@papakind
Nee, habe jetzt verstanden wie Du rechnest. Du nimmst es oben nicht rein und unten nicht raus. In der zweiten Rechnung ist aber ein Rechenfehler. Irgendwie fehlen da 200€.
Ja, das könnte man meinen, doch ist wohl korrekt. Ich habe mir das gerade nochmals angeschaut.
Die Zahlen der zweiten Rechnung entsprechen exakt der Gehaltsabrechnung.
Allerdings steht auch bei der Position 2 im Kleingedruckten "Gesamtbrutto = Nein", was dazu führt, dass diese Position im Gesamtbrutto, Position 5 ebenfalls fehlt.
Hm...da stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich es nicht auch rauslassen muss!?
Somit also nur die 4% abziehe ohne die 200 aufzuschlagen.
Zu dem geldwerten Vorteil des Firmenfahzeugs, ja, absolut. Ich kann froh sein, wenn ich unter den 440 € bleibe auf Dauer.
Gruß,
Papakind
Moin Papakind,
Allerdings steht auch bei der Position 2 im Kleingedruckten "Gesamtbrutto = Nein", was dazu führt, dass diese Position im Gesamtbrutto, Position 5 ebenfalls fehlt.
Hm...da stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich es nicht auch rauslassen muss!?
Somit also nur die 4% abziehe ohne die 200 aufzuschlagen.
Pos. 5 ist das steuerrechtliche Brutto (da ist die bAV nicht drin).
Meiner Meinung nach ist der Rechenweg ok.
Gruß
United
Ich denke, die 200 werden pauschal versteuert und der AG übernimmt die Steuer und zahlt den Betrag irgendwo ein. Dann steht die nur als Merkposten auf der Abrechnung.
Ich denke, dass Du richtig liegst, wenn Du die 200 dazu- und dafür 4% herausrechnest.
Außerdem darfst Du in Frankfurt noch 5% berufsbedingte Aufwendungen geltend machen.
Sodann ist in der Systematik zunächst 1/7 abzuziehen und dann der Differenzbetrag zu ermitteln, davon 50% ist der TU/EU. Da kommt dann ein anderer Betrag raus.
Moin ps,
Ständiges Wiederholen macht es nicht besser Martin. Es ist schlicht falsch.
möchtest Du dem TO mal einen Beleg für Deine These nennen?
Der Großteil der Dienstwagen wird fast ausschließlich privat genutzt
Durchaus. Der eigentliche Gimmick beim "Dienstwagenprivileg" ist schliesslich die bekannte Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Ersterer kriegt aufgrund von Flottenrabatten und guter Leasingkonditionen beispielsweise ein Auto für 400 EUR im Monat, für das der Mitarbeiter privat (also aus seinem versteuerten Einkommen) mindestens 600 oder 700 EUR aufwenden müsste. Der AG spart also Bares bei den Personalkosten; der AN bei seinen Autokosten. Deswegen haben beide was davon. Komplizierter ist es nicht.
und ein Ausschluss würde zu völligen Entfall des Wagens führen.
wer sagt das? Ob und welche geldwerten Vorteile gewährt werden bzw. ob ein Teil er Bezüge in "Naturalien" ausbezahlt wird, ist vor allem eine Frage der Verhandlung. Eine arbeitsrechtliche Vorgabe namens "wer einen Dienstwagen angeboten bekommt, muss ihn auch nehmen oder kriegt garnix" existiert jedenfalls nicht; die wäre auch ein eklatanter Verstoss gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Abgesehen davon würde das in der Praxis so wenig funktionieren wie die zwangsweise Auszahlung von Arbeitsentgelt in Form von Fleisch oder Zigaretten: Nicht jeder hat einen privaten Parkplatz, manche Leute haben gar keinen Führerschein; andere verlieren ihn auf Zeit oder auf Dauer. Was sollen die alle mit einem Dienstwagen?
Der eigentliche Punkt aber ist der: Wenn Du ein Anrecht auf einen Dienstwagen zur privaten Nutzung hast, diesen aber vertraglich ausschließt um Unterhalt zu sparen, wird ein Richter ihn Dir dennoch zurechnen.
Aufgrund wovon? Beleg? Wenn ich das Auto arbeitsvertraglich ausschliesse, habe ich eben mehr Geld in der Tüte. Da muss nichts "zugerechnet" werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Ich denke, die 200 werden pauschal versteuert
Die werden nachgelagert versteuert (wie Papakind schrieb, wenn er "alt und weise" ist).
Gruß
United
Ob und welche geldwerten Vorteile gewährt werden bzw. ob ein Teil er Bezüge in "Naturalien" ausbezahlt wird, ist vor allem eine Frage der Verhandlung. Eine arbeitsrechtliche Vorgabe namens "wer einen Dienstwagen angeboten bekommt, muss ihn auch nehmen oder kriegt garnix" existiert jedenfalls nicht; die wäre auch ein eklatanter Verstoss gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Abgesehen davon würde das in der Praxis so wenig funktionieren wie die zwangsweise Auszahlung von Arbeitsentgelt in Form von Fleisch oder Zigaretten: Nicht jeder hat einen privaten Parkplatz, manche Leute haben gar keinen Führerschein; andere verlieren ihn auf Zeit oder auf Dauer. Was sollen die alle mit einem Dienstwagen?
Martin, so sehr schätze, was Du gewöhnlich schreibst, du liegst falsch.
Im Übrigen geht's am Problem vorbei. Die Frage war doch, warum soll ich 3/7 eines Fantasiebetrages aus der ADAC-Tabelle, der mir nicht in bar zur Verfügung steht, in meinem Fall sind das 444€, an meine Frau bezahlen, gleichsam als Ausgleich dafür dass sie nicht mit meinem Dienstwagen spazieren fahren darf. Dann sagst Du, nimm halt das Geld. Sag ich, kann ich nicht und jetzt willst Du mir einreden, ich kann doch. Nein, kann ich nicht. Arbeitest Du hier oder ich?
Das passiert jeden Tag. Zumindest hier in Frankfurt.
Moin ps,
Im Übrigen geht's am Problem vorbei. Die Frage war doch, warum soll ich 3/7 eines Fantasiebetrages aus der ADAC-Tabelle, der mir nicht in bar zur Verfügung steht, in meinem Fall sind das 444€, an meine Frau bezahlen, gleichsam als Ausgleich dafür dass sie nicht mit meinem Dienstwagen spazieren fahren darf.
weil sich der geldwerte (Nutzungs-)Vorteil nun einmal nach der Ersparnis gegenüber einer privaten Anschaffung und Unterhaltung desselben Fahrzeugs berechnet. Natürlich ist die Unterstellung "...dass der Arbeitnehmer privat dasselbe Fahrzeug anschaffen und unterhalten würde" ein Hilfskonstrukt, das nicht in jedem Einzelfall zutrifft - aber kennst Du ein besseres? Ohne dieses Konstrukt wären vermutlich 8 von 10 Arbeitnehmern energische Fussgänger, die schwören würden, privat keinen Meter Auto zu fahren.
Deine 444 EUR entsprechen bei den standardmässig angesetzten 15.000 Jahreskilometern einem Kilometerpreis von ca. 35 ct. Dafür gibt's laut ADAC beispielsweise einen kleinen SEAT Leon SC 1.2 TSI. Wenn Dein Firmenwagen hochwertiger ist, ist das trotz Ausgleichszahlung an Deine Ex also immer noch ein gutes Geschäft für Dich.
Dann sagst Du, nimm halt das Geld.
nein, bitte genau lesen: Ich sage nur, dass niemand gegen seinen Willen zur Übernahme eines Dienstwagens bzw. zur Privatnutzung desselben gezwungen werden kann, wenn er das nicht möchte und dass man den Verzicht auf die Privatnutzung ohne weiteres und rechtssicher arbeitsvertraglich festhalten kann. Sinnvollerweise natürlich dann, wenn man den Arbeitsvertrag abschliesst. Bei einem bereits seit langem bestehenden Arbeitsvertrag kann das zugegebenermassen einigen Aufwand bedeuten; möglicherweise sogar eine Änderungskündigung und einen anschliessenden neuen Arbeitsvertrag. Das müsste man einen Arbeitsrechtler fragen. Hilfreiche Hinweise gibt's allerdings auch schon HIER.
Aber auch wenn Dein AG sagt "klar, stell die Kiste morgen auf den Hof; der neue Kollege freut sich drüber, ich packe Dir stattdessen jeden Monat 400 EUR mehr auf's Konto" wird Deine Ex profitieren, weil es unterhaltsrechtlich nun mal latte ist, ob mit Geld oder mit geldwerten Vorteilen gerechnet wird; sie würde ihre 3/7 auch dann bekommen.
Sag ich, kann ich nicht und jetzt willst Du mir einreden, ich kann doch. Nein, kann ich nicht. Arbeitest Du hier oder ich?
Naja, mal Hand auf's Herz: Du hattest den Dienstwagen vermutlich schon zu Ehezeiten, und damals fandet Ihr das alle ganz toll, immer so billig einen Fast-Neuwagen fahren zu können, oder? Das wirkt als Gehaltsbestandteil nun einmal genauso über das Ende der Ehe hinaus wie die absolute Höhe Deines Gehalts.
Die Frage ist allerdings: Mit welcher Begründung "zwingt" Dich Dein Arbeitgeber denn, dieses Privileg weiter zu nutzen? Bzw. mit welcher Begründung hat er Dir dauerhaft verweigert, diesen geldwerten Vorteil in ein höheres Gehalt umzuwandeln? Und was würde mit dem Auto passieren, wenn Du morgen Deinen Führerschein verlierst?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dinge nicht zu sehen oder nicht sehen zu wollen, ist kein Beleg dafür, dass sie nicht existieren.
Martin, warum behältst du nicht einfach deine Meinung und lässt uns unsere.
Dann würde hier vieles einfacher.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich denke, dass der Dienstwagen im Allgemeinen heute steuerlich und familienrechtlich mehr Ärger als Freude bereitet.
Eigentlich ist er ein Geschenk des Arbeitgebers, der weiss, dass der Dienstwagen hauptsächlich dienstlich genutzt wird und sich auch nicht besser hält, wenn der Arbeitnehmer ihn auch privat nutzen darf.
Nur leider ist der deutsche Michel eben auch ein Neidmichel und Ökomichel und deshalb wird der Dienstwagen plötzlich zum Einkommen mit einer Anrechnung, die der Privatwagen in der Regel eben nicht schafft. Es gibt Menschen, die fahren typischerweise nicht ins Büro sondern zum Kunden und schon ist die Fahrt selbstverständlich eine Dienstfahrt. Die fahren selten am Wochende weg und eigentlich nur in den Urlaub, so dass sie privat auf mickrige 3000 bis 5000 Kilometer pro Jahr kommen und sich dafür höchstens einen Mittelklassewagen leisten würden.
Alle diese Menschen werden bei der Verrechnung als Einkommen bzw. bei der Berücksichtigung bei der Steuer über den Tisch gezogen, aber der deutsche Michel will es so.
Wenn es Einkommen ist, dann profitieren eben auch Kinder und Ex davon.
Wer das ändern will, der muss Dienstwagen anders behandeln und das eben nicht nur familienrechtlich.
VG Susi
PS: Ich denke, dass bei Psoidonuem die 444 Euro = 3/7 sind und der tatsächliche Betrag also ein hübscher Tausender ist.
*stöhn*
Ich geb auf
Hallo!
"mal latte ist, ob mit Geld oder mit geldwerten Vorteilen gerechnet wird; sie würde ihre 3/7 auch dann bekommen."
Wenn es doch so "Latte" ist, dann sollte es ja auch problemlos möglichsein mit diesem "Geldwerten Vorteil" UH zu bezahlen. D.h. wenn Exilein angeboten wird "Du darfst auch mal mitfahren" ist alles OK?
Moin
Bitte zum Thema diskutieren, und nicht ständig die Beiträge der anderen analysieren, oder sich über diese "lustig" machen. Bitte die Forenregeln beachten.
Es gibt nun mal unterschiedliche Ansichten - respektiert das.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Natürlich ist die Unterstellung "...dass der Arbeitnehmer privat dasselbe Fahrzeug anschaffen und unterhalten würde" ein Hilfskonstrukt, das nicht in jedem Einzelfall zutrifft - aber kennst Du ein besseres?
Nun, wenn ich so überlege kenne ich zwar etliche Dienstwagenfahrer, darunter aber nur einen bei dem es plausibel wäre das er das selbe Auto auch privat gekauft hätte.
In allen anderen Fällen wird das Fahrzeug im wesendlichen durch Firmenvorgaben oder betriebliche Notwendigkeiten bestimmt. Von daher ist es wohl eher "ein Hilfskonstrukt das nur in wenigen Einzelfällen zutrifft".
Auch das Argument man solle halt mit seinem AG aushandeln statt den Dienstwagen eine Auszahlung zunehmen ist sehr Realitätsfremd.
In vielen Unternehmen heißt es "MA ab Level X steht ein Dienstwagen der Gruppe Y zu". Punkt.
Niche ein Beistiel: Servicetechniker X arbeitet viel bei einem Kunden der ein premium KFZ Hersteller ist. Entsprechend wird von ihm erwartet mit einem Fahrzeug dieses Herstellers zu erscheinen. Nun wohnt er quasi in der Mitte zwischen besagtem Kunden und seinem AG. Für den AG ist es OK wenn er direkt von zuhause zum Kunden fährt, anderenfalls hätte er 2 Std. mehr Fahrzeit. Es ist also anzunehmen das er privat auch den premium-Kombi, den er aufgrund seiner Tätigkeit jetzt fährt, gekauft hätte?
Ich ändere gerne nochmal mein Rechenbeispiel, denn dieses Problem mit geldwertem Vorteil ist ja nicht auf KFZ beschränkt:
Nehmen wir an besagter AN wäre Hausmeister an einem gehobenen Internat. Er bewohnt die dortige Hausmeisterwohnung, die mit 6 Zimmern recht großzügig bemessen ist, aber solange er mit Frau und 3 Kindern dort gewohnt hat gut passte. Er ist vertraglich dazu verpflichtet in der Wohnung zu wohnen (Präsenzpflicht). Eine entsprechende Wohnung würde 1600€ Kaltmiete kosten.
Es ist also korrekt davon ausugehen, diese 1600€ sind zusätzliches UH-relevantes Einkommen, da ja anzunehmen ist das es diese Wohnung auch privat anmieten würde ?
Moin,
ich hatte als Dienstwagen mal einen BMW X5 ... geile Karre. Aber nicht weil ich ihn wollte, sondern weil der BigBoss sich zurück in sein Heimatland aufgemacht hat und die Karre auf dem Hof stand. Damit wurde ich quasi "gezwungen" die Karre ersteinmal bis Vertragsende zu fahren.
Ok, hat Unterhaltsrechtlich bei mir zum Glück keine große Rolle gespielt, aber die Arten, wie man an einen Dienstwagen kommt, sind recht unterschiedlich. Danach war es übrigens ein Ford Mondeo, weil die Kiste auch (später) auf dem Hof stand und ich nicht eingesehen habe, dass Geld für ein Premiumwagen zum Fenster rauszuwerfen. Dann habe ich zwar gekündigt, aber einen größeren hätte mir nicht wieder zugelegt ... auch wenn es toll war :wink:!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ich denke, dass der Dienstwagen im Allgemeinen heute steuerlich und familienrechtlich mehr Ärger als Freude bereitet.
Das denke ich auch. Ich fahre für meinen Arbeitgeber einen Ford Fiesta, im Sommer erstmalig zugelassen. Wird über
1-% Bruttolistenpreismethode versteuert. Bis vor einigen Wochen bezahlte ich das Fahrzeug und das Vorgängermodell gleichen
Typs dreimal.
1.) Sachbezug Privatfahren + Fahrten Wohnung Arbeit ans Finanzamt
2.) Als Sachbezug, unterhaltsrechtliches Einkommen
3.) Als Sachbezug in der Höhe des Steueranteils bei der Berechnung meiner Aufstockung über das Jobcenter.
Der Anwalt der Ex meinte, ich müsste dabei eigentlich so gestellt werden, als würde ich einen VW Touran fahren, schliesslich
könnte ich ja nicht 2x zur Mutter fahren, um meine Mehrkindfamilie zum Umgang abzuholen. 350 Euro wäre Minimum.
Das Gericht hat bei der Unterhaltsfestsetzung ohne nähere Begründung 150 Euro daraus gemacht. Insofern würde ich ein
"Angebot" in dieser Höhe nicht grossartig hinterfragen. Jedenfalls nicht dann, wenn es um Kindesunterhalt geht.
Das Argument "hätte ich mir privat nie angeschafft" hat m. W. nur einmal bei einer OLG-Entscheidung zum Trennungsunterhalt
gezogen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Außerdem darfst Du in Frankfurt noch 5% berufsbedingte Aufwendungen geltend machen.
Sodann ist in der Systematik zunächst 1/7 abzuziehen und dann der Differenzbetrag zu ermitteln, davon 50% ist der TU/EU. Da kommt dann ein anderer Betrag raus.
Guten Morgen psoidoneum,
ich habe versucht, die Systematik anzupassen, auch die 5 % "einzubauen", doch ist mir nicht ganz klar, wo dies in Ansatz zu bringen ist.
Ist es Dir möglich, die letzte Berechnung hier einmal zu optimieren?
Es reicht mir natürlich der Rechenweg selbst - einen Taschenrechner habe ich ja hier vor mir liegen 😉
Gruß und einen schönen Tag,
Papakind
Ungefähr so
Mein Gehalt:
Brutto: 3.300,00 €
zuzügl. geldwerter Vorteil Firmenwagen: aktuell noch 150,00 €
zuzügl. Betriebliche Altersvorsorge: 200,00 €
abzgl. Altersvorsorge, 4% von 3.300 € 132,00 €
abzgl. sozialvers. Abzüge: 716,34 €
abzgl. steuerrechtl. Abzüge: 688,75 €
abzgl. 5% / max 150€ 150€
Ergibt Netto zur Ermittlung KU: 1.962,91 €
Entspricht Kindesunterhalt Stufe 3 / 0-5 Jahre 257,00 €Zur Ermittlung des TU-relevanten Einkommens subtrahiere ich
- den KU: 257 €
- Kindergarten als Mehrbedarf des Kindes: 180,00 €
Summe 1.525,91
abz 1/7 217,98
Summe 1.310,93
- Einkommen DEF: 182,75 €
Ergibt Netto zur Ermittlung TU: 1.128,18 €Netto x 1/2 ergibt TU von: 564,09 €
Damit falle ich unter Selbstbehalt von 1.100,00 € -> (1525,91-564,09=961,82)
TU begrenzt sich somit auf: 1.525,91 € (ohne EK DEF)
abzgl. Selbstbehalt von: 1.100,00 €
Ergibt TU von: 425,91 €Insgesamt dann:
KU: 257,00 €
TU: 425,91 €
Kindergarten: 180,00 €Rechne ich das zusammen, so komme ich auf schwindelerregende 862,91 €, gegenüber einen Netto auf meinem Gehaltspapier von 1.894,91 €
Moin Papakind,
@psoidonuem: da ich´s schon fertig hatte, lass ich´s komplett stehen, das Delta ergibt sich aus unterschiedlichem Ansatz der 5%-Pauschale
Ein Versuch (m.M.n. genauso falsch oder richtig wie jeder andere Versuch):
3.300,00 Brutto
224,00 Firmenwagen
80,64 Fahrtkostenpauschale
200,00 Betriebliche AV
-----------
3.804,64 Etwas anderes Brutto
- 716,34 SV
- 688,75 Steuer
-----------
2.399,55 Etwas anderes Netto
- 224,00 Firmenwagen
- 119,98 5%-Pauschale (vom Netto, anstelle Fahrtkostenpauschale)
+ 150,00 Private Nutzung Firmenwagen
- 152,19 AV (4% vom etwas anderen Brutto)
-----------
2.053,39 KU-relevantes Netto
- 257,00 KU
- 180,00 Mehrbedarf
-----------
1.616,39 TU-relevantes Netto (516,39 EUR verbleiben für TU)
Nur-Pro-Forma TU-Berechnung (weil SB nicht gewahrt wäre):
(1.616,39 - 182,75) x 3 / 7 = 614,42
(kannst auch gerne vorab 1/7tel abziehen und das Delta halbieren, kommt dasselbe raus)
Gruß
United
Ich danke Euch beiden, und allen anderen Mitwirkenden für die tollen Ratschläge.
Die Berechnungen sind unterschiedlich, doch nachvollziehbar für mich.
Wir werden sehen, was die Praxis bringt.
Ich werde dazu berichten, auch was den Firmenwagen angeht.
Gruß,
Papakind
Viel Glück