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Immer wieder Ärger beim KU im Wechselmodell

 
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Foris,

Exe und ich haben uns nach der Trennung auf ein Wechselmodell geeinigt, das auch zu fast genau 50 zu 50 % gelebt wird. Prinzipiell funktioniert das auch sehr gut...aber...

...aber in Bezug auf den zu leistenden KU werden wir uns nicht einig, Exe hat mittlerweile die dritte anwaltliche Vertretung eingeschaltet. Jeder berechnet den KU anders, mit deutlich unterschiedlichen Ergebnissen. Da ist alles drin, von keinem gegenseitigen KU bis hin zu "Sie muss garnicht zahlen, ich dafür alles".

...nach welcher Methode berechnet man, wie wird das bereinigte Netto berechnet, Wohnvorteil berechnen, Leistungsfähigkeit, gesteigerte Erwerbsobliegenheit  bei ihr?, überobligatorische Erwerbstätigkeit bei mir? etc. pp. - ich kann es einfach nicht mehr hören. :gunman:

Mediation zu diesem Thema - nicht in ihrem Sinne verlaufen, also nach der ersten Sitzung abgebrochen; Gespräch beim Jugendamt mit der Dame der Beistandschafft - ich konnte mich erfolgreich gegen deren vorgefertigte Meinung wehren (Dank an dieser Stelle nochmal ans Forum); Anwalt X Anfang diesen Jahres - das ganze Schreiben war dermaßen abstrus, für was sich einige Anwälte hergeben und bezahlen lassen...unglaublich; jetzt der nächste Anwalt zu diesem Thema mit einer komplett neuen Berechnung. Ich mag einfach nicht mehr. Aber die Flinte ins Korn werfen will ich auch nicht, mich kampflos ergeben erst recht nicht. Wie gesagt, bald steht der Scheidungstermin an. Soll ich einfach warten, was passiert?

Hab immer gedacht, beim Wechselmodell kann keiner der Eltern Partei ergreifen, um den KU bestimmen zu lassen, bin jetzt aber auf folgendes gestoßen:

§ 1628 BGB
[Übertragung des Entscheidungsrechts]

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen, sofern dies dem Wohle des Kindes entspricht. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Hat jemand damit Erfahrung? Was bedeutet es für mich, falls Exe dies beantragt? Enstehen mir dadurch Nachteile, wenn ja, welche? Wie läuft so ein Antrag ab?

LG
Frank


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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2009 15:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei einem Wechselmodell würde ich ganz spontan sagen: die Kosten die beim jeweiligen Elternteil für Unterkunft und Verpflegung anfallen trägt jeder  selbst.

Vereinsmitgliedschaften, Kleidung, Krankenzusatzversicherung etc. wird im Verhältnis der Einkommen entsprechend aufgeteilt. Und natürlich entsprechend nachgewiesen  und abgerechnet.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2009 15:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei einem Wechselmodell würde ich ganz spontan sagen: die Kosten die beim jeweiligen Elternteil für Unterkunft und Verpflegung anfallen trägt jeder  selbst.

so kann man es pragmatisch untereinander vereinbaren; juristisch betrachtet sieht es jedoch anders aus: Da würde man tatsächlich die realen Einkommen der beiden Elternteile zur Berechnung heranziehen und die Unterhaltszahlungen entsprechend quoteln. Es wäre ja auch kein Ausbund an Fairness, wenn ein Elternteil ein Netto von 3.000 EUR und der andere eines von 1.500 EUR hat - und beide müssten dasselbe leisten.

Speziell beim Wechselmodell ist alles immer eine Frage von Kommunikation und Vereinbarung. Ein schlichtes "beim WM hebt sich der KU immer wechselseitig auf" ist jedenfalls zu kurz gedacht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2009 15:35
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Es wäre ja auch kein Ausbund an Fairness, wenn ein Elternteil ein Netto von 3.000 EUR und der andere eines von 1.500 EUR hat - und beide müssten dasselbe leisten.

Prinzipiell gebe ich dir Recht, der Haken an der Sache ist aber bei uns, Exe arbeitet 40%, ich 100% plus Rufdienste. Meiner Meinung nach könnte sie mehr arbeiten gehen. Ich empfinde es als nicht fair, die Kinder zu 50% zu versorgen, voll zu arbeiten, zusätzliche Rufdienste zu machen und Madame "lehnt sich entspannt zurück".
Anders wäre es, wenn wir beide vollschichtig arbeiten würden, aber ein Gehalt deutlich höher ausfallen würde. Ist bei uns aber nicht gegeben, wir haben beide in etwa die gleiche Gehaltsstufe.

Speziell beim Wechselmodell ist alles immer eine Frage von Kommunikation und Vereinbarung. Ein schlichtes "beim WM hebt sich der KU immer wechselseitig auf" ist jedenfalls zu kurz gedacht.

ACK, aber wie berechnet man es am gerechtesten? Mir raucht jedenfalls der Kopf und Exe fordert immer nur und ist mit keinem Kompromiss dauerhaft einverstanden.

LG
Frank


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2009 15:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin matraj,

aber wie berechnet man es am gerechtesten? Mir raucht jedenfalls der Kopf und Exe fordert immer nur und ist mit keinem Kompromiss dauerhaft einverstanden.

Du versuchst die Quadratur des Kreises; "am gerechtesten" gibt es in diesem Zusammenhang nicht, zumal das Wechselmodell juristisch gar nicht existiert. Wenn Deine Ex wirklich die Gerechtigskeitskeule auspackt, findet sie einen Vorwand, das WM zu kippen (fehlende Kommunikationsbasis, Vater arbeitet zuviel, während Mutter genug Zeit hat etc.) und danach Unterhalt für's Kind und ggf. sich selbst zu verlangen - und das kann die Familiengerichtsbarkeit ganz wunderbar und auf den Cent genau berechnen. Was genau hättest Du dann "gewonnen"?

Lass die Ex ihr Leben leben anstatt sie umerziehen zu wollen - und freu Dich, dass Du soviel Zeit mit Eurem Kind verbringen kannst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 29.05.2009 16:04
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Lass die Ex ihr Leben leben anstatt sie umerziehen zu wollen - und freu Dich, dass Du soviel Zeit mit Eurem Kind verbringen kannst.

Das ist in der Tat ein Aspekt, den ich aus den Augen verloren habe :redhead:...darüber muss ich nochmal in Ruhe nachdenken...


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Themenstarter Geschrieben : 29.05.2009 16:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Frank,

der Haken an der Sache ist aber bei uns, Exe arbeitet 40%, ich 100% plus Rufdienste. Meiner Meinung nach könnte sie mehr arbeiten gehen. Ich empfinde es als nicht fair, die Kinder zu 50% zu versorgen, voll zu arbeiten, zusätzliche Rufdienste zu machen und Madame "lehnt sich entspannt zurück".

Wäre es eine Option, wenn auch du deine Arbeit auf Teilzeit reduzierst?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 30.05.2009 01:31
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hatte auch jahrelang das Wechselmodell.
Der Unterhaltsanspruch hatte sich aufgehoben, da es genau 50:50 war.
ABER:
Beim Job-Center z.B. wurde das Kind nur in einer Akte geführt, wo auch nur der Elternteil das Geld bekam und es hätte aufteilen müssen, was in meinem Fall nie geschah und ich musste zusehen, wie ich meine Tochter durchbekomme

Problem ist, das das Wechselmodell nicht wirklich beliebt ist und die Eltern wirklich immer gut miteinander klarkommen müssen und vorallem miteinander reden. Sobald sich andere einmischen, geht das schief und das/die Kind/er leiden drunter


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2009 10:22
(@matraj63)
Rege dabei Registriert

Moin,

Wäre es eine Option, wenn auch du deine Arbeit auf Teilzeit reduzierst?

Ich habe ja kein Problem damit voll zu arbeiten und die Kids (wir haben zwei Kinder) zu versorgen, mein Chef ist da sehr kulant, ich hab Gleitzeit, die Kids gehen in die OGGS. Nur denke ich, dass wenn Exe , bevor sie mit Forderungen an mich herantritt, sie erstmal ihre Leitungsfähigkeit ausbauen sollte. Wenn sie wirklich wollte, könnte sie nämlich.
Den Vorschlag, ich könne ja meine Arbeitszeit reduzieren hat sie mir übrigens auch gemacht...dann müsste ich ihr ja keinen Ausgleich zahlen. Ich muss gestehen, ich versteh das Argument nicht. Sie hätte ja keinen Vorteil dadurch?! Oder anders ausgedrückt: Wenn es sie nicht stören würde, wenn ich weniger arbeite (und verdiene), warum stört es sie dann, wenn ich es doch tue? Warum dann diese Forderungen mit JA, Anwälten, Eskalation der Situation?

Beim Job-Center z.B. wurde das Kind nur in einer Akte geführt, wo auch nur der Elternteil das Geld bekam und es hätte aufteilen müssen, was in meinem Fall nie geschah und ich musste zusehen, wie ich meine Tochter durchbekomme

Wir haben zwei Kinder, bei jedem von uns ist eins gemeldet. Prinzipiell sind wir von rechtlicher Seite beide Alleinerziehende mit je einem Kind.

Problem ist, das das Wechselmodell nicht wirklich beliebt ist und die Eltern wirklich immer gut miteinander klarkommen müssen und vorallem miteinander reden. Sobald sich andere einmischen, geht das schief und das/die Kind/er leiden drunter

Daher habe ich meiner Ex, in Hinblick auf Brilles Post, nochmal ein Gespräch angeboten. Mal sehen, wie sie darauf eingeht. Das Problem bisher war halt einerseits, dass sie das direkte Gespräch mit mir gescheut hat und stattdessen JA und Anwälte eingeschaltet hat, andererseits war ich dann, weil ich dieses Vorgehen verurteile, sehr unnachgiebig. Man könnte sagen, dass die Situation sehr verfahren war. Ich hoffe, dass wir das nochmal herumreißen.

Schönen Pfingstmontag noch
Frank


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Themenstarter Geschrieben : 01.06.2009 11:20