Moin moin,
ich habe (mal wieder) eine kurze Frage:
KM hat beim Jugendamt einen Termin zur kostenlosen Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt angefordert. Vor zwei Jahren wurde vor Gericht geklärt, was ich von meinem Nettogehalt abziehen darf und daran halte ich mich auch.
Wenn das Jugendamt mich auffordert, Unterlagen einzureichen: muss ich das tun?
Ich habe nichts zu verbergen, aber es nervt: schon wieder Keller ausräumen, Policen etc. raussuchen und einreichen.
viele Grüße!
Laut Gericht darf ich eine U-Bahn-Karte abziehen - in welchen Fällen gelten eigentlich die 5% berufsbedingte Aufwände? Darf das jeder?
Moin,
ich meine, dass berufsbedingte Aufwändungen immer pauschal abgezogen werden können. 5%, mindestens Euro 50,- und maximal Euro 150,-.
Gruß,
Jack
Hi
Wenn das Jugendamt mich auffordert, Unterlagen einzureichen: muss ich das tun?
Ja, da gibt es gesetzl. Vorgaben die lauten, dass alle zwei Jahre ohne Angabe von Gründen diese gefordert werden kann. Das hat mit dem Gerichtsurteil nichts zu tun. Allerdings muss Dir vorher vom JA mitgeteilt werden, dass dieses die Beistandschaft in Unterhaltsangelegenheiten übernommen hat.
Vor zwei Jahren wurde vor Gericht geklärt, was ich von meinem Nettogehalt abziehen darf und daran halte ich mich auch.
Das könnte den unteren level bedeuten, unter welchem auch das JA nicht gehen sollte. Aber es kommt auch immer auf die begründung im Urteil drauf an, da sich ja auch Umstände ändern können. Alles in allem nichts absolut Festgezurrtes.
Ich habe nichts zu verbergen, aber es nervt: schon wieder Keller ausräumen, Policen etc. raussuchen und einreichen.
Da hilft es, einen Aktenordner anzulegen und in den Schrank zu stellen, ordentlich sortierte Kopien abzuheften und in zeitl. Reihenfolge eines jeden Vorgangs thematisch zusammengefasst. 😉
Laut Gericht darf ich eine U-Bahn-Karte abziehen - in welchen Fällen gelten eigentlich die 5% berufsbedingte Aufwände? Darf das jeder?
Das Gericht war gestern, heute zählen die URL des zuständigen OLG (am Wohnort der Kinder).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo nochmal,
eine kleine Nachfrage zur Sicherheit habe ich noch:
Es gibt keine Beistandschaftes des Jugendamtes. Auf dem Schreiben wurde angekreuzt: Das Jugendamt ist tätig beratend und unterstützend für den sorgenden Elternteil nach 18 Abs. 1 SGB VIII
Ich habe meine Gehaltsbescheinigungen, Versicherungsunterlagen und Kontoauszüge bereits an meine Ex geschickt. Sie besteht darauf, dass ich das ans JA schicke. Ich will aber mit dem JA nichts zu tun haben. Muss ich das tun, oder reicht es, dass ich das alle Unterlagen geschickt habe? Ich verstehe das BGB so, dass ich ihr zur Auskunft verpflichtet bin und nicht dem JA. Liege ich richtig?
vielen Dank und Grüsse!
Das Jugendamt ist tätig beratend und unterstützend für den sorgenden Elternteil nach 18 Abs. 1 SGB VIII
Damit besteht eine Beistandschaft. Also ein kostenloer Anwalt für das Kind. Das ist ebenso bindend, wie eine Aufforderung eines RA die Unterlagen an ihn zu schicken.
Aber waum schickst du Unterhalgen an deine Ex, wenn das JA sieanfordert?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
im Schreiben kann außerdem angekreuzt werden
"als Beistand des Kindes nach §§ 55, 56 SGB VIII"
das ist aber nicht angekreuzt. Also gehe ich davon aus, dass das keine Beistandschaft ist. Es handelt sich hier um eine kostenlose Beratung für die KM (wie sie mir sagte).
Bist Du Dir sicher, dass das eine Beistandschaft ist? Dann muss ich es natürlich nochmal ans Jungendamt schicken.
Ich habe es an die KM geschickt, da ich ihr auskunftsverpflichtet bin. Ich möchte mit dem Jugendamt nichts zu tun haben, weil es der KM OHNE mich auch nur zu kennen, empfohlen hat, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Sie hat als Grund angegeben, dass sie einfach nicht mit mir reden kann. Aus der alleinigen Sorge wurde nichts. Ich finde das einfach unglaublich, wie das Jugendamt arbeitet. In allen Belangen (Schule, Erziehung, ...) sind wir uns einig. Unsere Streitpunkte liegen beim Geld und Umgang (Stichwort: wenn du bezahlst, darfst Du dein Kind auch wieder öfter sehen...) Die können doch nicht so etwas sagen, ohne mit uns beiden gesprochen zu haben. Alleine schon, dass der Staat so etwas sagen darf!
Wir haben ein gültiges Gerichtsurteil aus 2008, hier ist klar geregelt, um welche Punkte ich mein Einkommen bereinigen darf (Krankenversicherung, Altersvorsorge, u-Bahnkarte, Lebensversicherung & Berufsunfähigkeitsversicherung) - um diese Beträge habe ich mein Einkommen bereinigt und überweise den entsprechenden Betrag auch schon. Ich hatte eine Gehalterhöhung und habe von selbst mein Gehalt auf die neue Stufe erhöht. Ich weigere mich, das Jugendamt da zu involvieren, solange ich nicht muss. Und ich dachte, ich muss nur, wenn sie eine Bestandschaft hat. Da das nicht angekreuzt ist, sondern nur die Beratung, dachte ich, dass das hinfällig ist und ich die Unterlagen, die sie ja durchaus anfordern darf, an sie schicken kann. Was sie dann damit macht, ist mir gleich. Ich bezahle ja bereits, das was ich zahlen muss.
Mahlzeit,
der angeführte § besagt:
(1) Mütter und Vater, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung
1. bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen,
2. bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs (****).
Von daher sehe ich da keinen großen Unterschied zur Beistandschaft.
Wenn das JA um die Übersendung der entsprechenden Nachweise ersucht, wirst du wohl antworten müssen.
Du kannst ja schreiben ,das du der KM die entsprechenden Unterlagen bereits übergeben hattest und das JA sich diese bitte von ihr geben lassen sollen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Deern,
ich weiß gar nicht warum du damit ein Problem hast..........
Ich an deiner würde den ausgefüllten Antrag persönlich beim JA vorbei bringen und dort mal mit der Faust auf den Tisch hauen. Frechheit, einfach so das alleinige Sorgerecht ins Spiel bringen und vor allem mit dieser Begründung. Das würde ich mir niemals gefallen lassen!!! :gunman:
Berufsbedingte Aufwendungen kannst du meines Wissens nach max. 5% ohne Nachweis ansetzen, alles was höher ist musst du nachweisen!!!
Gruß Skater
@ deern
@skater
ich hab auch mit so einem JA zu kämpfen. Bei mir siehts leider so aus, dass SIE das alleinige SR bekommen hat 😡
Die Unterhaltsklage hat auch das JA geführt. Jetzt darf ich statt 254 € mtl. 374 € zahlen, habe schon seit 2 Jahren keinen Umgang mehr, SR ist futsch...aber die mtl. Zahlungen laufen pünktlich, weil die werden vom Gehalt gepfändet. (1 malige Zahlung vom Konto meiner jetztigen Frau-damaligen Lebensgefährtin) Ex gab an kein KU gezahlt--- Pfändung :gunman:
Moin moin,
hab mich da wohl falsch ausgedrückt: Das JA verquickt die Sorgerechtsgeschichte nicht mit dem Unterhalt. Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht mit JA-Empfehlung wurde schon vor zwei Jahren gestellt. Haben aber weiterhin das gemeinsame Sorgerecht.
Ich sehe mein Kind jedes 2te WE und die hälfte der Ferien.
Vielen Dank für Eure vielen Beiträge zu meinem "Problemchen". Ich werde morgen wohl die Unterlagen samt Arbeitgeber-Bestätigung ans JA faxen - wenn ich keine Wahl habe, will ich mich auch korrekt Verhalten. Im Endeffekt will ich einfach nur meine Ruhe haben - das alles Belastet auch meine kleine Familie hier. Selbst wenn das JA nur Altersvorsorge und Krankenkasse anerkennt liege ich noch in der bereits bezahlten Stufe, insofern wirds schon nicht so schlimm werden.
Für berufsbedingte Aufwände darf man hier in HH leider nicht generell mit 5 % ansetzen - man muss alles belegen.