Unterhaltsanpassung...
 
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Unterhaltsanpassung bei neuem Einkommen

 
(@babut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr,

sicher ist dieses Thema schon oft erörtert worden hier, nur leider konnte ich keinen Beitrag hierzu im Forum finden.

Bei mir ist folgende Situation:
Ich habe letztes Jahr unfreiwllig meinen Arbeitgeber wechseln dürfen und bin nun seitdem mit einer 3 Monatigen Zwangspause (ohne Einkommen und ARGE zuwendung) wieder beschäftigt.
Dies habe ich dem Anwalt der Mutter meiner Tochter mitgeteilt, ebenso wie mein neues Gehalt, welches etwas niedriger ist als das vorhergehende.
Allerdings interessiert es weder die Kindsmutter noch deren Anwalt, das die Unterhaltsforderungen die Sie derzeit gegen mich haben weit überzogen sind. Dumemrweise haben Sie ja auch noch den Unterhaltstitel von der letzten Berechnung vorliegen.
Wie komme ich am einfachsten und schnellsten in eine neue Unterhaltsanpassung ohne große Kosten zu verursachen, da die Mutter meiner Tochter mittlerweile schon über einen Grichtsvollzieher die ERzwingungshaft androhen läßt, obwohl ich meinen monatlichen Unterhalt derzeit bezahle, Sie jeodch mehr will und diesen auch über einen Anwalt fordert.

Dankeschön für Eure hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 11:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einige Fragen müsstest du beantworten:
1. Dein bisheriges unterhaltsrelevantes Einkommen
2. Dein jetziges unterhaltsrelevantes Einkommen
3. Anzahl und Alter der Kinder
4. Welche Titel welcher Art bestehen in welcher Höhe für wen

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:12
(@babut)
Schon was gesagt Registriert

Moing,

um die Fragen zu beantworten:
zu 1: 1700.- Euro
zu 2: 1300.- Euro
zu 3: 1 Kind Alter 14
zu 4: Es ist meines wissens nachd er normale Unterhaltstitel, welcher den Unterhalt sofort pfändbar macht.

Bei meinem bisherigen Einkommen wurde in keinster Weise berücksichtigt, das ich im Außendienst bin und da alle Kosten selbst zu tragen habe (Benzin, KFZ usw). und hierfür eine Zahlung von meinem Arbeitgeber erhalte in höhe von 480.- Euro (brutto) die sich in meinem Nettogehalt mit niederschlägt.

Babut

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 12:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hehe, und wasist ein "normaler Unterhaltstitel"?

Also: Ist es ein Urteil, ein Vergleich, eine Jugendamtsurkunde, ein notariell beglaubiger Vertrag? Frage 4 ist nicht beantwortet bzgl. der Höhe. Für wen zahlst du wie viel?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:26
(@babut)
Schon was gesagt Registriert

naja da war wohl eine Verhandlung am Famiiengericht und da wurde damals als ich den Job bei der anderen Firma noch hatte die Verhandlung und dort wurde ich zu 314.- Euro aufgrund des Einkommens und des Alters verurteilt (welch böses Wort) und dieses Urteil wurde als vollstreckbar ausgefertigt. Bisher wußte ich ja auch nicht wirklich wie das gemeint war, aber im moment erfahre ich es eben durch den netten Gerichtsvollzieher, der auf die Forderungen meiner Ex eben agieren muß, egal ob berechtigt oder nicht (die hat auch zwischendurch mal versucht den Unterhaltsvorschuß des Jugendamtes bei mir zu holen obwohl ich diesen bereits an das Jugendamt zurückbezahlt habe)
Wenn ich nun die Düsseldorfer Tabelle als Laie lese und meinen Unterhalt Laienhaft selbst berechne, dann komme ich auf jeden Fall unter die 314.- Euro und nur noch auf den Mindestsatz der Einkommensstufe 1 Sie möchte und fordert aber den Satz der Einkommensstufe 3 Ach ja, ich zahe nur für meine Tochter (war im Rückblich betrachtet zum Glück nie verheiratet)

war das jetzt richtig beantwortet  :question:

Babut

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 12:34
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also ich komme auf 204/219€, Zahlbetrag 199€.

Da die Gegenseite nicht willig ist und ein Titel besteht, musst Du die 314 weiterzahlen und bei Gericht eine Abänderungsklage einrichen. Dafür sollte es auch Prozesskostenhilfe geben

Nebenbei: Wusstest Du schon, dass die Unterhaltsbeträge in 04/07 dramatisch steigen? Könnte so ausgehen, dass gerade dann dein Urteil kommt und du weiterhin viel bezahlen musst.

Allerdings solltest Du das trotzdem machen. Du musst aus der Stufe raus, sonst wird das nächstes Jahr trotzdem mehr.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Prima gemacht  😉

1.300 € abzgl. 5% berufsbedingte Aufwendungen (65 €) = 1.235 €. Somit Stufe 1 der DT = 291 € KU. Keine KG-Anrechnung des KG. Wir reden also von 23 €!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:52
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach, war das Kind 14? :redhead:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:54
(@babut)
Schon was gesagt Registriert

well dankeschön für eure Antworten,

dann werde ich mich gleich mal auf den Weg machen und einen Anwalt aufsuchen, damit ich noch vor 04/07 die ganze Sache über die Bühne bekomme.

Im Moment hauts mir nur gerade den Vogel ein wenig raus, wenn ich anschaue mit welchem Druck sie versucht mich zum viel zu hohen Unterhalt zu nötigen, aber das ist anscheinend mein eigenes verschulden.

Babut

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 13:00