Unterhalt ? wie ?
 
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Unterhalt ? wie ?

 
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo von meinerseits....

Nun muss ich wieder mal die Hilfe des Forums in Anspruch nehmen und hoffe auf Hilfe und Tipps.

Folgendes:

Vor einer Woche ist nun auch der letzte meiner Söhne zur Mutter hingezogen. mehr als 2 Jahre war der Kampf das er sich net kaufen lässt.... er hat den Kampf verloren....

Prombt 2 Tage später bekomme ich eine Unterhaltsforderungen für beide Kinder in Höhe von 2x 294 Euro.= knapp 600 Euro

Ich bekomme 2000 Brutto und habe im Monat Fixkosten von knapp 900 Euro, ohne Essen und Trinken mitgerechnet.

Darin enthalten sind Miete + Strom, ( knapp 560 Euro) den Rest teilen sich Versicherungen, Autokredit (muss ja zur Arbeit kommen), Telefon und Handy (auch für Arbeit), und dann noch Altschulen aus unserer Ehe.

Ich bin nun auch schon auf Suche nach einer kleineren Wohnung, habe 3 Monate Kündigingsfrist.

Wie ich nun den Kindesunterhalt aufbringen soll weiss ich nicht, ein Gespräch hat mit der KM hat nichts gebracht.
Sie lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Sie und Ihr Freund verdienen jeder 1600 netto = 3200 netto

Ich weiss nicht wo das noch hinführen soll..... bin für jeden Tipp dankbar. Gruss Joerg


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2006 13:48
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo JörgN,
also ich bin ziemlich 'neoliberal', was Unterhalt angeht. Ich sollte präzisieren, was Ehegattenunterhalt angeht.

Bei Kindesunterhalt liegt die sache aber etwas anders. Da bin ich klar dafür, dass dieser gezahlt wird, so er nun gezahlt werden kann.

Auch im Vergleich zu deiner Frau sehe ich 3 Erwachsene mit 1400 Euro und 1600 Euro. Die 'Höherverdienenden' kümmern sich aber auch noch um Kinder, was selbst bei KU ein Minusgeschäft ist.

Du bist nun mit 2000 Euro nicht gerade Geringverdiener, also gehe ich mal davon aus, dass du nach DT bezhalebn kannst, soweit das richtig berechnet ist. Mit 1400 Euro bist du dann immer noch ganz weit vorne hier.

Andere müssen nämlich noch TU/EU bezahlen und da wird die Luft wirklich dünn. Sei also froh, dass deine Frau arbeiten geht.

Ist denn der KU richtig berechnet?

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 14:09
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo JörgN,

außer Fixkosten senken, evtl. Kreditraten strecken etc. fällt mir dazu auch nix ein.
So denn die Schulden "ehegemeinschaftlich" sind, sollte die "Ex" diese auch mitzahlen.

Wie alt sind denn deine Kinder? Auch wenn es derzeit schwerfällt: Die Unterhaltsansprüche der Kinder sind zeitlich begrenzt, die der "Ex" normalerweise nicht. Daher sei froh, dass deine "Ex" arbeitet und in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Das Thema EU ist nämlich damit für dich erledigt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 14:25
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei 2000€bto/mtl. dürft er in Deutschland bei ca. nto/mtl.1250€ liegen und nicht bei 1400€. 1250€ - 600€ KU =650€ = Geht nicht!
Da ist nichtmal das Netto bereinigt. Oder im Gegenzug würde ich stumpf EU beantragen etc.
Oder besser, mit der Mama mal reden und so 😮


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 14:35
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Aja,

1600 x 2 = 3200€ Verdienst
ca.600€ KU
ca. 300€ KG (kenn den genauen Satz in D nicht)

ca. 4100€ Netto im Vergleich zu 650€, Weisnicht, das ergibt für mich ganz klar ein anderes Bild, als Du hier versucht hast zu schildern.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 14:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur mal als offTopic:
Wenn ich diese Zahlen immer so höre, dann kann ich wirklich nur schreiben, das eine Scheidung ein echtes Geschäft für (vorzugsweise die Frauen) den betreuenden Elternteil sein kann.

Wir leben zu viert von meinem alleinigen Einkommen und auch wenn der Platz ein wenig mehr ist, 300,00 Euro pro Kind kommen nicht wirklich zusammen. Das zerfließt alles in den Allgemeinkosten und beim Zusammenlegen.

Müsste ich diese Summe nachweislich nur für die Kinder ausgeben, dann wäre ich (und tausende von anderen Familien) pleite ...

auf sehr hohem Niveau.

*Kopfschüttel*
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 14:49
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch kurz nebenbei, ich hatte letzt kurz durchgerechnet was es bedeutet für ein Kind KU zu zahlen, mit einer Neuen zusammenzusein und mit eben dieser ein weiteres gemeinsames Kind zu haben.

Im Jahr sind das unter Berücksichtigung aller Ausgaben/Mindereinnahmen:

19240€ im Jahr 😀

Is aber auch gleich, darum gehts ja hier nicht, aber die Zahlen für den Opener sehen schon heftigst verheerend aus 😮


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 14:52
 elwu
(@elwu)

Prombt 2 Tage später bekomme ich eine Unterhaltsforderungen für beide Kinder in Höhe von 2x 294 Euro.= knapp 600 Euro

Ich bekomme 2000 Brutto und habe im Monat Fixkosten von knapp 900 Euro, ohne Essen und Trinken mitgerechnet.

Darin enthalten sind Miete + Strom, ( knapp 560 Euro) den Rest teilen sich Versicherungen, Autokredit (muss ja zur Arbeit kommen), Telefon und Handy (auch für Arbeit), und dann noch Altschulen aus unserer Ehe.

Ich bin nun auch schon auf Suche nach einer kleineren Wohnung, habe 3 Monate Kündigingsfrist.

Wie ich nun den Kindesunterhalt aufbringen soll weiss ich nicht, ein Gespräch hat mit der KM hat nichts gebracht.
Sie lebt in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Sie und Ihr Freund verdienen jeder 1600 netto = 3200 netto

Ich weiss nicht wo das noch hinführen soll..... bin für jeden Tipp dankbar. Gruss Joerg

Hi,

bei 2000 Brutto bleiben dir ca. 1.270 Netto ( http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/543270.html). Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhältst du nicht?

Na gehen wir mal von den 1.270 aus. Da brauch man gar nicht rechnen bei den Gegebenheiten. Klarer Mangelfall. Sofern du in den alten Bundesländern lebst, hast du einen Selbstbehalt von 890 Euro. Was darüber liegt, mußt du für den KU verwenden. Ob die ehebedingten Kredite berücksichtigt werden hängt sehr vom Einzelfall ab, da müsstest du uns schon genauer erklären wofür die waren. Generell aber gilt, dass Kredite zu strecken sind, um die Leistungsfähigkeit für den Unterhalt zu verbessern.

Die geforderten 2x294 (wie wurden die denn gefordert, vermutlich mit einem barschen Anwaltsschreiben?) gehen offenbar davon aus dass du zwischen 2.300 und 2.500 Netto verdienst. Das gibt Düsseldorfer Tabelle Stufe 7, dann noch eine hoch weil nur zwei Unterhaltsberechtigte (Altersstufe 6-11). Das ist natürlich grotesk überhöht, aber typisch für Anwälte. Lass' uns doch wiessen wie dies Forderung konkret formuliert und begründet wurde.

Was das Einkommen der anderen Familie betrifft: das des Partner deiner Ex ist völlig irrelevant für unterhaltsrechtliche Belange. Die Kindsmutter verdient auch bei weitem nicht genugl (ab ca. dem vierfachen von dir) dass es zu einer Reduzierung des Barunterhalts relevant werden könnte.

Wie lange ist denn die Scheidung her, und wie wurde das mit dem Unterhalt bislang gehalten? Hat die KM den Kindesunterhalt gezahlt als die Kids bei dir waren? Hast du EU erhalten?

So oder so: ganz schnell solltest du dich von Überlegungen verabschieden, wie viel Geld der anderen Familie bleibt, und wie wenig dir. Das ist nur frustrierend, sinnlos, deprimierend.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 17:15
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich kann elwu da nur zustimmen, die Forderung ist überhöht. Allerdings ist der niedrigste Zahlbetrag der DT für 6-11 Jahre € 247 bei DT 1 (bis 1300 €), so daß auch hier:

247 * 2 = 494 €; Netto = 1270 €, Verteilmasse = 380 €

ein Mangelfall auftritt. Eine Anrechnung der Kreditbelastungen gibt es zumindest erfahrungsgemäß (!) nicht in Mangelfällen, meiner eigenen Erfahrung nach ist aber, da bereits vermutlich mit dem vollen Gehalt und den Unterhaltsverpflichtungen unterhalb der Pfändungsgrenzen agiert wird, eine relativ gute Verhandlungsbasis gegeben. Näheres könnte aber Sky sichelrich besser darlegen, da für mich die österreichischen Pfändungsgrenzen gelten und nicht die deutschen.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 17:30
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

4100€ - 1600€ = 2500€ im Verhältnis zu 650€. Sorry, mir wäre der Vergleich nicht egal, auch wenn mit 2500€ 3 Personen zu versorgen sind. Da sind Werte anzunehmen, wie Kasper das auch schon recht deutlich geschrieben hat.

Zumal, den wohnwerten Vorteil gibts wohl nur in Familien in denen einer KUpflichtig ist? Das ich nicht lache....

Ich würde mal in Sachen EU für den Zahlvater nachdenken, geht nicht? Geht schon, da gibts ganz andere Fälle.

Nur nicht einschüchtern lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 17:31




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jörg,
ich hatte überlesen, dass das Brutto (und nicht netto) ist.

In dem Fall finde ich die Forderungen aber auch überhöht.

Wie Xe glaube ich nicht daran, dass du über 380 Euro kommen wirst. Problematisch ist es jetzt nur, dass Du, falls Du mehr zahlst, das Geld in den Wind schreiben kannst.

Ich würde das solide nachrechnen und den Betrag beim JA titulieren (das musst Du nicht für die Zeit bis zum 18. Lebensjahr machen, es reichen auch z.B. 2 Jahre (Sinn der Sache ist es Prozesskosten zu senken).

Und unter solide nachrechnen gehören, meiner Meinung nach, auch die pauschalen 5% Kosten für Erwerbstätigkeit, die Du zuvor zum Abzug bringen kannst.

Lass Dich also von denen nicht ins Boxhorn jagen.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 19:15
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Dazu bedarf es keinen Titel. Was ihr immer mit eurem Titel habt geht mir echt nicht ein. Ein Schwein geht auch nicht freiwillig zum Schlachter wenn es nicht muss ( oder aber nicht weiss was anschliessend kommt/kommen kann).
Mein Vorschlag wäre den SB zu sehen, die berufsbedingten Aufwendungen mit mindestens 5% drauflegen und was überbleibt mit einem ZUSATZ überweisen.
Anschliessend zurücklehenen und abwarten.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 19:19
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo suffering_d,
also. Mami hat nicht nur Anspruch auf einen Geldbetrag, sondern auch auf eine Sicherheit in Form eines Titels.

Sie kann dich also auch dann verklagen (und du verlierst die Klage), wenn du das korrekte Geld überweist. Den Beschluss, den Du dann erhältst, ist überigens ein Titel.

Was mit an einem eigenen Titel gefällt, ist die Tatsache, dass Du ihn selbst gestalten kannst (wann wird bezahlt/Dynamik/Dauer). Das wird ein Richter nicht mit dir machen.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 19:38
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo suffering_d,
also. Mami hat nicht nur Anspruch auf einen Geldbetrag, sondern auch auf eine Sicherheit in Form eines Titels.

Sie kann dich also auch dann verklagen (und du verlierst die Klage), wenn du das korrekte Geld überweist. Den Beschluss, den Du dann erhältst, ist überigens ein Titel.

Was mit an einem eigenen Titel gefällt, ist die Tatsache, dass Du ihn selbst gestalten kannst (wann wird bezahlt/Dynamik/Dauer). Das wird ein Richter nicht mit dir machen.

Gruss,
Michael

Aha, na meine hat keinen Titel, oder so, ich seh das ehrlich gesagt wie ein Dachdecker. Ich gestalte den Unterhalt gegenüber meiner Tochter selbst, auch wenn er derweil auf ein für sie eröffnetes Subkonto in Österreich geht ( ja, hier kann man auch für Kinder ohne Unterschrift beider Eltern für Kinder Konten eröffnen). Da kann sich von mir aus die ARGE, oder die Ex, oder Sonstwer sich die Zähne ausbeissen. Wenn auch wer meint man darf das nicht und so, aber es geht dennoch, weil in D stehen die mit ihrem Hartz4 Projekt sich selbst im Weg.
Geht nicht? Geht doch und das wird bis zum umfallen durchgezogen. Im übrigen haben meine Kinder und ich Umgangskosten pro Jahr in Höhe von 2500€. Somit sehe ich den Unterhalt als doppelt ausgegeben an und muss mir nicht mit einem Schwachsinn von wegen Bedarfsgemeinschaft kommen lassen.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2006 19:53
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

reply:

Nachdem wir uns getrennt habe waren beide Kinder bei mir, nach einem viertel Jahr ging dann der Grosse (jetzt 17) zur Mutter, der Kleine (jetzt 14) bleibe bei mir.
Auch für dieses Viertel Jahr hat die KM keinen Unterhalt bezahlt, ihre rechnung damals die wege zur Arbeit, die voll mit angerechnet wurden zum Selbstbehalt.

Danach hebte sich das gegenseitig auf.

Die Kids waren vorher aufgeteilt, einer bei mir und einer bei ihr.

Das Schreiben vom Anwalt lautet:

Der Unterhaltsanspruch meiner Mandantin bemisst sich nach der 1. Einkommensgruppe und der 3. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle auf jeweils monatlich 291 Euro, insgesamt 582 Euro......fallig erstamlig für Mai 2006.

Sry hab mich vertan in der Hektik und des Stresses...Habe das Brutto vom ehemaligen Arbeitgeber eingetragen anstatt des jetzigen.... aktueller Stand ist wie folgt:

Bruttoverdienst 1800 Euro
Nettoverdienst 1226 Euro war das bei Steuerklasse2 +1 Kind (kein Urlaubs und Weihnachtsgeld) (Steuerklasse muss ich ja nun auf 1 ändern.)

Scheidung war am 22.12.05 ( schon berichtigt ..es war Jahr 05)

[Editiert am 6/6/2006 von JoergN]

[Editiert am 6/6/2006 von JoergN]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2006 10:57
 elwu
(@elwu)

Der Unterhaltsanspruch meiner Mandantin bemisst sich nach der 1. Einkommensgruppe und der 3. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle auf jeweils monatlich 291 Euro, insgesamt 582 Euro......fallig erstamlig für Mai 2006.

Bruttoverdienst 1800 Euro
Nettoverdienst 1226 Euro war das bei Steuerklasse2 +1 Kind (kein Urlaubs und Weihnachtsgeld) (Steuerklasse muss ich ja nun auf 1 ändern.)

Scheidung war am 22.12.06

Hi,

nun mal langsam. Wann war die Scheidung? Ganz sicher nicht am 22.12.2006. Dann: bei 1800 Brutto bleiben in StKl I ca. 1175 Netto. Davon gehen 5% berufsbedingte Aufwendungen ab, resultierendes Netto rund 1117. Da dein Selbstbehalt bei 890 liegt, könntest du maximal 227€ an Unterhalt zaheln.

Aber, so wie ich das sehe, solltest du nicht versuchen, die Sache ohne Hilfe durchzustehen. Daher gehe umgehend zur Geschäftsstelle des Gerichts, nimm Kopien der Gehaltsnachweise und Belege über Verbindlichkeiten mit, Mietvertrag und Kredite etc. Lass dir dort einen Beratungshilfeschein ausstellen. Damit ab zum Anwalt, dich beraten lassen 8auch über die EU-Story). KEINE Vollmacht unterschreiben! Vermutlich wird es darauf rauslaufen dass der dir einen Prozesskostenhilfeantrag mitgiebt. Den füllst du dann aus, legst die geforderten Nachweisebei. Und sobald die PKH genehmigt ist, vertritt der dich nach außen.

Bis dahin aber musst du selbst gegenüber der Gegenseite auftreten. Ist in dem Schrieb von dem Anwalt eine Frist gesetzt, normal steht da was von wegen eine Titulierung ist erforderlich und bis dannunddann beizubringen? Jedenfalls, die Frist ausnutzen, erst zwei Arbeitstage vorher einen Brief an den Anwalt aufgeben, des Inhalts

---
Sehr geehrter Herr Anwalt,

Ihre Unterhaltsberechnung ist fehlerhaft, da darin unter anderem mein Selbstbehalt nicht berücksichtigt wird. Sie werden in Kürze von meinem Anwalt in dieser Angelegenheit angeschrieben.

Mit freundlichem Gruß,

Jörg N.
---

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2006 13:02
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

sry hab mich vertan .. das war am 22.12.05....schon editiert...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2006 13:50
 elwu
(@elwu)

sry hab mich vertan .. das war am 22.12.05....schon editiert...

Hi,

das ist noch nicht zu lange her, da kann man durchaus EU geltend machen. Es wäre übrigens nett wenn du irgendwie zu erkennen gibst, ob du das was ich dir geraten habe auch verstanden hast und ggf. umsetzen willst.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2006 14:40
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich, habe heute früh schon alles durchbekommen wegen dem Beratungstermin, genehmigt...,und auch schon den Beratungstermin vereinbart. Werde sehen was sich morgen dann ergibt.
Desweiteren ist auch das Schreiben schon verfasst. Das wird auch morgen schon rausgehen.

Danke für die Infos.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2006 20:55