es wäre ja auch durchaus möglich, daß ich meine Unterhaltsverpflichtung vom JA ausrechnen lasse und die Leute da bitte, den Unterhaltsanspruch unseres Kindesdasbeimamalebt ebenfalls festzustellen... dann hab ich damit keine Arbeit und die Berechnung ist wasserdicht. Allerdings wollen die dann bestimmt Titel erstellen und die Vorgehensweise, die wir jetzt noch selbst bestimmen können, wäre uns aus der Hand genommen...
Um Gottes willen, lass bloß das JA aus dem Spiel.
Es soll doch kein 30 jähriger Krieg ausbrechen, nur weil diese Pappnasen sich auch noch einmischen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sicher ist allerdings: Mindestens 50% der "Thermik" in diesem Fall kommen von Dir. Wo liegt der Sinn und Zweck Deines vorauseilenden Gehorsams? Was konkret befürchtest Du denn, wenn Du nicht ständig über Stöckchen springst?
Das ist eine gute Frage, Martin. Auch so lange nach der Trennung merke ich, daß ich nach wie vor nicht ohne einen Rest Angst (Wovor? Keine Ahnung!) mit ihm umgehen kann. Gut konditioniert, oder? :puzz:
Es gehören immer sehr viele gewälzte Gedanken und Eure bodenständigen wertfreien Anmerkungen dazu, alles zu ordnen. Morgen sehe ich die Dinge bestimmt schon anders. Wahrscheinlich werde ich einen kurzen Zweizeiler wie von Inselreif vorgeschlagen an den Anwalt schicken. Rechnen möchte ich vor allem erstmal für mich, um meines Seelenfriedens willen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Auf die Gefahr hin, daß ich nerve:
Bestandteil meines Bruttogehalts war die Reisekostenerstattung für Hausbesuche, kilometergenau abgerechnet nach Fahrtenbuch, da ich mit eigenem PKW unterwegs war. Ist das abziehbar?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Nein. Die Pauschale nicht.
Aber die Kilometer aus deinem Fahrtenbuch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Keine Pauschale. Die Kilometer wurden jeden Monat nach Fahrtenbuch abgerechnet und mit 0,30€ immer einen Monat im Nachhinein zum Butto dazugerechnet.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
In dem Falle sind die 0,30 € Einkommen und die entsprechenden Werte der OLG-Leidlinien in Höhe von 0,20-0,30 € Ausgaben.
Wenn sich jemand diese Mühe machen will.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Frieda,
ich kann's nicht mit letzter Sicherheit sagen, aber meines Wissens werden diese Reisekostenerstattungen nicht als Einkommen, sondern als Auslagenersatz gewertet. Beweis: Sie werden nicht versteuert, sondern decken ja nur Kosten ab, die Dir tatsächlich entstanden sind (dass man für 30 Cent pro Kilometer heute kaum mehr ein Auto unterhalten kann, sei mal dahingestellt).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nun ja, bei uns wurden sie dem Gesamtbrutto zugeschlagen und waren daher relevant für alle Abzüge, die so vom Gesamtbrutto prozentual abgezogen werden. Ob das so in Ordnung ist, sei mal dahingestellt. Diskussionen darum verliefen ins Leere, ein Grund mehr, warum ich da nicht mehr arbeite.
Mein zuständiges OLG sagt 0,30€, daher ziehe ich das jetzt mal so ab. Es handelt sich um Fahrtstrecken zu Hausbesuchen, nicht um den Weg von zu Hause zur Arbeit.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Nun ja, bei uns wurden sie dem Gesamtbrutto zugeschlagen und waren daher relevant für alle Abzüge, die so vom Gesamtbrutto prozentual abgezogen werden. Ob das so Es handelt sich um Fahrtstrecken zu Hausbesuchen, nicht um den Weg von zu Hause zur Arbeit.
das ist schon klar; der Weg zur Arbeit ist Privatsache und hat auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung nichts zu suchen; nur bei Deinen Werbungskosten.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Frieda,
kleine Ergänzung:
Die Mieteinnahmen sind im Steuerbescheid aufgeführt, kann ich diese Zahlen so übernehmen?
Ist zwar Kinderkacke, aber: nein.
Schau mal in den entsprechenden Passus Leidlinien zum Thema Miete. Im Regelfall wird AfA nicht anerkannt.
Also auch da noch ein wenig Beschäftigungsraum hinsichtlich Nachweiserbringung ...
... und ich stelle mir immer wieder die Frage, warum einige Menschen sich das Leben selbst so schwer machen (in diesem Falle der KV).
Insofern: Nimm´s sportlich.
Besten Gruß
United
Hallo Ihr Lieben,
es gibt ein Update.
Nachdem ich dem Anwalt aufgedröselt hatte, daß nach oberflächlicher Berechnung die Wahrscheinlichkeit groß ist, daß sein Mandant eher an mich zahlt als ich an ihn, bekam ich einen tobsüchtigen Brief von der Ratte, daß meine Berechnungen ja gar keine Relevanz hätten und sein Mandant auf Anwendung der Stufe 1 bestünde und ich nun endlich zustimmen soll und überhaupt und sowieso wäre ich ja verpflichtet, rund um die Uhr 7 Tage die Woche zu arbeiten, um den Hals seines Mandanten zu stopfen... ähm... meiner Unterhaltspflicht nachzukommen.
Ich hab dann nicht mehr geantwortet, weder, daß ich seit Jahren 2 Jobs habe, noch, daß ich auch am Wochenende arbeite.
Heute dann... Überraschung...Gerichtspost.
Mein Ex hat Klage erhoben mit den Forderungen, die im ersten Schreiben schon gestellt wurden, geringfügig angepaßt an die neue DDT ab 01.01.13.
Beigefügt sein erstes Schreiben, der Rest der frühjährlichen "Konversation" wurde als nicht zielführend beschrieben und nicht beigelegt.
Termin bei der Anwältin ist gemacht, die Unterlagen sind sortiert, jetzt bin ich mal gespannt, ob das Gericht diese Klage zuläßt...
Übrigens wird auch in der Klageschrift der Name des Kindesdasbeimvaterwohnt konsequent falsch geschrieben, ist das eigentlich schon ein Formfehler?
Und gibt es hier irgendeine Chance auf Mutwilligkeit?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin.
Nein und Nein.
Das mag ein Formfehler sein aber keiner, der dir etwas nützt.
So etwas wird problemlos korrigiert.
Und auch mutwillig ist seine Klage aus Juristensicht nicht.
Dieses Gericht wird sich ausschließlich um die Frage kümmern, ob du diesem Kind genug Unterhalt bezahlst oder nicht.
Eure expliziten oder impliziten Verabredungen interessieren dieses Gericht nicht die Bohne.
Ob dieses Gericht nun deinen SB respektiert und die Klage abweist oder mit Hilfe von fiktivem Einkommen rigoros auf DT 1 besteht, steht in den Sternen.
Als Frau stehen deine Sterne allerdings vermutlich etwas günstiger als seine.
Was steht denn in der Klageschrift?
Behaupten sie, du würdest garnichts zahlen oder beklagen sie nur die Weigerung auf Höherstufung?
Zumindest im ersten Fall würde ich deine Einkommensauskunft um den Barunterhalt für das Kind bei dir reduzieren, da er ja nach der gleichen Logik für das Kind auch nichts bezahlt.
Den Zug stoppen wirst du jetzt nicht mehr können.
Du kannst nur den Krieg auf seine Fronten ausdehnen, indem du auch seine Städte bombardierst und deinerseits Klage auf Auskunft und Unterhaltszahlung einreichst.
Ab dem Tag der Inverzugsetzung.
Wirklich sehr ärgerlich und überflüssig wie eine Wurzelbehandlung bei Zahnlosen.
Schei* Juristengesocks. :gunman:
Lassen wirklich keine Gelegenheit aus, Feuer zu legen.
Aber nun würde ich auch nicht mehr locker lassen und dein Verfahren auch durchziehen.
Auch wenn ihm irgendwann einfallen sollte, doch alles wieder so zu machen, wie bisher.
Dafür ist es nun zu spät.
Der Rubicon ist überschritten.
Wie kann man nur so bescheuert sein.
Ich dachte bisher, so bescheuert wäre nur meine Ex und ihre RAtte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
er klagt explizit auf die Differenz zwischen den Altersstufen bei Mindestunterhalt. Auskunft hatte ich im Januar gefordert, dem ist er bis heute nicht vollständig nachgekommen. Hier wäre nochmal ein Ansatzpunkt, Fehlendes nachzufordern.
Ich werde gar nicht anders können, als das jetzt durchzuziehen. Mit dem Ergebnis werde ich, und vor allem auch er, leben müssen. Sollte es allerdings zu meinen Gunsten ausgehen, wird wieder mal unsere Tochter die Leidtragende sein, an der wirds dann ausgelassen, wie so vieles andere auch. Der hat er übrigens schon im Frühjahr erzählt, das ich ihn verklagen will. Schwierig, sowas richtigzustellen, wenn man dabei alles Negative weglassen möchte und muß.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Wie ist denn ihr Verhältnis zu dir?
Kann es dadurch beschädigt werden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wir haben ein sehr gutes Verhältnis, momentan würde das Wissen, daß ihr Vater in ihrem Namen gegen mich klagt, sie eher noch weiter gegen ihn aufbringen. Sie empfindet sein despotisches Verhalten im Moment als sehr belastend und würde dem gern entkommen, glaube ich.
Allerdings denke ich auch, daß sie dem Krieg, den ihr Vater unweigerlich entfachen würde, wenn sie zu mir ziehen wollte, noch nicht gewachsen wäre. Als ich ihr einmal sagte, daß sie mit 14 weitgehend allein entscheiden könne, bei wem sie leben wolle, schien sie ziemlich erleichtert.
Diese Baustelle möchte ich nicht eröffnen, solange sie ihm noch nichts entgegensetzen kann.
Beeinflussen läßt sie sich nicht mehr, sie ist clever genug, zu bemerken, daß sein Handeln in den meisten Fällen affektgesteuert und keineswegs stringent ist.
In der letzten Zeit versucht er auch, mit fadenscheinigsten Begründungen ihre Besuche bei mir einzuschränken, was ihn bei seiner Tochter auch nicht gerade beliebter macht.
Gute Laune ist in seinem Haus verboten, wogegen wir uns trotz aller Einschränkungen das Lachen bewahrt haben, und das ist ihm ein großer Dorn im Auge.
Wenn irgendwo auf der Welt jemand lacht, hat er sofort das Gefühl, ausgelacht zu werden. Da ich darauf keine Rücksicht nehme, versucht er mir auf andere Art die Laune zu vermiesen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Ihr Lieben,
heute Anwaltstermin, ich hab die Gute erstmal mit Unterlagen und Ideen gefüttert und bin gespannt, was sie daraus macht. Sie war guten Mutes.
Meine Schriftsätze im Anwaltsgeplänkel hat sie ausdrücklich gelobt, ich denke, das Lob kann ich an Euch weitergeben :).
Mein erklärtes Ziel ist die Abweisúng der Klage seitens des Gerichts, andernfalls Widerklage auf Unterhalt für Kinddasbeidermutterlebt.
Ich werde Euch auf dem laufenden halten. Und in einer Stunde der Muße auch mal den Wortlaut der Klage einstellen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo,
hier mal ein Update.
In ein paar Tagen ist Gerichtstermin.
Vorgestern bekam ich einen Brief von meiner Anwältin.
Der gegnerische Anwalt macht ein Vergleichsangebot, welches exakt das beinhaltet, was ich bereits vor der Klage immer wieder angeboten hatte: keine wechselseitigen Unterhaltszahlungen, jeder kümmert sich um ein Kind.
Eine Fußangel hat er allerdings eingebaut und das Ganze so formuliert, daß der betreuende Elternteil den nicht betreuenden von Unterhaltszahlungen freistellt, ohne daß man Rückschlüsse auf den Wohnort der Kinder ziehen kann, sprich, das Ganze hätte auch dann Bestand, wenn ein Kind zum anderern Elternteil ziehen würde. Das werde ich morgen mit der Anwältin besprechen.
Was ich jetzt gern wissen möchte: Wie verhält es sich hier mit den Gerichtskosten? Immerhin hätte er diese Lösung auch ohne Gericht und Anwälte haben können, wenn er denn gewollt hätte. Ich habe zwar Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen, kann aber nicht sagen, ob ich bei einer eventuellen Überprüfung in ein paar Jahren nicht doch rückzahlungspflichtig werde.
Vielleicht habt Ihr Ideen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin Frieda,
Der gegnerische Anwalt macht ein Vergleichsangebot, welches exakt das beinhaltet, was ich bereits vor der Klage immer wieder angeboten hatte: keine wechselseitigen Unterhaltszahlungen, jeder kümmert sich um ein Kind.
:knockout:
Was ich jetzt gern wissen möchte: Wie verhält es sich hier mit den Gerichtskosten? Immerhin hätte er diese Lösung auch ohne Gericht und Anwälte haben können, wenn er denn gewollt hätte.
Bei einem Vergleich wird vermutlich nur eine (anstatt drei) Gerichtsgebühr(en) fällig, allerdings werden gleichzeitig höhere Kosten für die Rechtsanwälte anfallen, da diese nun eine zusätzliche Einigungsgebühr abrechnen können.
--
Brainstormer
Gut so.
Dann scheint er zumindest einen Anwalt mit einem Rest Realitätsinn zu haben.
Das Angebot würde ich mit einem freundlichen "Ja-Aber" beantworten.
Und zwar ohne die von dir bemängelte Klausel und nur wenn er für alle entstandenen und entstehenden Kosten des Verfahrens aufkommt..
Inklusive deiner Anwalts- und möglichen VKH-Kosten.
Du hast keinen Grund für seine späte Einsicht auch noch Kosten zu übernehmen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Frieda,
im Familienrecht wird ja nicht (wie beispielsweise im Zivilrecht) nach "Schuld" abgerechnet: Da trägt üblicherweise jeder seine eigenen Kosten, auch wenn er das Verfahren gar nicht verursacht hat. Wenn Du VKH kriegst, trifft Dich das ja erst einmal nicht so - und wenn Du irgendwann gut genug verdienst, dass Du noch etwas zurückzahlen musst: Freu Dich über den guten Verdienst und hak' die paar Gerichtskosten unter Lebenserfahrung ab.
Der Vorschlag von @Beppo klingt charmant - aber wie willst Du diese Kosten jetzt aus der VKH herauskriegen - und auf welche Weise willst Du eventuell künftige Nachforderungen von Deinem Ex erstattet kriegen? Dafür bräuchte es vermutlich eine notarielle Vereinbarung - und dann könnt Ihr Euch darüber kloppen, wer die Kosten dafür übernimmt.
Grüssles
Martin
(dem aussergerichtliche und anwaltslose Einigungen mit seiner Ex vermutlich einen 5-stelligen Betrag gespart hätten)
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