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Unterhaltsberechnung

 
(@elbnixe)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
ich habe einmal folgende Frage. Ich zahle derzeit für zwei Kinder Unterhalt. Ich liege über dem Selbstbehalt von 890,00 Euro. Beide Kinder sind derzeit noch minderjährig. Eines dieser Kinder wird nun volljährig. Mein Selbsthalt diesem Kind gegenüber ändert sich dann auf 1.100,00 Euro.
Wie sieht jetzt die Berechnung aus, wenn ein Kinder minderjährig und das andere volljährig ist.
Ich zahle den Regelsatz von 100 %
Ich wäre für Rechenbeispiele dankbar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2006 21:48
(@elbnixe)
Schon was gesagt Registriert

Meine Frage ist, wird erst der Unterhalt der minderjährigen Tochter von meinem Einkommen abgezogen und dann der Rest für das volljährige Kind bis zum Selbstbehalt von 1.100,00 Euro.
Rechenbeispiel:
Einkommen 1520,00
- 247,00 KU - minderj.
= 1273,00
Selbsth. - 1100,00
= 173,00 KU für das volljährige Kind ??
ist das so richtig ???
Was muss ich tun, bei Eintritt der Volljährigkeit, muss ich den Titel abändern lassen ?
Wer kann mir helfen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2006 13:10
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Elbnixe,

das ist noch viel komplizierter.

Ist das volljährige Kind privilegiert? Also in Schulausbildung und zuhause wohnend? Dann bin ich der Meinung, dass hier der kleine SB anzusetzen ist, ich kann mich aber täuschen.

Ansonsten wird die Differenz vom Einkommen bis zum großen SB auf die Kinder anteilig aufgerechnet. Danach bekommt das jüngere Kind weiteren Unterhalt zugerechnet (bis hin zum kleinen SB, da wird man vermutlich versuchen auf die 135% DD zu kommen). In dem Falle wäre aber der andere Elternteil auch für das volljährige Kind unterhaltspflichtig.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2006 13:35
(@elbnixe)
Schon was gesagt Registriert

Also, das volljährige Kind befindet sich noch bis zum Sommer in der Schule und beginnt dann eine Ausbildung mit einer Vergütung von 380 Euro mtl.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2006 16:04
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

hast du mal in die Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle geschaut? Da steht dann auch drin, inwieweit das Einkommen des Kindes berücksichtigt wird.

Gruß (soviel Zeit muss sein)

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2006 16:17
(@babbedeckel)
Registriert

Gruß (soviel Zeit muss sein)

😀 😀 😀

... immer diese Höflichkeiten tsts ... :undwech1:

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2006 16:20
(@elbnixe)
Schon was gesagt Registriert

Die Ausbildungsvergütung wird glaub ich zu 90 Euro angerechnet. Aber so sicher bin ich mir nicht, Oder auch hälftig ?!?!

Was geht denn vor, die Barunterhaltsverpflichtung gegenüber dem minderjährigen Kind mit einem Selbstbehalt von 890 EURO oder der neue Selbstbehalt von 1.100,00 Euro.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2006 16:40