Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung

 
(@roselladady)
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Hallo
Nachde mein Sohn am 27.6.18 zurück zur KM zog hat diese eine Beistandschaft J eingerichtet.
Heute kam die Berechnung.

Kann da malwer drüber schauen.

eine Daten 3 Kinder 14/16/17
die 2 Jüngeren bei der KM die ältere in einer Wohngruppe des JA. Für die ältere wird keine Kostenbeteiligung vom Ja gefordert Neuberechnung Jan 19.
Erhalte seit ehr als einem Jahr Krankengeld und werde ab 15.10 eine assnahme zur Wiedereingliederung von rehabilitanten der RV beginnen und Übergangsgeld erhalten diese dauert bis ca ai 19 dabei habe ich dann einen täglichen Fahrweg con 20 km einfach
Durch meine Ünverträglichkeiten habe ich auch mehrausgaben bei den Lebensmitteln,
Umgang findet nicht mehr statt enfernung wären auch nur 200m

Krankengeld                                    1671.60 übergangsgeld  wird ca gleich hoch
Steuererstattung                                911.-
Riester                                                15.-  Bei auskunftserteilung warens noch 60.-
Berufsunfähigkeit                                10.-  Bei auskunfterteilung 40,80
Lebensversicherung                          18.12
Krankenzusatzversicherung                53.-
Brillenzusatzversich                              60.- jährl
Miete  Kalt                                        388.-
Nebenkosten                                      157.-
Rundfunkgebühr                                  17.50
Tel Internet                                          58.-
Privathaftpflicht                                    87,-  Jährlich
Kredit                                                97,07  Für kaution und öbel als mein sohn vor 3 Jahren zu ir zog und wir eine grössere Wohnung brauchten
Elternkredit                                          50.-    Da ich im Dez letzten Jahres die Miete nicht mehr zahlen konnte
Nebenkosten Nachzahlung                    50.-  Bis dez 18
VDK                                                      6.-

Berechnung JA
Krankengeld                                                                            1671,60
Kredit                                                                                      - 97,07
Steuererstattung bleibt unberücksichtigt                                          0,-

Altersvorsorge wird bei Mangelfall nicht berücksichtigt                        0,-
   

Bereinigt                                                                                    1574,53
                       
Unterhaltsbedarf  2x370                                                                740.-
keine höherstufung da 2 berechtigte.

Selbstbehalt                                                                                  880,-
               
Unterhaltsforderung 2x 348.-                                                          696.-

Natürlich mit Aufforderung  zu titulieren

Stimmt die Rechnung ?
wäre ab Oktober der Selbstbehalt nicht 1080.-da der Aufwand ja wie bei einem Berufstätigen ?( 8 wochen Schule danach bis Mai verschiedene Praktika)
Wie lange Titulieren ? 1 Kind wird nächstes Jahr 18, eines beendet die Schule. Neuberechnung Kostenbeitrag für die Ältere Jan 19
wie hoch sollte ich titulieren? bedienen kann ich den Titel ohnehin nicht.

Grüsse Rosselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2018 17:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wirklich beantworten kann ich die Frage leider nicht.

Du solltest aus meiner Sicht das JA fragen und darlegen, dass diese Reha an Dich die gleichen Ansprüche wie eine Erwerbstätigkeit stellt. Du also nicht nach günstigen Angeboten suchen kannst, außerdem hast Du Kosten für den Weg zur Reha = Arbeit. Deshalb ist der höhere Selbstbehalt eines erwerbstätigen zu berücksichtigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2018 18:15
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

keiner mehr eine Idee.?
(Bitte um Entschuldigung für die vielen Rechtschreibfehler, da war ich etwas aufgewühlt und neben der Spur)

Ich gehe mal davon aus dass die Berechnung des Jugendamtes rechtlich so in Ordnung geht.
Trozdem möchte ich KM und JA bitten mir den erhöhten Freibetrag für Berufstätige zu gewähren und eventuell auch die erhöhten Mietkosten. Da ich ja Ab Mitte Oktober die gleichen Aufwendungen wie ein Berufstätiger haben werde und die ich die Wohnung ja wegen meines Sohnes angemietet habe und derzeit auch nichts günstigeres zu finden ist.

Was haltet ihr davon und wie stehen die Chancen

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2018 12:21
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim googlen habe ich das gefunden:

Der Wendl/Staudigl 7.Auflage "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis*" §2 RdNr. 266 sagt dazu

"Der höhere notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen steht auch einem Umschüler zu, wenn die Umschulung seine volle Arbeitskraft in Anspruch nimmt und er etwa den gleichen Aufwand wie ein Erwerbstätiger hat, z.B. weil er günstige Einkaufsangebote aus Zeitmangel nicht nutzen kann oder er sich besser als ein Nichterwerbstätiger kleiden muss."

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2018 12:56
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Meine Bitte um Erhöhung das Selbsbehaltes wurde von KM und JA abgelehnt mit der Begründung.

Nach einem Urteil des LGS Niedersachsen Bremen vom 31.08.2017 , L 2 R 536/15 ist einem Bezieher von Übergangsgeld generell der Selbsbehalt eines nicht erwerbstätigen zuzuordnen.

Ich habe jetzt mit der begründung geantwortet
Der Wendl/Staudigl 7.Auflage "Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis*" §2 RdNr. 266 sagt dazu

"Der höhere notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen steht auch einem Umschüler zu, wenn die Umschulung seine volle Arbeitskraft in Anspruch nimmt und er etwa den gleichen Aufwand wie ein Erwerbstätiger hat, z.B. weil er günstige Einkaufsangebote aus Zeitmangel nicht nutzen kann oder er sich besser als ein Nichterwerbstätiger kleiden muss."

Ich gehe aber davon aus dass sie wieder ablehnen
DA ich aufgefordert wurde bis 2.10 zur erstellung des Titels zu erscheinen meine Frage.

Was passiert wenn ich den geforderten Titel unterzeichne aber nur den verminderten Betrag überweise?
Bzw wäre es sinnvoll nur den von mir anerkannten verminderten Betrag zu Titulieren.?
Ist es ratsam den Titel bis zum Abschluss der Massnahme (Mai18) oder bis zum Abschluss der Schule (Aug 18 und 19) zu befristen?

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2018 13:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was passiert wenn ich den geforderten Titel unterzeichne aber nur den verminderten Betrag überweise?
Bzw wäre es sinnvoll nur den von mir anerkannten verminderten Betrag zu Titulieren.?
Ist es ratsam den Titel bis zum Abschluss der Massnahme (Mai18) oder bis zum Abschluss der Schule (Aug 18 und 19) zu befristen?

Dann wird dir die Differenz ohne weitere Schreiben gepfändet.

Das wäre blödsinnig.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 13:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde den - mit dem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen - Unterhaltstitel erstellen und unterzeichnen.
Befristet? Ist schwierig. Eigentlich wird es häufig nur akzeptiert bei der Befristung auf den 18. Geburtstag.

Wenn das Amt dann auf die Differenz klagen will, dann ist der Streitwert günstiger, weil nur die Differenz.
Und dann ist die Frage, ob es überhaupt eine Chance hat. Ich glaube, dass Amt kann auch nicht klagen, sondern nur die KM.
Wie hoch ist der Unterschied?

Lebst du in Niedersachsen? Oder warum wird ein Urteil aus Niedersachsen vom Amt herangezogen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 13:42
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Nein tiefstes Niederbayern. Auch die Kinder

Die Differenz bei Selbstbehalt 880.- zu 1080.- wären 200.-€

gefordert wird ein Titel über 348.- je Kind

Titulieren wollte ich 180.- bzw max 204.-€

Grüsse Rosellady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2018 13:48
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

oben ist mir ein fehler unterlaufen
muss natürlich heissen Mai 2019 und Aug 2019 und 2020.

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2018 14:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn du rechnest, dass dein Übergangsgeld plus anteilige Steuererstattung abzüglich des Erwerbstätigenselbstbehaltes die mögliche Unterhaltssumme ergeben, wären das bei meiner Berechnung 570 €. Damit würde jedem Kind, sofern sie in der gleichen Altersstufe sind die Hälfte davon zustehen. Das wären dann 285 €.

Klar kannst du auch die 180 € titulieren, könnte aber sein, dass hier geklagt wird, wenn 348 € pro Kind gefordert wird.

Warum nur 180/204€?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 14:06




(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Steuererstattung rechnet das Ja nicht ein weil nicht mehr erzielbar  und 97.- Kreditrate wurden anerkannt.

ergibt
(1671 - 97 - 880) /2= 347 gerundet nach JA 348
(1671 - 97 - 1080) / 2 = 247

180 wäre der Betrag auf den ich mich mal mit der KM geeinigt hatte für alle 3 Kinder ( die grosse lebt aber nicht mehr im Haushalt der KM)
204 wäre die 247 minus erhöhte Wohnkosten u Krankheitsbedingte Mehrkosten-

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Themenstarter Geschrieben : 24.09.2018 14:22
(@inselreif)
Moderator

Nein tiefstes Niederbayern. Auch die Kinder

Viel wichtiger: was ein Sozialgericht entscheidet, interessiert keinen Familienrichter. Egal ob örtlich zuständig oder nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2018 17:27
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Erhöhte Wohnkosten kann ich mir wahrscheinlich abschminken und Krankeitsbedingte Mehrkosten kann ich nur die Zuzahlungen nachweisen, Fahrkosten und teure Lebensmittel sowie Einlagen oder höherer Aufwand bei der Wäsche sind halt schwer nachzuweisen.

Also 248.-  titulieren?

Aber die Befristung. wärend der Massnahme ist mein Einkommen ja gesichert, doch nach  der Massnahme werde ich es mit meinen Einschränkungen schwer haben 1700.- netto zu erziehlen.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2018 16:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip hast Du die folgenden  Möglichkeiten:

1. Du titulierst nicht. Dann kann das JA Dich auf Titulierung verklagen.

2. Du titulierst
2.1. und zahlst solange Du kannst, wenn Du nicht mehr zahlen kannst, wird auch ein Pfändungsversuch vermutlich scheitern, es laufen aber KU-Schulen auf und auch der Pfändungsversuch erhöht Deine Schulden.
2.2. und zahlst solange Du kannst, wenn Du nicht mehr zahlen kannst, dann versuchst Du über eine H4-Aufstockung den KU zahlen zu können.
2.3. Du und die KM einigt euch, dass trotz Titulierung nur der Betrag X gezahlt wird.

3. Du titulierst und zahlst den für Dich möglichen Betrag und lässt es auf eine gerichtliche Klärung ankommen.

Wenn Du nach der Maßnahme keine Arbeit findest dann gilt der Titel erst einmal weiter. Du müsstest dann wieder auf Abänderung vor das Familiengericht (Anwaltszwang) ziehen.
In Deinem Fall wäre ein statischer, befristeter Titel angemessen. Dem müssen allerdings KM und JA zustimmen, ansonsten kann es nur ein Familiengericht festlegen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2018 18:33