Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung bitte um Hilfe bei Berechnung

 
(@robshome86)
Rege dabei Registriert

Kurzfassung: Ich zahle 120% für meinen 9 jährigen (Titel besteht). Möchte den Titel ändern lassen da sich meine Lebensverhältnisse geändert haben. Mittlerweile habe ich noch einen 2 jährigen Sohn, und mein 3. Kind kommt August auf die Welt. Somit habe ich 3 Kinder. Kind 1+2 + Freundin wohnen mit mir zusammen. Kindsmutter von meinem 9 jährigen weigert sich den Titel auf gute Weise zu ändern. Somit bliebe nur der Rechtsweg. Hier mein Lohn meiner letzten 12 Abrechnungen:

Mai 3477 Euro

April 3205 Euro

März 4357 Euro

Februar 3295 Euro

Januar 3974 Euro

Dezember 4332 Euro

November 3506 Euro 

Oktober 3747 Euro 

September 3522 Euro

August 704 Euro 

Juli 944 Euro + 794 Euro (Elterngeld)

Juni 4172 Euro + 794 Euro (Elterngeld)

 

Erstattung Steuer 2024 = 593 Euro

Erstattung Kirchensteuer = 130 Euro

 

Private Altersvorsorge ist schon vom Gehalt abgezogen (wird direkt vom Arbeitgeber abgezogen) . Arbeitsweg habe ich keinen (nur 900 m).

Wer kann rechnen und helfen?

Danke vorab!!!!

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2025 11:20
Schlagwörter für Thema
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo robshome

Ich habe gerade mal eine überschlägige Berechnung anhand der von Dir angegebenen Zahlen. Du hast inklusive der Steuerstattung ein durchschnittliches unbereinigtes Nettoentgelt von 3064,83€. Du bist der Mutter des 1 da noch nicht 3 Jahre alt sowie Kind 1 und 2 Unterhalt schuldig. Kind drei zählt noch nicht. Kind 1 und 2 gehen der Mutter im Unterhalt vor.

Damit bist Du in Stufe 4 der DDT, für das 9 jährige Kind wäre der Unterhalt laut Tabelle 638€- 125,00 € halbes Kindergeld, sowie für das 2 jährige Kind beträgt der Unterhaltssatz 555 € - 125,00 € halbes Kindergeld. Das sind erst mal die groben Berechnungen. Ab August und Geburt des dritten Kind wird wieder neu gerechnet in der Form das dann drei Kinder plus KM des Neugeborenen Unterhaltsberechtigt sind. Dein Selbstbehalt beträgt lt. Tabelle 1950 € . Wenn das dritte Kind da ist , muss auch die Stufe in der DDT herabgestuft werden weil Du dann für 4 Personen Unterhaltspflichtig bist und die DDT Tabelle immer nur von 2 Unterhaltsberechtigten Personen ausgeht. Ich hoffe ich konnte erst mal ein bischen Licht reinbringen. 

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2025 17:11
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo robshome

Ich habe gerade mal eine überschlägige Berechnung anhand der von Dir angegebenen Zahlen. Du hast inklusive der Steuerstattung ein durchschnittliches unbereinigtes Nettoentgelt von 3064,83€. Du bist der Mutter des 1 da noch nicht 3 Jahre alt sowie Kind 1 und 2 Unterhalt schuldig. Kind drei zählt noch nicht. Kind 1 und 2 gehen der Mutter im Unterhalt vor.

Damit bist Du in Stufe 4 der DDT, für das 9 jährige Kind wäre der Unterhalt laut Tabelle 638€- 125,00 € halbes Kindergeld, sowie für das 2 jährige Kind beträgt der Unterhaltssatz 555 € - 125,00 € halbes Kindergeld. Das sind erst mal die groben Berechnungen. Ab August und Geburt des dritten Kind wird wieder neu gerechnet in der Form das dann drei Kinder plus KM des Neugeborenen Unterhaltsberechtigt sind. Dein Selbstbehalt beträgt lt. Tabelle 1950 € . Wenn das dritte Kind da ist , muss auch die Stufe in der DDT herabgestuft werden weil Du dann für 4 Personen Unterhaltspflichtig bist und die DDT Tabelle immer nur von 2 Unterhaltsberechtigten Personen ausgeht. Ich hoffe ich konnte erst mal ein bischen Licht reinbringen. 

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2025 17:12
(@robshome86)
Rege dabei Registriert

@der-frosch Habe es nur halb verstanden. Ist es nicht so : wenn ich ein weiteres Kind bekomme, bekommt das „alte Kind“ eine Stufe weniger in der DDT? Oder gibt es hier andere Regeln von denen ich nichts weiß?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2025 17:28
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@robshome, da hast Du etwas verkehrt verstanden. Die Düsseldorfer Tabelle ist für zwei Personen ausgelegt. Bei weniger Personen ( sprich 1 Kind ) wird um eine Stufe herauf gestuft, daher auch bei Dir die 120 % DDT. Bei mehr unterhaltsberechtigter Personen wird herabgestuft. Das heißt für Dich das Du bei Deinem unbereinigtem Nettolohn nicht mehr auf Stufe 5 ( 120 % ) auf Stufe 4 herabgestuft wirst wegen Kind 2, welches ja bei der Berechnung ( sprich Titel erstellung 120 %) noch nicht da war, so das jetzt Stufe 4 für Dich gilt. Wenn Kind Nr. 3 auf die Welt kommt dann ändert sich die Berechnung noch einmal da dann ja das neue Kind und seine Mutter noch dazu kommen. Das bedeutet das es noch mal eine Stufe runter auf Stufe drei gehen müßte. 

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2025 17:58
(@robshome86)
Rege dabei Registriert

@der-frosch Dank dir!

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Themenstarter Geschrieben : 01.06.2025 18:52
(@heliflieger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Frosch,

ich habe mir deine Berechnung angesehen und komme mit der Verteilermasse ins Schleudern. Beispiel hier bereinigtes Einkommen 3064€ abzüglich Kontrollbedarf=1950= Verteilungsmasse=1114€ Kindesunterhalt 943€ über 171€

Wäre das so richtig? 

 

Vielen Dank im Voraus für deine Hilfe.

Gruß

Heliflieger

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2025 19:03
(@heliflieger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Frosch,

 

meine Bearbeitung war leider zu spät. 

Mein Beispiel als Nichtwisser der Verteilermasse:

 

1114/2 557-125=432€
555-125=430€

Also müßte der Frosch anstatt 943€ nach der Verteilermasse 862€ zahlen? 

Danke

Heliflieger

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Geschrieben : 01.06.2025 19:14
(@stronglife)
Zeigt sich öfters Registriert

@robshome86 Die beiden Sondermonate Juli und August mit reduziertem Einkommen (Elternzeit?) mal rausgerechnet, landest du bei gut € 3.800 inkl. Steuererstattungen. Das ist Stufe 6 mit 128% nach DT, wenn du keine weiteren abzugsfähigen Kosten hast. Die DT ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Du bezahlst aktuell 120%. Also schon eine Stufe unter deinem Einkommensrahmen. Nun mit vier Unterhaltsberechtigten kannst du runtergestuft werden. Da geht dann die Diskussion los, um wie viele Stufen. 120% bedeutet bereits Abstufung. Du musst dir überlegen, ob Prozessrisiko und Kosten wegen einer weiteren Stufe für dich in einer gesunden Relation stehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2025 22:05
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @robshome86

Ist es nicht so : wenn ich ein weiteres Kind bekomme, bekommt das „alte Kind“ eine Stufe weniger in der DDT?

Bei der Abänderung titulierten Unterhalts werden grundsätzlich alle neuen Umstände berücksichtigt und dementsprechend komplett neu berechnet (incl. evtl. Herauf- bzw. Herabstufung).

Und bevor hier weiter bei der Stufung von einer grundsätzlichen Berücksichtigung der Bedarfskontrollbeträge der Düsseldorfer Tabelle ausgegangen wird, brauchen wir erstmal das zuständige OLG. Das OLG ist abhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (meist Wohnsitz). Und dann finden wir in den Leitlinien des OLG auch, ob und unter welchen Voraussetzungen das zuständige OLG mglw. eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen gewährt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2025 23:01




(@robshome86)
Rege dabei Registriert

@stronglife danke dir. Wie du auf 3800 Euro kommst ist mir ein Rätsel. Komme auf ca 3300 Euro Durchschnitt. Ich wohne in Bayern Nähe München. Ich „darf“ 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2025 07:39
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @robshome86

Wie du auf 3800 Euro kommst ist mir ein Rätsel.

Mir nicht. Siehe:

Geschrieben von: @stronglife

Die beiden Sondermonate Juli und August mit reduziertem Einkommen (Elternzeit?) mal rausgerechnet, landest du bei gut € 3.800 inkl. Steuererstattungen.

Geschrieben von: @robshome86

Komme auf ca 3300 Euro Durchschnitt.

Bei minderjährigen Kindern gilt grundsätzlich die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das zuständige Gericht wird daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die - selbst verursachte - Einkommensreduzierung der beiden Monate Juli und August 2024 nicht anerkennen.

Geschrieben von: @robshome86

Ich wohne in Bayern Nähe München. Ich „darf“ 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen.

Ja, dann "darfst" du die Pauschale vermutlich abziehen. Aber es könnte durchaus sein, dass der Richter dich in der Verhandlung nach Anhaltspunkten dafür fragt, siehe Süddeutsche Leitlinien, Punkt 10.2.1. Und ob dann 900 Meter Arbeitsweg allein reichen??? Ansonsten hast du keinerlei berufsbedingte Aufwendungen?

Und nochmals: Die Zuständigkeit des Gerichts hängt nicht von deinem Wohnort ab, sondern vom gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (meist Wohnsitz),  siehe § 232 FamFG. Ist das auch in der Nähe von München?

 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2025 09:41
(@robshome86)
Rege dabei Registriert

@tacheles korrekt: mein 9 jähriger wohnt hier quasi um die Ecke. Also gleicher Wohnort sozusagen. Ich verstehe nun: das reduzierte Einkommen wird ev nicht anerkannt. Was wird stattdessen hergenommen weil dann sind es ja nur 10 Lohnabrechnungen. Einfach 2 weitere Lohnabrechnungen mit vollen Gehalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2025 11:01
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@robshome86 

Lass uns vorläufig einfach weiter von den obigen 3.800 € und somit der 6. Einkommensgruppe der DT ausgehen (128%). Und im schlechtesten Fall von keiner Gewährung der 5%-Pauschale, da du außer 900 Meter Arbeitsweg bisher keinerlei Anhaltspunkte für berufsbedingte Aufwendungen genannt hast. Aufgrund 4 Unterhaltsberechtigten Personen ab August 2025 müsste dann eine Herabstufung um 2 Gruppen erfolgten, Landung also in Einkommensgruppe 4 (115%). Der Kindesunterhalt ab August würde sich insgesamt auf 1.365,50 € belaufen (2 x 427,50 und 1 x 510,50). Damit wäre der Bedarfskontrollbetrag der 4 Einkommensgruppe gewahrt und es käme zu keiner weiteren Herabstufung. Unter diesen Bedingungen würde ich persönlich vermutlich keine gerichtliche Abänderung starten.

Aber wie werden die Lohnabrechnungen für Juni und Juli 2025 wirklich aussehen? Warum überhaupt die hohen Schwankungen in den einzelnen Monaten? Und was fällt dir noch zu den berufsbedingten Aufwendungen ein? 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2025 12:07
(@robshome86)
Rege dabei Registriert

@tacheles hohe Schwankungen weil: Weihnachtsgeld, Bonus IG Metall, Bonus von der Firma selbst. Das kann mal schnell 1000 Euro ausmachen. Ich arbeite Schicht, wenn ich mal Urlaub habe und keine Schicht arbeite komme ich mit weniger nach Hause. Die Monate Juni Juli sind so gering weil: das ist meine Elternzeit und ich bekam dort nur anteilig den IG Metall Bonus. Berufsbedingte Aufwendungen: ich weiß nicht ob das zählt: T Shirts gekauft für die Arbeit, die Kindesbetreuung meines 2 jährigen (Tagesmutter) ist glaube ich auch bei den BBA einzuordnen. Aber sicher bin ich mir nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2025 12:23
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @robshome86

Die Monate Juni Juli sind so gering weil: das ist meine Elternzeit und ich bekam dort nur anteilig den IG Metall Bonus.

Ich spreche von Juni und Juli 2025! Denn du willst doch wohl nicht noch vor Geburt des nächsten Kindes eine gerichtliche Abänderung anleiern?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2025 12:28
(@robshome86)
Rege dabei Registriert

@tacheles aber nein doch. Erst wenn Kind 3 auf der Welt ist. Juni Juli 2025 kann ich nicht sagen. Nur vermuten! Vermutlich zwischen 3300-3500 Euro etwa.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2025 12:30