Natürlich.
Nur ist das noch lange kein Grund sofort auf den Vorschlag der Gegenseite einzugehen.
Der Anwalt hat mit Sicherheit auch nicht gleich das Maximum geboten, sondern versucht aus dem Fehler seines Mandaten doch noch ein wenig Honig zu saugen.
Zumindest, um seinem eigenen Honorar eine Rechtfertigung zu verschaffen.
Er steht mit seinem König ziemlich alleine auf dem Spielfeld, während zumindest noch ihre Dame und ein paar Türme hat.
Da muss man nicht sofort jedes angebotene Remis annehmen.
Ich denke, Frieda hat überhaupt keinen Grund, etwas schlechteres als den "Status Quo ante Bellum" anzunehmen.
Zumal es kein Hexenwerk ist, die eigenen Kosten, auch bei VKH zumindest ansatzweise, zu schätzen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
na, dann stell ich mir einfach mal vor, irgendwer entwirft (sicher nicht gratis) einen entsprechenden Vertrag, nach dem der Ex irgendwann eventuell zurückzuzahlende VKH übernimmt. Ich stelle mir vor, dass der Ex diesen sogar unterschreibt, um jetzt die Kuh vom Eis zu kriegen und erst einmal Ruhe zu haben. Und irgendwann in einem oder zwei Jahren tritt tatsächlich der Fall X ein, die VKH-Rückzahlung müsste von @Frieda geleistet werden, und der Ex müsste ihr das erstatten - aber der schüttelt den Kopf und sagt "och nö". Und dann?
(Nein, "es gibt ja einen Vertrag und deshalb muss der Ex zahlen" ist keine gute Antwort, denn wie wir alle wissen, tun Menschen keineswegs, was sie "müssen", auch nicht bei unterschriebenen Verträgen. Also werden neuerlich Anwalts- und Gerichtskosten fällig.)
Ich persönlich würde bereits heute die bewährte Rechnung aufmachen "wieviel Geld kostet mich das Ganze maximal, und wieviel Lebenszeit ist es mir im Zweifelsfall wert, darüber zu streiten?" Und danach dicke Striche ziehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nein, natürlich nicht auf die Kleinkarierte, sondern immer noch konstruktiv.
Vielleicht im Tausch gegen eine andere Gegenleistung.
Ich würde auch das Zustandekommen einer erneuten Vereinbarung auch keinesfalls an so etwas scheitern lassen.
Nur war die bisherige Regelung für ihn bereits recht großzügig.
Er hat diese Verlassen und trotz freundlicher Antworten von Frieda auch noch den juristischen Krieg vom Zaun gebrochen.
Dafür würde ich ihm jetzt nicht einfach zur Belohnung auch noch das das Sudetenland überlassen.
Das hat schon mal nicht funktioniert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
erst einmal ist ja die von Frieda erwähnte Klausel wichtig, damit der Vergleich nur gilt, wenn jedes Elternteil ein Kind betreut.
Dann ist noch zu beachten, was passiert, wenn eins der Kinder 18 wird, da dann die Karten neu gemischt werden müssen.
Bezüglich der Kosten finde ich die Variante charmant, dass man sich zwar die Gerichtskosten teilen kann, die Anwaltskosten (beider Parteien) aber von deinem ex getragen werden. Das wäre ja noch für dich machbar. Da er selbst diesen Prozess unbedingt wollte, kann er jetzt auch damit leben, denke ich. Dies sollte aber eher als Verhandlungsmasse dienen.
Denn ich würde es wie Beppo sehen, und versuchen, die Kosten komplett auf die Gegenseite abzuwälzen. Sprich, dem Vergleich nur zustimmen, wenn sich der ex verpflichtet die Kosten zu tragen. Da das dann im Vergleich so reingeschrieben wird, müsste auch später einmal keiner mehr an Frieda eine Rechnung stellen. Und ihre jetzige Anwältin kann dem ex die Rechnung direkt schicken.
Da du selbst vermutlich einem Urteil entspannter entgegensehen kannst, als dein Ex, kannst du jetzt den Vergleich so modifizieren, wie er DIR gefällt. Und ansonsten eben nicht zustimmen. Das nächste Mal kann er ja vorab etwas konstruktiver eine Lösung mit dir suchen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
(Nein, "es gibt ja einen Vertrag und deshalb muss der Ex zahlen" ist keine gute Antwort, denn wie wir alle wissen, tun Menschen keineswegs, was sie "müssen", auch nicht bei unterschriebenen Verträgen. Also werden neuerlich Anwalts- und Gerichtskosten fällig.)
Hi Martin, da bereits ein gerichtl. Verfahren läuft, ist so ein Vergleich schon etwas mehr als ein normaler Vertrag, da es sich um eine verfahrensbeendende Maßnahme handelt. Sprich es entsteht dieselbe Rechtswirkung wie bei Urteil, Klagerücknahme oder Anerkenntnis einer der Parteien. In den drei letztgenannten würde das Gericht eine Kostenentscheidung treffen, im Vergleich kann man es selbst regeln. Werden darin Kosten geregelt, ist es dann m.E. ähnlich einer gerichtlichen Kostenentscheidung zu sehen. Da kommt er dann nicht einfach drum herum. Notfalls könnte man dann sogar ein Kostenfestsetzungsverfahren anstrengen (da bin ich aber nicht 100 % sicher).
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Meinungen. Ich werde mal sehen, ob ich meine Anwältin in die Richtung: "Gegner trägt die Kosten" schieben kann.
Eine Befristung bis zum jeweils 18. Geburtstag der Kinder hat der Anwalt von sich aus aufgenommen. Nur halt den Fall des Umzugs eines Kindes nicht.
Würde ich das jetzt so unterschreiben, wäre Töchting ab nächste Woche wieder bei mir und KV würde sich entspannt zurücklehnen und auf den Vergleich verweisen, der ihn von Unterhaltszahlungen freistellt. Aber dank mittlerweile langer und intensiver Lektüre hier ist mir der Haken aufgefallen. Vor 5 Jahren hätte ich wahrscheinlich noch jubelnd unterschrieben, ohne nachzufragen. :redhead:
Klageschrift und ähnliches tippe ich mal im Wortlaut ein, wenn das Verfahren durch und der Vergleich/Beschluß rechtskräftig ist. Vielleichts hilfts anderen, dieser Fall ist ja doch schon etwas speziell.
Einen schönen Sonntagabend wünsche ich Euch!
Frieda
Nachtrag: die Gerichtskosten wären für mich eher Verhandlungsmasse, ein klein bißchen Pokern kann ich ja mal. Wenn er schon von sich aus solche Angebote bringt, hat er wohl mehr zu verlieren, als er dachte.
Immerhin hab ich durch diesen Vergleich ja auch endlich eine gewisse Rechtssicherheit, was den Unterhalt angeht.
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin ginnie,
Da kommt er dann nicht einfach drum herum. Notfalls könnte man dann sogar ein Kostenfestsetzungsverfahren anstrengen (da bin ich aber nicht 100 % sicher).
vorliegend bekommt @Frieda ja VKH; geregelt müsste also "nur" der Fall namens "was passiert, wenn die TO in den nächsten Jahren Einkommenssteigerungen erfährt, die eine Rückzahlung der VKH erforderlich machen?" Vorher entsteht ihr ja gar kein "Schaden".
"Sicherheitshalber" bereits jetzt zu zahlen wird der Ex vorhersehbar ablehnen. Und bis eine virtuelle Zahlungspflicht, die eventuell in der Zukunft entstehen könnte, in einen Vergleich gegossen ist, hat man sicher eine Menge zu tun (deshalb mein Lebenszeit-Vergleich).
Abgesehen davon: Auch der Vergleich bietet keine Gewähr, dass der Ex dann bezahlt. Ich habe hier zwei rechtskräftige Gerichtsurteile gegen säumige Ex-Mieter und einen Titel gegen einen überführten Mehrwersteuer-Betrüger. Aber Geld bekomme ich dafür bislang trotzdem nicht; ich fabriziere nur jedes Mal Kosten, wenn ich den GV losschicke...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn sie sich jetzt außergerichtlich einigen und er dann seine Klage zurück zieht, gibt es, m.W.n. keine VKH.
Der Deal müßte also schlicht heißen:
"Du zahlst meinen Anwalt nach RVG, denn du hast diese Musik bestellt!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
nachdem der Anwalt der Gegnseite erfahren hat, daß wir auf seinen Vorschlag nicht bedingungslos eingehen, gab er plötzlich gestern bekannt, daß er den Gerichtstermin morgen nicht wahrnehmen kann. Der neue Termin ist jetzt Ende Mai.
Da kann man jetzt denken, was man will, bringen wird es ihm aus meiner Sicht nichts. Aber der KV ist momentan ganz brav.
Lehne mich also entspannt zurück und warte noch zwei Monate.
Eigentlich ärgerlich, ich hätte das gern vom Tisch gehabt jetzt.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
In welcher Form hat er das erfahren?
Hattest du ihm schon was geantwortet?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
unsere Anwälte stehen im Kontakt, dem Gegenanwalt war plötzlich daran gelegen, vor der Verhandlung etwas auszuhandeln. Ist insofern nicht schlecht und ich werde telefonisch laufend informiert.
Meiner Anwältin unterlief leider der Fehler, auf die Frage nach Terminverschiebung so etwas zu antworten wie "von mir aus", womit sie der Verschiebung zustimmte. Wäre das nicht passiert, wäre er mit Sicherheit heute plötzlich krank geworden.
Da er nicht damit gerechnet hatte, daß wir nicht so leicht zu überrumpeln sind, wie er dachte, spielt er jetzt halt auf Zeit.
Der Drops mit dem heutigen Termin ist gelutscht, schauen wir mal, was bis Mai noch so kommt.
Liebe Grüße
Frieda
P.S. Daß der Gegenanwalt jetzt zurückrudert, lag übrigens nicht daran, daß wir die Erstattung der Kosten gefordert haben, sondern daß er auch noch von Unterhalt freigestellt sein wollte, wenn die Große 18 ist und der Kleine noch nicht.
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hast du ne Idee, was er sich vom Zeit schinden verspricht?
Kann doch eigentlich nur Zeit zum Verhandeln sein oder?
Denn taktische Vorteile hat das ja eigentlich nicht für ihn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
vielleicht hat es einfach finanzielle Vorteile für ihn, wenn er Vergleichsgebühr bekommt statt die Vergütung bei einem Beschluß.
Ich denke, ihm kommt es auf Verhandlungszeit an, und die wurde jetzt knapp.
Außerdem könnte ich mir vorstellen, daß er sich durch die Verzögerung eine gewisse Verunsicherung auf meiner Seite erhofft. Hätte ich bedingungslos zugestimmt, hätte er mit Sicherheit auch den Termin wahrnehmen können, der war seit Monaten bekannt.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo,
um den Faden nicht in der Luft hängen zu lassen:
Auch den zweiten Termin ließ der gegnerische Anwalt platzen und das Verfahren wurde auf seinen Antrag ruhend gestellt, denn durch den Umzug unserer Tochter zu mir (ich schrieb an anderer Stelle) fehlt der Gegenseite die Klagegrundlage.
Ich glaube nicht, daß dieses Verfahren je wieder auflebt.
Alternativ wird es ein neues geben, ich habe eine Beistandschaft eingerichtet und das JA bereitet eine Klage gegen KV vor, denn plötzlich stellt KV sich als völlig leistungsunfähig dar. Auch die Berechnung des JA (die ziemlich kuschelig für den KV ausfiel) auf Mangelfall fand nicht seine Zustimmung, der Unterhaltsvorschuß, den das JA für den Kleinen zahlt, würde doch völlig ausreichen.
Ich werde berichten, wenn es wieder etwas zu berichten gibt.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.