Unterhaltsanspruch ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsanspruch bei geringen BaFöG-Anspruch?

 
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich neu hier und hätte da mal eine Frage:  :question:

Ich habe eine Tochter (fast 24 Jahre), die 2001 eine Ausbildung zur Sozialpflege-Assistentin begonnen hat.
Auf Grund gesundheitlicher Probleme brach sie diese Ausbildung kurz vor dem Abschluss ab.
Nach einer Therapie hätte sie auf Antrag die restliche Ausbildung fortsetzen können. Einen solchen Antrag hat sie aber nicht gestellt.
Sie zog in eine andere Stadt und hat dort nach eigenen Angaben verschiedene Jobs gehabt, Barfrau, gekellnert, freiwilliges soziales Jahr u.s.w.  :thumbup:
2005 bekam ich dann erstmals die Aufforderung des zuständigen BAföG-Amtes meine Einkommensverhältnisse darzulegen, da sie erneut eine Ausbildung im sozialen Bereich an einer Fachoberschule anstrebte.
Nachdem ich alle meine Unterlagen eingereicht hatte und weder vom BAföG-Amt noch von meiner Tochter etwas hörte, ging ich davon aus, dass die angestrebte Ausbildung nun zielstrebig durchgeführt werden wird.
Erstaunt war ich dann, als in Mai 2007 erneut eine Aufforderung des BAföG-Amtes kam und meine Einkommensverhältnisse erneut darlegen musste.
Sie hatte also zwei Jahre verstreichen lassen, angeblich wieder wegen gesundheitlicher Probleme, in denen sie die angestrebte Fachausbildung hätte abschließen können.  :rofl2:
Nachdem ich nun erneut meine Einkommensnachweise vorgelegt hatte und meine Tochter nun einen BAföG-Bescheid bekommen hat, aus dem hervorgeht, dass sie nur eine geringe Förderung erfährt, will sie von mir Unterhalt in Höhe des von mir anzurechnenden Einkommens haben.

Meine Frage: Bin ich verpflichtet ihr erneut Unterhalt zu leisten oder muss sie nicht vielmehr ihre Arbeitskraft zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes einsetzen?

Ich wäre über eine schnelle Beantwortung sehr,sehr dankbar!!!!! 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2007 21:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lulu und Herzlich Willkommen

Ehrlich gesagt, Du hast ganz schön gepennt. Es könnte ein heikles Thema werden. Es gibt durchaus Richter, die schon in solchen Dingen den KV erneut zum Unterhalt verdonnert haben.

Als erstes solltest Du von Deiner Tochter verlangen, lückenlos aufzuzeigen, welche Ausbildungswege (Schulbescheinigungen für jedes Halbjahr) sie gegangen ist samt entsprechender Zeugnisse bzw. Abschlüsse ebenso der gesundheitliche Gründe, weshalb es so oder so gelaufen ist (mit Belegen). Das ist Dein Recht. Da es ja nun schon seit 6 Jahren so geht besteht eventuell die Möglichkeit ihr aufzuzeigen, dass sie nicht zielstrebig ihrem berufl. Werdegang nachgekommen ist und Du da vielleicht aus der Unterhaltspflicht zum Teil oder ganz heraus bist. Aber das ist ganz schön Gummi, je nach Unrechtssprecher.

Herauskommen muss eine 'lückenlose' chronologische Abfolge ihres Bestrebens einen beruf zu erlernen bzw höheren Abschluss zu erreichen. Reine Willensbekundungen ihrer seits sind für die Katz.

Gruss oldie

Edit: Sollte sie wegen Krankheit gehindert worden sein ihren Abschluss zu machen (ohne Ausbildungswechsel aus purer Laune) so wirst Du wohl zahlen müssen.

siehe
BGH NJW 2001,2170
BGH FamRZ 1998, 671
BGB §1610 Abs 2

da wird die Sache ein bischen beleuchtet. Es gibt übrigens sehr viele unterschiedlich Auffassungen bei den AG's und OLG's, also immer eine Einzelfallentscheidung.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 22:30
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Oldie,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.    🙂

Ja, geschlafen und zuviel Vertrauen, so könnte man sagen.  :knockout:

Zum besseren Verständnis hier noch ein paar Fakten zu dem Sachverhalt:

Sep. 01, also noch minderjährig, begann sie eine Ausbildung für die Dauer von zwei Jahren.
Während dieser Ausbildung zahlte ich weiterhin KU. Im April 2003 fragte ich nun an, wie es nach Beendigung der Ausbildung im Juli 03 beruflich bei ihr weitergeht und ich forderte sie bzw. die KM auf, mir mit geeigneten Unterlagen den Abschluss nachzuweisen und zu belegen, wie es nun weitergehen wird (Arbeitslosmeldung, Bewerbungsnachweise ect.). In dieser Anfrage kündigte ich auch an, wenn ich keine Info's erhalte, werde ich den Unterhalt ab 08/03 nicht mehr zahlen.
Da es keine Reaktion gab, ging ich davon aus, dass meine Tochter keinen Unterhhaltsanspruch mehr hat.  :thumbup:

In 09/03 erhielt ich nun einen Drohbrief der KM, mit der Aufforderung sofort die fälligen Unterhaltszahlungen für 09/03 und 09/03 zu überweisen und ab 10/03 wieder regelmäßig Unterhalt zu zahlen.
Ende 09/03 forderte ich von der KM (Tochter will keinen Kontakt) Nachweise wie Beendigung der Ausbildung, Arbeitslosmeldung, Bewerbungnachweise u.s.w.
Mitte 10/03 kam dann die Reaktion der KM (jetzt mit Vollmacht der Tochter): Keine der geforderten Nachweis, nur Info's, dass Tochter nicht mehr bei KM wohnt, sondern ist in eine andere Stadt gezogen. Dort hat sie Sozi als Darlehen beantragt und wohl auch bekommen. KG müsse noch beantragt werden, ansonsten Klagedrohung.

Ende 10/03 bekam ich dann eine Kopie der Beantragung auf KG für über 18 jährige Kinder, aus der auch hervorging, dass sie seit 20.10.03 als arbeitsuchend gemeldet war, eine Schulbescheinigung, dass sie die Ausbildung in 09/01 begonnen hat und die Ausbildung in 07/03 beenden wird.

Mitte 11/03 erhielt ich dann die Mitteilung der KM, dass die Ausbildung bereits im Dez. 2002!!! unterbrochen worden ist.
Nun erhielt die Tochter die Möglichkeit der Ausbildungseinrichtung, nach der Genesung ( ich habe nie ein ärzliches Attest gesehen), auf Antrag die Ausbildung fortzusetzen.
Diesen Antrag hat sie offensichtlich nicht gestellt, sodass ich davon ausging, das sie ihre Ausbildung abgebrochen hat.

Ende 11/03 erhielt ich nun Post vom Sozialamt. Sie wollten meine Einkommsverhältnsse prüfen.
Nun holte ich mir rechtliche Beratung bei einer Familienanwältin sowie beim Jugend- und Sozialamt meines Wohnortes. Gemeinsam wurde ein Schreiben aufgesetzt, indem ich den Unterhaltsanspruch meiner Tochter anzweifelte und siehe da, nie wieder was vom Sozialamt gehört.

Im Mai 2005 kontaktierte ich dann die für den Wohnort meiner Tochter zuständige Familienkasse des Arbeitsamtes, um ihre Adresse zu erfahren und mich zu ingformieren, ob sie KG beantragt hat. Auskunft habe ich von dort nicht erhalten.

So, den Rest kennst du ja.
Eins müsste ich vielleicht noch anmerken, während der Zeit der ersten und der zweiten BAföG - Beantragung hat sie keinen Unterhaltsanspruch gegen mich geltend gemacht.

Auch kenne ich ihre familiären und finanziellen Verhältnisse nicht, genausowenig wie ich den Grund für ihre gesundheitlichen Probleme, die zum Ausbildungsabbruch führten, kenne. Ich habe nie ein ärztliches Attest gesehen, sondern nur vom hörensagen, dass sie Drogenabhängig sei. Ob sie jetzt suchtfrei ist, keine Ahnung!!!!!

So, ich hoffe ich hab nichts vergessen und würde dich um deine Meinung bitten.

Herzlichen Dank, lulu!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2007 20:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lulu,

eigentlich ist das Ganze sehr einfach: Deine Ex kann Dir so viele "Drohbriefe" schreiben wie sie will - sie ist gar nicht vertretungsberechtigt, denn Eure Tochter ist volljährig. Deshalb kann auch nur Eure Tochter Dich auf Unterhalt verklagen. Das würde allerdings kein Spaziergang werden, denn sie hat bislang ja gar nicht an der "Aufklärung" ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse mitgewirkt; offensichtlich hatte sie also kein Interesse an Unterhaltszahlungen.

Sollte sie Dich tatsächlich verklagen wollen, würde auch das nur mit Vorlage der notwendigen Dokumente funktionieren. Denn zunächst einmal ist die Tochter volljährig und damit wirtschaftlich für sich selbst verantwortlich. Unterhalt gibt es nur für den Fall einer "zielstrebig verfolgten Ausbildung" (also auch nicht für Bummelstudenten). Ich an Deiner Stelle würde den ungefähren Unterhaltsbetrag sicherheitshalber auf ein Sparkonto packen; nach Deiner Schilderung wirst Du ihn aber vermutlich gar nicht brauchen. Dann machst Du eben irgendwann einen schönen Urlaub davon.

Grüssles
Martin

PS: Die Kontaktverweigerung der Tochter könnte übrigens ein zusätzlicher Grund sein, keinen Unterhalt leisten zu müssen, selbst wenn die anderen Anspruchsgrundlagen vorliegen. Es gibt zumindest Gerichtsurteile, in denen eine Unterhaltspflicht für diesen Fall verneint wurde.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 21:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lulu

kann brille nur beipflichten. Da Töchterchen die angebotene berufliche Ausbildung nicht fortgesetzt hat, fast 4 Jahre wahrscheinlich nichts getan hat sich zu qualifizieren und auch von sich aus nichts hören lassen hat würde ich an Deiner Stelle mich erstmal ganz entspannt zurücklehnen und der Dinge harren die da kommen. Falls Tochter durch Drogen, Alkohol etc also selbstverschuldet keiner Ausbildung nachgehen konnte sieht es auch nicht gut für sie aus. Schau Dir mal die Urteilssammlung (Kindesunterhalt) hier auf der Hauptseite ganz unten (da ist der Querverweis) an, da findest Du auch einiges zu dem Thema allgemein. Ebenso lohnt ein intensives googeln, es gibt da ein parr Urteile, die in diese Richtung gehen.

Fakt ist, sie muss Dir ihre Bedürftigkeit auf Unterhalt nachweisen, ebenso, dass sie einen eigenen Haushalt führt (also nicht mehr bei Muttern wohnt etc.. Und das alles mit Belegen. Inwieweit hat sich denn das Töchterchen bei Dir gemeldet? Über KM oder persönlich oder gar RA?

Und besteht eventuell noch ein Titel? Dann aber sofort auf Herausgabe desselben auffordern und sehen was kommt. Notfalls kommen dann die härteren Bandagen.

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 00:19
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo lulu,

Bafög wird jedes Jahr neu für ein Jahr bewilligt und wenn du keine Aufforderung bekommst, deine finanziellen Verhältnisse offen zu legen, dann können eigentlich schon die Alarmglocken klingeln.

Ich vertrete die Ansicht, anders als meine Vorschreiber, dass Probleme mit Drogen und Alkohol nicht selbst verursacht, sondern krankhaft sind. Sollte deine Tochter entsprechende Atteste vorlegen können, dann ist ihr erneuter Ausbildungsversuch also unterhaltsrelevant.

Und dann schließe ich mich oldie wieder an: forder Auskunft von deiner Tochter. Und für die Zukunft: forder jedes Halbjahreszeugnis ein, damit du auf dem Laufenden bist.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 02:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen

Habe ein bischen in der Datenbank hier gestöbert und folgendes gefunden:

zu Ausbildungsabbruch und Auskunft
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-648.html
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-326.html

zu Drogen
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-501.html

Sollte deine Tochter entsprechende Atteste vorlegen können, dann ist ihr erneuter Ausbildungsversuch also unterhaltsrelevant.

Ich denke mal, da kommt es nicht so sehr auf Atteste an sondern eher was sie unternommen hat, davon loszukommen, also Behandlungen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 10:37
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Du hast weiter oben geschrieben, dass das Sozialamt Deine Einkommensverhältnisse prüfen wollte. Kann es nicht sein, dass Sie das aus dem Grund taten, um schon mal vorzutesten, ob bei Dir im Falle des Falles etwas zu holen ist? Ich weiss, es gibt eine Verpflichtung der Eltern gegenüber den Kindern - falls sie in Not sind - aufzukommen und umgekehrt. Klar gibt es ne Menge Freibeträge. Aber das hätte dann rein gar nix mit dem KU zu tun.
Und das neue Hartz4 (Kinder bis 25J) hat auch ne Menge Überraschungen (Eltern und Kinder bis 25 werden da als Bedarfsgemeinschaft gerechnet)
Dies sei ein Hinweis auf weitere lauernde Gefahren.
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 11:23
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, alle zusammen,      :phantom:

Oldie,
ich danke dir ganz herzlich für den letzten Link zu den Drogen.
Meines Wissens hat meine Tochter mehrere Therapien gemacht.
Ob sie die erfolgreich, also suchtfrei, beendet hat oder sie abgebrochen hat, weiß ich nicht.
Ich habe ja nie eine Bescheinigung über die Diagnose noch über den Therapieverlauf noch über die Heilung erhalten.
Wie gesagt, ich habe erst von ihrem Problemen erfahren, als ich die Unterhaltszahlungen eingestellt habe, also fast neun Monate nachdem sie die Ausbildung (ab-) untergebrochen hatte.
Kontakt nahm sie über den BAföG-Antrag mit mir auf, indem sie mir das Formblatt übersandt hatte, mit der Aufforderung dieses ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen an das BAföG-Amt zu übersenden. 14 Tage später bekam ich dann das gleiche Formblatt durch das BAföG-Amt übersandt. Offensichtlich ging es ihr nicht schnell genug.
Ein Titel bestand nur bis zum Erreichen der Volljährigkeit.

:ausgezeichnet:

Hallo nichtaufgeber,
warum ich vom Sozialamt nichts mehr gehört habe, kann ich nicht sagen, aber ich wäre sicherlich leistungsfähig gewesen. Sie hatte ja HLU als Darlehen erhalten und wollte, so glaube ich und das ist nur meine persönliche Meinung, doppelt kassieren.

Liebe Eskima,
ich wusste bis dato nicht, dass die BAföG-Beantragung jährlich erfolgt (jetzt weiß ich es).
Sicherlich ist Alkohol- und Drogenabhängigkeit eine Krankheit, aber wie Oldie schon sagt, es kommt auf das Bemühen an, von dieser Sucht loszukommen und sich seiner Ausbildung zuzuwenden.

Hi, Martin (brille007),
ich danke dir auch für deine Antwort.
Ja, sie hat mir bisher keine Nachweise zu ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen zukommen lassen!
Ich nahm an, dass sie einen Job hat, denn sie muss ja von irgendetwas gelebt haben!
Meine persönliche Meinung ist, dass sie neben einem Job auch noch den Unterhalt von mir einstecken wollte und als dann Nachweise von mir gefordert wurden, hat sie es einfach ruhen lassen.
Da hätte ich vielleicht schon konsequenter nachhacken müssen.

Ich danke euch allen und würde mich freuen, wieder von euch zu hören.
Wenn es was neues gibt, werde ich euch hier informieren, jedenfalls kann ich jetzt schon mal viel ruhiger schlafen, DANKE!!!!    :3ertralala:    :dankeschoen:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 21:12
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, alle zusammen,

komme gerade aus dem Urlaub und habe in der Post eine Aufforderung zur Anhörung vom hiesigen BaföG-Amt erhalten (Termin morgen).    😡

Demnach hat meine Tochter, nachdem ich ihr mitgeteilt hatte, dass ich so ohne weiterses keine Unterhaltsleistungen erbringen werde, einen Antrag auf  Vorausleiszungen gem. § 36 BAföG gestellt. Danach geht ein möglicher Unterhaltsanspruch auf das Amt über.

Hat jemand von euch so etwas schon mal mitgemacht???
Ist es überhaupt möglich, einen Unterhaltsanspruch aus einem BAföG-Bescheid herzuleiten oder ist nicht vielmahr ein Unterhaltsanspruch zivilrechtlich zu erstreiten???

Vielen Dank für eure Bemühungen, Gruß, Lulu.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 16:01




(@flocke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

keine Panik bitte vor dieser Anhörung. Deine Tochter hat dem Amt mitgeteilt dass die Fortführung der Ausbildung gefahrdet ist weil Du den auf dem BaföG Bescheid ausgerechneten Betrag nicht zahlst. Ihr wurde wohl das BAföG um einen Teil Deines Einkommens gekürzt.
Das Amt muss jetzt prüfen warum Du diesen anrechenbaren Betrag nicht zahlst und gibt Dir durch die Anhörung Gelegenheit dazu Dich zu äußern. Du solltest hierzu alle bisher geführten Schriftwechsel bezüglich Unterhalt und aktuelle Einkommensnachweise mitnehmen.

Das BAföG Amt geht erst mal in Vorleistung und prüft eben ob von Dir der vorgeleistete Betrag wieder eingefordert werden kann.  Wenn ich das richtig verstanden habe hat Deine Tochter noch keine abgeschlossene Ausbildung. Insofern könnte es gut sein, dass Du vom betreffenden Bundesland zur Rückzahlung der Vorausleistung gerichtlich in Anspruch genommen wirst. 

Gruss Flocke

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 16:35
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Flocke,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.  🙂

Es ist mir klar, dass es sich bei der Anhörung um das Prinzip des rechtlichen Gehörs geht.

Nicht ganz klar ist mir aber, ob meine Tochter einen Unterhaltsanspruch in der Höhe des im BAföG-Bescheides ausgewiesenden anrechenbaren Einkommens des Vaters herleiten und dieser dann an das Amt übergehen kann. 

Sollte sie nun keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterhalt von mir haben, kann es doch dann wohl nicht sein, dass das Amt kommt und mich zu Kasse bitten kann, oder??????

Schließlich hat sie diese Ausbildung nun schon zum zweiten oder dritten mal begonnen (erstmalig 2001) und nie zu Ende geführt, warum auch immer.

Gruß, Lulu!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 17:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Lulu!

Es gibt elternabhängiges und elternunabhängiges Bafög. Auch das werden die prüfen. Gib doch dem Amt gegenüber eine Stellungnahme ab und warte dann ab, wie sie darauf reagieren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 17:14
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hi, Lausebackesmama,

erstmal meinen Glückwunsch zu diesem Namen (echt cool)  :thumbup:

Welches sich denn die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG und kann meine Tochter dieses auch jetzt noch beantragen, wo das BAföG-Amt festgestellt hat, das es bei mir einen anrechenbaren Anteil zum BAföG gibt?

LG, Lulu!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 17:19
(@flocke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

elternunabhängies BAföG kann sie nur beantragen wenn sie bereits eine Ausbildung die mind. 3 Jahre gedauert haben muss, abgeschlossen hat und danach 3 Jahre erwerbstätig war. Das dürfte daher nicht in Frage kommen.

Ist denn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch schon geklärt ?? Der auf dem BAfög Bescheid ausgewiesene Betrag stammt ja aus Berechnungen der Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr. ?? Wenn es nämlich bezüglich des zivilrechtlichen Anspruchs bereits eine Entscheidung gibt, dann geh einfach zur Anhörung leg das vor und lass das Amt vorausleisten. Die schreiben zwar dann was von übergegangenen Ansprüchen , werden die aber wegen des zu hohen Klagerisikos nicht einklagen und vorausleisten ohne sich das wieder bei Dir zu holen.

Gruss Flocke

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 17:24
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Flocke,

danke Dir für die Info.

Einen zivilrechtlichen Anspruch gibt es nicht, keinen Titel o.ä.
Als ich im September 2003 erfahren habe, dass sie die Ausbildung schon in 12/2002 abgebrochen hat, habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt, mit der Aufforderung, mir geeignete Nachweise vorzulegen, die die Bemühungen erkennen lassen, dass sie einen Ausbildungsplatz sucht bzw. die abgebrochene Ausbildung weiter fortführt.

Nichts kam (siehe auch mien Schreiben vom 06.09.07)

LG, Lulu!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 17:32
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, zusammen,

so, die Anhörung ist vorbei und nun heißt es abwarten.
Mal sehen was da rauskommt.

LG, Lutz!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 20:34
(@lulu2308)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, alle zusammen,

also, bis jetzt habe ich nichts mehr vom BAföG - Amt gehört.

Kann mir jemand sagen, ob es damit jetzt vorbei ist oder kann da immer noch was kommen?  😡

LG, Lulu!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2007 17:23