Hallo, Ihr Lieben,
der Anwalt meines Exgatten schrieb mir einen netten Brief, indem er mich aufforderte, ab April 2013, wenn meine Tochter in die nächsthöhere Altersklasse aufsteigt, den Differenzbetrag, der sich aus der Gegenrechnung der Unterhaltsansprüche beider Kinder (Sohn lebt bei mir) ergibt, an meinen Ex zu überweisen.
Momentan läuft es so, daß jeder sich um ein Kind kümmert und keine wechselseitigen Unterhaltszahlungen laufen.
Wenn ich auf einer Unterhaltsberechnung bestünde, würde mein Ex meiner Meinung nach eher für unseren Sohn zahlen müssen als ich für unsere Tochter. Kann ich aber nicht genau sagen, da ich seine Einkommensverhältnisse nicht kenne.
Ich hätte da mal ein paar Zahlen (mein Einkommen), vielleicht hat jemand Lust, mal drüberzurechnen:
Einkommen 1 Lohnsteuerklasse 2:
600,00€ Grundgehalt brutto
60,00 € Aufwandsentschädigung Hausbesuche
181,71 € Reisekostenerstattung für Dienstfahrten mit Privat-PKW
Gesamtbrutto 841,71€
Ausgezahltes Netto: 720,66€
30km Arbeitsweg an 5 Tagen pro Woche (einfacher Weg)
Einkommen 2 Lohnsteuerklasse 6:
Gesamtbrutto 494,55€
Ausgezahltes Netto: 307,88€
Jahressonderzahlung brutto: 1x Jährlich: 188,37€
Steuerrückerstattung 2011: 755,47€
Eins von zwei unterhaltsberechtigten Kindern lebt in meinem Haushalt.
Miete monatlich ca. 450,00€ warm, die üblichen Versicherungen. Ich bin allein erziehend.
Sind Wohngeld, Kinderzuschlag und Übernahme der Betreuungskosten einkommensrelevant? Wenn ja, stelle ich die Zahlen hier gern noch nachträglich ein.
Meine Frage: Bin ich mit diesem Einkommen leistungsfähig nach den Maßgaben der Düsseldorfer Tabelle?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo Frieda.
Nein, das bist du, oberflächlich betrachtet, nicht.
Zumindest nicht.
Wobei natürlich die Frage offen bleiben muss, ob du mit den gleichen Methoden künstlich leistungsfähig gerechnet würdest wie ein Mann.
Kann sein, kann aber auch nicht sein.
An die Tür würde ich aber nicht klopfen.
Ich würde stattdessen deinen Ex vielleicht mal auffordern, aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen.
Das ist sicherlich auch kein freundschaftlicher Akt aber ich denke, das ist seinem Ansinnen angemessen und für dich Risikoarm.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
du hast also zwei Stellen mit insgesamt 720,66 + 307,88 = 1027 € netto. Dazu kommen noch 188 € Jahressonderzahlung brutto (Netto = ). Dieses Netto wird ebenso wie die Steuererstattung durch 12 geteilt und dann dem Nettoeinkommen dazugerechnet. Du hättest ungefähr (nur überschlagen ein monatliches Netto von 1.100 €.
Davon abziehen kannst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen, es sei denn dein OLG sagt etwas anderes. Ebenso abziehbar sind max. 4 % vom Jahresbrutto für zusätzliche Altersvorsorge, sofern diese nachweisbar ist.
Dein Selbstbehalt liegt bei 950 €.
Wie alt sind eure Kinder?
Ich würde auch den Vater zur Einkommensauskunft auffordern. Dann siehst du was er verdient und was er an Unterhalt an das bei dir lebende Kind zu zahlen hätte, wenn ihr das nicht verrechnen würdet.
Sophie
Hallo,
Na Ihr seid ja schnell, vielen Dank dafür.
Unsere Tochter wird im April 12, unser Sohn ist 9.
Konkret fordert der Herr Anwalt 43,00 € monatlich.
Da mein Ex über Wohneigentum verfügt und eine eigene Firma hat, (ich weiß ja nicht wie arm man sich da legal rechnen kann;-)), finde ich es von ihm schon weit aus dem Fenster gelehnt, daß er mir, nachdem ich alle irgendwie ehebedingten Werte nach der Trennung bei ihm gelassen habe, solcherlei Forderungen stellt. Schon aus diesem Grund bin ich ehrlich gesagt nicht gewillt, den Wünschen seines Anwalts hier nachzukommen. Ganz besonders geärgert hat mich der zweimal auftauchende Satz im Anwaltsgeschreibsel, daß ja sein Mandant um Himmels Willen keinen Streit will und ich deshalb brav meine Zustimmung geben soll. Meine Meinung: NÖ!
@Beppo: mein Arsenal an freundschaftlichen Akten ist gegenüber diesem Mann ehrlich gesagt nur noch sehr, sehr klein, sozusagen schon im Minusbereich 😉
Ich will mich von ihm auch eigentlich nicht mehr ärgern lassen, aber:
Ich bin echt geladen. Vielleicht zu Unrecht, ist aber so.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin Frieda,
was ein Anwalt "verlangt", muss Dich nicht jucken; es entfaltet juristisch keine Wirkung. Das würde erst bei einer Klage geschehen, auf die Du reagieren müsstest. Sinnvollerweise mit einer so genannten Widerklage nach der Devise "wir können gerne über Unterhaltsansprüche reden - aber nur, wenn wir beide die Hosen runterlassen." Ich denke nicht, dass Dein Ex-Gatte das so prickelnd fände. Schon gar nicht bei einer erwarteten "Beute" von gerade mal 43 EUR pro Monat bzw. 500 EUR pro Jahr...
Es ist also Dir überlassen, ob Du auf dieses Anwaltsschreiben überhaupt reagieren möchtest. Müssen musst Du nicht, und Schweigen kann die Gegenseite manchmal mehr verunsichern als eine Antwort.
In jedem Fall: Lass Dir von dem Käse Weihnachten nicht versauen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich will mich von ihm auch eigentlich nicht mehr ärgern lassen, aber:
Er hat aber das Recht dich zu ärgern.
Das kannst du auch nicht verhindern.
Du hast aber das Recht, ihn auch zu ärgern.
Und wenn du Recht hast mit deinen Annahmen, so ärgert ihn das wesentlich mehr als dich.
Die Folge könnte dann sein, dass er auch wiederum versucht, dich noch mehr zu ärgern oder es führt dazu, dass er dich nicht mehr ärgert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Huhu Frieda
Mal ganz davon ab, dass ich als einzige Reaktion auch nur freundlich um die Einkommensnachweise bitten würde, damit ich natürlich die Differenz genau errechnen kann, da ich ja nicht möchte, dass meine Kinder eventuell zu kurz kommen, frage ich mich, wie kommt der auf die 43 Euronen?
Gruß Zwergnases Mama
btw: hat der Anwalt von dir Einkommensnachweise mal gefordert? Oder hat er ne Glaskugel in der er sehen kann, wieviel Unterhalt angemessen ist?
wie kommt der auf die 43 Euronen?
Er ist von einer Einstufung beider Parteien in die erste Stufe der DDT ausgegangen, nehme ich mal an. Die DDT ist in seinem Schreiben aber nicht angeführt, er schrieb nur lapidar etwas von irgendwelchen 100%. Demnach wären für den Kleinen 245 € und für die Große 288€ zu zahlen.
Den ganzen Text könnte man aufgrund vielfältiger Rechtschreibfehler und konsequenter Falschschreibung der Kindesnamen wahrscheinlich als einzigen Formfehler abtun. Vielleicht sollte ich mich bei dem Anwalt mal als Schreibkraft bewerben, ich suche eh grad nen anderen Job, und Schriftsätze kann ich definitiv besser;-).
Au weia, mein Galgenhumor kommt schon wieder durch...
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Huhu
sind die 245 und die 288 Euro aus dem Anwaltsbrief?
wenn ich die jeweiligen Beträge von den Sätzen ab 2013 abziehe, dann komme ich einmal auf einen Betrag von +119 und einmal auf + 138... Selbst wenn in den Beträgen das Kindergeld anteilig mit drin steckt, komme ich niemals auf 43 Euronen.
Hat jemand von den Cracks eine Idee wie man mich erhellen könnte?
Gruß Zwergnases Mama
Huhu Zwergnases Mama,
die 245 hat der von den 288 abgezogen, übrig bleiben 43, die ich an ihn zu zahlen hätte. Daß die DDT ab 2013 neue Zahlen hat, weiß der Anwalt bestimmt nicht. Als ich im Zuge der Scheidung vor gefühlten 100 Jahren 😉 Unterhalt nach Stufe 1 (100%) forderte, wollte er mir auch erzählen, daß sein Mandant ja nur in die Einkommensstufe bis 1000 € einzustufen wäre. Stufe 0? Hä?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Also diese Zahlen passen zu garnichts aktuellem.
Die schlechte Nachricht ist, dass der Abstand zwischen Altersstufe 2 und 3 eigentlich noch größer ist, nämlich 62,-€.
Ich würde es darauf ankommen lassen.
"Sehr geehrte Anwältin.
Selbstverständlich werde ich meinen Unterhaltsverpflichtungen auch nach dem 12. Geburtstag unserer gemeinsamen Tochter x in voller Höhe nachkommen, auch wenn dadurch mein Selbstbehalt nicht mehr gewahrt ist.
Im Gegenzug fordere ich Sie, bzw. Ihren Mandanten auf, mir aktuelle Einkommensauskünfte samt Belegen zukommen zu lassen, damit auch seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber unserem Sohn Y korrekt berechnet werden kann.
mfG
Frieda"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ja, Beppo,
das gefällt mir. Und da der Herr Anwalt eine Fristsetzung auch nicht vergessen hat, wird er meine Antwort exakt einen Tag nach Verstreichen der Frist in seinem Briefkasten finden.
Dankeschön!
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Natürlich mit gleicher Fristsetzung. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
da der Herr Anwalt eine Fristsetzung auch nicht vergessen hat, wird er meine Antwort exakt einen Tag nach Verstreichen der Frist in seinem Briefkasten finden.
Das ist Kinderkacke...
Wenn Du antworten willst -> mache es, sobald Deine Meinungsbildung abgeschlossen ist
Wenn es zu Deinem Vorteil ist -> mache es sofort!
Wenn es zu Deinem Nachteil ist, aber Du antworten musst -> mache es am letzten Tag der auf ihre Angemessenheit geprüften Frist
Wenn es zu Deinem Nachteil ist, Du antworten willst, aber nicht musst -> mache es, wann immer Dir danach ist (aber ich würde mich dann fragen, warum überhaupt antworten)
Wenn Du nicht anworten willst und nicht musst -> tue es nicht!
Nimm die Emotionalität raus!
Ich finde dies noch am sinnvollsten:
Moin Frieda,
was ein Anwalt "verlangt", muss Dich nicht jucken; es entfaltet juristisch keine Wirkung. Das würde erst bei einer Klage geschehen, auf die Du reagieren müsstest. Sinnvollerweise mit einer so genannten Widerklage nach der Devise "wir können gerne über Unterhaltsansprüche reden - aber nur, wenn wir beide die Hosen runterlassen." Ich denke nicht, dass Dein Ex-Gatte das so prickelnd fände. Schon gar nicht bei einer erwarteten "Beute" von gerade mal 43 EUR pro Monat bzw. 500 EUR pro Jahr...
Es ist also Dir überlassen, ob Du auf dieses Anwaltsschreiben überhaupt reagieren möchtest. Müssen musst Du nicht, und Schweigen kann die Gegenseite manchmal mehr verunsichern als eine Antwort.
In jedem Fall: Lass Dir von dem Käse Weihnachten nicht versauen.
Grüssles
Martin
@Beppo:
Kannst Du mir den Nachsatz erklären?
Selbstverständlich werde ich meinen Unterhaltsverpflichtungen auch nach dem 12. Geburtstag unserer gemeinsamen Tochter x in voller Höhe nachkommen, auch wenn dadurch mein Selbstbehalt nicht mehr gewahrt ist.
Oder war Dein Vorschlag ironisch gemeint?? 😉
Gruß, toto
@Beppo:
Kannst Du mir den Nachsatz erklären?Oder war Dein Vorschlag ironisch gemeint?? 😉
Wieso, was ist daran unklar oder falsch?
Frieda bestätigt doch damit nur, dass sie natürlich für ihr Kind sorgen will und eine Klage deswegen mutwillig wäre.
Ich verstehe nicht, was du daran nicht verstehst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn Du antworten willst -> mache es, sobald Deine Meinungsbildung abgeschlossen ist
Hallo TotoHH,
mit Deinem Einwand hast Du recht. Ja, ich werde antworten, da keine Antwort für die Gegenseite eine Steilvorlage wäre, und wenn es nur in nervige Anrufe des KV resultiert. Die will ich nicht haben, sondern ihn dann sachlich an seinen Anwalt verweisen können.
Da die Frist bis in den Januar läuft, werde ich mich nach Weihnachten konkreter und dann mit Sicherheit sachlicher mit dem Thema auseinandersetzen. Obwohl ich mich grad ziemlich sachlich finde ... :redhead:
Nimm die Emotionalität raus!
Mit den Emotionen und Gedanken, die seit Erhalt des Briefes mein Bewußtsein passiert haben, könnte ich einen Roman füllen. Fantasy vom Feinsten, kannste glauben 😉
Dass das eher ungünstig ist im Umgang mit Anwälten, hab ich mittlerweile gelernt. Möglicherweise nimmt der Anwalt meine im Scheidungsverfahren ihm gewidmeten Schriftsätze, die zugegebenermaßen hoch emotionsgeladen waren, zum Anlaß, mir jetzt überhaupt mit solchen Ideen zu kommen. Bis ich die entgültige Anwort verfasse, bin ich wieder runtergefahren, versprochen.
Aber das Durchspielen verschiedener Möglichkeiten, die nüchterne und sachliche Sicht anderer auf die Dinge sind psychohygienisch nicht zu unterschätzen und helfen mir bei meiner Meinungsfindung.
Bevor der Antwortbrief in Reinschrift an den Anwalt rausgeht, stelle ich Euch noch den Entwurf zum Drüberlesen zur Verfügung. Aber erst nach Weihnachten. Sozusagen erst die Arbeit, und dann das Vergnügen :).
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Frieda bestätigt doch damit nur, dass sie natürlich für ihr Kind sorgen will und eine Klage deswegen mutwillig wäre.
Ja, aber sie will doch nicht aussagen, schon gar nicht bestätigen, dass sie auch über den SB hinaus in voller Höhe zahlen will.
Ich würde - und damit wird die Aussage mE nicht entwertet folgendes schreiben:
Selbstverständlich werde ich meinen Unterhaltsverpflichtungen auch nach dem 12. Geburtstag unserer gemeinsamen Tochter x
in voller Höhenachkommen, auch wenn dadurch mein Selbstbehalt nicht mehr gewahrt ist.
... wenn ich denn überhaupt schreiben würde...
Toto
Doch, ich würde genau das tun.
Wenn die Annahme stimmt, dass er ein Einkommen, deutlich über DT 1 hat, so wäre das für Frieda "profitabel" und weniger aufwändig als sich selbst in die Mangellfallmühle zu stellen.
Wenn sie ihn bei 100% lässt und selbst versucht unter 100% zu kommen, hat sie den Stress.
Wenn sie 100% anerkennt und ihn nach oben kitzelt, kostet es vor Allem seinen Schweiß.
Und wenn er das Dilemma erkennt, klemmt er seinen Schwanz ja vielleicht auch wieder zwischen die Beine.
Und der Hinweis auf die Unterschreitung des SB soll ihm nur eine Warnung sein, das Rad weiter zu drehen.
Rechtliche Nachteile erkenne ich darin nicht.
Wenn sie die Höhe nicht angibt, so zwingt sie der gegnerischen Anwältin ja fast schon ein Verfahren auf, ihre Leistungsfähigkeit festzustellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und der Hinweis auf die Unterschreitung des SB soll ihm nur eine Warnung sein, das Rad weiter zu drehen.
...vor allem, weil dieser SB zum 1.1.2013 auf 1.000 EUR angehoben wird, was die Luft bei einer "ganz genauen" Berechnung noch dünner macht.
Wäre ich an Stelle von @Friedas Ex, würde ich diese Büchse der Pandora jedenfalls nicht öffnen. Als Selbständiger und Immobilienbesitzer kann man sich zwar mit diversen Tricks "arm rechnen" - aber das ist richtig Arbeit, wenn er im Gegenzug ebenfalls die Hosen runterlassen muss; der Anwalt bekommt dafür ein gutes Honorar...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ihr Lieben,
je länger ich darüber nachdenke, desto unverständlicher wird mir sein Ansinnen. Scheinbar hat ihm seine Gier und sein Verlangen, mir zu schaden, schlichtweg den Verstand vernebelt.
Sorry, daß die Infos nur so kleckerweise kommen, aber ich mußte mich lange nicht mehr mit dem Thema beschäftigen und die Fakten fallen mir selbst nur kleckerweise ein.
Es ist ja nicht nur so, daß ihm aufgrund der eigenen Immobilie ein Wohnvorteil anzurechnen wäre. Das Haus verfügt außerdem noch über zwei vermietete Wohnungen und ein vermietetes Ladengeschäft = Einnahmen.
Teilweise kann er diese Einnahmen sicher mit den bestimmt noch vorhandenen Kreditbelastungen verrechnen.
Aber auch wenn er mittlerweile mit 4 Unterhaltsberechtigten winken kann (drei Kinder, eine KM mit Kind unter 3) und seine Firma nach gut 10 Jahren immer noch im Minimaleinkommensbereich laufen läßt (was ich ihm durchaus zutraue), was erwartet er denn, daß ich an Reichtümern verdiene?
TotoHH hat recht, ich muß emotional unbedingt noch weiter runterkommen, bevor ich dem Anwalt antworte.
Kopfschüttelnde Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.