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Unterhaltesberechnung-alleinige ehebedingte Schulden

 
(@skater)
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Hallo und hier meine Frage,

während der Ehezeit habe ich alleinige Darlehn zur Hausfinanzierung aufgenommen.
Sind diese im vollen Umfang ( Tilgung und Zinsen ) bei der Unterhaltsberechnung bzw. Trennungsberechnung zu berücksichtigen?
Danke!!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2019 18:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

während der Trennungszeit können ehebedingte Schulden komplett angerechnet werden. Nach der Scheidung können die Zinsen weiter berücksichtigt werden, die Tilgung aber nur bis 4% vom Brutto als Altersvorsorge (mehr kann als Altersvorsorge nicht berücksichtigt werden).
Wenn Du im Haus weiter wohnst entsteht Dir ein Wohnvorteil, der ebenfalls angerechnet werden kann. In der Trennungszeit nur soviel wie Du als Miete für Dich selbst sparst, nach der Scheidung der volle Mietwert des Hauses.
Außerdem gibt es Probleme bei der Anrechnung, wenn beim KU der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann (Mangelfall).

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2019 19:11