Hallo,
nicht zuletzt durch die aktuellen Änderungen hab ich etwas Probleme damit, den KU für meine Tochter zu berechnen. Mein Nettoeinkommen bewegt sich so zwischen 1600 und 1800€. Soweit ich das verstehe, wird der KU direkt aus diesem Betrag errechnet? Wie sieht es mit den Fahrten zur Arbeit aus, werden die vom Netto abgezogen oder spielen die erst bei der Berechnung des TU eine Rolle? Ich würde für meine 6 jährige Tochter auf einen Betrag von 309 € kommen ist das so richtig?
Damit wären wir bei Thema Nr.2, Trennungsunterhalt
Dieser berechnet sich aus dem bereinigten Netto, also meine sagen wir 1700€ abzüglich KU, abzüglich Fahrtkosten (Arbeit), abzüglich gemeinsamer Schulden, abzüglich was noch (altersvorsorge? versicherungen?VL?)
Die derzeitigen Schuldenzahlungen drücken mich im Moment unter den Selbstbehalt (wo immer der auch liegen mag). Das wird sich aber dembald ändern, auch wenn ich dann nur wenig drüber sein sollte. Wie verbleibe ich. Zahle ich überhaupt, wenn nichts gefordert wird (sie ist etwas träge bei diesen dingen), lege ich einen gewissen Betrag zurück, um einer möglichen Nachzahlung zu begegnen?
vielen Dank im Voraus,
Peter
Hallo Peter,
Eine Frage vorweg: Gibt es einen Titel über die Unterhaltszahlungen, oder läuft das alles noch auf "freiwilliger" Basis zwischen dir und Ex? Wenn du nämlich einen Titel an der Backe hast, hat der Vorrang vor dem, was ich gleich beschreibe (oder anders gesagt, den Titel müsstest du dann u.U. ändern lassen). Hier aber die Berechnung nach dem aktuellen Stand der Dinge:
Gehen wir mal von einem durchschnittlichen Einkommen von 1.700 Euro aus (rechne da aber mal den tatsächlichen Durchschnitt der letzten 12 Monate aus; falls du z.B. Weihnachtsgeld bekommst, muss nämlich auch das anteilig berücksichtigt werden). Davon kannst du berufsbedingte Kosten abziehen, das wären bei dir insbesondere die Fahrten zur Arbeit. Hinweis: Viele Oberlandesgerichte erlauben auch eine Pauschale von 5%, einige wenige verlangen zwingend einen Einzelnachweis. Wenn die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLGs am Wohnort deines Kindes die Pauschale erlauben, kannst du entweder die Pauschale wählen oder es mit dem Einzelnachweis versuchen, je nachdem was günstiger für dich ist.
Da du keine Angaben gemacht hast, rechne ich hier mal mit der Pauschale: Nach Abzug von 5% bleiben noch 1.615 Euro übrig. Weiterhin darfst du Aufwendungen für eine Zusatz-Altersvorsorge geltend machen - also Riesterrente, Lebensversicherung, o.ä. Irgendwas in der Art hast du ja, die Beiträge kannst du auch noch von den verbleibenden 1.615 Euro abziehen - die Grenze dafür sind allerdings 4% vom Bruttoeinkommen. Ich vermute daher, dein bereinigtes Netto wird knapp oberhalb von 1.500 Euro bleiben, und damit landest du erst mal in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle. Da es nur knapp oberhalb von Zeile 1 ist, rechne ggf. alles noch mal mit spitzem Bleistift durch, d.h.: wie hoch ist dein Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate wirklich? wie viel kannst du als Altersvorsorge unterbringen?
So. Nun sollst du KU für deine Tochter zahlen, und deine Ex stellt ebenfalls Ansprüche an dich. Damit hast du zwei Unterhaltsberechtigte, und die Düsseldorfer Tabelle 2010 geht auch von zwei Unterhaltsberechtigten aus (siehe Anmerkung 1 in der DT; dies ist eine Änderung zu den Vorjahren, da galten drei Unterhaltsberechtigte als Standard). Anders als noch in 2009 kann dir daher niemand mehr eine Hochstufung aufs Auge drücken; es bleibt bei Zeile 2. Zahlbetrag für eine Sechsjährige demzufolge: 291 Euro.
Und damit zum komplizierterem Teil: dem TU. Von deinem Netto ziehst du erst mal berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge ab (wie oben), und außerdem die 291 Euro Unterhalt für das Kind. Ich schätze, damit bleiben bei dir ca. 1.250 Euro übrig. Um was für Schuldenzahlungen handelt es sich genau? Wenn es sich um eheprägende Schulden handelt, dann kannst du die Raten von diesen ca. 1.250 Euro auch noch abziehen, und dann wird es schon sehr eng mit Unterhaltsforderungen deiner Ex - ihr gegenüber hast du nämlich einen Selbstbehalt von 1.000 Euro. Sogar ohne anrechenbare Schulden gibt's für Madame daher nicht mehr als ca. 250 Euro Unterhalt; wie viel es wirklich ist, hängt aber auch noch davon ab, ob und wieviel Einkünfte sie selbst hat. Kannst du da bitte mal Daten liefern?
Ach so, noch zu dieser Frage:
Wie verbleibe ich. Zahle ich überhaupt, wenn nichts gefordert wird (sie ist etwas träge bei diesen dingen), lege ich einen gewissen Betrag zurück, um einer möglichen Nachzahlung zu begegnen?
Ich würde es so handhaben: Unterhalt fürs Kind ist Ehrensache, das solltest du ohne große Diskussion anerkennen und überweisen; dabei auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck "Kindesunterhalt", den Namen des Kindes und den Monat angeben. Beim TU würde ich gnadenlos auf eine Aufforderung der Ex warten. Wenn sie eine realistische Forderung stellt (du kannst zu gegebener Zeit gerne hier erzählen, was sie vorgeschlagen hat, und wir gucken uns das mal an), dann kannst du es ja problemlos anerkennen; wenn sie verrückte Ideen hat, dann ist immer noch Zeit, sie wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.
Wichtig für dich: Rückwirkend kann sie Unterhalt nur dann fordern, wenn sie dich vorher rechtswirksam in Verzug gesetzt hat (z.B. durch ein Schreiben der Art "ich melde einen Unterhaltsanspruch an und will eine Kopie deiner Einkommensnachweise, um die genaue Höhe zu berechnen" - dann bist du ab diesem Zeitpunkt in der Unterhaltspflicht, auch wenn die Verhandlungen über die genaue Höhe sich noch Monate hinziehen). Wenn deine Ex also, wie du schreibst, "etwas träge bei diesen dingen" ist, dann könnte es durchaus auch taktisch klug sein, ihr den Kindesunterhalt unaufgefordert zu liefern: Denn wenn sie gar nichts von dir bekommt, hat sie einen triftigen Grund, sich zu kümmern; wenn sie zumindest den Unterhalt fürs Kind bekommt, kann es sein, dass du Glück hast und sie sich mit ihren eigenen Ansprüchen noch ein wenig Zeit lässt 😉
Das mit dem "Geld zurücklegen" ist trotzdem eine gute Idee, falls du mal Geld übrig haben solltest. Am besten verwahrt an einem Platz, von dem die Ex keine Ahnung hat, wenn es im Rahmen der Scheidung zum Zugewinnausgleich kommt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
habe erst jetzt Deine antwort gesesen.
ich bleibe mit dem netto unterhalb von 1900€, Weihachtsgeld geht in eine Direktversicherung zwecks Altersvorsorge. An Aufwendungen für die Arbeit fallen Monatlich 1284km (hin und zurück) an, die mit dem PKW gefahren werden müssen, da ich flexibel sein muß. Das Amt für Grundsicherung hat da mal rund 250€ oder 260€ für gerechnet (hab die zahlen nicht vorliegen). Die Schulden sind nicht allzu hoch, aber vorhanden. Ich zahle für die Couchgarnitur und einen Kredit für einen Kohleherd, den wir uns mal geleistet haben und einen weiteren Kredit für das Heizöl letztes Jahr zahle ich auch noch ab (ist diesen Monat bezahlt). Summa summarum zahle ich zur Zeit 400€/Monat an gemeinsamen Schulden, wobei meine Frau gerne noch mit einigen Überraschungen aufwahrtet, so scheint noch eine Nachzahlung für die Stromrechnung kurz vor der Pfändung zu stehen, aber sowas bekomme ich erst gesagt, wenn der Strom abgestellt wird!
Jüngst hat sich gezeigt, daß meine Angetraute in den letzten Zwei Jahren das Sparkonto unserer Tochter samt allem was ihr in der Zeit so von Verwandten und Bekannten zugesteckt bekommen hat, geplündert hat - restlos. Hier würde ich sie gerne in die Pflicht nehmen, wobei ich bereit bin, auch meinen Teil dazu beizutragen, das Konto wieder aufzufüllen. Ich will versuchen sie dazu zu bewegen, die rund 1500€ als gemeinsame Schulden (es wurden ja laut ihrer Aussage Rechnungen beglichen) zu deklarieren (schriftlich) und von den Mitteln zu bezahlen, die dembald fei werden. Hier wird aber noch einige Überzeugungsarbeit zu leisten sein.
Die Einkünfte meiner Frau belaufen sich auf 210€ Mieteinnahmen, die sie von mir bekommt. Ansonsten ist nichts, außer Kindergeld und KU. Ihr Sohn (18,nicht meiner) hat noch etwa 350€ Aufwandsentschädigung für ein Praktikum und lebt in ihrem Haushalt, meiner ist mittlerweile abgetrennt, aber im gleichen Haus. Sie hat einen 400€ Job in Aussicht, den sie schon im letzten Jahr gemacht hat, hat aber rund 100€ Spritkosten im Monat, um zur Arbeit zu kommen.
Was den KU angeht, so habe ich mit dem Jugendamt gesprochen und die sind der Meinung, daß die nächst höhere Unterhaltsklasse anzuwenden ist. Ich zahle also 309€.
Obwohl es nicht unbedingt zum Thema gehört, möchte ich noch etwas anmerken:
Meine Herzaallerliebste hat in den letzten Jahren unsere Finanzen, die sie zu meinem Leidwesen zu regeln versuchte (ich bin als LKW-Fahrer ja die meiste Zeit nicht Zuhause), mit aller Macht an die Wand gefahren. Ungeöffnete Post, an sie wie an mich, wurde in Plastiktüten gesammelt und kleine Beträge wurden so mit der Zeit durch Mahn- und Inkassogebühren zu ganz ansehnlichen Posten. Das besagte Sparkonto unserer Tochter wurde geplündert.
So wie ich es sehe ist meine Frau daran kaputt gegangen. Ihr ist die Sache über den Kopf gewachsen und sie hat sich ins Internet verzogen, wo sie gengend Zuhörer gefunden hat, die ihr ihre Lügen, die sie selbst glaubt, abnehmen und sie in ihrem tun bestärken. Wir jemand zu kritisch, wird er ausgetauscht. Gibt ja genügend Gescheiterte! Auf das Sparkonto angesprochen sagte sie, sie wäre einmal an dem Konto gewesen. Als ich das Sparbuch haben wollte, viel ihr ein, daß sie ja letzt nochmal dran war und auch die 200€ die sie angegeben hatte, nicht mehr da waren. Bei der durchsicht stellte ich dann fest, daß seit das Konto besteht, jeder cent abgeholt worden ist und es nicht eine Bareinzahlung gibt, was wohl bedeutet, daß auch das Sparschwein meiner Tochter nurmehr mit Kupfer gefüllt sein dürfte, sicher keine Scheine, die eigentlich da sein müßten!
Ich habe meiner Frau einen langen Brief geschrieben, in dem ich ihr ihre Verfehlungen zwar vorgeworfen habe, ihr aber auch klar gemacht habe, daß die Dinge nunmal passiert sind und es nun an der Zeit wäre, sie gemeinsam wieder zu richten, ohne Schuldzuweisungen und Streit. Ich hatte überlegt, meine Altersversorgung zu kündigen, um einen Befreiungsschlag zu führen (werde ich nicht tun). Ihre einzige Reaktion war, daß die Unterlagen für die Versicherung sofort herausgesucht wurden, was in den letzten zwei Monaten immer an irgendwas gescheitert ist (sie ist ja als Begünstigte eingetragen)wie überhaupt meine Unterlagen nur spärlich aus ihrem Chaos heraus finden. Ob es die Trennung (seit 01.01. amtlich) angeht, eine Trennungsvereinbahrung, Unterhalt, Umgang oder was auch immer sind alle Schritte von mir eingeleitet und teilweise vollzogen worden. Von ihr kommt nichts. Nichtmal HarzIV hat sie beantragt, obwohl sie vermutlich Anspruch hätte.
Diese Frau ist krank und braucht Hilfe, leht aber jede Hilfe ab. Sie ist implodiert und reißt nun alles mit sich und das, weil sie NICHTS tut, rein garnichts. Die Wohnung verwahrlost, die Rechnungen stapeln sich und ich kann nur versuchen, mich und meine Tochter irgendwie in Sicherheit zu bringen. Das Problem ist, daß es schwer ist, gegen sie vorzugehen. Die Wohnung sieht übel aus, aber es gibt schlimmere, unsere Tochter wird nicht gefördert und vor dem Fernseher geparkt, aber sie wird versorgt.
Obwohl ich immer an einer einvermehmlichen Lösung interessiert war und allein schon aus Kostengründen einen Bogen um Anwälte gemacht habe, werde ich wohl oder übel jetzt einen Anwalt einschalten müssen. Das jedoch mit dem Ziel, den Rosenkrieg zu gewinnen, nicht um ihr zu schaden, sondern um mich und vorallem meine Tochter(6), die mittlerweile zusehends unter der Sache leidet (sie ist sehr tapfer, aber weint im schlaf) vor weiterem Schaden zu bewahren. Was ich hier versucht habe, nämlich die Dinge so weit zu trennen, daß ich einigermaßen aussen vor bin, wenn meine Frau komplett zusammenbricht (um dann, so dachte ich in meiner naiven gutmenschlichkeit, vielleicht bereit zu sein, ihr wieder auf die Beine zu helfen), ist nicht durchführbar. Komme ich ihr entgegen, nimmt sie ohne Gegenleistung und ich beraube mich selbst meiner knapp bemessenen Mittel. Ich muß gegen sie vorgehen und das möglichst so, daß sie sich davon nicht erholen kann und zum Gegenschlag ausholt. Ich weiß daß sie kämpfen kann und das auch noch, wenn es längst nichts mehr zu gewinnen gibt. Die Lethargie, in der sie sich befindet, mag irgendwann von ihr abfallen, aber darauf kann ich mich nicht verlassen und es fragt sich, ob das für mich gut wäre.
Ist jetzt etwas umfangreich geworden, aber die Dinge sind ja miteinander verwoben. So wie ich es sehe, muß sie Fallen, damit sie sich wieder aufrichten kann. Dabei solten meine Tochter und ich nicht mitgerissen werden. Der Unterhalt für meine Tochter ist mehr oder weniger unstrittig und ich zahle ihn ohgne murren. Wenn ich(wir) ein Wechselmodell hinbekomme(n), natürlich anteilig, aber das ist selbstredend. Sie sollte jedoch gezwungen sein, sich auf ihre eigenen Beine zu Stellen, nicht nur wegen meiner Finanzen, sondern um ihrer selbst willen. Unterhalt muß also mit dem spitzen Bleistift gerechnet werden und ich will auch langsam mal über das Thema teilen nachdenken. Die Couchgarnitur, der Herd, Unterhaltungselektronic, Hausrat, warum sollte das alles bei ihr verbleiben, wo ich doch in erster Lineie dafür bezahle (das es bezahlt wurde, kann man nicht wirklich behaupten). Hier will ich ihr, das gebe ich zu, schaden, aber nur um den Prozeß zu beschleunigen, der ja schon längst unumkehrbar scheint.
Peter
Hallo Peter,
Was den KU angeht, so habe ich mit dem Jugendamt gesprochen und die sind der Meinung, daß die nächst höhere Unterhaltsklasse anzuwenden ist. Ich zahle also 309€.
Was ich von ein paar Tagen geschrieben habe, gilt sinngemäß auch mit deinen neuen Zahlen: Die 309 Euro können überhaupt nur dann richtig sein, wenn du an deine Ex keinen Unterhalt zahlst; wenn doch, sind es allenfalls 291 Euro. Ich mach' mal 'ne Überschlagsrechnung mit deinen neuen Zahlen:
Es sind also netto weniger als 1900 Euro - ich nehme mal deine alte Obergrenze von 1800 Euro. Wenn ich es richtig sehe, ist für dich das OLG Brandenburg zuständig (?) und bei denen steht in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien drin, dass ein Teil deiner Spesen/Auslösung auch noch in die Unterhaltsberechnung einfließen kann. Ich nehme jetzt mal ca. das dort vorgeschlagene Drittel von deinen 400 Euro Spesen, also kommen auf die 1800 Euro schlimmstenfalls noch 130 Euro drauf. Von diesen 1930 Euro gehen dann aber wieder die berufsbedingten Kosten runter, OLG Brandenburg erlaubt die Pauschale von 5% (was knapp hundert Euro wären), aber du kannst ja sogar deutlich höhere Fahrtkosten nachweisen. Wie auch immer: Du landest in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle (Einkommensbereich 1501 Euro bis 1900 Euro).
Und das ist für ein sechsjähriges Kind nun mal ein Unterhalt von 291 Euro - außer, du bist wirklich nur für deine Tochter unterhaltspflichtig, dann könntest du hochgestuft werden. Aber so wie du deine Ex schilderst, wirst du noch für lange Zeit dem Grunde nach für sie unterhaltspflichtig sein, und so wie ich eure etwas unübersichtliche Einkommenssituation einschätze, werden für sie auch tatsächlich ein paar Euro an Trennungsunterhalt abfallen. Es wird zwar wegen der ganzen eheprägenden Schulden nicht besonders viel sein können, aber ich rate dringend davon ab, beim Jugendamt einen Titel über Zeile 3 bzw. 110% bzw. 309 Euro zu unterschreiben - oder hast du das eh' schon getan? Vielleicht habe ich es in deinem Text übersehen, aber ich glaube, diese Frage von mir hast du noch nicht beantwortet.
Im übrigen wiederhole ich meinen Vorschlag, den ich in deinem anderen Thread gemacht habe: Du und Ex, ihr müsst euch zusammensetzen und zusehen, wie ihr das leckgeschlagene Schiff wieder flott bekommt; wenn ihr's nicht alleine packt, dann mit Hilfe eines Mediators. Und dabei kann es in eurem Fall auf der finanziellen Baustelle nur um die Frage gehen, wie ihr abseits von allen üblichen Regelungen unseres Scheidungsrechtes dahin kommt, dass ihr (a) zusammen genügend Geld erwirtschaftet, damit dieses Haus gehalten werden kann, und (b) wie ihr den kläglichen Rest einigermaßen fair unter euch aufteilt. Sobald sich einer von euch beiden auf den Paragrafen-Standpunkt stellt, wird dieses Schiff endgültig untergehen. Ich schätze, dir ist das klar; deiner Ex allerdings offenbar noch nicht.
Die eine Möglichkeit wäre, dass du diese Teilzeitregelung deines Arbeitgebers akzeptierst. Das würde aber bedeuten, deine Ex bräuchte einen Job, bei dem sie idealerweise genau dann voll arbeitet, wenn du daheim bist. Alternativ dazu einen Halbtagsjob am Vormittag, wenn das Kind in der Schule ist - ist sie das schon, oder kommt sie erst in diesem Jahr in die Schule? Für beide Varianten ist natürlich die Frage, wie realistisch ist es, dass sie bei euch in der Gegend so einen Job bekommen kann? Bei dem Job, den sie jetzt hat (oder hatte?) waren es ja auch schon 70 Kilometer Fahrerei, und das frisst (a) Zeit und (b) einen Teil des Geldes, das sie verdient.
Die andere Möglichkeit wäre, dass du weiterhin Vollzeit arbeitest und deine Ex wie bisher relativ wenig Geld selbst verdient. Wie viel Geld du selbst in Vollzeit und Teilzeit verdienst, weißt du ziemlich genau; du müsstest jetzt abschätzen, was bei deiner Ex realistischerweise in den beiden skizzierten Varianten an Verdienst herauskommen könnte.
Was den Chaos-Haushalt deiner Ex betrifft: Ich entnehme einem älteren Beitrag von dir, dass die Mutter deiner Ex ebenfalls im gleichen Haus wohnt - kann sie in deiner Abwesenheit nicht ein Auge darauf werfen, dass ihre Tochter eine zumindest halbwegs kindgerechte Haushaltsführung an den Tag legt?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
