erfolgte meistens in Abstimmung beider Elternteile.
- alle gesonderte Ausgaben wurden immer zur Hälfte von uns beiden getragen (Schulgeld, Schwimmkurs, Fußballverein, Schwimmverein, Klassenfahrten, ...)
- Die Einkünfte beider Eltern befinden sich auf ähnlichem Niveau (jedenfalls verdient die Mutter nicht weniger als der Vater)
Aktuelles Problem
Seit Ende letzten Jahres verlangte die Mutter von mir den Mindestunterhalt und wollte mir und meinem Sohn willkürlich einen Tag in der Arbeitswoche streichen. Das habe ich nie zugestimmt, musste jedoch aufgrund diverser Erpressungen (eine sehr komplexe Gesichte, auf die ich hier noch nicht eingehen möchte) ihre Forderungen insoweit respektieren, dass ich zumindest eine Übernachtung abgeben sollte. Seit dem bringe ich meinen Sohn um 19:30 zur Mutter.
- mein Sohn ist mit dieser Änderung ebenfalls nicht zufrieden und möchte gerne weiterhin an unserem seit Jahren praktizierten Umgang festhalten (in der Arbeitswoche 2 Tage bei Mutter und 2 Tage beim Vater übernachten).
- die Mutter teilte mir Anfang Juni 2017 zudem mit, dass sie ab dem neuen Schuljahr "mehr Stabiltät für unseren Sohn" möchte und daher unser Sohn nur einmal in der Arbeitswoche von mir betreut werden kann (nur dienstags).
- da weder mein Sohn noch ich damit einverstanden sind, habe ich mich sofort an die Familienhilfe (Erziehungs- und Familienberatungsstelle beim JA) gewendet. Dort habe ich das Problem geschildert und nachgefragt, wie das verhindert werden kann. Es wurden uns gemeinsame Elterngespräche angeboten, die von der Mutter bisher stets abgelehnt werden.
- stattdessen hat die Mutter Anfang Juli die Beistandschaft bei JA beantragt um die Unterhaltsansprüche für unseren Sohn durchzusetzen. Ich bekam dann die Standard-Post von JA und wurde zur Auskunft über Einkommen zu Unterhaltsberechnung aufgefordert.
Jetzt kommen meine ersten Fragen in diesem Zusammenhang (ggf. mit Hinweis auf gesetzliche Grundlagen):
1. Ist eine Beistandschaft des JA im Falle eines Wechselmodells überhaupt zulässig?
2. Wenn ja, habe ich die gleiche Rechte die Beistandschaft bei JA zu beantragen und sie zu bekommen?
3. Wie geht das JA in diesem Fall vor, wenn es keine schriftliche Umgangsregelung für das Kind vorliegt, die Mutter behauptet, sie ist überwiegend betreuender Elternteil und der Vater mitteilt, dass das Kind von beiden Eltern hälftig und gleichwertig betreut wird?
4. Macht JA überhaupt Unterhaltsberechnungen für den Fall eines Wechselmodells, wo beide Elternteile barunterhaltpflichtig sind?
Dass es sich hier um eine hälftige, gleichwertige Betreuung unseres Sohnes handelt bleibt ohne Zweifel. Auch die Tatsache, dass mein Sohn derzeit (noch!) mittwochs Abend zur Mutter zur Übernachtung gebracht werden muss, ändert nichts an der Intensität meiner Betretung. Mittwochs wird unser Sohn nach der Schule weiterhin von mir abgeholt, zum Schwimmverein gebracht, danach schwimmen wir noch eine Stunde gemeinsam und essen oft etwas in der Stadt. Danach wird mein Sohn zur Mutter gebracht, die Obhut wechselt gegen 19:30. Da kann wohl dieser Tag, nicht als der Betreuungstag der Mutter gesehen werden. Die Mutter sieht es allerdings anders.
Ich bedanke mich bei allen für sachliches Feedback zu meinen Fragen.
nothing is permanent except change
Du hast kein Wechselmodell. Selbst wenn Du 50% Betreuung hättest, ist das was ihr das macht kein WM. Ein WM ist immer eine Art "Blockbetreuung", also Wechsel alle 7 oder 10 oder 14 Tage. Und es zählen in aller Regel die Übernachtungen. Also die Nummer mit "ich bringe ihn abends, der Tag zählt bei mir" kannst Du vergessen. Du hast kein WM.
Zu 1) Da das Wechselmodell keine real existierende Lebensform ist, warum nicht. Klar machen sie das. Außerdem liegt ja gar kein Wechselmodell vor.
Zu 2) Nein, da Du nicht Unterhaltsempfänger bist und das Kind auch nicht bei Dir gemeldet und es überwiegend von der Mutter betreut wird.
Zu 3) Sie glaubt der Mutter, was in diesem Fall hier ja auch sachgerecht wäre, denn sie betreut es tatsächlich mehr als Du.
Zu 4) Die Frage ist hypothetisch. Eltern, die sich auf ein WM einigen können, brauchen kein JA zur Unterhaltsberechnung. Wer das JA zur Unterhaltsberechnung braucht kann praktisch unmöglich ein WM haben.
Du hast genau zwei Möglichkeiten
1) Du kaufst der KM das WM ab, also gegen Mindestunterhalt oder mehr
2) Du klagst auf aABR
Entschuldige, aber ich habe noch nie in Zusammenhang mit Wechselmodell den Begriff "Blockbetreung" gehört. Kannst Du mir verraten, wie Du darauf kommst? Wechselmodell besteht, wenn nach der Trennung die gemeinsamen Kinder in beiden Haushalten ihrer Eltern zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden.
Wenn ab neuem Schuljahr mein Sohn wieder 2 Tage von der Mutter und 2 Tage vom Vater (inkl. Übernachtung) betreut wird, dann haben wir wieder die 50/50 Betreuung. Kannst Du dann bitte noch einmal versuchen, eben für diesen Fall die 4 Fragen zu beantworten?
Ansonsten
Zu1 - Was ist es dann, was wir seit Jahren machen, wenn keine existierende Lebensform?
Zu2 - Heisst es, bei allen Wechselmodellen haben allein die Elternteile Anspruch auf Beistandschaft des JA, bei denen das Kind gemeldet ist und wer Kindergeld erhält? Gibt es gesetzl. Grundlage dafür?
Zu3 - Colle Vorgehensweise, Wort gegen Wort, einem wird gegelaubt und auf dieser Basis werden weitere Entscheidungen getroffen?
Zu4 - In unserem Fall ist es anscheinend nicht hypothetisch. Hälftiger Umgang/Betreung wird gelebt und gewährt und trotzdem verlangt die Mutter plötzlich Geld mit der Behauptung sie ist der überwiegend betreuende Elternteil. Nun gibt es aber im Vergleich zum Vater keine bemerkenswerte Unterschiede zu ihren Gunsten in der Betreung, die die überwiegende Betreuende ausmachen könnten.
nothing is permanent except change
Hallo,
das JA bestimmt weder über Umgang noch über Unterhalt. Es bietet dem betreuenden Elternteil und darin liegt bei Dir das Problem den kostenlosen Service eine Unterhaltsberechnung durchzuführen und die Unterlagen dabei anzufordern. Ansonsten kann das JA beratend tätig werden. Führt das zu nichts kannst Du Dich nur noch an das Familiengericht wenden. Die Berechnung durch das JA ist rechtlich nicht bindend, erst eine gerichtliche Entscheidung ist endgültig.
Prinzipiell liegt ein Wechselmodell nur bei hälftiger Betreuung vor, ansonsten kann von einem erweiterten Umgang gesprochen werden, wenn mehr als das Standardmodell gelebt wird. Im Unterhalt kann das mit 1 bis 2 Stufen berücksichtigt werden.
Daraus ergibt sich für Dich, dass Du mit der Berechnung durch das JA nicht einverstanden bist, da ein Wechselmodell gelebt wird. Das Wechselmodell durchzusetzen bzw. fortzuführen gegen den Willen der KM kannst Du nur durch eine Umgangsklage beim Familiengericht erreichen.
Daraus ergibt sich dann auch die Berechnung des Unterhalts.
VG Susi
Servus und ergänzend zur Susis letztem Satz:
wenn beide ETs über Einkommen verfügen, wird im Fall von WM der KU im Verhältnis dieser anrechenbaren Einkünfte gequotelt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Du, wenn Du Wunschantworten willst, geh zum Anwalt.
Ein solch zerstückeltes, auf den ersten Blick nicht nachvollziehbares Modell wie in deinem ersten Beitrag ist kein Wechselmodell. Generell kannst Du getrost davon ausgehen, das ein Modell, bei dem lange gerechnet werden muss und gestritten werden kann, wer nun eigentlich wieviele % der Betreuung übernimmt, nicht als WM anerkannt oder akzeptiert wird.
Und nein, dafür gibt es kein Gesetz, weil es offiziell kein Wechselmodell gibt.
Um also nochmal auf deine Nachfragen zu antworten
zu 1) Natürlich lebt ihr so wie ihr lebt. Es ist nur kein Wechselmodell. Daraus ergibt sich für die folgenden Fragen:
zu 2) Die Frage stellt sich nicht, weil Eltern die ein Wechselmodell haben sich nicht über Unterhalt streiten. Das habe ich schon zweimal geschrieben, daher ist mir unklar was du daran nicht verstehst. Ich sage dir auch noch was mit zwei Gutachterinnen und drei Richterinnen am LG und OLG Ffm gesagt haben: "Ein Wechselmodell ist bei konflikthaften Eltern nicht möglich"
zu 3) Es wird dem geglaubt der nach Faktenlage die Wahrheit spricht. Wenn Du mit deinem jetzigen Ansatz vor Gericht gehst wirst du verlieren.
zu 4) Wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe, hast du das Kind in der einen Woche 4 Nächte und in der anderen Woche eine, jeweils zuzüglich des Mittwochnachmittag. Kein Wechselmodell. Frage stellt sich also nicht. Du hast das Kind von Dienstag nach der Schule bis Mittwoch 1930, das sind 30h. In der anderen Woche hast du es 30h plus von Freitagnachmittag bis Montag nach der Schule 72h. Sind insgesamt 132h. Das sind gerade mal 40%. Es dürfte keine Möglichkeit geben das so schönzurechnen, dass das ein WM ergibt.
Du, wenn Du Wunschantworten willst, geh zum Anwalt.
Das muss nicht sein, dass ist hier ein Diskussionforum und da kann man gerne seine Ansichten äußern, nachfragen und versuchen auch andere Antworten herauszukitzeln. Manche Diskussion hat sich im Laufe der Zeit schon verändert ... 😉
Ein solch zerstückeltes, auf den ersten Blick nicht nachvollziehbares Modell wie in deinem ersten Beitrag ist kein Wechselmodell. Generell kannst Du getrost davon ausgehen, das ein Modell, bei dem lange gerechnet werden muss und gestritten werden kann, wer nun eigentlich wieviele % der Betreuung übernimmt, nicht als WM anerkannt oder akzeptiert wird.
Steht wo? Sagt wer?
Ich kenne WM, in denen gerade solche kurzen Wechsel stattfinden.
Und nein, dafür gibt es kein Gesetz, weil es offiziell kein Wechselmodell gibt.
Das stimmt definitiv nicht!
Vieles steht nicht im Gesetz, hat aber durch die Rechtssprechung eingang in die tägliche Praxis gefunden. Die Düsseldorfer Tabelle gibt es auch nicht als Gesetz, nach dieser werden aber alle Unterhaltsansprüche berechnet.
Also weiter ...
BGH v. 01.02.2017 - XII 601/15
Zitat aus dem Leitsatz:
a) Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich ge- nommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.
aber auch hier die Einschränkung:
b) Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. Juni 2016 - XII ZB 419/15 - FamRZ 2016, 1439). Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen.
c) Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes.
So, und jetzt muss man es auf den hier angesprochen Fall versuchen anzuwenden.
Fakt scheint (zumindet verstehe ich so den TO):
- es wurde bisher ein WM geführt, mit einer gleichbleibenden Betreuung
- Dieses WM soll nun einseitig gekippt werden, scheinbar sogar gegen den Willen des Kindes, welches - wie beschrieben - mit dieser Situation gut klar kommt.
Also weiter ...
Wie kann man jetzt das WM beibehalten, mit welcher Begründung?
- Kommunikationschwierigkeiten schließe ich aus, da das WM schon über Jahre so geführt wurde und gelebt wurde.
- Geht es dem Kind dabei wirklich schlecht? Welche Gründe sprechen dann dagegen, dass das Kind ganz in den Haushalt des KV wechselt und die KM "nur" ein - wie von ihr beschriebenes - Umgangsrecht erhält?
Vorgehen kann man - zumindest sehe ich es so - nur wie folgt:
- Gesprächsversuch mit der KM!
- Scheidet 1) aus, moderiertes Gespräch beim JA (die kommen eh mit ins Boot)
- ist 2) gescheitert: Klage beim Familiengericht zur Beibehaltung der bisherigen Regelung!
Hilfsweise, Übertragung des ABR auf Dich, um WM fortzuführen bzw. der KM ein großzügiges Umgangsrecht sicherzustellen!
Nur so geht es aus meiner Sicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Kasper hat völlig recht. Das Wechselmodell kann auch gegen den Willen der KM ausgeurteilt werden solange es dem Kindswohl nicht widerspricht.
Wie hoch die Chancen dafür konkret stehen, können wir natürlich nicht sagen.
Deshalb würde ich vorschlagen, dass dune4ever dem JA/Beistandschaft Auskunft erteilt, gleichzeitig aber um Vermittlung in der Umgangsfrage bittet und dabei sich als freundlicher, verständisvoller, an seinem Kind interessierten Vater vorstellt. Wenn die KM nicht kommt/mitmacht geht es umgehend zum Gericht.
Was dann bei einer Umgangsklage wirklich heraus kommt ist unklar, es gibt aber gute Chancen, dass mehr als Standardumgang dabei heraus kommt.
Probleme kann es mit einem Titel über den Unterhalt geben. Das Kind hat Anspruch darauf, andererseits ist der Unterhalt vom Umgang durchaus abhängig. Hier würde ich raten den errechneten Unterhalt zu zahlen, aber zunächst nicht zu titulieren.
Alle Kosten sind damit auch von der KM zu tragen! Eine Ausnahme stellt nur Mehrbedarf dar. Das könnte hier das Schulgeld sein und ev. auch Klassenfahrten. Hier wäre nach Einkommen zu quoteln, also für jeden in etwa die Hälfte, wenn die Einkommen gleich sind.
VG Susi
Was dann bei einer Umgangsklage wirklich heraus kommt ist unklar, es gibt aber gute Chancen, dass mehr als Standardumgang dabei heraus kommt.
Probleme kann es mit einem Titel über den Unterhalt geben. Das Kind hat Anspruch darauf, andererseits ist der Unterhalt vom Umgang durchaus abhängig. Hier würde ich raten den errechneten Unterhalt zu zahlen, aber zunächst nicht zu titulieren.
Alle Kosten sind damit auch von der KM zu tragen! Eine Ausnahme stellt nur Mehrbedarf dar. Das könnte hier das Schulgeld sein und ev. auch Klassenfahrten. Hier wäre nach Einkommen zu quoteln, also für jeden in etwa die Hälfte, wenn die Einkommen gleich sind.
Ich würde das hinauszögern und darauf abstellen, dass ein Wechselmodell vorliegt und somit auch das Einkommen der KM eine Rolle spielt, damit die Quotelung berrechnet werden kann (=Wechselmodell).
Wenn der TO folgsam Auskunft gibt udn Unterhalt zahlt, sehe ich die Gefahr, dass etwas festiert wird, was nicht ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe eine ähnliche Situation, allerdings habe ich in 14 Tagen 7 Tage Betreuung meines Sohnes. Die KM wollte das nicht mehr, war beim JA um dort Unterhalt einzufordern. Hintergrund war, dass die werte KM schlicht und ergreifend bei der Angabe der Betreuungstage gelogen haben muss. Ich habe dann rückwirkend für 3 Monate meine Betreuungstage angeben müssen. Daraufhin hat das JA eine Beistandschsft abgelehnt und die KM und mich aufgefordert die Betreuungssituation zu klären. Das war im Dezember. Im September haben wir unseren Gerichtstermin bezüglich des Umgangs mit unserem Sohn. Ich hab hier auch nen eigenen Thread, bei Fragen schreib mich gerne an. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft!
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Und nein, dafür gibt es kein Gesetz, weil es offiziell kein Wechselmodell gibt.
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und
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Vieles steht nicht im Gesetz, hat aber durch die Rechtssprechung eingang in die tägliche Praxis gefunden. Die Düsseldorfer Tabelle gibt es auch nicht als Gesetz, nach dieser werden aber alle Unterhaltsansprüche berechnet.
Gruß Kasper
habe hier mal ein Fundstück als Link in der Sache:
http://www.rug-anwaltsblog.de/2017/03/06/bundesgerichtshof-das-wechselmodell-kann-als-umgangsregelung-durch-das-familiengericht-auch-gegen-den-willen-eines-elternteils-angeordnet-werden/
Edith: Quelle Homepage der RAe Borgmann.Sydow.Bothe
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ihr redet alle am Thema vorbei.
Es liegt derzeit kein Wechselmodell vor, weder nach Tagen, noch nach Übernachtungen, noch nach Stunden. Speziell Kasper, ein WM hat immer gleiche Anteile, die man dadurch nachvollziehen kann, dass immer nach der gleichen Anteil Tagen gewechselt wird.
Niemand, auch ich nicht, bestreitet, dass ein Gericht ein WM ausurteilen kann gegen den Willen des einen Elternteils. Es wird nur in der Praxis kein Gericht machen. Niemals. Weil es nämlich nicht dem Kindeswohl dient. Und weil es extrem schwer zu begründen ist.
Falls irgendjemand ein WM hat oder kennt wo 6 Nächte, 1 Nacht, 2 Nächte, 3 Nächte, 1 Nacht, 1 Nacht - also 5/14 Übernachtungen - als WM ausgeurteilt wurde und zwar auch noch gegen den Willen einies Elternteils, als her damit. Und wenn ihr keins habt, dann hört auf dem TO mit solchem Blödsinn Hoffnung zu machen.
Das wird seit einem nicht genauer definierten Zeitpunkt zwischen Ende letzten Jahres und jetzt aber nicht mehr praktiziert.
Ohne jetzt speziell darauf einzugehen, was ich in mittlerweile knapp 4 Jahren getrennt sein gelernt habe und versuche zu verinnerlichen:
Egal, was deine Motive für ein Wechselmodell o.ä. sein sollten...mach dich damit nicht kaputt! Ob der Kampf um 1-2 Tage wirklich lohnt muss jeder selbst entscheiden. Wichtig ist die Zeit mit dem Kind sinnvoll zu nutzen. Alles andere ist Zeitverschwendung und kostet dich kostbare Lebenszeit!
So wirklich zu interessieren scheint es ihn ja eh nicht...