Moin
Wurde Dir der Ausbildungsvertrag zugesendet? Wie lautet die Ausbildungseinrichtung? Laut AfG gibt es staatl. Schulen, ein Schulgeld wäre daher vom Grundsatz her überflüssig, zumal in dieser Höhe. Von daher sind Einzelheiten sinnvoll. Was mich stutzig macht: wieso wird der UH auf 378€ beziffert? Wo wohnt der Junge? Und wäre es erfolgversprechend, eine zivilrechtliche Klage gegen die KM zu führen mir dem Ziel, dass sie gem. dem BGB UH-pflichtig ist und ihren Teil beizutragen hat (fikt. EK)? Schon mal hier nachgeforscht?
Gruss oldie (nicht ganz uneigennütz)
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Kind wohnt in SH und Schule ist auch dort. Ich habe vom Anwalt einen Ausbildungvertrag zum 1.10.14 bekommen mit Ziel Ergotherapeut in 3 Jahren ohne Fachabi. (Private Schule) Bafög wurde beantragt,aber abgelehnt wegen Einkommen der Eltern.Hatte meine Unterlagen dem Bafögamt geschickt nach Aufforderung. KM ist verheiratet,wohnt mit ihm im Eigenheim(noch nicht bezahlt ) eine 15 jährige Tochter in Schule. Von der Mutter nur eine Lohnbescheinigung vom Okt. über 2800€ brutto Stk 5 1400€ netto nicht leistungfähig. Anwalt sagt: Ich alleine zahlen sollen und eine Stufe höher, (378€) weil nur ein Unterhaltsberechtigter vorhanden.
Hallo,
aus meiner Sicht handelt es sich bei Deinem Sohn um ein nichtprivilegiertes volljähriges Kind und es wäre Unterhalt nach DDT Stufe 4 zu zahlen. Der volle Unterhalt sind dann gerade die 378 Euro, Du musst aber nicht mehr zahlen als Du allein zahlen müsstest. (Böeibt sich letzlich gleich).
Hinsichtlich des Mehrbedarfs = Schulgeld, hätte man Dich vorher fragen müssen und es gibt in Deinem Fall definitiv kostengünstigere Varianten = staatl Schule. Ich weiss nicht wie kompliziert es ist eine Ausbildung an einer staatl. Schule zu bekommen. Für das laufende Schuljahr wird es kompliziert zu wechseln, aber zum nächsten Jahr wäre ein Wechsel bestimmt möglich.
"Führt ein Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils eine Maßnahme durch, zu zum Mehrbedarf des Kindes führt (-> Entscheidungskompetenz), kommt es nicht automatisch zur anteiligen Haftung beider Eltern. - <a href="http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/mehrbedarf-sonderbedarf.html#Studiengebuehren-Schulgeld>" Schulgeld </a>."
Darauf könntest Du Dich berufen und die Kosten erst einmal ablehnen zu übernehmen, am Ende wirst Du u.U. Dich daran beteiligen, aber Du solltest auf gar keinen Fall alles übernehmen und die Option zu wechseln aktiv ins Spiel bringen.
VG Susi
Moin Licht im Tunnel,
1. Sohnemann ist jetzt volljährig (und nicht privilegiert)
2. Für KM´s Steuerklasse kannst Du nichts, d.h. ich würde eine Gegenrechnung mit Stkl. 4 machen (zzgl. Wohnvorteil)
3. Ob eine Privatschule als Mehrbedarf durchgeht ... kann sein, muss aber nicht (gerade wenn - analog Oldie´s Hinweis - kostenlose Alternativen zur Verfügung stehen).
Davon ausgehend, daß KM noch Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) bezieht und noch ein Wohnvorteil zu berücksichtigen wäre, rechnen wir mal beispielhaft mit einem EK in gleicher Höhe wie Deines (alleine aus dem Brutto ergäben sich bei Stkl 4 1.860 EUR):
Bedarf Sohn (ohne Schulgeld): 703 (DDT 8, zusammengerechnetes EK ca. 4.000) ./. 184 = 519
Haftungsanteil: 50% -> 260 EUR
Berücksichtigt man die Privatschule als Mehrbedarf, so würde sich der Zahlbetrag um die Hälfte des Schulgeldes erhöhen (also ca. 190 EUR).
Für die weitere Vorgehensweise:
1. Vollständige Gehaltsunterlagen der KM einfordern
2. Nachweis über Wohneigentum verlangen (Wohnfläche + abzugsfähige Verbindlichkeiten)
3. So noch nicht erhalten: BAföG-Bescheid einfordern
4. Begründung für Mehrbedarf verlangen
Wann kam der Anwaltsbrief mit der Inverzugsetzung? Ab da kann ggf. rückwirkend gefordert werden (wenn erst jetzt, dann ist Privatschule Okt.-Jan. definitiv nicht Dein Bier).
Da aktuell kein Titel besteht, würde ich ferner darüber nachdenken, den Zahlbetrag abzusenken (z.B. auf o.g. 260 EUR).
Gruß
United
Mal ne mehr so allgemeine Frage, weil es oben drin steht:
Wieso darf die Mutter in StKl 5 sein bzw ist ihr Einkommen nicht zu rechnen als sei sie in Klasse 4 (oder 2) da die Steuerlast sich ja per Splittingvorteil bei Steuererklärung verringert?
Hallo,
danke erstmal für die Antworten.
Der Anwaltsbrief kam im Okt. mit der Forderung Unterhalt + Schulgeld. Bafög Bescheid(Kopie) habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen, Eltern haben soviel Einkommen. Der Anwalt schreibt, daß die KM nicht Leistungfähig ist weil A: 15jährige Tochter im Haushalt (353€ Unterhalt) und B: Sie monatlich Fahrkosten (Öff) von 265€ hat die sie unter dem Selbstbehalt von 1300€ bringt.
Private Schule wird begründet,weil sie die einzigen sind die ihn auf genommen haben. Alle anderen Schulen haben abgelehnt.Schlechter Zensurendurchschnitt Realschule. Bewerbungen sind nicht nachgewiesen worden mir.
Anwalt droht seid Okt. mit Klage vorm Fam.Gericht. Ich zahle seid Okt. erstmal 253€. Gehe vom einen Haftungsanteil von 270€ aus. Steuerbescheid und Nachweis über über Wohneigentum habe ich angefordert, aber bis jetzt nicht bekommen. Meine Gedanken sind, ob der Anwalt Klage einreicht oder nur Druck aufbauen will und sehen will was geht.
Gruß
Hallo,
ich würde mal vermuten, dass der Anwalt nur Druck aufbauen will; denn Oktober bis Februar sind 5 Monate. Also scheint das Geld da zu sein um die Schule zu bezahlen.
Und wenn die Mutter ihr Einkommen nicht offen legt, genau das wird ein Gericht verlangen, dass euer Kind die Unterlagen anfordert, berechnen lässt und dem anderen Elternteil zur Verfügung stellt.
Damit dürfte die Klage schon fast mutwillig sein.
Und genau das würde ich bei einer evtl. Klage auch hinschreiben, dass Verfahrenskostenhilfe nicht zu gewähren ist, da die Klage mutwillig ist, da du alle Unterlagen zur Verfügung gestellt hast, dir aber keine Berechnung mit dem Haftungsanteil der KM und auch keine Gehaltsunterlagen etc. der KM vorliegen, so dass du die Berechnung in keiner Weise nachvollziehen kannst.
Und solange du dieses nicht erhalten hast zahlst du den Betrag, der die plausibel erscheint.
Ebenso bestreitest du eine Notwendigkeit einer Privat-Schule, da es die Schulen x und y gibt, die kostenfrei die gleiche Ausbildung anbieten.
Sophie
Moin nochmal,
15jährige Tochter im Haushalt (353 Unterhalt) und B: Sie monatlich Fahrkosten (Öff) von 265 hat die sie unter dem Selbstbehalt von 1300 bringt.
Zu A: Ist das die gemeinsame Tochter von KM und Next ?
Zu B: Erscheint Dir das plausibel ? Wenn ja, dann auch auf Steuerbescheid bestehen (wird ne ziemlich fiktive Rechnerei) ...
Die Kosten der Ergotherapie-Schule scheinen im Rahmen des üblichen.
Auf den ersten Blick gibt es wohl auch Ausbildungsmöglichkeiten ohne Schulgeld, die werden aber rar gesät sein ...
Bei vernünftiger Ermittlung des Haftungsanteils würde ich mich vermutlich auf die Beteiligung an diesem Mehrbedarf einlassen (allerdings regelmäßig Schulbescheinigung/Zeugnis) verlangen.
Gruß
United
Moin Licht im Tunnel,
Meine Frage ist noch, kann die KM für die 15jährige Tochter, die bei Ihr im Haushalt lebt, pauschal 353 vom ihrem Netto-Einkommen abziehen?
... ich möchte behaupten: Nein. Arbeiten beide Vollzeit ? Ließe sich drüber streiten, da der Bedarf der Jüngeren vorrangig wäre ... aber in keinem Fall hat KM den Barunterhaltsbedarf zu 100% zu decken.
Und wenn sie´s abziehen möchte, dann würde ich auf jeden Fall auch nach den Einkommensverhältnissen des Ehemannes fragen (da er absehbar mehr verdient - sonst macht Stkl 3 keinen Sinn - sollte er den Großteil des Bedarfs der Jüngeren decken).
Gruß
United
Das könnte sie mMn nur abziehen , wenn das Deine Tochter wäre und Du keinen Unterhalt leistest.
Wer, ausser dem RA, sagt denn, dass sie das darf.
Und was ein RA sagt, ist nun mal oft das Gegenteil von Wahrheit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nochmal,
Wer, ausser dem RA, sagt denn, dass sie das darf.
Yeep der gen. Anwalt sagt dies. In meinen Augen ist die Mutter leistungfähig,damit Quotelung des Unterhaltes. Und solange ich keine Nachweise bekomme, zahle ich erstmal so weiter. Seid Okt. droht der Anwalt mit Klage, wo ich ihm ja keinen Grund liefere,weil er mir die geforderten Unterlagen nicht gibt. Ich werde hier weiter berichten.
so long
Hallo,
Nach langer Zeit wollte ich den Abschluss hier nochmal schreiben. Mein Sohn hatte mich nun verklagt. Sollte 763 Euro zahlen. Mutter nicht leistungsfähig... es kam zur Verhandlung und siehe da... Mutter hatte doch Einkommen und Wohnvorteil.... Die Sache ist mit einem Vergleich geendet... Ich hab bis Ende der Ausbildung 256€ gezahlt.... Er ist einmal durchgefallen und ich hab noch ein halbes Jahr länger bezahlt ,bis zur Nachprüfung. Hat jede Menge Kohle gekostet.. für Anwalt und Gericht. Hätte man auch alles anders machen können. Wollte hier die Sache noch zum Abschluss bringen...
Moin
Danke für Dein Feedback.
Vergleiche haben fast immer den Nachteil, dass keine Partei wirklich glücklich daraus hervor geht. Und wie Du schon sagst, Gerichts- und RA-Kosten können das Ergebnis relativieren.
Sei froh, es ist vorbei.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.