Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung mit Firmenwagen

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Also ich persönlich bin der Ansicht dass es sich in diesem Fall nicht um eine Neidsteuer handelt, sondern um eine kleine Gefälligkeit für die Autoindustrie um dafür zu sorgen, dass alte Autos möglichst schnell durch fabrikneue ersetzt werden.

die "Gefälligkeit" sehe ich nicht; eher das Gegenteil. In Deutschland muss man sich heute ja schon beinahe dafür rechtfertigen, wenn man "mehr Auto" hat als unbedingt nötig. Was ziemlich gefährlich ist in einem Land, in dem meines Wissens jeder siebte Arbeitsplatz direkt oder indirekt von der Automobilindustrie abhängt.

Ich bin in den 60ern und 70ern in einem Unternehmen aufgewachsen; es war bei uns im Haus. Mein Vater hatte immer einen Geschäftswagen - was nicht bedeutete, dass er geschäftlich ständig einen brauchte. Aber die Anschaffung wurde über das Geschäft bezahlt (cash, keine Finanzierung, kein Leasing); Sprit, Wartung und Reparaturen genauso. Die Familie fuhr damit auch zum Einkaufen, zu Oma und in die Ferien; die Benzinbelege kamen in die Buchhaltung. Nach zwei oder drei Jahren wurde das Auto verkauft und ein neues angeschafft und das Spiel begann von vorn. Alle waren zufrieden: Meine Eltern, der Autohändler, der Autohersteller und der Tankwart. Niemand wollte zwischen "geschäftlichen" und "privaten" Fahrten unterscheiden; niemand wollte ein "Fahrtenbuch" - und niemand wollte dem Steuerzahler unterstellen, er hinterziehe Steuern. Dafür war immer eine Menge Geld im Umlauf; alle konnten gut damit leben.

Bis sich eben irgendwann gegen Ende des Wirtschaftswunders der Herz-Jesu-Sozialismus breit machte und es hiess "das ist aber ungerecht, dass der Unternehmer das Geld für seinen Sprit aus der Ladenkasse nehmen kann, während ich ihn aus meinem sauer verdienten und bereits versteuerten Einkommen bezahlen muss!" Also brauchte es entsprechende Wahlgeschenke.

Dieselben vorgeblich um die "Gerchtigkeit" besorgten Leute beklagten übrigens nie (und tun es bis heute nicht), dass der Unternehmer keine 40-Stunden-Woche hatte, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Kündigungsschutz, keinen Urlaubsanspruch und vieles andere nicht. "Ungerecht" ist immer nur, wenn andere etwas haben, das man auch gerne hätte; nicht, wenn sie etwas leisten, das man selbst gar nicht leisten möchte.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 23:19
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen liebe Mitleser,

nun habe ich einmal versucht, eine Berechnung nach besten Gewissen aufzustellen und möchte Euch bitten, diese zu überprüfen.
Diese ersetzt keine anwaltliche Berechnung, ich möchte es nur "verstehen".
Stimmt hier der grundsätzliche Rechenweg?
Wurde der Kiga korrekt reingerechnet?
Gehe ich mit der Altersvorsorge richtig um? Hier bekomme ich ja mehr als die 4 %.
Und für mich nochmals wesentlich, wie verändert sich die Berechnung, wenn DEF nun mit einem "Einkommen" in Höhe von 182,75 dazu kommt.
Dies erhält sie seit April, erfahren vor einer Woche.

Hier mein Versuch:

Brutto:                                                                          3.300,00 €
zuzügl. geldwerter Vorteil Firmenwagen: aktuell noch          150,00 €
zuzügl. Betriebliche Altersvorsorge:                                    200,00 €
abzgl. Altersvorsorge, 4% von 3.300 €                                132,00 €
abzgl. sozialvers. Abzüge:                                                  716,34 €
abzgl. steuerrechtl. Abzüge:                                              688,75 €
Ergibt Netto zur Ermittlung KU:                                        2.112,91 €
Entspricht Kindesunterhalt Stufe 3 / 0-5 Jahre                    257,00 €

Zur Ermittlung des TU subtrahiere ich
- den KU:                                                                        257,00 €
-  Kindergarten als Mehrbedarf des Kindes                          180,00 €
Ergibt Netto zur Ermittlung TU:                                        1.675,91 €
Abzgl. Erwerbstätigenbonus 1/7:                                        239,42 €
Abzgl. Selbstbehalt:                                                        1.100,00 €
Ergibt TU in Höhe von:                                                        336,49 €

Insgesamt dann:
KU: 257,00 €
TU: 336,49 €
Kindergarten: 180,00 €

Vielen Dank vorab nochmals für Euren Support,

Gruß,
Papakind


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2014 10:55
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Moin Tina,
das ist keine Spezialität des Familienrechts ....

Doch, das ist es.
Die steuerliche Seite ist eines, hier kann man sicher lange diskutieren ab die Bewertung richtig ist oder nicht. Das Familien"recht" maßst sich aber an festzulegen, das die Bewertung aus dem Steuerrecht zu niedrig ist - und schlägt da nochmal drauf.
Ergo muss entweder das Steuerrecht, oder aber die UH-rechtliche Bewertung falsch sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 11:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal es auch noch ein Unterschied ist ob man auf diesen fiktiven Ertrag Steuern in Höhe von vielleicht 20% zahlen soll oder diesen gleich vollständig als Unterhalt abführen soll.
Mir wurden z.B. bei 770,- Selbstbehalt 650,- als Wohnvorteil für meine 1Zimmerwohnung angedichtet.
von den verbleibenden 170,- sollte ich dann den Rest meines Lebens finanzieren.
Aber ausser Brille wissen das die meisten hier ja schon.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 11:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papakind,

zuzügl. Betriebliche Altersvorsorge:                                    200,00

Was steckt dahinter ?

Ergibt Netto zur Ermittlung TU:                                        1.675,91 €
Abzgl. Erwerbstätigenbonus 1/7:                                        239,42 €
Abzgl. Selbstbehalt:                                                        1.100,00

Der Selbstbehalt dient hinsichtlich TU der Kontrolle, d.h. ein Vorwegabzug ist so nicht möglich, sondern:
Dein EK (1.676,91) abzgl. DEF EK (182,75) x 3 / 7 = 640,35 TU
Damit wäre der SB nicht gewahrt, weshalb auf 575,91 EUR zu begrenzen wäre.

Eigenes EK von DEF spielt (in dieser Rechnung) somit erst dann eine Rolle, wenn 3/7tel der Differenz unterhalb von 576 EUR lägen.

Aber ausser Brille wissen das die meisten hier ja schon.

... aber weder die eine noch die andere Sichtweise hilft dem TO weiter.

Gruß
Unietd


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 11:48
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Moin Papakind,
zuzügl. Betriebliche Altersvorsorge:                                    200,00
Was steckt dahinter ?
Gruß
Unietd

Hallo Untied,

hinter den 200 EUR verbirgt sich eine betriebliche Altersvorsorge.
Mein Brutto auf der Gehaltsabrechnung betragen die 3.000 €, darauf aufgeschlagen werden besagte 200 EUR, als steuerfreie Vorsorgeleistung.

(wobei steuerfrei natürlich ein Witz ist, denn ich versteuere dann als hoffentlich weister Mann sowieso, nur eben nicht jetzt).

Da mir diese 4%-Regel bekannt ist, interpretiere ich, dass der Überschussbetrag von 200 € abzüglich 132 € (4% vom Brutto) = 68 € als "Einkommen" den Haben zuzuführen ist.

Gruß,
Papakind


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2014 12:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

Das Familien"recht" maßst sich aber an festzulegen, das die Bewertung aus dem Steuerrecht zu niedrig ist - und schlägt da nochmal drauf.

wo tut "das Familienrecht" das denn? Angesichts der hier diskutierten Zahlen kann davon keine Rede sein. Auch das Argument "privat hätte ich mir ja ein viel kleineres Auto gekauft!" greift nicht. Der ADAC-Autokostenvergleich weist selbst am untersten Ende in der "Kleinstwagenklasse" für einen klitzekleinen Peugeot 108 VTi 68 bei 15.000 Jahreskilometern Kosten von 26,6 ct pro Kilometer aus, also 332,50 EUR pro Monat. Der als Dienstwagen beinahe "übliche" Passat Variant mit 2-Liter-Dieselmaschine liegt beim ADAC irgendwo bei bzw. über 700 EUR im Monat.

Ob vorliegend bei der Unterhaltsberechnung also 150, 200 oder 250 EUR pro Monat angesetzt werden, spielt also keine wirkliche Rolle; es ist alles ein guter Deal, denn dafür kann man privat bei ehrlicher Berechnung höchstens einen ziemlich abgelutschen Gebrauchtwagen unterhalten.

Wir hatten hier auch schon einen Fall, in dem einem User für einen Polo 450 EUR auf's Netto aufgeschlagen wurden - nicht heute, sondern bereits 2006. Das war aber auch nicht "das Familienrecht", sondern einfach ein dummer oder voreingenommener Richter.

Ergo muss entweder das Steuerrecht, oder aber die UH-rechtliche Bewertung falsch sein.

es gibt keine einheitliche "unterhaltsrechtliche Bewertung" von Kraftfahrzeugen; das ist jedes Mal eine Einzelfallbetrachtung.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 12:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Zumal es auch noch ein Unterschied ist ob man auf diesen fiktiven Ertrag Steuern in Höhe von vielleicht 20% zahlen soll oder diesen gleich vollständig als Unterhalt abführen soll.

warum soll man ihn "vollständig als Unterhalt abführen"? Beim KU rutscht man bei 400 EUR Mehreinkommen vielleicht eine Stufe nach oben (20 bis 30 EUR pro Monat); beim TU/EU ist es eine Frage der Gesamtzahlen.

Mir wurden z.B. bei 770,- Selbstbehalt 650,- als Wohnvorteil für meine 1Zimmerwohnung angedichtet.
von den verbleibenden 170,- sollte ich dann den Rest meines Lebens finanzieren.
Aber ausser Brille wissen das die meisten hier ja schon.

Der TO hat nach der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung seines Firmenwagens gefragt - was genau hilft ihm dabei Deine neuerliche Klage über Deinen Wohnvorteil?

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 12:26
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin habakuk,
wo tut "das Familienrecht" das denn? Angesichts der hier diskutierten Zahlen kann davon keine Rede sein.

Gut - die "Rechtsprechung" tut es - und zwar in allen Richtlinien oder Urteilen die ich gefunden habe. Lediglich die Höhe des "Zuschlags" variiert

Auch das Argument "privat hätte ich mir ja ein viel kleineres Auto gekauft!" greift nicht. Der ADAC-Autokostenvergleich weist selbst am untersten Ende in der "Kleinstwagenklasse" für einen klitzekleinen Peugeot 108 VTi 68 bei 15.000 Jahreskilometern Kosten von 26,6 ct pro Kilometer aus, also 332,50 EUR pro Monat. Der als Dienstwagen beinahe "übliche" Passat Variant mit 2-Liter-Dieselmaschine liegt beim ADAC irgendwo bei bzw. über 700 EUR im Monat.

Nun, ich sehe zwischen 700EUR und 332,50EUR schon einen "kleinen" Unterschied.  KU ist ja nur ein Aspekt - TU/EU ist ein anderer der "viel teurer" wird - denn ganz grob bedeutet obiger "kleiner" Unterschied für hExe um die 120€ mehr Unterhalt.
Warum ganz pauschal das Argument mit dem "kleineren Auto" nicht greifen soll wird durch deinen Beitrag auch nicht klar.

"es gibt keine einheitliche "unterhaltsrechtliche Bewertung" von Kraftfahrzeugen; das ist jedes Mal eine Einzelfallbetrachtung."

... genau so die die DDT ja gar keine Gesetzeskraft hat und der KU immer eine Einzelfallbetrachtung ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 12:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Martin im Mangelfall ist, ander als im Steuerrecht, jeder € Mehrverdienst abzuführen.
Auch fiktiver Mehrverdienst.
Diese Informaton ist mindestens so wertvoll, wie deine Fehlinformation über die angebliche Gleichartigkeit des Steuerrechts und über angebliche Verschwörungen von irgendwelchen Neidhammeln.
Wenn du diesen Unsinn einfach unterlassen würdest, müsste man ihn nicht immer wieder richtig stellen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 12:49




(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe die Korrektur von Untied einfließen lassen und komme nunmehr auf:

Mein Gehalt:
Brutto:                                                                                  3.300,00 €
zuzügl. geldwerter Vorteil Firmenwagen: aktuell noch  150,00 €
zuzügl. Betriebliche Altersvorsorge:                                    200,00 €
abzgl. Altersvorsorge, 4% von 3.300 €                                132,00 €
abzgl. sozialvers. Abzüge:                                                716,34 €
abzgl. steuerrechtl. Abzüge:                                            688,75 €
Ergibt Netto zur Ermittlung KU:                                      2.112,91 €
Entspricht Kindesunterhalt Stufe 3 / 0-5 Jahre              257,00 €

Zur Ermittlung des TU-relevanten Einkommens subtrahiere ich
-  den KU:                                                                                    257 €
-  Kindergarten als Mehrbedarf des Kindes:                  180,00 €
- Einkommen DEF:                                                              182,75 €
Ergibt Netto zur Ermittlung TU:                                    1.493,16 €
Netto x 3/7 ergibt TU von:                                              640,35 €

Damit falle ich unter Selbstbehalt von                        1.100,00 € -> (1493,16 – 640,35 = 852,80)

TU begrenzt sich somit  auf:                                            1.676,91 € (ohne EK DEF)
abzgl. Selbstbehalt von:                                                     1.100,00 €
Ergibt TU von:                                                                        575,91 €

Insgesamt dann:
KU: 257,00 €
TU: 575,91 €
Kindergarten: 180,00 €

Rechne ich das zusammen, so komme ich auf schwindelerregende 1007,91 €, gegenüber einen Netto auf meinem Gehaltspapier von 1.894,91 €  ;(.
Da kann ich ja nur froh sein, dass der Firmenwagen zumindest aktuell so läuft, wie er läuft (mit 150).

Das sind keine schönen Zahlen, doch Kopf nicht hängen lassen,

Gruß,
Papakind


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2014 13:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

@Martin im Mangelfall ist, ander als im Steuerrecht, jeder € Mehrverdienst abzuführen.
Auch fiktiver Mehrverdienst.

Nachdem dies der Thread von @papakind ist: Wo siehst Du vorliegend einen Mangelfall?

Diese Informaton ist mindestens so wertvoll, wie deine Fehlinformation über die angebliche Gleichartigkeit des Steuerrechts und über angebliche Verschwörungen von irgendwelchen Neidhammeln.

Wo siehst Du eine Argumentation meinerseits über die "Gleichartigkeit des Steuerrechts"? Ich weise lediglich darauf hin, dass eine kostenmässig oft weltfremde Berücksichtigung von Dienst- und Firmenwagen keine Domäne des Familienrechts ist, sondern auch bei ganz normalen, nicht geschiedenen Menschen ohne gerichtlich ausgeurteilte Unterhaltsverpflichtung steuerlich oft für Kopfschütteln sorgt. Die zugehörigen "Verschwörungen" hast Du frei erfunden und mir in den Mund gelegt. Kann man ganz leicht unter # 18 nachlesen.

Wenn du diesen Unsinn einfach unterlassen würdest, müsste man ihn nicht immer wieder richtig stellen.

Beppo, ich erkenne keinen Unsinn - ausser in einem Thread über die Berücksichtigung von Kfz-Kosten wieder über fiktive Wohnvorteile zu lamentieren.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 13:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Könnt ihr bitte beide aufhören?

Danke.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 13:49
(@psoidonuem)
Registriert

Nun ja, dass die laxe Firmenwagenbesteuerung der Subvention der einheimischen Autoindustrie dient dürfte ja nun wirklich ein offenes Geheimnis sein. Und die Besteuerung als solche ist nicht Neidhammeln geschuldet sondern schlicht der Tatsache, dass sich das zu versteuernde Einkommen der Unternehmen verringert und die Steuer dann eben an anderer Stelle (und mit einem Fantasiebetrag) wieder reingeholt wird.

@papakind
Die 150 die Du da nennst, dass sind die die Du aus den LL des OLG Hamm hast (und die für Dich nicht gelten)? Dein Arbeitgeber schlägt Dir doch aber auch schon was drauf, ist das in den 3300 enthalten?


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 13:53
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

@papakind
Die 150 die Du da nennst, dass sind die die Du aus den LL des OLG Hamm hast (und die für Dich nicht gelten)? Dein Arbeitgeber schlägt Dir doch aber auch schon was drauf, ist das in den 3300 enthalten?

Nein, die 150 EUR sind der Betrag, die mein alter Anwalt einmal als geldwerten Vorteil in die Berechnung aufnahm, also Basis ist für meinen seit 2 Jahren zahlenden TU.
Die Variante des OLG Hamm (die für mich nicht gelten) waren für mich eine Orientierung, wie korrekt ein Firmenwagen in Ansatz gebracht werden kann. Doch aufgrund des Forums hier habe ich nun erkennen müssen, dass wir es hier mit einer Glaskugel zu tun haben.

Was meinst Du mit aufschlagen durch meinen Arbeitgeber? Auf der Abrechnung steht wie folgt:

(1) Gehalt                                                    + 3.300,00 €
(2) Betriebliche Altersvorsorge Zusatzleistung: + 200,00 €
(3)) Firmenwagen 1%                                        + 224,00 €
(4) Kilometerpauschale                                      + 80,64 €

(5) Gesamtbrutto                                          = 3.604,64 €
(6) Sozialversicherungsrechtliche Abzüge :        - 716,34 €
(7) Steuerrechtliche Abzüge:                            - 688,75 €

(8 ) Nettoentgelt                                            = 2.199,55 €

Dann geht vom Netto die Kilometerpauschale / 1%-Regelung wieder ab, da ja nur vor Steuerermittlung relevant:
(9) Kilometerpauschale                                      - 80,64 €
(10) Firmenwagen 1%-Regelung                        -224,00 €

(11) Auszahlungsbetrag                                  1.894,91 €

Hilft Dir das bei Deiner Fragestellung weiter?
Bin mir nicht sicher, was Du genau wissen musst.

Danke,
Papakind


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2014 14:36
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Dein Arbeitgeber schlägt Dir doch aber auch schon was drauf, ist das in den 3300 enthalten?

Mich interessiert das Thema Firmenwagen auch und bin auch noch nicht richtig durchgestiegen.

Ich kenne 2 verschieden Modelle für Firmenwagenregelungen:
- es gibt z.B. den Firmenwagen als on-top Leistung für z.B. Aussendienst, Vertrieb, leitende Angestellte.
- und es gibt Firmenwagen in Form einer Bruttoentgeltumwandlung, als Alternative zur Gehaltserhöhung, die einem Mitarbeiter, unabhängig seiner Funktion angeboten wird.

Bei erstgenannten ist der Firmenwagen notwendiges Arbeitsmittel, um Kundenbesuche zu realisieren, Kundentermine wahrzunehmen, das Unternehmen zu repräsentieren, etc. Hierbei ist der Wagen eh-da und kann dann zusätzlich noch für Privatfahrten genutzt werden.
Bei zweitgenannten hat der Firmenwagen nicht zwingend einen Bezug zur Funktion. Bei dieser Variante entschiedet man sich bewusst (manche werden verpflichtet) für den Verzicht auf einem gewissen Anteil des Gehaltes um damit, je nach individueller Situation, günstig ein neues Fahrzeug zu nutzen. In erster Linie für den Privatgebrauch. Fahrten für die Firma können damit genauso abgerechnet werden, wie mit einen "richtigen" Privatfahrzeug.

Kann es sein, dass die im Internet zu findenden Beschlüsse zu Firmenwagen, hauptsächlich für das Modell 2 gelten?


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 14:38
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann es sein, dass die im Internet zu findenden Beschlüsse zu Firmenwagen, hauptsächlich für das Modell 2 gelten?

Nein. Diese Fallunterscheidung gibt es gar nicht. Entweder man hat einen Dienstwagen den man auch privat nutzen kann, oder eben nicht. Ob man diesen jetzt hat weil man ihn "sowieso" für die Arbeit braucht spielt keine Rolle.

Und ja - es geht in dieser Diskussion genau darum ob es angemessen ist das ein AN, der aufgrund seines Arbeitseinsatzes eine S-Klasse als Dienstwagen fährt, dieser dann so gestellt wird als würde er sich selbstverständlich auch privat selbige S-Klasse leisten, also ist das was er jetzt "spart" natürlich Einkommen.
Das eigentlich perfide daran ist, das solches "Naturaleinkommen" dem Geldeinkommen genau gleich gestellt ist.
Es könnte theoretisch die Konstellation entstehen, das ein AN einen ausgezahles Gehalt von 1500 EUR hat, und zudem noch einen Dienstwagen der ihm als Vorteil von 1700 EUR angerechnet wird. Ergibt eine UH-Zahlung an Exchen von 1440 EUR.

Das ihm dann an "echtem" Geld nur 60EUR bleiben ist OK, sein Selbstbehalt wird ja durch das Auto gedeckt. Das man das nicht Essen kann interessiert nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 14:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Cheers,

Kann es sein, dass die im Internet zu findenden Beschlüsse zu Firmenwagen, hauptsächlich für das Modell 2 gelten?

nein, diese Unterscheidung gibt es nicht; das könnte sonst ja auch ganz leicht getürkt werden.

Geldwerte Vorteile (wozu beispielsweise auch der preisvergünstigte Bezug von Lebensmitteln oder Klamotten bei Mitarbeitern im Lebensmittel- oder Textil-Einzelhandel gehört) werden auf das Einkommen aufgeschlagen und müssen dann entsprechend versteuert werden. Bei Firmenwagen ist nicht das Auto an sich der geldwerte Vorteil, sondern die Möglichkeit der Privatnutzung (die ja nur einen Teil der Gesamt-Kfz-Kosten ausmacht). Hier muss JEDER Arbeitnehmer rechnen, ob sich das für ihn persönlich lohnt; insbesondere vor dem Hintergrund der Frage "wieviel Geld würde ich selbst monatlich für ein Privatauto inklusive aller festen und laufenden Kosten inklusive Wertverlust bzw. Neuwagenrücklage ausgeben?"

Und wenn sich das im Einzelfall wirklich nicht rechnet (zum Beispiel, weil man mitten in der Stadt wohnt und lieber Fahrrad fährt, keine Garage hat, die Marke des Firmenwagens nicht mag oder andere Gründe hat, einen Firmenwagen nicht privat benutzen zu wollen), schliesst man die Privatnutzung des Firmenwagens eben arbeitsvertraglich aus (nur die ist der geldwerte Vorteil!) und lässt den Firmenwagen in der Firma. Wie das technisch geht, hatte ich gestern bereits hier erläutert:

Wenn Du möchstest, findest Du beispielsweise HIER nähere Informationen, und HIER kannst Du sogar einen entsprechenden Muster-Arbeitsvertrag herunterladen. Und wenn Du einen Arbeitgeber hast, der Dich nicht nur widerwillig beschäftigt, sondern auf Deine Anwesenheit in seinem Unternehmen Wert legt, wird er einen solchen Arbeitsvertrag auch gerne unterschreiben.

@habakuk,

Es könnte theoretisch die Konstellation entstehen, das ein AN einen ausgezahles Gehalt von 1500 EUR hat, und zudem noch einen Dienstwagen der ihm als Vorteil von 1700 EUR angerechnet wird. Ergibt eine UH-Zahlung an Exchen von 1440 EUR.

Das ihm dann an "echtem" Geld nur 60EUR bleiben ist OK, sein Selbstbehalt wird ja durch das Auto gedeckt. Das man das nicht Essen kann interessiert nicht.

Einmal abgesehen davon, dass Arbeitnehmer der 1.500 EUR-Klasse in der Praxis in keinem deutschen Unternehmen eine S-Klasse als Firmenwagen fahren (müssen), ist niemand gezwungen, sich sein Gehalt anstelle von Geld in Form der Privatnutzung eines (überteuerten) Autos bezahlen zu lassen. Daran ändern auch praxisfremde Beispiele nichts.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 15:17
(@psoidonuem)
Registriert

@papakind
Nee, habe jetzt verstanden wie Du rechnest. Du nimmst es oben nicht rein und unten nicht raus. In der zweiten Rechnung ist aber ein Rechenfehler. Irgendwie fehlen da 200€.

Bei Deinem Steuersatz kostet Dein Auto Dich schlappe 110€ (in Form von Steuern) im Monat. Du kommst wahrscheinlich mit den 150 nicht durch, weil man auch für 260 nur schwer Auto fahren kann. Ein Auto der Preisklasse 22400€ errechent der ADAC um die 550€/ Monat. Geh also mal worst case davon aus, 440€ die du in Wahrheit gar nicht hast, auf dein Netto draufzurechnen. Alles, was es am Ende billiger wird solltest Du als ein Geschenk betrachten.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 15:33
(@psoidonuem)
Registriert

Ständiges Wiederholen macht es nicht besser Martin. Es ist schlicht falsch. Der Großteil der Dienstwagen wird fast ausschließlich privat genutzt und ein Ausschluss würde zu völligen Entfall des Wagens führen. Ohne Lohnausgleich, wer nicht will der hat schon. Wenn man nicht sehr weit vom Arbeitgeber weg wohnt, macht es rechnerisch übrigens auch gar keinen Sinn, darauf zu verzichten. Die Versteuerung ist immer günstiger.

Der eigentliche Punkt aber ist der: Wenn Du ein Anrecht auf einen Dienstwagen zur privaten Nutzung hast, diesen aber vertraglich ausschließt um Unterhalt zu sparen, wird ein Richter ihn Dir dennoch zurechnen.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2014 15:46




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