Unterhaltsberechnun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsberechnung

 
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe mal eine Frage an euch.
Erstmal vorneweg, ich bin Vater einer Tochter, wo die Mutter verstorben ist, bin also alleinerziehend.
Jetzt kommt aber mein Problem.
Ich hatte 2005 eine Beziehung, wo meine damalige Partnerin schwanger wurde. Abtreibung sollte erfolgen (sie hatte schon 2 Kinder) und änderte plötzlich Ihre Meinung, schoss mich dann einfach ab.
Nach Geburt des Kindes gab sie mich dann auch als Vater an. Soweit ok.
Jetzt wo ich wieder in Arbeit stehe, sagen die von dem Jugendamt, ich solle den vollen Unterhalt von 199€ zahlen, da ich das vom Job-Center erstattet bekäme durch die veränderte Berechnung der ergänzenden Sozialleistungen. Bisheriges Einkommen: 911€ Gehalt, 212€ vom Jobcenter (incl Sozialgeld für meine Tochter und dem Mehrbedarf für alleinerziehende)
Bis ich da einen Titel unterschrieben habe, wollen die eine Summe unter Anrechnung meiner ganzen Einkünfte haben, wo aber auch das Sozialgeld meiner Tochter einfließt, welches nicht herausgerechnet wird. Demzufolge soll meine Tochter auch dafür bezahlen. Desweiteren rechnen die den Mehrbedarf für alleinerziehende mit ein, wo ich mich frage ob dies ok ist oder auch falsch. Zahlen soll ich 112€ ((911+212-900):2)
Ist dies zulässig mit dem Sozialgeld meiner Tochter und dem Mehrbedarf?
Wie ist es mit der Halbwaisenrente für meine Tochter, da ich die in 2 Wochen beantrage. wird das als Einkommen herangezogen? Ist ja Geld für meine Tochter.
Frage deshalb, weil das Job-Center die Halbwaisenrente ja anrechnet und damit auch in meine ergänzende Hilfe mit einbezieht

Ich weis, ist kompliziert, aber hoffe trotzdem auf gute Antworten

Nachtrag: falls es wichtig ist, meine Tochter wird im Juli 8


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2009 10:17
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo baerliner,

sicher kommen noch qualifiziertere Antworten.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hilfen für deine bei dir lebende Tochter als Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden dürfen. Denn die Sozialhilfen stellen doch eine Mindestbedarf dar, der wäre ja nicht mehr gedeckt wenn daraus Unterhalt berechnet wird.

sowweit mein logisches Verständnis. Berichtigt mich wenn ich es falsch sehe

Allerdings wird ja im Familienrecht immer sehr darauf geachtet dass der Mindestunterhalt irgendwie zusammenkommt.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2009 11:56
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Dann frage ich mich, warum die vom Jugendamt das Sozialgeld meiner großen mit in die Berechnung einbeziehen? finde das richtig unverschämt, da sie dafür nichts kann  ;(


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2009 19:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann frage ich mich, warum die vom Jugendamt das Sozialgeld meiner großen mit in die Berechnung einbeziehen? finde das richtig unverschämt, da sie dafür nichts kann  ;(

es wird allerdings nichts nützen, nur Dir selbst oder den Usern dieses Forums diese Frage zu stellen - Du wirst schon das zuständige Jugendamt fragen müssen, was sie sich dabei denken und welche Rechtsgrundlage ihre Entscheidung hat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2009 20:01
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ist mir auch klar, mich interessieren deshalb auch Informationen von anderen Usern für dieses Gespräch.
Einige alte Hasen hier wissen wie sehr ich jahrelang um meine Große gekämpft habe udn was es da für Stress gab, gelle Jörg 😉 Jetzt wo alles zum Wohle meiner großen geschafft ist (vorallem nach vielen Misshandlungen bei der Mutter etc.) möchte ich nicht, das es ihr wieder schlechter geht, weil andere ihr das nehmen, was ihr zusteht.


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2009 00:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gelle Jörg

Allerdings!

Das Sozialgeld (inkl. Mietanteil) ist meiner Meinung nach das Einkommen deiner Tochter und hat in der Unterhaltsberechnung nichts zu suchen. Denn: Das KG wird ihr ja wiederum als Einkommen gegen gerechnet, wodurch die Personengebundenheit dieser Beträge zementiert wird.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2009 13:13
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Jörg,
dann hoffe ich mal, das das JA dies auch so sieht, aber ich glaube der SB will es anders sehen 🙁


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2009 23:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi baerliner

Aber Vorsicht, dass kann ebenso gut ein trojanisches Pferd sein. Mal zwei Grundsätze aus dem Unterhaltsrecht:
1. Bedürftig ist nur, wer sich selber nicht versorgen kann.
2. Eigenes Einkommen ist auf den Bedarf anzurechnen.

M.E. kann/wird es genau so gut geschehen, wegen der erhaltenen Gelder den Bedarf des Kindes runterzurechnen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2009 23:50
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Das heisst im endeffekt, das meine Große mit fast 8 Jahren weniger zur Verfügung hat als das andere Kind und den Unterhalt auch noch mitfinanzieren muss? oder verstehe ich das jetzt falsch?
Davon mal abgesehen, das die Große, wenn sie die Halbwaisenrente bekommt, mich eh schon beim JC mitfinanziert und sie selber keine Leistungen mehr erhält außer einen gewissen Mietanteil.


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2009 00:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nein, bei Deinen Zahlen würde das etwas anders sein. So richtig weiss ich es nicht, aber hier mal meine gefühlsmässige Meinung.

Die Gelder, welche expliziet für's Kind sind, werden mindestens bis zur Deckung des Mindestunterhaltssatzes auch beim Kind als EK (zur Deckung des Bedarfs) angerechnet. Bei einem 8-jährigen Kind wären das 322€.
Nun muss geschaut werden, ob Dein bereinigtes EK oberhalb des SB liegt. Alles darüber wird entsprechend der unterschiedlichen Bedarfsbeträge (und hier wird das eigene EK des Kindes beim Bedarf berücksichtigt) dann gequotelt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2009 00:34




(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

danke für die Erklärung,
Kann das JA mich zm Titel zwingen? Würde ja bedeuten, das wenn ich wieder arbeitslos werde extreme Schulden bei denen anhäufe, oder?
Ich habe ja kein Problem damit freiwillig annehmbare Zahlungen zu machen. Das Kind kann ja nichts dafür, das die Mutter mich abserviert hat.


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2009 01:11
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zahlen soll ich 112€ ((911+212-900):2)
Ist dies zulässig mit dem Sozialgeld meiner Tochter und dem Mehrbedarf?

Die Wechselwirkung zwischen Sozial- und Unterhaltsrecht ist weitgehend undefiniert, auch wenn in der Überschrift der Unterhaltsreform was von "weitgehender Harmonisierung zwischen Unterhalts,- Sozial- und Steuerrecht" stand. Und weil das so undefiniert ist, gibt es auch solche Phantasien.

Aber es sind eben nur Phantasien. Ich würde das gelassen bleiben. Höflich, aber gelassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2009 21:21