Muss sie Vollzeit a...
 
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Muss sie Vollzeit arbeiten?

 
(@Cashcow)

Hallo.

Im Rahmen eines mündlichen "Gentlemans agreement" hatte ich mit meiner Exfrau vereinbart, daß es reicht, wenn sie
ihre 50%-Stelle auf 80% erhöht (Kind ist 16 geworden), um mehr Zeit für die Tochter zu haben.
Nun hat sie dieses Agreement einseitig aufgekündigt, weshalb ich mich auch nicht mehr daran gebunden fühle.

Meine Frage lautet nun:

Muss sie in jedem Fall auf 100% aufstocken (falls die Firma mitmacht) oder kann sie sich auf ein fiktives Einkommen berufen, das ihrer Qualifikation entspricht? Da ihre Firma relativ gut bezahlt, könnte sie dieses fiktive Einkommen eventuell bereits mit ihrer 80%-Stelle erreichen.

Danke und Gruß

CC


Zitat
Geschrieben : 23.02.2006 10:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wenn es nichts Schriftliches gibt (so rein gar nichts???), dann würde ich es bei einem 16jährigen Kind wagen und es drauf ankommen lassen.

Zeig mir ein 16jähriges Kind, was noch betreut werden will *haha* und es nicht viel lieber sähe, wenn Muttern 40h/Woche außer Haus ist...

Ich versteh es einfach nicht. Mein Sohn ist 2 und ich arbeite 40h/Woche und die "können" das nicht bei nem 16jährigen?!?!?!?!?!!

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2006 10:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es wird allgemein angenommen, dass eine Vollzeitstelle bei Betreuung eines 16-jährigen Kindes zumutbar ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2006 13:32
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

hmm ...allein vom ALTER des Kindes her müsste/könnte sie schon Vollzeit arbeiten. allerdings ist die Pubertät ja auch schwierig so das dieses Kind (eventuell) einer "Führung/Unterstützung"bedarf...

@Cashcow

geht es hierbei nur um Berechnung des KU?Oder zahlst Du auch noch was für die EXE?

@Lausebackesmama

Liegt auch nicht jedem so ein kleines Kind abzugeben(ist nicht als Angriff gemeint)Kenne das eigentlich aus meiner Erfahrung als Krippenerzieherin,die meisten taten dies nur um Ausbildung zu Ende zu bringen oder weil die finanzielle Situation verherend war.

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2006 13:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu Delphin,

ja, wenn mein Mann Krösus wäre, hätte ich mir damit auch noch Zeit gelassen bis Lausebacke drei wäre. Dann hatte ich das Glück, einen Neueinstieg schaffen zu können, und habe das wahrgenommen. Schließlich profitiert auch mein Sohn davon, wenn sich zu Hause der finanzielle Druck mildert.
Tatsache ist, dass ich finde, dass die Gesetze Müttern viel zu viel Lücken lassen, bis sie zum Arbeiten gezwungen werden (wenn überhaupt). Mir soll halt nur keiner erzählen, dass es nicht GEHT, denn mal ehrlich, ab drei KANN ein Kind in die Kita, selbst wenn man das nicht möchte, geht so ein Kind aber ab sechs in die Schule, dann finde ich das Eis schon recht dünn, um sich zu drücken....

Und ich finde es halt arm, dass sich viele darauf ausruhen, dass es doch den Ex gibt, der zu zahlen hat.
Ich kann aber auch durchaus nachvollziehen, dass man ein Kind unter drei nicht abgeben will und für die drei Jahre ist das sicher auch okay. Aber danach sollte das nach und nach gesteigert werden müssen.

LG Lausebackesmama

[Editiert am 23/2/2006 von Lausebackesmama]


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2006 14:04
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Lausebackesmama

:thumbup: 100%* zustimm*

LG Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2006 14:11
(@Cashcow)

@Lausebackesmama: auch 100% zustimm...

@Delphin: es geht um Exen-Unterhalt... der KU wäre sowieso nicht betroffen davon, wieviel sie arbeitet!

CC


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2006 14:59
(@Cashcow)

Ich hab nochmal was gefunden zum Thema:

Das "fiktive" Einkommen wird nur angenommen, wenn sie keine Bemühungen nachweisen kann, eine Vollzeitstelle zu bekommen.

Wobei sich natürlich die Frage stellt, was passiert, wenn ihr ihre Personalabteilung bescheinigt, daß eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich ist (entweder weil es wirklich so ist oder weil sie jemanden aus der Personalabteilung gut kennt...).

Muss sie sich dann bemühen, woanders unterzukommen in Vollzeit?

Oder kann sie sagen "MIr egal, sollen sie halt das fiktive Einkommen ansetzen, das ist im Zweifelsfall geringer als mein wirkliches..."

Gruß CC


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2006 20:21
(@Cashcow)

So, jetzt war ich beim RA. Der sagt, sie muss Vollzeit arbeiten.
Und wenn jemand aus ihrer Firma (fälschlicherweise) sagt, dass man ihr keine Vollzeitstelle anbieten kann, macht er sich strafbar wegen Falschaussage! 😎


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2006 14:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Cashcow,

diese Aussage bringt Dir aber nur etwas, wenn Du das auch beweisen kannst ... und genau hier dürfte das Problem liegen.
Das Mütter einer besonderen Rechtssprechung unterliegen, brauch hoffentlich nicht erwähnt werden. Daher die Reaktion abwarten.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2006 15:13




(@paula5)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das man als alleinerziehende Mutter eines 16-jährigen arbeiten kann/sollte/muss ist schon klar, denn ein Halb-Erwachsener hat ja auch gewisse Ansprüche, damit meine ich keine überzogenen, sondern die üblichen Ansprüche. Abgesehen davon, wird in den wenigsten Fällen der Unterhalt des Vaters für das Kind ausreichen, um diese Ansprüche zu erfüllen. Wenn ich von dem Mindestunterhalt in den alten Bundesländern für einen 16-jährigen ausgehe, der zur Zeit bei 291,00 EUR liegt, dann kann ich gerne mal eine Rechnung aufmachen, was ein 16-jähriger pupertärer Gymnasiast im Monat braucht und verbraucht. Ich glaube nicht, sondern ich weiß, dass ich als Mutter jeden Monat draufzahle. By the way, ich arbeite 42 Stunden, wobei ich nur 38,5 Stunden bezahlt bekomme. Aber mit dem väterlichen Unterhalt komme ich nicht aus......

Gruß Paula5


Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2006 21:46
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Gesetze haben eine Eigenheit: sie stellen Regeln für allgemeine Sachverhalte auf, nicht für spezifische Einzelfälle. Daher bringt eine Rechnung, ob und wie weit und warum Kindesunterhalt reicht oder nicht rein garnichts, da der Unterhalt ebenfalls nach einer allgemeinen Tabelle (Berliner bzw. Düsseldorfer Tabelle) festgelegt wird.

Zur Ausgangsfrage: die Leitlinien sind je nach OLG unterschiedlich, in der Regel ist aber mit erreichen des 16. Lebensjahres eine Vollzeittätigkeit des Betreuungselternteiles einforderbar.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2006 21:53
 OHRI
(@ohri)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

meine geschiedene Frau arbeitet 30h/ Woche und kann deshalb keinen KU für unseren Sohn zahlen, der bei mir wohnt.
Ich muss lt. Urteil jedoch 150% KU (360 Euro)nach DT für die 16 jährige Tochter bezahlen, die bei Ihr wohnt.

Finde ich irgendwie ungerecht !

Der Kommentar war nur, dass ich froh sein soll, dass sie überhaupt arbeitet, sonst müsste ich auch noch EU bezahlen.

So ist die Auslegung der Gesetze in unserem Land!

Kein Wunder dass wir langsam aussterben.

Ein weiteres Kind in die Welt setzen wäre für mich finanziell nicht machbar!

Gruß
OHRI


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2006 00:19
(@Cashcow)

@Paula: mit dem KU (466 Euro!) hab ich kein Problem, nur damit, dass die Ex weiterhin (teilweise) auf meine Kosten lebt, obwohl sie inzwischen genug verdient...

[Editiert am 23/3/2006 von Cashcow]


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2006 01:54
(@paula5)
Schon was gesagt Registriert

@XE
Es tut mir leid, dass der Eindruck entstanden ist, ich wüßte nicht, was Gesetze sind bzw. deren Eigenheit nicht kenne... trotzdem danke fürs antworten.

Eigentlich wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass Gesetze oft für die Betroffenen als ungerecht empfunden werden, ganz einfach, weil sie auch oft an der Realität vorbeigehen. Im Punkt Kindesunterhalt ( = Mindestunterhalt) empfinde ich das so, denn die Ausgaben übersteigen ganz klar die Einnahmen. Barunterhalt ist gleich Betreuungsunterhalt - wer es glaubt wird selig!

@Ohri
Deine Situation ist nicht irgendwie ungerecht, sie ist ungerecht


Sagt es nicht so leicht dahin,
der Unsinn hätte keinen Sinn,
denn in Stunden, wo der Unsinn waltet,
da sind die Sorgen ausgeschaltet.
Und sorglos sein, das heißt Gewinn,
drum hat der Unsinn seinen Sinn.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2006 17:55