Hallo,
Steige bei der Berechnung für den unterhalt nicht durch kann mir hier vllt einer helfen. Kann folgende Angaben machen
Nettolohn : 1600 €
Weg zur Arbeit einfach 33 km laut Googlemaps.
2 Kinder eine 12 Jahre alt und der andere 8 Jahre alt.
OLG Nürnberg
Schon mal vielen Dank für die mühen
Hallo,
ohne hier genauer rechnen zu wollen, würde ich mal sagen, dass du bei Zahlung des Mindestunterhalts (334 für die Große, 272 für die Kleine) ohne Anrechnung deiner Fahrtkosten schon knapp unter deinem Selbstbehalt von 1000 € liegst, ohne dass hier deine Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (so ca. 300€) berücksichtigt wurden.
Man könnte freilich auch so rechnen: Nettolohn 1600 - 300 Fahrtkosten = 1300 €. Und die 300 € über dem Selbstbehalt werden dann auf die beiden Unterhaltsberechtigten aufgeteilt.
In der Praxis gestaltet sich aber so eine Mangelfallberechnung nicht so einfach, weil dann beispielsweise unter Umständen nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel angesetzt werden. Außerdem kann von dir verlangt werden, zur Sicherung des Mindestunterhalts eine Nebentätigkeit aufzunehmen.
Für eine genauere Unterhaltsberechnung müsstest du noch Steuererstattungen, Sonderzahlungen und Vorsorgeaufwendungen angeben.
Gruß
E.
Hallo Franky,
Steige bei der Berechnung für den unterhalt nicht durch kann mir hier vllt einer helfen. Kann folgende Angaben machen
Die Marschrichtung hat Emilian ja nun schon völlig richtig angegeben: Bei diesem Einkommen und zwei Kindern im angegebenen Alter bist du allenfalls für den sogenannten Mindestunterhalt leistungsfähig; jedes darüber hinausgehende Ansinnen (sei es "Unterhalt nach Zeile 2 oder höher", sei es "Mehrbedarf und/oder Sonderbedarf") sollte sich eigentlich problemlos zurückweisen lassen. Im Grunde genommen sieht es sogar ziemlich klar nach einem Mangelfall aus.
Ergänzende Fragen: Wie ist der Unterhalt bislang geregelt? Gibt es einen Titel dafür, z.B. in Form eines Gerichtsbeschlusses oder einer von dir unterschriebenen Jugendamts-Urkunde? Wer hat dich jetzt zur Neuberechnung aufgefordert, d.h. die Mutter selbst, ein Anwalt in ihrem Auftrag, oder die Beistandschaft des Jugendamtes?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Beistandschaft vom Jugendamt. Gab bis jetzt immer nur Unterhaltsvorschuss, da ich bis jetzt immer entweder Arbeitslos war oder wenn dann über Zeitarbeit beschäftigt war.
Hallo Franky,
okay - und was genau will die Beistandschaft im Moment von dir? Erst mal nur die Einkommensauskunft, oder ist das schon passiert, und sie haben dir jetzt eine Unterhaltsberechnung samt Aufforderung zur Zahlung, ggf. Titulierung des errechneten Betrags geliefert? Wenn letzteres, dann stelle diese Berechung des Jugendamtes, wenn du magst, doch einfach anonymisiert hier ein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Einkommensauskunft mehr erst mal nicht
Einkommensauskunft mehr erst mal nicht
Was denn dann?
Gruß
E.
Einkommensauskunft Punkt Mehr erstmal nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Franky,
um die Einkommensauskunft kommst du nicht herum, und normalerweise ist das Schreiben, mit dem du dieser Auskunft aufgefordert wurdest, auch gleich so wasserdicht formuliert, dass du damit ab dem betreffenden Monat wirksam zur Unterhaltszahlung in Verzug gesetzt bist. Das heißt, was immer da nachher rechtswirksam als Unterhalt festgesetzt wird, ist i.d.R. rückwirkend zu leisten ab Januar (oder wann immer das Schreiben bei dir eingegangen ist).
Also wirst du ihnen diese Auskunft umgehend liefern. Was sie haben wollen, sollte aus dem Schrieb hervorgehen; normalerweise sind das die Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate, sowie der aktuelle Einkommenssteuerbescheid (in diesem Fall also i.d.R. der Steuerbescheid für das Steuerjahr 2012).
Falls das Jugendamt einen Packen Formulare zum Ausfüllen beigelegt hat - die kannst du verwenden, aber du musst nicht, und da das Jugendamt in diesen Formularen häufig Dinge abfragt, aus denen sie eigentlich ihre neugierige Nase herauszuhalten haben: Mach' im Zweifelsfall einfach eine übersichtliche, tabellarische Aufstellung über dein Einkommen, füge die Belege in Kopie bei, und dann ab damit ans JA. Die Formulare kannst du umweltfreundlich entsorgen.
Bitte denke aber in deinem eigenen Interesse daran, auch gleich alles anzugeben, was du zur Bereinigung deines unterhaltsrelevanten Einkommens in die Waagschale werfen kannst. Insbesondere also die 33 Kilometer Fahrt zur Arbeit. Falls du Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge leistest (Riester, Lebensversicherung o.ä.), dann auch dieses. Kann zwar sein, dass sie dir manches wieder rausstreichen, damit sie trotzdem auf den Mindestunterhalt kommen, aber wenn das passiert, meldest du dich wieder hier und dann sehen wir weiter.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und bevor du bei diesen Brüdern irgendetwas unterschreibst, egal was - bitte um Bedenkzeit, lass dir den Text aushändigen, und dann frag' vor der Unterschrift hier im Forum nach!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
So habe heute ein Schreiben vom Jugdendamt bekommen. Die drohen mir gleich mit Lohnpfändung. Es kann sein, dass ich für die ältere Tochter schon mal eine Urkunde unterschrieben habe, weil ich damals bei der Bundeswehr war und das Versorgungsamt unsere gemeinsame Tochter, als 3. Person veranschlagt hat und die Zahlungen nach der Geburt meiner älteren Tochter gekürzt hat. Um den verlust auszugleichen haben wir gesagt, dass ich dann eben Unterhalt zahlen muss, das wir eben mehr Geld bekommen. Jetzt wollen Sie, dass Ich für meine Tochter 264,- und für meine Sohn 272.- Euro bezahle und die zahlungen innerhalb von 8 Tagen aufnehme, sonst eben drohen Sie mir mit Lohnpfändung. Was kann ich tun, kann mir einer einen Rat geben. Einkommensauskunft habe ich Inzwischengemacht.
Hallo Franky261,
Es kann sein, dass ich für die ältere Tochter schon mal eine Urkunde unterschrieben habe (...)
Zefix, dann brauche ich jetzt natürlich erst mal die Information, ob du damals tatsächlich etwas unterschrieben hast und wenn ja, dann insbesondere den genauen Text (anonymisiert, versteht sich). Ohne diese Information stochern wir hier nun allerdings mit der Stange im Nebel.
Klingt aber so, als ob du vor langer Zeit tatsächlich mal einen Titel unterschrieben hast; hieraus würde sich die "seltsame" Zahl von 264 Euro erklären, nach heutigem Recht wäre der Mindestunterhalt nämlich sogar 334 Euro für ein zwölfjähriges Kind. Vermutlich ist das also ein Titel nach der alten Regelbetragsverordnung, also aus dem Jahr 2007 oder früher, und wurde "nur" umgerechnet; vergleiche dazu Abschnitt E der Düsseldorfer Tabelle. Die Forderung über 272 Euro ist hingegen der stinknormale Mindestunterhalt für ein achtjähriges Kind.
Wenn es tatsächlich so ist, wie ich vermute (d.h. Alttitel für die Tochter, kein Titel für den Sohn), dann bezieht sich die Drohung mit der Lohnpfändung "nur" auf die 264 Euro für die Tochter; den Unterhalt für den Sohn kann das JA mangels Titel nicht so ohne weiteres pfänden, dafür müssen sie dich erst mal vor Gericht schleppen (auch ein Gerichtsbeschluss, der dich zu Unterhaltszahlungen verknackt, ist ein Titel). Eine mögliche Abwehrstrategie gegen die Pfändung wäre dann, zwar den Unterhalt für die Tochter zu zahlen (damit wäre der Titel erst mal bedient), nicht aber den Unterhalt für den Sohn, und zwar mit der Begründung, dass du dafür erst mal eine saubere Unterhaltsberechnung brauchst - eine reine Zahlungsaufforderung durch das unfehlbare Jugendamt reicht dir dafür nicht. Falls du diesen Weg gehen willst - im Verwendungszweck der Überweisung unbedingt klarstellen, dass es sich um den Unterhalt für die Tochter handelt (d.h. Name der Tochter angeben, außerdem natürlich den Monat, für den der Unterhalt gezahlt wird). Kontoauszug dient dann als Beleg dafür, dass eine eventuell trotzdem erfolgende Pfändung eine widerrechtliche Vollstreckung aus dem Titel war.
Wie gesagt: Alles unter der von mir getroffenen Annahme. Stelle bitte klar, wie der Sachverhalt tatsächlich ist.
Was die Unterhaltsberechnung selbst betrifft: Wie bereits früher erwähnt, bist du eigentlich ein Mangelfall. Gib mir bitte mal 'ne realistische Einschätzung, wie viel deine 33 Kilometer zur Arbeit mindestens kosten, d.h. Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr. Mal als Beispiel: Du hast 1.600 Euro netto. Mal angenommen, unvermeidbare Fahrtkosten zur Arbeit sind 150 Euro im Monat, dann ist dein bereinigtes Einkommen 1.450 Euro. Da dein Selbstbehalt 1.000 Euro beträgt (oder lebst du mit jemandem zusammen - dann wäre der Selbstbehalt ggf. niedriger), stehen somit 450 Euro für Unterhaltszahlungen zur Verfügung. Mindestunterhalt sind aber 334 Euro plus 272 Euro gleich 606 Euro, d.h. jedes Kind kann "nur" knapp 75% des Mindestunterhaltes bekommen; also 248 Euro für die Tochter und 202 Euro für den Sohn. Bitte mit deinem genauen Einkommen und deinen genauen Fahrtkosten die exakten Zahlen ausrechnen.
Möglicher Kuhhandel, falls Jugendamt und Muddi sich darauf einlassen: Der Alttitel für die Tochter wird durch einen neuen Titel über die 248 Euro ersetzt, für den Sohn gibt's einen neuen Titel über die 202 Euro. Aber unbedingt die Begrenzung auf den 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes in jeden der beiden Titel reinschreiben lassen. Das JA wird dich mit ziemlicher Sicherheit darauf verpflichten, dass du jegleiche Verbesserung deiner finanzieller Lage unaufgefordert zu melden hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. ist der Unterhalt für beide Kinder in angemessener Höhe tituliert, dann kannst du übrigens ruhig auch mal nachrechnen, ob aufstockendes Hartz IV für dich in Frage kommt. Anders gesagt, wenn die eine Behörde dich gar zu sehr plündert, kannst du immer noch versuchen, einen Teil des Geldes von einer anderen Behörde zurückzuholen. Und keine Skrupel: Unser blöder Staat will das ja unbedingt so haben!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.