Quelle:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20051229_1bvr207603.html
Auszug:
"Auch wenn nach § 10 SGB II von einem Erwerbslosen grundsätzlich eine Arbeitssuche im gesamten Bundesgebiet verlangt wird, entbindet dies die Familiengerichte nicht von der Pflicht, jedenfalls im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob eine bundesweite Arbeitsaufnahme dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung seiner persönlichen Bindungen, insbesondere seines Umgangsrechts mit seinen Kindern, sowie der Kosten der Ausübung dieses Umgangsrechts und der Umzugskosten, zumutbar ist."
Also so wie ich es verstehe, eine bundesweite Arbeitssuche ist nur zumutbar, wenn kein regelmäßiger Kontakt mit den Kindern besteht und ein Umzug diesen Kontakt gefähren würde.
Das Urteil ist leider "wachsweich" und es wurde (wie fast immer) am das OLG zurückverwiesen.
Vielleicht hilft es ja trotzdem jemand...
Deep (oder ein anderer Moderator), könntest du das in die Urteilsdatenbank einstellen?
Gruß
Martin
Moin Martin,
dafür gibt es einen megadicken Knuddler 🙂 Urteil ist >hier< aufgenommen.
Die Einnahmefiktion ist eine der Geißeln im Unterhaltsrecht. Ich persönlich habe schon immer verfassungsrechtlich erhebliche Bedenken gehabt. Man bedenke, dass sich hierdurch enorme Schuldenberge durch richterliche Anordnung ergeben können. Nämlich dann, wenn durch die Einnahmefiktion ein Zahlbetrag entsteht, der keinen ausreichenden Raum für den Unterhaltsverpflichteten lässt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThougt,
mann bist du schnell...
vielleicht ändert sich ja die Einstellung mancher Richter und Gerichte so langsam.
In meinem letzten Unterhaltsverfahren murmelte mein Richter was von "Kurzzeitehe", "bald geänderter Rechtssprechung, die ja auch auf Anregung diverser Richter zustandegekommen ist" sowie dass die von mir vorgelegte Scheidungsfolgenvereinbarung ja "großzügig" sei im Hinblick daraufhin, dass unsere Ehe mal gerade zwei Jahre hielt und somit eine "Kurzzeitehe" sei.
IMHO wollte er damit zu verstehen geben, dass ein Unterhaltsanspruch ja besteht, sofern und solange gemeinsame minderjährige Kinder zu betreuen sind, aber dass sicherlich kein lebenslanger Unterhaltsanspruch bestehe.
Sorry, ist etwas "Off-Topic" geworden...
Gruß
Martin
😀 Hey sehr cool! Viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielen Dank!
Hab dort gleich noch ein zweites Urteil gefunden, was uns evtl. auch nützen kann!
Weiß allerdings nicht wie ich diesen Link hierreinbasteln kann. Hab dort in die Suche einfach "gesteigert erwerbsobliegenheit"eingegeben und da war da noch ein zweiter Strohhalm, an den ich mich gern klammere.
Grüße, Dackel!
Hallo dackel,
(konntest du keinen anderen Namen wählen? Die Anrede ist irgendwie blöd... :o)
guckst du >hier<, wie man Links ins Forum stellt.
Sorry, schon wieder etwas Off-Topic. Rein mit dem Urteil, vielleicht hilft es ja auch.
Gruß
Martin
Vatersein.de ist eben doch eine tolle Fundgrube!! 🙂
Vielen Dank, Deep -- und die anderen!! :thumbup:
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hmmmm.... das sehe ich anders.
Die Arbeitsmarktsituation ist schwierig. Und es ist von verschiedenen Menschen zu erwarten, im Fale der Arbeitslosigkeit im weiteren Umfeld eine Stelle zu suchen, von anderen aber nicht, weil sie es nicht leisten können.
Ich selbst bin z.B. nicht sehr ortsgebunden, allerdings kenne ich auch Freunde, die so nicht arbeiten könnten. Sie sind nicht so kontaktfreudig und 'abenteuerlustig' und würden ausserhalb ihres sozialen Umfeldes einfach eingehen.
Ich denke, dass es sinnvoller wäre, die Jobsuche dem Vater zu überlassen, aber dann auch Härten abzumildern. Im Augenblick hat Papi nämlich 2 Möglichkeiten:
1. Er sucht lokal irgendeinen Job und verdient ggf. weniger (dann droht im allerdings die Falle des fiktiven Einkommens)
2. Er zieht duch die Lande und findet etwas finanziell passendes. Dann allerdings hat er die Kosten zu tragen. Mein Richter sagte mir z.B., dass ich von 930 Euro doch bitte mich,... und die Kostren für den Umgang des 550km entfernten Sohns tragen sollte.
Beides nicht wünschenswert. Für viele ist es dann sinnvoller, nicht arbeiten zu gehen. Für mich übrigens auch - wenn ich nur nicht so jung wäre.
Ich verstehe im Endeffekt nicht, warum Gerichte Vätern nicht einen Grund geben, ihre Arbeitslosigkeit schnell zu beenden.
In der Hartz4 Diskussion fordert Söder gerade: Menschen, die arbeiten, müssen besser gestellt sein als Menschen die Arbeitslos sind.
Darüber können wir doch nur lachen, oder?
Gruss,
Michael
