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Unterhaltsberechnung in meinen Fall - ein paar Fragen.

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(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag Zusammen,

ich habe ein paar Fragen zur Unterhaltsberechnung in meinem "Fall" und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Zuerst mal die Fakten:

1 Kind (18 Jahre, gerade in der schulischen Ausbildung) aus einer früheren Beziehung (nicht verheiratet gewesen)
Über die Unterhaltshöhe haben wir uns immer abseits irgendwelcher Behörden oder Gerichte geeinigt. Letztendlich war es dann immer grob gesagt Düsseldorfer Tabelle Regelsatz + 2 Stufen höher abzüglich halbes Kindergeld.

Mittlerweile bin ich verheiratet und habe mit meiner neuen Frau vor 2 Wochen ein Kind bekommen. Jetzt geht es darum den Unterhalt anzupassen. Aus meinem Verständniss würde ich jetzt in der Düsseldorfer Tabelle nur noch den Regelsatz nehmen, OHNE die 2 Stufen höher zu gehen.

Die Frage ist jetzt:
Ist meine Herangehensweise richtig? Die Mutter meines ersten Sohnes ist der Meinung, dass ich Regelsatz + 1 Stufe höher nehmen müsste, da die Tabelle nach Ihrer Sicht von 3 Unterhaltspflichtigen ausgeht. Wie seht Ihr das?

Viele Grüße
Tobias

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2012 13:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die KM irrt. Seit 2010 geht die DDT von nur noch 2, statt früher 3, Berechtigten aus.

In deinem Fall bist du ggü. 2 Kindern und deiner Ehefrau Unterhaltspflichtig.

Das bedeutet, das du die Stufe nimmst, die deinem Einkommen enspricht. U.U. könntest du sogar eine Stufe tiefer nehmen (da bei mehr Berechtgigten auch eine Herabstufung möglich ist). Das allerdings nur, wenn auch dann n ach wie vor der Mindestunterhalt gezahlt wird.
Bei der Betrachtung der Berechtigten ist es übrigens völlig unerheblich, ob alle auch wirklich Unterhalt verlangen/bekommen/benötigen.

1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.

DDT 2011 und ihre Anmerkungen

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 13:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und ab 18 ist die Mutter genauso unterhaltspflichtig wie du.
Allerdings gequotelt, nach der Einkommenshöhe.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 13:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ups, die 18 hatte ich glatt übersehen.

*beppo zustimm*

Und bei der Berechnung wird vom Bedarf das volle KG abgezogen. Sollte also die KM nicht leistungsfähig sein, dürftest du nu ndas volle KG in Abzug bringen.

Erzähl mal was du in etwa verdienst und welches Einkommen die KM hat. Dann rechnen wir mal und du kannst deinem Sohn ein Angebot machen.

So wie ich dich verstehe gibt es ja keinen Titel. So kannst du ja auch ohne ihr/sein Einverständis den Betrag an deine Gegebenheiten anpassen.

Im übrigen ist sie in diesem Fall gar nicht mehr Ansprechpartner. Das ist ganz alleine dein Sohn. Du solltest, falls noch nicht geschehen, den KU auch an ihne überweisen oder dir von ihm schrifltich geben lassen ,das er damit einverstanden ist, das du an seine Mutter zahlst. Sonst könnte er später den Unterhalt nochmal von dir fordern.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 13:32
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

vielen Dank für diesen unglaublich schnelle Antwort.
Dein Hinweis bezüglich der Herabstufung ist aber interessant, das wusste ich bis jetzt auch gar nicht. Das soll jetzt nicht heißen, dass ich keinen Unterhalt zahlen will, nicht das dieser Gedanke aufkommt.
Mein unterhaltspflichtiger Sohn ist in einer schulischen Berufsausbildung, d.h. er bekommt kein Lehrgeld oder ähnliches und ist mit seinen 18 Jahren aus meinem Verständniss Barunterhaltspflichtig. Wie berechnet sich denn jetzt hierbei der Mindestunterhalt?

Kannst Du/Könnt Ihr mir dazu auch was sagen?

Gruß
Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2012 13:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ihr addiert euer beider Gehalt und lest mit der Summe in der 4. Spalte der DT den Unterhaltsbetrag ab.
Davon zieht ihr das volle KG ab.
Dann zieht ihr von eurem Netto jeweils 1.150,-€ ab und setzt den Rest ins Verhältnis um die Verteilungsquote zu ermitteln, nach der der Unterhalt aufzuteilen ist.

Angenommen, du verdienst 2.150,- und sie 1.650,- dann bleiben zunächst 1.000,- bzw. 500,- übrig und daraus ergibt sich, dass du 2/3 zu bezahlen hättest und sie 1/3.

Mal so ganz grob.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 13:44
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hey Ihr seid ja rasant.

Da feile ich noch an der Formulierung des einen Textes und Ihr schreibt schon fleißig weiter.

Grundsätzlich möchte ich noch anführen, dass das Verhältniss zwischen uns allen ganz gut ist. Aber die Höhe des zu zahlenden Unterhalts läßt halt schon manchmal Fragen aufkommen.
Das halbe Kindergeld ziehen wir ab, ebenso ein paar Prozent "Sonderausgaben".
Ich verdiene ca. 3200,- Netto, was die KM verdient weiß ich nicht genau. Aber irgendwas zwischen 2500,- und meinem Betrag wirds schon sein.
Sie hat 3 Kinder (1 von mir, 2 vom anderen 🙂 ) und ist Beamtin.
Reicht das?

Gruß
Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2012 13:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem Fall würde ich anbieten, 300,-€ zu bezahlen. Das ist die Hälfte der 10. und höchsten Zeile.

Wenn sie mehr wollen, muss Mutti ihr Einkommen offen legen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 13:59
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

300,- Euro unglaublich , ich zahle zur Zeit 534,- Euro. Nach dem was Ihr mir schreibt habe ich all die Jahre zu viel bezahlt.

Viele Grüße
Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2012 14:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Darüber solltest du dich jetzt nicht ärgern. Die Vergangheit ist nicht zu ändern.

Setzt dich mit deinem Sohn zusammen und biete ihm diese 300 € an. Wie gesagt, es ist wichtig, das er dein Anspürechpartner ist und nicht m,ehr die Mutter.

Überweist du denn das Geld an ihn? Oder hat er seine Zustimmung dazugegeben, dass du weiterhin an die KM überweist?

Übrigens. Wenn er eine schulische Berufsausbildung macht, die keinen höhren schulabschluß einschließt würde er in der Berücksichtigung der Unterhaltberechtigten sogar hinter deine Ehefrau rutschen... nur mal so als Argumentationshilfe, wenn Sohnemann meckert. Wenn KM meckert verweise sie ruhig darauf, das ihr zum einen beide Unterhaltspflichtig seid und das sie dir in dem Zusammenhang nichts mehr zu sagen hat, da sie per Gesetz euren Sohn nicht mehr vertritt.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 15:00




(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hej...
in den letzten Jahren zuviel gezahlt ist auch noch fragwürdig; bis zum 18. Geb. war er nur allein barunterhaltspflichtig, weil Mama die Betreuung angerechnet bekam. Erst seit er 18 ist wird der gesamt Barbedarf auf Ma + Pa verteilt. Insofern passt das bei den Nettoeinkommen vielleicht schon ganz gut......

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 15:07
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ok, danke für den Hinweis, damit ich mit meiner Mail an die Kindesmutter nicht "übers Ziel hinaus schieße".

Könnt ihr mir nochmal die Beispielrechnung mit meinen Werten aufschreiben, da gibts doch auch noch was mit Prozentwerten und dann seh ich da nicht mehr durch.

Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2012 15:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

in den letzten Jahren zuviel gezahlt ist auch noch fragwürdig; bis zum 18. Geb. war er nur allein barunterhaltspflichtig, weil Mama die Betreuung angerechnet bekam. Erst seit er 18 ist wird der gesamt Barbedarf auf Ma + Pa verteilt. Insofern passt das bei den Nettoeinkommen vielleicht schon ganz gut......

Bei bis zu 3.500,- bereinigtem Netto und einem Berechtigten wären 488,-€ richtig gewesen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 16:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ok, danke für den Hinweis, damit ich mit meiner Mail an die Kindesmutter nicht "übers Ziel hinaus schieße".

nochmal zur Verdeutlichung:

Du und die KM haben in Sachen Unterhalt rein gar nix mehr miteinander zu tun. Sie hat deine Zahlungshöhe weder zu bestimmen, noch zuzustimmen, noch zu verweigern.

DU mußt dich mit DEINEM SOHN einigen. Was dieser dann mit dem Geld macht und wieviel er davon der KM abgibt, das müssen die beiden dann untereinander ausmachen.

Ich würde der KM nur einen knappen Satz schreiben:

Hallo Exschnuckiputzi,

da unser Sohn nunmehr volljährig ist, werde ich die Höhe der Unterhaltszahlungen mit ihm selbst besprechen.

Gruß tobirobi

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 23:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn das Verhältnis gut ist, kann man das durchaus auch erstmal mit Mutti besprechen.
Es ist auch bei 18 Jährigen noch gut, wenn die Eltern mit einer Stimme sprechen.
Man kann Sohni das ja immer noch erklären und ihn fragen, ob ihm das so recht ist.

Ich habe das bei meiner Ältesten auch so gehandhabt.
Gerade weil sich bei mir doch einige Wellenbewegungen ergeben haben und ich meine Älteste mit diesem Müll nicht auch noch belasten wollte.
Ich habe mich mit ihrer Mutter geeinigt und sie hat es dann unserer Tochter erklärt.

An der Front ist weiterhin alles gut und ohne Titel geregelt.
Nur wenn das schlecht läuft, sollte man nicht lange rum zanken, sondern sagen, "Ich klär das selbst mit ihm"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 23:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tobirobi,

Könnt ihr mir nochmal die Beispielrechnung mit meinen Werten aufschreiben, da gibts doch auch noch was mit Prozentwerten und dann seh ich da nicht mehr durch.

Yep, da war was mir Prozentwerten, nämlich: wie viel Prozent des Volljährigenunterhaltes musst du, und wie viel Prozent muss Muddi zahlen.

Du hast ein Netto von 3.200 Euro, bei ihr nehme ich mal 2.500 Euro an. Ich ziehe bei euch beiden jeweils 5% für berufsbedingte Kosten ab (ggf. könnte man um höhere berufsbedingte Kosten und/oder um zusätzlich Altersvorsorge bereinigen), dann bleiben bei dir 3.040 Euro und bei ihr 2.375 Euro übrig. Davon wird jetzt, und zwar nur für die Ermittlung der Prozentwerte, jeweils der "große" Selbstbehalt von 1.150 Euro abgezogen, dann bleiben bei dir 1.890 Euro und bei ihr 1.225 Euro - wenn man diese letzten beiden Zahlen zueinander ins Verhältnis setzt, dann sind es gut 60% bei dir und knapp 40% bei ihr.

Wobei ich, ehrlich gesagt, gegenüber Ex und Sohn zunächst gar nicht groß herumrechnen würde, sondern dies schlicht und ergreifend als Angebot auf den Tisch legen würde: Da du besser verdienst, bist du bereit, 60% des Bedarfs für Sohni zu bezahlen, während Muddi "nur" 40% bezahlen muss (wobei dies im Klartext bedeutet, dass du das anderthalbfache von dem bezahlst, was Muddi liefert - also deutlich mehr als sie; im nächsten Absatz folgen konkrete Euro-Beträge). Wenn einer von den beiden dann meint, gegen entsprechende Gebühr von einem Rechtsanwalt mit spitzem Bleistift rechnen lassen zu müssen, wird der- oder diejenige sich kostenpflichtig darüber wundern dürfen, dass diese 60% vergleichsweise gut geschätzt waren 😉

Machen wir's mal ganz konkret: Da hast bislang 534 Euro gezahlt, das ist ungefähr Zeile 8 der Düsseldorfer Tabelle. Zeile 8 der DT sagt, der Bedarf für einen Volljährigen beträgt 703 Euro, davon abgezogen wird das Kindergeld i.H.v. 184 Euro, bleiben 519 Euro, die von den Eltern zu liefern sind. Davon du 60%, Muddi 40% - dann beträgt dein Anteil 311,40 Euro (und Muddis Anteil demnach 207,60 Euro). Womit für dich im Rahmen der Messgenauigkeit die gleiche Zahl herauskommt, die Beppo mit einem anderen Rechenansatz auch schon genannt hatte. Natürlich kann Muddi ihren Anteil, solange Sohni bei ihr wohnt, statt in Bargeld in Naturalien "auszahlen" (sprich: ihre 207,60 Euro mit einem Kostgeld in ähnlicher Höhe verrechnen), aber das ist eine Sache zwischen Mutter und Sohn, und ändert nichts an der Höhe deiner Unterhaltszahlungen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich an deiner Stelle würde ein Angebot von 300 Euro oder knapp darüber auf den Tisch legen, und mir selber eine Grenze setzen (z.B. 350 Euro?), bis zu der ich mich, um des lieben Friedens willen, "hochhandeln" lassen würde - will die anderes Seite dies, mit Blick auf deine vormals höheren Zahlungen, partout nicht akzeptieren, dann muss sie sich ggf. kostenpflichtig von einem Schwarzrobenträger erklären lassen, dass mit Volljährigkeit die Karten eben völlig neu gemischt werden.

Und zum Schluss noch 'ne kurze Kontrollrechnung, was du zahlen müsstest, wenn Muddi gar kein Geld verdienen würde: Du hast ein bereinigtes Netto von 3.040 Euro (siehe oben) oder ggf. sogar etwas weniger, das ist Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle - unter Anrechnung des vollen Kindergeldes hättest du einen Zahlbetrag von 402 Euro. Hochstufung gibt's nicht mehr, da du noch ein weiteres Kind hast (ggf. könntest du sogar versuchen, eine Herabstufung zu bekommen, wegen der Mutter des neuen Babys, dann wärest du bei einem Zahlbetrag von 378 Euro). Wie gesagt: All dies unter der (falschen) Annahme, dass Muddi überhaupt nicht leistungsfähig wäre für Unterhaltszahlungen an den nun volljährigen Sohn! Einen höheren Zahlbetrag als dieses solltest du also eher nicht akzeptieren ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und das wäre nicht das erste Mal, dass eine Frau das großartige deutsche Unterhaltsrecht plötzlich überhaupt nicht mehr so großartig findet - nämlich just in dem Moment, wo sie sich selber auf der Seite der Geldlieferanten wiederfindet ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2012 11:20
(@emilian)
Rege dabei Registriert

und das wäre nicht das erste Mal, dass eine Frau das großartige deutsche Unterhaltsrecht plötzlich überhaupt nicht mehr so großartig findet - nämlich just in dem Moment, wo sie sich selber auf der Seite der Geldlieferanten wiederfindet ...

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2012 11:35
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

Vielen, vielen Dank für die umfangreiche Hilfe von Euch allen. Mit Euren Ausführungen und Vorrechungen werde ich das Thema klären können. Ich bin auf die Reaktion gespannt. Ich werde hier berichten, wie es weiter bzw. ausgeht.

Danke
Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2012 14:45
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen,

so, da kam dann auch promt die Antwort von der Kindesmutter, das sie das alles ganz anders sieht und deswegen beim Jugendamt nachfragen, bzw. meinen Sohn zu Bedarfsklärung zum Jugendamt schickt.
Sie ist der Meinung, ich hätte mich mit meinen Darlegungen vertan.

Wir lassen das Ganze also jetzt klären, bin mal gespannt was dabei heraus kommt. Wichtig ist für mich vor allen, dass es mal endlich geklärt wird. So gut eine Einigung abseits vom Jugendamt auch ist, so ungünstig ist es, wenn man Veränderungen herbei führen möchte/muss.

Ich halte Euch auf dem laufenden.

Gruß
Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2012 12:29
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen,

so, endlich gibt es mal was neues in meinem Fall zu berichten. Mein Sohn ist zum Jugendamt gegangen und hat den Unterhaltsanspruch nun doch mal von offizieller Seite berechnen lassen.
Die Ergebnisse decken sich mit denen, die wir hier bereits errechnet haben.

341,- Euro ich
284,- Euro Kindesmutter

Die Mutter ist natürlich gerade zur Zeit nicht so angetan von dem Thema, verständlich hat sie doch vorher über 500,00 Euro von mir bekommen.

Zu folgendem Satz im Schreiben habe ich noch eine Frage an Euch:

Auf Grund des Gesamteinkommens der Eltern läge ein bedarf des priviligierten Volljährigen oberhalb der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle vor. Da beide Elternteile jeweils insgesamt drei Unterhaltsverpflichtungen haben, erfolgt die Rückstufung in die Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle.

Zur Zeit bin ich jetzt mit der Kindesmutter auch noch in der Klärung, wie sie mir das zuviel gezahlte Unterhaltsgeld zurück zahlt. Mein Sohn ist im vergangenen Septermber 18 geworden und seit dem zahle ich den Unterhalt ind er alten Höhe nur unter Vorbehalt einer richtigen Klärung.

Wäre es ebenfalls die Stufe 10 wenn die Kindesmutter 3 und ich 2 Unterhaltsverpflichtungen hätte? Oder ist es an der Stelle unerheblich?

Ich hoffe Ihr könnt mir auch dabei weiterhelfen.

Danke, Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 12:56




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