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Unterhalt zusätzlich für die Ex-Freundin

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(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

wird mein sparbuch (ja, ich hab noch eins) irgendwie mit eingerechnet?

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 20:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also wie schon gesagt, meine ex ist 6 stunden alleine zuhause und macht sich nen bunten. mein sohn geht schon fast ein halbes jahr in die kita, worauf soll sie also aufpassen, dann kann sie auch arbeiten gehen!!!

jetzt komm mal wieder auf den Teppich. Du regst Dich definitiv über die falschen Dinge auf. Deine Ex muss die nächsten 14 Monate nicht arbeiten gehen, auch wenn Euer Kind in der KiTa ist. Und ob sie sich in dieser Zeit "nen Bunten" macht, kannst Du gar nicht beurteilen; Du sitzt ja nicht daneben.

die differenz vom selbsterhalt zum nettoeinkommen bekommt dann sie?

im Prinzip ja; nach Abzug des Kindesunterhalts und eventueller Werbungskosten.

wer hat sich solch eine **tsts - ID 35** ausgedacht

das wart zunächst mal Ihr selbst mit Eurer Entscheidung, dass Du in Eurer Beziehung den Alleinverdiener machst. Ihr hättet ja auch verabreden können, dass Ihr beide nach der Geburt einen Halbtagsjob macht und Euch die Kinderbetreuung teilt. Wenn Eure Beziehung nicht funktioniert, ist es jedenfalls nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, dafür zu sorgen, dass Du Dein Einkommen für Dich allein behalten kannst.

ich habs, kann nur ne frau gewesen sein.

Auch mit Frauen-Bashing in Stammtisch-Manier wirst Du Dein Problem nicht lösen. Vielleicht beantwortest Du mal Fragen wie:

Wie weit bist Du selbst denn in der Lage und bereit, der Mutter Eures Kindes eine eigene Erwerbstätigkeit zu ermöglichen; beispielsweise dadurch, dass Du selbst Euer Kind betreust? Vielleicht findet sie zuhause hocken und Kind hüten ja gar nicht so toll?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 24.04.2012 20:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

wird mein sparbuch (ja, ich hab noch eins) irgendwie mit eingerechnet?

Nein, Du musst nur Zinseinkünfte aus Vermögen angeben, nur diese werden als Einkommen
zu Deinem sonstigen Einkommen hinzugezählt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 20:36
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

@brille007

ist richtig, dass ich mich vielleicht künstlich aufrege. irgendwie verständlich oder?

wer sich das ausgedacht hat, war retorisch gemeint. und spielte keineswegs unsere ehemalige beziehung an.
da sie keine arbeit bekommen hat und ich seit eh arbeiten gegangen bin, hätten wir uns das garnicht aufteilen können.
ich hätte auch gern elternzeit gemacht, aber wenn man nur selbst für die familie verdient, geht das nicht mit nur 65% vom einkommen.

und, sie ist ja momentan im stande arbeiten zu gehen. der kleine geht in die kita für 6h, da kann sie in der zeit arbeiten gehen.
wie soll ich denn da für was sorgen. ich arbeite in schichten, da ist es eh sehr schwierig dafür zu sorgen, dass mein sohn, während ihrer arbeitzeit bei mir wäre.

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 20:41
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

@Mux

soll heißen, das sparbuch nicht, aber die zinsen, die ich dafür bekomme?
ansonsten hab ich ja kein vermögen.

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 20:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@graphitmps:

Versuch es so zu sehen: In 14 Monaten ist Deine Unterhaltspflicht vorbei, hättest Du sie geheiratet, könnte sie ev. noch viel länger dauern. Es macht keinen Sinn, sich darüber aufzuregen, weil Du es schlicht nicht ändern kannst. Du kannst aber mal Zahlen nennen, dann könnte man Dir vorrechnen, was Dich ungefähr erwartet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.04.2012 20:48
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

was willst alles wissen, bin offen.

nettoeinkommen im jahresdurchschnitt liegt bei 1.600€
abzüge sind ja eh unwichtig, kommen aber nah an den selbstanteil ran.

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 20:52
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

@brille007

soeit muß gar nicht auswandern - spanien sei so sein land, oder stimmt das nicht ? zumindest meine ich darüber mal etwas gelesen zu haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 20:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast Du eine private Altersvorsorge? Lebensversicherung?

Die grundsätzliche Rechnung sieht so aus:
1600 Euro
- 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand: 80 Euro
- 4% vom Brutto für priv. Altersvorsorge (maximal, nur wenn tatsächlich vorhanden)
= 1520 Euro (Tabelle Stufe 2, sofern Du unter 1500 Euro kommst Stufe 1)
- 241 Euro Kindesunterhalt
= 1279 Euro

Maximal für die Zahlung von BU: 229 Euro.

Variablen könnten sein: Sonderzahlungen (erhöht die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt), ggf. je nach zuständigem Oberlandesgericht können die berufsbedingten Aufwendungen abweichend berücksichtigt werden (zB bei km Wohnung-Arbeit).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2012 20:59
(@graphitmps)
Schon was gesagt Registriert

danke für die rechnung.

kannst du mal für 2000€ durchrechnen? das war der durchschnitt beim jugendamt :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2012 21:09




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

soeit muß gar nicht auswandern - spanien sei so sein land, oder stimmt das nicht ? zumindest meine ich darüber mal etwas gelesen zu haben.

auf "hab ich mal gehört" sollte man sich da besser nicht verlassen. Ausstehender KU kann in Spanien leicht vollstreckt werden. "Sicher" sind weit entfernte Länder wie Thailand oder Mexico - aber auch nur, wenn man zwischendurch nicht nach Deutschland zu Besuch kommt. Und von den Verdienstmöglichkeiten in solchen Ländern brauchen wir nicht zu reden; eine Steigerung des persönlichen Lebensstandards ist dort auch ohne KU relativ unwahrscheinlich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 24.04.2012 21:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo graphitmps,

kannst du mal für 2000€ durchrechnen? das war der durchschnitt beim jugendamt

Jetzt würd' ich doch mal gerne wissen wollen, wie hoch dein Weihnachtsgeld denn nun wirklich ist, wenn das den Durchschnitt von 1.600 Euro auf 2.000 Euro gehoben hat - oder auf welch seltsamen Rechenweg sonst das JA zu diesem Durchschnitt gekommen ist 😉

Zu Berechnung selbst: Wie schon gesagt wurde, die meisten (aber leider nicht alle) Oberlandesgerichte erlauben es, für berufsbedingte Kosten 5% vom Nettoeinkommen abzuziehen, das würde deine 2.000 Euro auf 1.900 Euro senken. Falls eines der Erbsenzähler-Oberlandesgerichte am Wohnort des Kindes zuständig ist, oder wenn du höhere berufsbedingte Kosten hast, dann ist statt der Pauschalregelung ein Einzelnachweis der Kosten möglich (wenn du einen Arbeitsweg von 10 Kilometern einfache Strecke oder mehr hast, dann sollten wir das mal durchrechnen, das dürfte dann bei dir ggf. günstiger sein als die 5%-Pauschale). Ebenso (auch das wurde schon erwähnt): Wenn du eine zusätzliche Altersvorsorge hast (Lebensversicherung, Riestervertrag o.ä.), dann lässt sich das ebenfalls unterhaltsmindernd geltend machen.

Aber mal angenommen, es bleibt beim bereinigten Netto von 1.900 Euro. Das ist hart an der Obergrenze von Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, und somit 241 Euro Kindesunterhalt. Somit bleiben noch 1.659 Euro, und das sind 609 Euro oberhalb des Selbstbehaltes; diese Betrag steht somit potenziell für Betreuungsunterhalt zur Verfügung - und da dies sogar weniger ist als der "Mindestsatz" von 770 Euro, den Madame auf alle Fälle beanspruchen kann, bleibt es auch genau dabei: 241 Euro fürs Kind, 609 Euro für Madame, 1.050 Euro für dich.

Wie du siehst: Für dich ist es im Moment das Wichtigste, gleich am Anfang der Berechnung all das in den Ring zu werfen, was du unterhaltsmindernd geltend machen kannst - unterm Strich bleiben dir in deiner Einkommenskategorie rechnerisch immer diese 1.050 Euro und kein roter Cent mehr. Wichtig ist also, alle abzugsfähigen Posten schon berücksichtigt zu haben, bevor die eigentliche Unterhaltsrechnerei losgeht.

Und die Sache, wie das Jugendamt auf 2.000 Euro Einkommen gekommen ist, würde ich an deiner Stelle auch mal auf Herz und Nieren überprüfen!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 00:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo graphitmps,

noch ein paar Anmerkungen:

Wenn Sie selbst arbeit sucht kann es passieren das das Einkommen als "überobligatorisch" gewertet wird - und zu zahlst als würde sie nicht arbeiten.

Das kann zwar passieren, allerdings ist es inzwischen wohl ein bisschen schwieriger als noch vor ein paar Jahren, ein tatsächlich erzieltes Einkommen als überobligatorisch gewertet zu bekommen; wenn Madame arbeiten gehen würde, dann würde zumindest eine brauchbare Chance bestehen, dass es deine Unterhaltszahlungen mindert. Allerdings ist dies in deinem Fall von eher theoretischem Interesse - bis zum 3. Geburtstag kann und wird niemand sie zwingen, einer bezahlten Arbeit nachzugehen.

soll heißen, das sparbuch nicht, aber die zinsen, die ich dafür bekomme?

Yep. Jahreszinsen abzüglich eventueller Steuern, Ergebnis durch 12 teilen, und dieser Betrag wäre dann dem monatlichen Einkommen hinzuzurechnen. Allerdings, da du anscheinend nicht gerade Krösus heißt - es wird vermutlich nicht besonders viel Geld auf dem Sparbuch herumliegen, bei derzeit vielleicht 1% Zinsen kommen da keine großen Erträge zusammen; vermutlich kräht also eh' kein Hahn danach. Daher: Es zwingt dich ja keiner, mit dem Sparbuch herumzuwedeln - so lange dich keiner ausdrücklich danach fragt, hältst du einfach die Klappe.

hab mir schon überlegt, mir nen seil vonner arbeit mitgehen zulassen, die halten ne menge aus.
dat jute maschinenseil. 😉

Also wirklich - das geht ja nun gar nicht!

Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder Mann seine Ex einfach mit einem Seil an irgendeiner Maschine festbinden würde ...

*duckundweg*

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 25.04.2012 00:23
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen
@Versuch es so zu sehen: In 14 Monaten ist Deine Unterhaltspflicht vorbei

na ja ich glaube kaum das die Unterhaltspflicht nach genau 14 Monaten vorbei sein soll, die Unterhaltspflicht besteht für min. 3 Jahre!!!
ich will dir ja keine Angst machen aber BU bis zum 3 Lebensjahr war einmal.
Ich selbst habe mich mit meiner EX bist fast zu 6 Lebensjahr mit Anwälten und Gerichten beschäftigen müssen.
sollte dein EXe nicht wirklich selbst Arbeiten wollen kann BU auch wesentlich länger gefordert werden.

Traurige Wahrheit für nicht verheiratete Väter mit PFlichten und keinelei Rechten
Gruß Guru  :gunman:

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Geschrieben : 25.04.2012 07:18
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Leider wahr, wobei in diesem Fall wohl keine Ehe bestand. Interessanter Weise sind da die Anforderungen an Unterhaltsanspruch nach dem 3. LJ deutlich höher.

Ansonsten muss ich Guru leider Recht geben:
Wenn man, wie ich auch, mit einer hExe gesegnet ist die Arbeiten ansich blöd findet und meint ihr steht Vollversorgung bis zum Lebensende zu, dann klagt man alle 2 Jahre wieder. Die Kinder sind 12 und 10, und natürlich mein hExe Arbeiten geht auf gar keinen Fall weil vonwegen und überhaupt ....

... Mit VKH kann man sich ja auch entspannt verklagen lassen - Risiko liegt ja nur beim Zahltrottel.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 10:51
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo habakuk
bei mir bestand auch keine Ehe und wie gesagt es gibt nicht wenig Fälle wo BU bei nicht verheirateten bis zum 8 Lebensjahr oder länger gezahlt werden musste!!
ich hatte Glück mit RA Richter und vermutlich dem lieben Gott das ich aus dieser Sache rausgekommen bin.

Gruß Guru 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 11:00
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin ein einer aehnlichen Situation, wird von Dir der BU auch rueckwirkend gefordert ? Bei mir ja ( Jobcenter, da Sie hartz IV erhaelt ), kann man hier was tun bzw. ist das so ok ?
Ebenfalls hat man mir beim JC erklaert, das die tatsaechlichen Fahrtkosten nur bis max 150 Euro erkannt werden, hierzu habe ich allerdings keinen Paragraphen o.ae. gefunden( tatsaechliche Fahrtkosten sind bei ca. 400 Euro ).

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 12:40
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Erdi
Rückwirkend kann es in der Regel nicht gefordert werden , wann bist du zum erstenmal zu BU aufgefordert worden durch RA JA Arge usw.
wie alt ist dein Kind/er? eine Begrenzung der Fahrtkosten ist mir nicht bekannt, jedoch bekommst du nur einen Weg zur Arbeitsstelle angerechnet!
wie hoch deine berufsbedingte Pauschale ist findest du in deinem zuständigen OLG Leitlinien.

Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 13:03
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ganz pauschal ist zu sagen das es kein Amt gibt das irgendwelche Unterhaltspflichten festlegen kann, auch wenn JA und ARGE das gerne von sich behaupten.
Beide können nur "vorschlagen" bzw. "fordern" - das kann aber jeder x-beliebige auch.

Die ARGE rechnet ihre Forderungen so aus wie sie es für richtig hält. Diese kann man dann akzeptieren - oder aber auch nicht. Dann muss die ARGE eben klagen und ein Gericht stellt fest was nun richtig ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 13:16
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, kurz zusammengefasst: Kind kam Mitte Januar 2012 zur Welt, seitdem zahle ich kindesunterhalt. Dieser wurde von mir berechnet ( kein Amt ).
Kurz zuvor zog meine Freundin mit Kind aus. Vaterschaftsanerkennung war mitte Februar 2012. Mitte Maerz 2012 kam die Aufforderung vom Jobcenter meine Ein und Ausgaben offen zu legen was ich getan habe. Berechnung bzw. konkrete Forderung kenne ich noch nicht. Die Sachbearbeiterinn hat mir nur gesagt das der BU Rueckwirkend gefordert wird. Brief kam nicht vom RA JA. Dort steht drin, dass seit 6 Wochen vor Geburt Geld an Freundin gezahlt wurde und der momentane Bedarf welcher vom JC bezahlt wird ca. 850 Euro sind ( ohne Kindesunterhalt ). Dieser Betrag wird dann im Prinzip ab Dez. von mir rueckwirkend gefordert ( Auskunft Sachbearbeiterin). OLG ist Stuttgart. Ich denke schon dass das JC den Betrag zurueckfordern kann da ich ja rechtlich erst ab Feb.2012 der Vater bin, aber man liest das mal so und dann wieder so. Deshalb haette ich diese gerne gewusst. Bei den Fahrtkosten ist mein Wissenstand: Hin und Rueckfahrt, 1-30 KM ( 0,30 Cent / ab 30 KM dann 0,20 Cent ). Ich bin nicht verheiratet, Freundin bezog die letzten Jahre schon immer Hartz IV. Muss die Altersvorsorge beruecksichtigt werden ( ist 4 Prozent vom Brutto seit Januar 2012 ) ? Ich lese immer von 770 Euro Mindestunterhalt, ist dies der maximal Betrag wenn man zuvor Hartz IV erhalten hat, oder kann der Betrag auch hoeher sein wenn der Bedarf hoeher ist ? Vielen Dank schonmal, Gruss Erdi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2012 13:45




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