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Unterhaltsberechnung bei Schwerbehinderung

 
(@zwerch99)
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Hallo allerseits,

bin neu hier und hab bei meiner Suche im Forum nichts zu meinem Fall gefunden - falls es doch etwas gibt, sorry das ich ein neues Thema aufgemacht habe!

Meine unterhaltsberechtigte Tochter wird 18 und es steht mal wieder eine Gehaltsprüfung an. Derzeit zahle ich gem. DT und Titel 105% des Mindestunterhaltes. Bei der Berechnung wurde nie meine Schwerbehinderung berücksichtigt, die Fragen an das JA nach evt. erhöhtem Selbstbehalt wurden nicht beantwortet, bei den Werbungskosten wurde auf den angerechneten Maximalbetrag von 150,- € verwiesen.
Bei der letzten Berechnung hab ich bei 105% "kein Fass" aufgemacht, es ist nur dummerweise ein weiterer Unterhaltsfall dazu gekommen, welcher mich noch länger beschäftigen wird.

Ich habe das Merkzeichen aG in meinem Schwerbehindertenausweis und bin hiermit nach Definition "... ständig gehindert, an öffentlichen Veranstaltungen jeglicher Art teilzunehmen" (oder so ähnlich).
Insofern bin ich auch auf mein Auto zur Erreichung meines Arbeitsplatzes angewiesen. Die einfache Entfernung beträgt hierbei 65Km!
Wenn ich jetzt nach den HLL 2010 meine Werbungskosten berechne, komme ich auf monatlich ca. 350,-€ nur für die Fahrtekosten, wobei ich die gesamten Km in Ansatz gebracht habe, da ich auch steuertechnisch Hin- und Rückweg absetzen kann.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrung mit solchen Fällen oder gibt es sogar Urteile hierzu??? Was muss ggf. ein JA bei Schwerbehinderung des Unterhaltspflichtigen berücksichtigen / anrechnen?

Gruß und danke vorab für eure Hilfe!!
zwerch99

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2010 21:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi zwerch99
Herzlich Willkommen

Frage1: In welchem Monat wird Tochter 18J? Wurdest Du bereits aufgefordert (und wenn ja wann)? Was macht sie?
Frage2: HLL = Hamm'er Leitlinien?

Ab 18J ist einiges anders. Beide ET werden barunterhaltspflichtig und das KG wird immer im vollen Umfang bedarfsmindernd berücksichtigt.
Eine Schwerbehinderung an sich bedingt keine besondere Beachtung im Unterhaltsrecht, es sei denn, dadurch werden konkrete Kosten(-Umstände) verursacht. Wenn Du belegen kannst, dass Du auf das Fahrzeug angewiesen bist um zur Arbeit zu kommen (ÖPNV ist nicht zumutbar), dann sollten auch die konkreten Kosten für den Arbeitsweg abzugsfähig sein. Zumal, Du zahlst über dem Mindest-UH. Kann aber auch sein, Du bist bei 105%, weil es nur einen UH-Bedürftigen bis jetzt gab. Bei zwei Bedürftigen rutschst Du eine Stufe tiefer als bisher.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 01:04
(@zwerch99)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie,

meine Tochter wird im Dez 18. Die Aufforderung hab ich vor ca. 2 Wochen vom Zuständigen JA bekommen. Es sei damit beauftragt worden, steht aber "nur noch beratend" bei.
Sie geht noch zur Schule und macht in 2012 Abi. Durch die beigefügte Schulbescheinigung hab ich jetzt die Adresse, war mir vorher nicht bekannt.
Insgesamt gibt es 3 unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von 10 und 5 Jahren, eines davon lebt bei mir (uns, bin wieder verheiratet).
Die Mutter meiner Tochter ist so weit ich weiß nicht berufstätig aber auch wieder verheiratet. Wie verhält es sich, wenn die Mutter kein Einkommen hat?
Das Merkzeichen aG in meinem Schwerbehindertenausweis sagt eigentlich aus, dass mir die Nutzung des ÖPNV nicht zuzumuten ist.

Zu Frage 2: ja, meinte die Hammer Leitlinien.

Danke und Gruss,
zwerch99

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 21:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Als erstes solltest Du Deine Tochter auffordern, selber Einkommensauskunft zu erteilen sowie das Einkommen ihrer Mutter Dir mitzuteilen. Gemäss §1603 Abs.1 BGB unterliegt diese einer gesteigerten Unterhaltsverpflichtung. Denn ich gehe davon aus, dass Tochter privilegiert ist (geht zur Schule, wohnt bei Muttern, nicht verheiratet, unter 21J). Das könnte gleich als Hinweis mitgeteilt werden. Wenn das JA hier "nur beratend" fungiert und weder Tochter oder ein offizieller Rechtsvertreter Absender dieses Schreibens sind, stellt es noch nicht einmal eine Inverzugsetzung dar und hat rein informellen Charakter.

Wenn Tochter also privilegiert ist, stehen alle drei Kinder im ersten Rang. Bei der Mutter könnte ein fiktives EK angenommen werden. Wenn sie aber ebenfalls weitere Kinder hat und diese noch betreut werden müssen, so wird alles nur noch komplizierter.
Wann wurde denn das letzte mal Auskunft von Dir erteilt? Im schlechtesten Fall musst Du alleine den Bedarf für die Grosse decken. Das müsste aber weniger als bisher sein, da jetzt das ganze KG abgezogen wird. Bei 105% wären das 329€ statt bisher 356€.
Wie hoch sind denn Deine bereinigten Einkünfte?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 12:35
(@zwerch99)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie,

war mir schon klar, dass das mal wieder nicht so einfach wird. Werde deine Hinweise bei der Antwort an das JA berücksichtigen.

Nach meiner Kenntnis ist die Mutter zwar verheiratet, hat aber keine weiteren Kinder. Vor einigen Jahren hab ich mal eine Aufforderung von der Arge bekommen, meine Einkünfte darzulegen. Ergebnis war, dass ich genügend KU zahle und so weitermachen solle!? Ob es hierbei um Forderungen meiner Tochter ging oder die Mutter einen Antrag auf Unterstützung gestellt hat weiß ich nicht.
Auskunft hab ich zuletzt 2007 erteilt. Bereinigtes Nettoeinkommen war seinerzeit ca. 3000,-€, allerdings ohne Berücksichtigung meiner erhöhten Fahrtkosten. Hier wurde jedoch als weiterer Bedarf neben der beiden anderen Kinder auch Unterhalt für meine Frau berücksichtigt (560,-€). Mit der Berechnung war ich weitestgehend einverstanden. Hab noch Schulden aus erster Ehe einbringen können und bin so letztendlich bei 105% gelandet. Jetzt geht es mir eigentlich nur um die Berechnung der Werbungskosten wegen meiner Behinderung! Die Berechnung zum bereingten Einkommen fällt mir deshalb schwer. Hab sicherlich heute einige € mehr als 2007, weiss aber nicht was ich in Abzug bringen kann!?
Beziehen sich die von dir erwähnten 329,-€ schon darauf, dass die Mutter keine Einkünfte hat und ein fiktives Einkommen angenommen wird?

Zu meiner Tochter hatte ich bisher nie Kontakt, ging Anfang alles über Anwalt und dann über das JA. Ich wüßte jetzt auch nicht, auf welches Konto ich überweisen sollte!?

Gruss,
zwerch99

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2010 20:30