Hallo,
bin mir jetzt nicht mehr sicher!!!!
Folgendes
Kind befindet sich in der Ausbildung und bekommt vom Lehrherrn zuschuss zum VWL.
Ist dieser Zuschuss als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen? :crash:
und
wir der Eigenanteil vom VWL ( 40,00 € ) wiederum vom Einkommen des Kindes abgezogen? :thumbdown:
Wäre Supi wenn das jemand weiss.
Vielen Dank
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
Hallo Fuzzi,
vwl gibts ja nur, wenn entsprechende förderungswürdige Verträge (Bauspar o.ä) vorliegen. Die Summe, die der AG gibt, wird vom Netto direkt auf diesen Betrag gezahlt.
Zuerst erhöht sich zwar das Brutto, aber das Netto reduziert sich dann wieder.
MfG Romy
Hallo Romy,
erstmal Danke für die Antwort.
Wenn ich es also richtig verstehe ist es egal ob ich VWL in meinen Berechnungen berücksichtige oder nicht!
Gruß
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
