was bleibt mir, wer...
 
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was bleibt mir, wer kann sowas berechnen ??

 
(@markusburke)
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Hallo zusamme,

will hier nicht lange herum schreiben wie es zur Situation gekommen ist, es ist wie es ist nur ich kenne mich mit dieser Unterhalt rechnung nicht aus...!!
Wer kann da mal Licht reinbringen...

Mache es Kurz:

Lohn Netto : 2687,65 € (Gehalt im Monat) Steuerklasse 3+ Freibetrag für 1,5 Kinder Behindert gesamt 4 Kinder auf der Karte.

Kindergeld für die Kinder : 773,-€
eigendes Kind 1 ; 19 Jahre: Macht noch Schule (Abi 2011)
eigendes Kind 2 ; 17 Jahre: Ist Behindert zu 100% wird im Juni 2011 18 Jahre
Pflegekind 1 ; 11 Jahre seit 8 Jahren bei uns
Pflegekind 2 ;  4 Jahre seit 1 Jahr bei uns

das eigende Kind : Pflegestufe 1 ; 225,- €
erste Pflegekind ; 721,- €
zweite Pflegekind ; 867,- € bekommt doppelten Satz wegen einer Behinderung.

zusammen ne Menge......Geld

aber was bleibt mir bei einer Trennung die Kinder bleiben bei ihr das Geld der Pflegekinder wird ihr zustehen das soll es auch Kindergeld auch nur was ist mit meinem Lohn wieviel bleibt mir wie lnage muss ich für meine Kinder noch Zahlen gerader der Behinderte der Große geht im nächsten Jahr Studieren wie lange muss ich für ihn Zahlen ??

Wer kann mir eine solche frage beantworten ??

Für eine Antwort im Voraus ein Danke für die Bemühungen..

Gruß aus dem Norden...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2010 00:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Markus,

in deinem sehr speziellen Fall würde ich dir raten einen RA hinzuzuziehen. Für eine einfach Berechnung sind die Umstände zu speziell.

Den Pflegekindern ggü. bist du nicht zu Unterhalt verpflichtet. Sie interessieren in der Berechnung nicht. Zudem dürfte es fraglich sein, ob sie weiterhin bei deiner Frau bleiben können. Das sehe ich als sehr fraglich an, da sie mit 2 behinderten Kindern durchaus überfordert sein könnte und Pflegekinder ja eigentlich in intakten Familien leben sollten.

Die Behinderung eures Kindes macht es aber schwierig. Da wäre zu klären, ob ein Teil des Pflegegeldes unterhaltsmindernd abgezogen werden kann oder ob durch krankheitsbedingten Mehrbedarf der KU sogar über den Tabellenbetrag erhöht wird.

Fraglich ist auch, ob die KM für den Volljährigen zum KU mit herangezogen werden kann, oder ob sie aufgrund des behinderten Kindes nicht arbeiten kann. Im zweiten Fall kann ihr sogar zeitlich unbegrenz Unterhalt für sich zu stehen, so lange sie dieses Kind betreut.

Wenn ich davon ausgehe, das bei deinem Netto auch schon Zulagen (Weihnachtsgeld, Firmenwagen ...) einberechnet sind, käme ich unter Berücksichtung der üblichen Abzüge und Runterstufung wegen 3 Berechtigten auf Stufe 3 der DDT und somit auf 770 € Gesamtunterhalt. 377 € für den jüngeren.

Ca. 820 € für deine Frau. Das wären dann 1098 für dich. Da es ca. Werte sind wäre der derzeitige Bedarfskontrollbetrag von 1.100 € sozusagen gewahrt.

Aber ehrlich gesagt ist das nur eine grobe Schätzung, da bei dir einfach zuviele Unwägbarkeiten dabei sind.

Zahlen mußt du für den Großen. der wenn er während des Studium nicht zuhause wohnt einen Bedarf von 670 € hat, bis dieser seine erste Ausbildung beendet hat.Allerdings ist er verpflichtet vorrangig Bafög zu beantragen.

Für euren behinderten Sohn  wirst du ein Leben lang aufkommen müssen, wenn er nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. KG kann in diesem Fall aber über das 25. Lebenjahr hinaus gezahlt werden.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2010 13:40
(@markusburke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

Danke für die schnelle Antowrt muss das erst mal mehrmals lesen......um das etwas zu verstehen !
Ja sollte vielleicht noch ein paar Angaben dazu geben.

Unser eigender behinderter Sohn wird ab dem Jahr 2012 in einer Behinderten Werkstatt arbeiten können er ist nicht Körperlich schwerst behindert sonderen rein Geistig Autist. Somit steht dort einer leichten Tätigkeit nichts im Weg.
Das Pflegegeld wird im nächsten Jahr neu geprüft ob ihm das noch zusteht.
Erstes Pflegekind wird wohl nach 8 Jahren bei ihr bleiben können auch bei einer Trennung, bei dem zweiten wird es wohl eine Prüfung geben, kann gut seien das es wieder weck muss.
Bei dem Lohn fehlen noch die Zulagen von Weihnachten und Urlaub einen Firmenwagen habe ich nicht
Weinachten sind bei uns 50 % und 50 % Urlaubsgeld somit habe ich 13 gehälter zu Berchnung Brutto sind das Normal 3665,87 €

hoffe das hilft

Gruß Jörg und Danke 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2010 17:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Was machr Deine DEF (demnächst ExFrau)? Arbeit sie, oder ist sie eventuell auch UH-berechtigt?

Dein Einkommen hilft nicht weiter, da (wie schon von midnightwish bemerkt) der konkrete Bedarf Deines behinderten Kindes ermittelt werden muss. Hat er eigenes Einkommen, wenn er in dieser Werkstatt arbeitet? Solange kein Mehrbedarf gefordert wird, würde ich beide Kinder ganz normal UH-rechtlich behandeln. Eigenes EK des 17-jährigen Kindes wird nach Abzug von 90€ durch zwei geteilt und das Ergebnis von seinem Bedarf abgezogen.

Zum EK allgemein. Es wäre gut, wenn Du Jahressummen (Brutto und Netto) mitteilen würdest. Ebenso ist es vernünftig, gleich mit LStKl4 bzw. 1 zu rechnen. Ab Januar musst Du das sowieso.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 01:30
(@scorpion)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Jörg,
gerade in einem so besonderen Fall ist vielleicht eine Beistandschaft hilfreich?
Ich habe gerade heir, besonders was die Berechnungen angeht, sehr gute Erfahrungen gemacht.. Natürlich kann das nicht uneingeschränkt für alle JAs gelten, aber ein gang dorthin kostet nichts und bringt sicher ein paar neue Erkenntnisse.

Liebe Grüße,
Scorpion


... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 02:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

gerade in einem so besonderen Fall ist vielleicht eine Beistandschaft hilfreich?

Davon würde ich Markusburke abraten. Die Beistandschaft tritt nur dann in Aktion, wenn der UH-Berechtigte (der Kinder) dort erscheint. So werden vielleicht noch schlafende Hunde geweckt. Das JA gibt Zahlungspflichtigen keine Beratung, Hilfe oder Unterstützung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 02:25
(@scorpion)
Zeigt sich öfters Registriert

HI

@oldie
Ich habe das JA in beiden Positionen schon um Hilfe gebeten, sowohl als UH-Pflichtiger als auch als UH-Berechtigter. Ich kann hier nur von positiven Gesprächen und Erfahrungen berichten. Allerdings gibt es sicher auch andere Erlebnisse...

Lieben Gruß,
Scorpion


... auch das längste Rennen hat immer mit dem ersten Schritt begonnen... ... und Sieger wird nicht der hastigste Renner sondern der schnellste Läufer...

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Geschrieben : 22.11.2010 02:31
(@markusburke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Verzeihung,

das ich erst jetzt wieder hier etwas schreiben kann, hatte ne Menge Stress......wegen dem ganzen.
Möchte aber noch etwas hinzu fügen wonach gefragt wurde das zu erwartende Gesamtbrutto 2010 wird 43000,- € betragen.
Hoffe das es etwas licht in die Berechnung bringt.

Danke sagt MB 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 11:06
(@markusburke)
Schon was gesagt Registriert

Hey zusammen,

hatte noch mal etwas zum Verdienst geschrieben was helfen sollte aber keine Antwort mehr bekommen....
änder sich was durch diese Angaben.

Danke sagt Markus


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2010 23:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es kommt wahrscheilich deshalb keine Antwort, weil niemand weiss, auf welchen Bedarf hin gerechnet werden soll?  Denn was, ausser Deinem Zahlbetrag, möchtest Du wissen?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 12:39




(@markusburke)
Schon was gesagt Registriert

Tach zusammen,

was ich wissen wollte immer noch das was ich am Anfang gefragt habe wieviel man mir lässt oder zusammen mit der neue Lebensgefährtin die auch verdien aber nur 13200,-€ im Jahr und bekommt für ihre Kinder nichts mehr da diese schon groß sind. Und außer Haus. Von ihrem Mann wird sie wohl nichts bekommen könne auch wenn der Beamter ist und sehr gutes Geld hat.
Bleiben mir dann noch diese ca. 1100,- € oder wohl weniger ? Sie hat ca. bei StK. 1 ca. 740,-€ .
Währe schön wenn ich wenigsten erfahren könnte was uns in ungünstigsten Fall bleiben würde.....mit mehr darf Ja nicht rechnen das währe glaube Falsch.
Danke wenn sich noch mal einer die Mühe macht
Gruß
Markus


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 19:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn beide Kinder volljährig sind und nicht privilegiert (was mit dem 18.Gebutstag des Jüngeren der Fall sein dürfte), beträgt Dein SB grundsätzlich 1100€. Das verbleibt Dir mindestens vom bereinigten Einkommen.

Falls das jüngere Kind niemals wirtschaftl. Selbstständigkeit erlangt, kannst Du eventuell zeitlebens UH entrichten. Beim Grossen hingegen dürfte der Schlusspunkt sein Studiumsabschluss sein. Falls der Grosse einen eigenen Haushalt führt, beträgt sein Bedarf ab 2011 voraussichtlich 670€.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 19:42