Hallo zusammen.
Hat jemand Ahnung, wie man den Unterhalt für sein volljähriges Kind berechnen kann?
Mein Großer ist in einer Ausbildung und bekommt dort natürlich Lehrlingsgeld. Seine Mama arbeitet auch, genauso wie ich.
Mir ist aber aus den Veröffentlichungen nicht klar geworden, wie ich meine Unterhaltsverpflichtung berechnen kann. Ich zahle natürlich, bin mir aber nicht sicher, ob das der richtige Betrag ist.
Danke für eure Hilfe
derkraf
Hallo und willkommen!
Erstmal ist es entscheident, ob der Filius daheim oder außerhalb wohnt. Kindergeld und Einkommen des Filius wird dann von einem in der DDT genannten Betrag abgezogen. Wenn beide Arbeiten und annähernd gleichviel verdienen, wird der verbleibende Betrag KU durch 2 geteilt. Wohnt der Filius bei der KM kann sie eine Unterkunft und Verpflegung anteilig von ihrem geschuldeten KU abziehen.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo und danke für Deine Antwort
Hallo und willkommen!
Erstmal ist es entscheident, ob der Filius daheim oder außerhalb wohnt. Kindergeld und Einkommen des Filius wird dann von einem in der DDT genannten Betrag abgezogen. Wenn beide Arbeiten und annähernd gleichviel verdienen, wird der verbleibende Betrag KU durch 2 geteilt. Wohnt der Filius bei der KM kann sie eine Unterkunft und Verpflegung anteilig von ihrem geschuldeten KU abziehen.
Grüße *nichtaufgeber*
Also wohnt bei seiner Mutter in FN.
Von diesem ominösen Betrag hab ich auch gehört, ihn aber bisher nicht genau beziffert finden können. Auch lebe ich in L, also sollte sicher die Berliner Tabelle gelten, oder? Was sie derzeit verdient weiß ich nicht genau. Was ist abzugswürdig für Unterkunft und Verpflegung? Gibt es da eine Regel, nach der man sich das ausrechnen kann?
Ist alles nicht so einfach. Wenn das JA da etwas zugänglicher wäre .... Aber hier in Le vertritt man den Standpunkt, daß unterhaltsverpflichtet Väter vom Grund erstmal verachtungswürdig und minderwertig sind. Am besten solle man zu einem Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Dabei würde ein klares Modell ohne tausend Einzelfallregelungen schon helfen.
derkraf
Moin derkraf,
wenn Du hier im Forum liest, wirst Du erfahren, dass Dein Sohn das Einkommen seiner Mutter selbst in Erfahrung und belegen muss; er ist der (volljährige) Anspruchsberechtigte und nicht Du.
Geh der Einfachheit halber doch einfach mal davon aus, dass Deine Ex gleich viel verdient wie Du und deshalb in gleichem Umfang unterhaltsverpflichtet ist. Nimm einen Bedarf von Junior von 640 EUR an (den hätte er, wenn er nicht mehr zuhause wohnt), zieh davon seine Ausbildungsvergütung bis auf 90 EUR ab, teile das Ergebnis durch zwei und subtrahiere vom Ergebnis das halbe Kindergeld von 77 EUR - dann bist Du in der richtigen "Gegend" des Betrages, den Du und Deine Ex jeweils zahlen müsst (es wird nicht viel sein). Ob und wie Dein Sohn und seine Mutter Kost und Logis miteinander "verkaspern", muss Dich ja nicht interessieren. Falls Deine Ex weniger verdient als Du, wird sie sich dann beeilen, Sohnemann das zu belegen; in diesem Fall wird der verbleibende Zahlbetrag nach Euren Einkommen gequotelt.
Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Bedarf 640
abzüglich Ausbildungsvergütung -490
plus Taschengeld +90
Zwischensumme 240
geteilt durch zwei 120
minus 1/2 Kindergeld -77
verbleibender Zahlbetrag 43
Allens klar?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ist alles nicht so einfach. Wenn das JA da etwas zugänglicher wäre .... Aber hier in Le vertritt man den Standpunkt, daß unterhaltsverpflichtet Väter vom Grund erstmal verachtungswürdig und minderwertig sind.
Das gilt nicht nur in Le, was immer das sein mag.
Es gilt immer eine von 2 Regeln:
1. Wenn der Mann sich von der Frau trennt ist er ein A... und damit verachtungswürdig und minderwertig und muss bluten.
2. Wenn die Frau sich vom Mann trennt ist er auch ein A..., denn sonst hätte die Frau sich ja nicht von ihm getrennt! Rest siehe unter 1.
Gruss Beppo das A...
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi alle,
Wenn Sohn bei KM wohnt zählt doch die Tabelle in der 4. Altersstufe (640,- nur wenn er einen eigenen Haushalt hat oder war das eben nur ein unglückliches Zahlenbeispiel?). Also sind die bereinigten Netto der Eltern zu addieren und in der Tabelle der bedarf festzustellen. Übrigens gilt DT bzw BT vom Bedarf her entsprechend dem Wohnort des Kindes. Und dann swusf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
.... vielen Dank Martin.
Das war wirklich eine verständliche Erklärung.
Eine Frage hab ich noch: Der Bedarfsbetrag und der Pauschalbetrag von seinem Lehrlingsgeld sind fixe, also allgemeingültige Werte?
Aber sonst alles klar.
derkraf
Das gilt nicht nur in Le, was immer das sein mag.
Le ist unsere selbstbewußte Abkürzung, in Anlehnung an L.A., für Leipzig 🙂
... aber sonst, ist doch traurig, oder? Ich meine, man verläßt den Partner, nicht die Kinder. Doch die leiden darunter am meisten.
sächsische Grüße
derkraf
Hi alle,
Wenn Sohn bei KM wohnt zählt doch die Tabelle in der 4. Altersstufe (640,- nur wenn er einen eigenen Haushalt hat oder war das eben nur ein unglückliches Zahlenbeispiel?). Also sind die bereinigten Netto der Eltern zu addieren und in der Tabelle der bedarf festzustellen. Übrigens gilt DT bzw BT vom Bedarf her entsprechend dem Wohnort des Kindes. Und dann swusf.
Gruss oldie
uuups, jetzt hast Du meine Klarheit grad wieder beseitigt.
Mein Sohn lebt bei der Mama, ja.
derkraf
nee nee, soviel ändert sich garnicht. Nur der Bedarf wird anders bestimmt (freilich etwas komplizierter). Nachher die Anrechnungen und Verteilung bleibt. Vorteil ist eventuell, dass Du max. nach Deinem Einkommen löhnen musst, falls Ex zu wenig verdient.
Ohne Auskunft, was Deine Ex als Einkommen hat kannste erstmal nichts machen, da ist Dein Sohn in Zugzwang.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
HAllo!
Keine Angst! *brille* hat schon einen Betrag (zufällig?) genommen, der sich um die 12. Zeile der DDT bewegt. Genau sind es 629.- €
Da müssen dann beide Eltern ein Einkommen von bis zu 3600 .- NETTO zusammengerechnet haben. Habt ihr mehr geht ihr höher, bei niedrigem Einkommen entsprechend tiefer in der Tabelle. (Nicht wundern, bei einem KU-Berechtigten 2 Zeilen höhergehen!, da die Tabelle von 3 KU/ EU pflichtigen ausgeht)
Alles andere siehste bei Beitrag *brille*
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moinsen,
ja, ich habe diesen Unterhaltsbetrag für meine Musterberechnung durchaus absichtlich gewählt nach dem Motto "wenn man damit nach Ansicht des Gesetzgebers als nicht mehr privilegierter Volljähriger einen eigenen Hausstand unterhalten kann, kann man davon auch bei Muttern leben."
In dieser Situation geht es ja nicht mehr nur um die eigenen Einkünfte, sondern auch um die von Mutter und Sohn. Kriegt man sie gleich belegt, kann man auch gleich rechnen; kriegt man sie nicht, heisst das aber nicht, dass man gar nichts bezahlen müsste. Also rechnet und bezahlt man einfach mal auf der Basis dieser zwei "Grundannahmen" - sollten sie nicht stimmen, werden die Beteiligten sich schon beeilen, die tatsächlichen Einkommensverhältnisse zu belegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.